quo vadis europa

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RA Bettina Schmitt

Arndt + Schmitt Rechtsanwälte, Düsseldorf München Berlin

Quo vadis Europa?Modul 1: Wie funktioniert eine EU-Erweiterung

Übersicht Webinar

Quo vadis Europa?

Modul 1: Dienstag, 03.07.2012, 17.00-18.00 Uhr Wie funktioniert eine EU-Erweiterung? Modul 2: Dienstag 10.07.2012, 17.00-18.00 Uhr Unter der Lupe: Bisherige Erweiterungsetappen und ihre Herausforderungen Modul 3: Dienstag, 17.07.2012, 17.00-18.00 Uhr Die Auswirkung von Erweiterungen auf Strukturen der EU (Mit Expertengespräch zum Thema Altersstrukturen und Bevölkerungswachstum) Modul 4: Dienstag, 24.07.2012, 17.00-18.00 Uhr Islands Antrag und die Türkei Frage  

Übersicht Webinar

Quo vadis Europa?

 Modul 5: Dienstag, 31.07.2012, 17.00-18.00 Uhr

Fokus Balkan: Potentielle Kandidaten und Kandidatenländer

Modul 6: Dienstag, 07.08.2012, 17.00-18.00 Uhr Gibt es eine Finalität der Europäischen Union?  Modul 7: Montag, 03.09.2012, 18.00-19.00 Uhr Live von der Sommerakademie: Diskussion von und mit Teilnehmenden

des Webinars und der Sommerakademie zum Thema Erweiterung Modul 8: Dienstag, 11.09.2012, 17.00-18.00 Uhr Die Zukunft der Europäischen Union: Gesamtresumée des Webinars und Diskussion

Europa trotz(t) der Krise

Gewinnspiel

• Titel: Europa trotz(t) der Krise?

• Teilnahmebedingung:200-500 Wörter auf Deutsch oder Englisch www.alumniportal-deutschland.de/gruppe-europaFrist: 15.7.2012  • Gewinnmöglichkeit:Teilnahme an Sommerakademie zu gewinnen!

Wie viel Gemeinschaft?

Was ist „europäisch?“

Gibt es eine Finalität?

Supranationalität versus Souveranität

Bundesstaat versus Staatenbund

Effizienz für 27 + Mitgliedstaaten?

Beschleunigung innerhalb der Integration?

Gründungsstaaten (1951)

Norderweiterung (1973)

Süderweiterung (1981/86)

Österreich, Schweden, Finnland (1995)

Osterweiterung (2004)

Bulgarien, Rumänien (2007)

EGKS (1951/52)

EWG, EAG (1957/58)

EEA (1989)

Vertrag von Maastricht (1993)

Vertrag von Amsterdam (1999)

Vertrag von Nizza (2003)

Vertrag von Lissabon (2009)

Wie viel Gemeinschaft?

Quelle: www.politik-lexikon.at

Wer entscheidet über einen Beitritt?

EU-PARLAMENT

LAND

RAT

Kommission

Fokus Rat

Rat der Europäischen Union - Europäischer Rat – Europarat

27 nationale Interessen - Europäische Integration

EU-Ratspräsidentschaft: Zypern

Einstimmigkeit - qualifizierte Mehrheit

Fokus EU-Parlament

Unmittelbar demokratisch legitimiert

736 Abgeordnete aus 27 MG in sieben Fraktionen sowie Fraktionslosen

Zustimmungsverfahren

MAX Grenze: 750 + 1

Fokus EU-Kommission

27 Kommissarinnen und Kommissare

Initiativerecht

Stellungnahme

Art 49 EU-Vertrag: Antrag

„Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden.“

Staat -> Antrag

Die drei Phasen innerhalb eines Erweiterungsverfahren

Potentieller Kandidat

_____________________________________

Kandidat

______________________________________

Beitrittsland

Art 49 EU-Vertrag: Rat

„Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. (...) Der antragstellende Staat richtet seinen Antrag an den Rat (...) dieser beschließt einstimmig (...)“

Potentieller Kandidat

________________einstimmig_______________Kandidat

________________einstimmig________________Beitrittsland

Art 49 EU-Vertrag: Kommission

„Jeder europäische Staat, der die in Artikel 2 genannten Werte achtet und sich für ihre Förderung einsetzt, kann beantragen, Mitglied der Union zu werden. (...) Der antragstellende Staat richtet seinen Antrag an den Rat (...) dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission (...)“

Potentieller Kandidat

„Stellungnahme“ Kommission

________________einstimmig_______________Kandidat

„Stellungnahme“ Kommission

________________einstimmig________________Beitrittsland

Art 49 EU-Vertrag: Verhandlung

Potentieller Kandidat

„Stellungnahme“ Kommission

________________einstimmig_______________Kandidat

Datum des Verhandlungsbeginns

Kommission Land

Rat

Kapitel BenchmarksKommissionsberichtevorläufig geschlossen endgültig geschlossen

________________einstimmig________________Beitrittsland

Art 49 EUV

_______________einstimmig_______________Kandidat

Datum des Verhandlungsbeginns

Kommission Land

Rat

Kapitel BenchmarksKommissionsberichtevorläufig geschlossen endgültig geschlossen

Rat_______________einstimmig________________Beitrittsland Annahme

Art 49 EU-Vertrag als Zustimmungsverfahren

„(...) Der antragstellende Staat richtet seinen Antrag an den Rat (...) dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, das mit Mehrheit seiner Mitglieder beschließt...“

Zustimmung des EU-Parlaments mit absoluter Mehrheit

Einstimmigkeit des Rates

Annahme Beitrittsland

Art 49: Abschließender Überblick

Antrag Land Rat

Kommission __________________________________einstimmig_________________________________Kandidat

Kommission Land

Rat

Rat einstimmig Zustimmung Parlament mit absoluter Mehrheit

AnnahmeBeitrittland

_______________________________________________________________________Beitritt

Beitrittsland, potentielle Kandidatenländer, Kandidatenländer

Quelle: http://ec.europa.eu/enlargement/countries/index_de.htm, aufgerufen am 01.07.2012

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