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IFRS 9: Aktuelle Praxisthemen Aktuelle Herausforderungen in IFRS 9-Umsetzungsprojekten Philip Kudrna 19. September 2016

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IFRS 9: Aktuelle Praxisthemen

Aktuelle Herausforderungen in IFRS 9-Umsetzungsprojekten

Philip Kudrna—19. September 2016

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2© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.

IFRS 9 VorbereitungWie steht es um Ihr IFRS 9 Umstellungs-Projekt?

Ein kurzer „Selbsttest“:− Werden Sie alle Modification Gains/Losses korrekt erfassen und buchen können?− Werden Sie alle erforderlichen Aus- und Wiedereinbuchungen und deren

Auswirkungen auf die Transferlogik der Impairment-Stages korrekt abbilden können?− Können Sie die Brutto- und Nettobuchwerte für Ihre von den Impairment-Vorschriften

betroffenen finanziellen Vermögenswerte korrekt ermitteln?− Ist ihre Buchungslogik schon für die Verarbeitung von POCI-Assets gewappnet?− Können Sie die Fair Value-Änderungen für alle Nicht-SPPI-konformen Instrumente

korrekt ermitteln?− Können Sie die Veränderung des Own-Credit-Spreads für Ihre finanziellen

Verbindlichkeiten in der Fair Value Option korrekt ermitteln?− Sind Sie bereit für einen Parallel-Run in 2017, um für 2018 ein Budget gemäß IFRS 9

aufstellen zu können?− Sind alle Steuerungsfragen (Prozesse/Risk-Management/Pricing) bereits geklärt?

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3© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Agenda• Classification & Measurement (C&M)

• Modification Gains / Losses (Gewinne/Verluste aus Vertragsänderungen) • (De-)Recognition (Aus- und Wiedereinbuchung)• Ausgewählte SPPI Fragen (SMR, ZAKL)• Ermittlung Own Credit Spread

• Impairment• Brutto- vs Netto-Buchwert• POCI (Purchased / Originated Credit Impaired) Assets• Initial Credit Rist für Altbestand / Ersteeinstufung bei Umstieg• GPPC Papier vom Juni 2016

• Transition• Wahlrechte• Erforderliche Informationen

• Managing IFRS 9• Pricing, Risk-Management, etc

• Annex – Details des GPPC Papiers vom Juni 2016

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Classification & Measurement

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Modification Gains and Losses (1/2)IFRS 9.5.4.3When the contractual cash flows of a financial asset are renegotiated or otherwisemodified and the renegotiation or modification does not result in the derecognition of thatfinancial asset in accordance with this Standard, an entity shall recalculate the grosscarrying amount of the financial asset and shall recognise a modification gain or loss inprofit or loss.The gross carrying amount of the financial asset shall be recalculated as the presentvalue of the renegotiated or modified contractual cash flows that are discounted at thefinancial asset’s original effective interest rate.

Classification & Measurement

Sofern eine Vertragsänderung zu veränderten Cash-Flows führt, müssen diese mit derursprünglichen EIR abgezinst werden.− Dies ist unabhängig davon, ob die Vertragsänderungen aus Bonitätsgründen

(„Forbearance“) oder aufgrund von Wettbewerbsdruck (marktinduziert) erfolgt! Sofern der Barwert vom aktuellen Buchwert abweicht, ist ein „Modification Gain/Loss“

in der GuV zu erfassen! Der neue Buchwert stellt den neuen „Brutto-Buchwert“ für IFRS Zwecke dar

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Modification Gains and Losses (2/2)Herausforderungen in der Praxis− Modifications werden in den Systemen nicht immer erfasst/gekennzeichnet− Die Auswertung der Barwertveränderung muss berechnet werden.− Es ist (zumindest für wettbewerbsinduzierte Vertragsänderungen) fraglich, ob der

Modification Loss auch in UGB gebucht werden dürfte. (Keine Vorsorge für „reduzierte Gewinn“, sondern nur für „drohende Verluste“ im UGB!)

− Sofern der Modification Gain/Loss im UGB nicht gebucht werden kann, weicht der Bruttobuchwert gemäß IFRS vom UGB zwingend ab!

− Dies erfordert ein „Multi-Ledger-Booking“ auch im Front-End/Legacy-System!− Dieses Problem wird durch Themen wie „(De-)/Recognition“ und „POCI“ (siehe später)

noch verschärft− Die Behandlung betrifft auch am 1.1.2018 schon existierende Kredite, die ggf in der

Vergangenheit modifiziert wurden! („as if always applied“)− Können Sie die Auswirkung der Modification Gains/Losses abschätzen?

Zahlenbeispiel: 10 Mrd Kredite, 1% Modifikationen pro Monat, Barwertveränderung 1%:ergibt: rund 10-12% Modifikationen pro Jahr, betrifft also ca 1 Mrd Kredite (Volumen); bei Barwertänderung von (lediglich) 1% sind das ca 10 Mio EUR Ergebniseffekt!Multiplizieren Sie selbst!

Classification & Measurement

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(De-)Recognition (1/3)− Die Ausbuchungsvorschriften ändern sich aufgrund von IFRS 9 nicht.− Auch heute schon sind Finanzinstrumente auszubuchen, wenn

− für finanzielle Vermögenswerte die Ausbuchungskriterien des IAS 39.AG36 (bzw inZukunft IFRS 9.B3.2.1) erfüllt sind oder

− im Falle einer Vertragsänderung die Cash-Flows so stark modifiziert werden,dass die neuen Cashflows substanziell verschieden sind von jenen desursprünglichen Instruments und die Cash-Flows des urspünglichen Instrumentsdaher als „expired“ gelten.

− Hinsichtlich dieser Frage wird auf die Ausbuchungskriterien für Verbindlichkeitenverwiesen (vgl KPMG Insights 12th ED 7.5.90.30) wonach eine Ausbuchung dann zuerfolgen hat, wenn quantiative oder qualitative Kriterien (nicht kumulativ!) erfüllt sind:− Quantitatives Kriterium: Barwertänderung mehr als 10%− Qualitative Kriterien:

− Währung geändert (z.B. statt CHF EUR)− SPPI-Status geändert (z.B. statt UDRB/SMR 3M-Euribor)

Classification & Measurement

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(De-)Recognition(2/3)Entscheidungsbaum:

Classification & Measurement

Modification?

Ermittlung Barwertänderung

Modification Gain / Loss buchen

Altes Instrument ausbuchen, neues Instrument einbuchen

Check: Derecognition?Qualitative triggers

Quantitative triggers

Check: NeuesInstrument Credit

Impaired?

EndeNein

Ja

− Neue Gross Carrying Amount− Neue C-EIR− POCI-Stage (für immer)

Ja

− Neue Gross Carrying Amount− Neue OEIR− Neues Initial Credit Rating− Stage 1

Nein

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(De-)Recognition(3/3)Herausforderungen in der Praxis− Alle Modifications (siehe oben) müssen dahingehend untersucht werden, ob sie

gemäß IFRS eine Aus- und Wiedereinbuchung erforderlich machen− Soll diese Aus- und Wiedereinbuchung auch „in echt“ (also im legacy-System)

durchgeführt werden? (Eher ja bei Währungswechsel. ABER: Bei Wechsel von SMR auf Euribor?)

− Sofern die Aus- und Wiedereinbuchung nur „im Hintergrund“ erfolgen soll, benötigt man ein System („Loan engine“), das für den UGB-Kredit veränderte IFRS-Parameter mitführt. (Neuer Starttermin, neues „initial Credit Rating“, neue original Effectiveinterest rate, anderer amortised cost Buchwert!)

− Dies betrifft nicht nur das Neugeschäft, sondern auch den Bestand am 1.1.2018. (Welche Instrumente wurden in der Vergangenheit modifiziert und haben daher ein anderes Startdatum bzw initiales Kredit-Rating?)

− uU zahlt es sich aus, eine Modifikation bis 31.12.2018 noch bewusst herbeizuführen!− Instrument von SPPI-non-compliant auf SPPI-compliant umstellen− Gleichzeitig Stage 1 (sofern nicht POCI) (statt ggf Stage 2, sofern sich

ursprüngliches Credit-Rating nicht mehr sauber ermitteln lässt..)

Classification & Measurement

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Benchmark-TestClassification & Measurement

Wann muss ein quantitativer Benchmark-Test durchgeführt werden?− Sofern sich bereits auf Basis qualitativer Analyse zeigt, dass ein Instrument entweder klar

SPPI-konform ist oder klar nicht-SPPI-konform ist, erübrigt sich eine quantitative Berechnung.

− Unter Umständen ist eine einmalige Berechnung aber erforderlich, um nachzuweisen, dass gewisse Abweichungen jedenfalls unwesentlich sind („de-minimis“)− Zinsanpassung um wenige Tage verschoben− Rundung auf volle 1/8 Prozent− Etc

− Die Abweichung der undiskontierten Cash-Flows des untersuchten Instruments darf weder− kumuliert über die Laufzeit− noch in jeder einzelnen Periode

− signifikant unterschiedlich von den Cash-Flows des Benchmark-Instruments sein− „Problembereiche“ in Österreich:

− SMR/UDRB (sofern nicht gesetzlich gefordert, da dann „regulated rates“ Ausnahme greift)

− ZAKL (je nach Ausprägung)− Wandlungsoptionen von Wohnbaubank-Anleihen: gelten idR als „non-genuine“ und

daher nicht relevant (IFRS9.B4.1.18: „extremely rare, highly abnormal and very unlikely“)

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Own Credit SpreadIFRS 9.5.7.7:(a) The amount of change in the fair value of the financial liability that is attributable to changes in the credit risk of that liability shall be presented in other comprehensive income (see paragraphs B5.7.13–B5.7.20), and(b) the remaining amount of change in the fair value of the liability shall be presented in profit or loss

Classification & Measurement

− Die ins OCI gebuchten Fair-Value Änderungen, die auf die Änderung des own credit spreadzurückzuführen sind, werden NICHT recycled!

− Damit am Ende des Laufzeit eines Instruments keine Beträge im OCI verbleiben, ist der Ermittlung dieser Beträge erhöhtes Augenmerk zu schenken! (So empfiehlt es sich die Änderung immer in Bezug auf den Startzeitpunkt des Instruments zu beziehen und nicht nur auf den Beginn der Periode.)

− Sofern eine eigene Emission vorzeitig rückgekauft wird, ergibt sich in Bezug auf das eigene Kreditrisiko künftig kein Gewinn mehr, sondern die Beträge werden erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals auf die Rücklagen umgebucht.

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Impairment

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Brutto- vs Nettobuchwert (1/2)− Unter IAS 39 war es ein Wahlrecht, ob eine Wertminderung als Direktabschreibung oder

mittels Wertberichtigungskonto erfasst wird.− IFRS 9 regelt, dass jedenfalls ein Wertberichtigungskonto zu verwenden ist, und

Abschreibungen nur ein bestimmten Fällen zulässig sind.

Impairment

− Dies führt zur Frage, wie der Brutto-Buchwert vor Wertberichtigung (insbesondere inStage 3) korrekt zur ermitteln ist.

− Das IASB Staff Paper vom 11. Dezember 2015 (Agenda Ref 9) spiegelt diediesbezügliche Ansicht des IASB-Staff wieder.

IFRS 9.5.4.4.An entity shall directly reduce the gross carrying amount of a financial asset when the entity has no reasonable expectations of recovering a financial asset in its entirety or a portion thereof. A write-off constitutes a derecognition event.IFRS 9.5.5.1An entity shall recognise a loss allowance for expected credit losses on a financial asset thatis [subject to the impairment regulations…]

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Brutto- vs Nettobuchwert (2/2)− Dem IASB-Staff wurden drei grundsätzlich verschiedene Vorgehensweisen

vorgeschlagen.− Alle 3 Varianten führen zu den gleichen Netto-Buchwerten, sie unterscheiden sich

allerdings in der Ermittlung des Brutto-Buchwerts und somit der Wertberichtigung.

Beispiel:Bruttobuchwert t0: 100 GE, EIR 10%, Wertberichtigung t0: 60 GEWie hoch sind Bruttobuchwert und Wertberichtigung in t1, wenn sich an der Schätzung derzukünftigen Cash-Flows nichts ändert?

Impairment

A B CBruttobuchwert 110 104 100

Wertberichtigung -66 -60 -56

Nettobuchwert 44 44 44XVariante A:Bruttozinsen in voller vertraglicher Höhe(Wertberichtigung muss „aufgezinst“ werden!)Variante B:Bruttozinsen nur in Relation zum Nettobuchwert(Wertberichtigung bliebe konstant)Variante C:Keine Erhöhung der Bruttozinsen, Zinsen lediglich aus „unwinding“ der Wertberichtigung

Laut IASB-Staff ist nur Variante A mit dem Standard vereinbar!

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POCI-Assets (1/4)Wiederholung: Stages− IFRS 9 kennt den Begriff „Stage“ an sich nicht.− IFRS 9 unterscheidet nur in Finanzinstrumente, deren Kreditrisiko sich seit erstmaliger

Erfassung nicht wesentlich verschlechtert hat (vulgo „Stage 1“, IFRS 9.5.5.5. undsolche, wo eine wesentliche Verschlechterung zu verzeichnen ist (vulgo „Stage 2“,IFRS 9.5.5.3).

− Allerdings sind weder die Instrumente in Stage 1 noch Stage 2 „credit impaired“.− Finanzinstrumente, die als credit impaired gelten (gemäß Definition von IFRS 9.A), sind

„Stage 3“ zuzuordnen, die sich dadurch auszeichnet, dass – im Vergleich zu Stage 1 und2 – die Zinsen nicht mehr auf Basis des Brutto-Buchwertes, sondern lediglich auf Basisdes Netto-Buchwertes („amortised cost“) erfasst werden.

IFRS 9.5.4.1 (b)Interest revenue shall be calculated by using the effective interest method. This shall be calculated by applying the effective interest rate to the gross carrying amount of a financialasset except for financial assets that are not purchased or originated credit-impaired financial assets but subsequently have become credit-impaired financial assets. For those financial assets, the entity shall apply the effective interest rate to the amortised cost of the financial asset in subsequent reporting periods.

Impairment

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POCI-Assets (2/4)POCI-Assets− Für Finanzinstrumente, die bereits bei Zugang als credit-impaired gelten, sieht

IFRS 9.5.4.1.(a) eine „Sonderbehandlung“ vor:

Impairment

IFRS 9.5.4.1 (a)For [purchased or originated credit-impaired financial assets], the entity shall apply the credit-adjusted effective interest rate to the amortised cost of the financial asset from initial recognition.

Für Purchased or Originated Credit-impaired (=„POCI“) Finanzistrumente ist generell die Buchungsmethode für Stage 3 anzuwenden, und war „from initial recognition“.

Eine „Rückstufung“ oder „Gesundung“ ist vom Standard NICHT vorgesehen! POCI-Assets sind und bleiben daher generell Stage 3, die „Transfer-Regeln“ sind auf diese

Instrumente NICHT anwendbar. Diese gelten gemäß IFRS 9.5.4.2 nur für IFRS 9.5.4.1 (b) (d.h. nur für nicht-POCI Instrumente!)

Zu beachten ist, dass POCI Finanzinstrumente nicht nur „erworben“ werden können(„purchased“), sondern auch selbst generiert („originated“) werden!

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund einer Modification, eine Aus- und Wiedereinbuchung erfolgt (Währungswechsel, SPPI-Status Änderung, etc…)

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POCI-Assets (3/4)POCI-Assets – die Buchungslogik− Bei Einbuchung ist das POCI-Asset mit dem Fair Value zu erfassen. Dieser wird bei einer

Modification mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom letzten Buchwertabweichen.

− Bei Einbuchung ist auf Basis der erwarteten Zahlungsströme und einesrisikoadäquaten Zinssatzes (credit-impaired EIR) eine Zahlungsreihe aufzustellen,welche den Fair Value bei Einbuchung ergibt. Die CEIR weicht von der EIR ab!

− Diese Zahlungsreihe stellt die Basis für die zukünftige amortised-cost Buchung dar.− Abweichungen von diesen „geplanten“ Cash-Flows führen zu zusätzlichen

Wertberichtigungen – und zwar im negativen, wie im positiven (!) Sinn!

BeispielKredit: GCA (local GAAP): 100, 5% fix, RLZ 3 Jahre;Aus- und Wiedereinbuchung aufgrund von Modifikation.Es wird erwartet, dass die Zinsen gezahlt werden können, die Tilgung aber nur aufgrund Verwertung der Sicherheit, wobei ein Erlös von 50 erwartet wird.Erwartete Cash-Flows daher: t1: 5 GE, t2: 5 GE, t3: 55 GECEIR 10% (Statt nominal 5%) führt zu Fair Value von: 50 GE

Impairment

CEIR 10%CF DF NPV

5 1 0,9091 4,555 2 0,8264 4,13

55 3 0,7513 41,3250,00

Achtung: Die neu Gross-Carrying-Amount gemäß IFRS ist daher 50 GE (und nicht 100 GE!)

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POCI-Assets (4/4)POCI-Assets – die Buchungslogik− Das POCI-Asset wird mit GCA 50 eingebucht. Die Kreditrisiko-Verluste werden daher bei

der Aus- und Wiedereinbuchung aufgrund der Modification realisiert (-50).Es gibt anfänglich keine Wertberichtigung!

− Sofern die Schätzung der erwarteten Cash-Flows sich in t1 nicht ändert, werden 5 Zinsenerwartet und vereinnahmt, was der CEIR von 10% (in Bezug auf 50) entspricht.

− Sollte sich die Erwartung über den Wert der Sicherheit verschlechtern, ist eine(erstmalige!) Wertberichtigung zu erfassen.

− Variante 1:(erwarteter) Wert der Sicherheit sinkt von 50 auf 40: (erstmalige) Wertberichtigung von -8,26(Vergleich mit @amCo Buchwert von 50)

Impairment

CEIR 10%CF DF NPV

5 1 0,9091 4,5545 2 0,8264 37,19

41,74LLP -8,26

CEIR 10%CF DF NPV

5 1 0,9091 4,5565 2 0,8264 53,72

58,26LLP 8,26

− Variante 2:(erwarteter) Wert der Sicherheit steigt von 50 auf 60(oder Kunde erholt sich) (erstmalige) POSITIVE Wertberichtigung von 8,26 (!!)(Vergleich mit @amCo Buchwert von 50)

Die Fortentwicklung der POCI-Buchwerte ist eine technische Herausforderung!

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Initial Credit Risk− Für die Frage, ob bei einem Finanzinstrument seit erstmaliger Erfassung eine wesentliche

Verschlechterung im Kreditrisiko eingetreten ist (Unterscheidung zwischen Stage 1 und Stage2, und somit zwischen 12m-EL und LT-EL), muss das Kreditrisiko bei der erstmaligenErfassung bekannt sein!

Impairment

− Sofern das „initial credit risk“ nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermittelbar ist, ist das betroffene Finanzinstrument permanent in Stufe 2 zu erfassen (Liftetime EL!), es sei denn, es hat am Tag der Erstanwendung ein „low credit risk“.

− Es ist unklar, wie „exakt“ das initial credit risk „approximiert“ werden muss.− Das absichtliche Herbeiführen einer Aus- und Wiedereinbuchung durch Modifikation (etwa

durch Eliminierung eines SPPI-kritischen Vertragsbestandteiles) könnte hier in Einzelfällen Abhilfe schaffen!

IFRS 9.B7.2.2On transition, an entity should seek to approximate the credit risk on initial recognition by considering all reasonable and supportable information that is available without undue cost or effort. An entity is not required to undertake an exhaustive search for information. […] If an entity is unable to make this determination without undue cost or effort paragraph 7.2.20 applies.IFRS 9.7.7.20If [the identification of the initial credit risk] would require undue cost or effort, an entity shall recognise a loss allowance at an amount equal to lifetime expected credit losses at each reporting date until that financial instrument is derecognised (unless that financial instrument is low credit risk at a reporting date)[…].

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GPPC Papier vom Juni 2016− Das Global Public Policy Committee (GPPC), eine Vereinigung von Vertreter der „Big 6“

Prüfungsgesellschaften (BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC) hat im Juni2016 ein Papier veröffentlich, dass die Interpretation des GPPC in Bezug auf IFRS 9Impairment wiedergibt und an Aufsichtsräte von großen Banken gerichtet ist.

− Dabei wurden insbesondere Äußerungen in Bezug auf Praktiken und Auslegungengetroffen, welche als nicht im Einklang mit dem Standard erachtet werden.

− Beispiele für nicht IFRS-9-kompatible Vorgehen werden unter anderem genannt in denBereichen ECL-Berechnung, Ausfallsdefinition, Ausfallswahrscheinlichkeit, Exposure, Lossgiven default, Abzinsung, Transferlogik und Macro-Ökonomische Annahmen.

− Details finden sich im Annex zu dieser Präsentation.

Impairment

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Transition

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IFRS 9 Erst-

Anwendung

Relevante ThemenTransition

− Isolierte vorzeitige Anwendung der Erfassung der Own-Credit-Spread-Schwankungen im OCI für FVO-Verbindlichkeiten (schon in 2016)?

− Verzögerte Erstanwednung von IFRS 9 hedge-accountingund Fortführung von IAS 39 (nur für den PFVH oder Hedge-accounting generell)?

Wahl des Erstanwendungszeitpunktes

− Öffnung der Fair value option− Sollen/können bisherige Designationen zurückgenommen

werden? Neue Designationen? Nutzung der neuen FV-Option für das Kredit-Risiko?

− Festlegung der Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten (@FV/P&L / @FV/OCI).

− Stage 2 für Instrumente, wo die Information über das initiale Kreditrisiko nicht ohne “undue cost or effort” ermittelbar ist?

− Nutzung von FX-basis-Spread- oder Options-ZeitwertBuchung über das OCI im Hedge accounting?

− Modifikation von Instrumenten vor 1.1.2018? (SPPI Auslöser eliminieren, Aus-/Einbuchung, um Stage 1 zu “erzeugen”?)

− Werden Vergleichszahlen 2017 von Stakeholdern erwartet? Sind diese “without the use of hindsight” verfügbar?

Änderung/Ausübung von Wahlrechten

− Grundlegendes Prinzip: retrospektive Erstanwendung− Ausnahmen:

− Hedge accounting: prospektive Erstanwendung (mit limitierten Ausnahmen).

− Business Model Assessment: basiert auf Fakten am Tag der Erstanwendung (date of initial application/DIA).

− SPPI assessment: keine retrospektive Anwendung der Beurteilung des Modified Time Value und PrepaymentFeatures, sofern praktisch nicht durchführbar.

Restrospektive Erstanwendung

− Buchungslogik verfügbar? (Modifikationen, POCI, Multi-Ledger UGB vs IFRS…)

− Können die Systeme einen “Parallel Run” von IAS 39 und IFRS 9 darstellen?

− Sind alle Fair Value Information verfügbar? Informationen zum Own Credit Spread / FX-Basis-Spread / Zeitwert von Optionen …?

− Buchung der Umstellungseffekte am Tag der Erstanwendung? Gegenkonto? (Retained Earnings oder OCI?)

− Bruttobuchwert und Wertberichtigung korrekt verfügbar?− Offenlegungserfordernisse für Erstanwendung?− Vergleichszahen für 2017 verfügbar?

Erforderliche Informationen und Funktionalitäten

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Managing IFRS9

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24© 2016 KPMG Austria GmbH, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Printed in Austria. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

IFRS 9 Einfluss auf ein typisches Pricing Schema:Der vom Kunden zu bezahlende externe Zinssatz errechnet sich üblicher Weise durch Aufschläge auf einen Referenz-Zinssatz (z.B. 6M EURIBOR) IFRS 9 könnte einige dieser Aufschläge beeinflussen.

Sofern nicht bereits heute eingepreist, könnte das neue Impairment-Modell erforderlich Machen, den life time expected loss einzupreisen (wohl auf Basis einer regulatorischen “through the cycle” Betrachtung.) Obwohl IFRS 9 natürlich das Risiko-Profil der Instrumente NICHT verändert, verändert es doch die Höhe der Wertberichtigungen und somit des Eigenkapitals!

Höhere Wertberichtigungen führen zu niedrigeren Buchwerten und weniger RWA-Eigenmittelerfordernis. Gleichzeitig reduzieren höhere Wertberichtigungen das Eigenkapital (sofern EBA/CCR keine Übergangsbestimmungen vorsieht). Somit sollten auch die Kapitalkosten jedes Instruments überdacht werden.

Hinsichtlich der Stückkosten sollte uU zwischen SPPI-konformen und nicht-SPPI-konformen Produkten unterschieden werden, da die FV-Schwankungen letzterer wohl gehedged warden müssen. Diese Hedge-Kosten sollten in die Produkte eingepreist werden.

Das Pricing kann auch als „Steuerungsinstrument“ genutzt werden. (z.B. um nicht-SPPI-konforme Produkte „unattraktiv“ zu machen.)

Natürliche Grenzen werden durch den Wettbewerb gesetzt (insbesondere durch UBG / nicht-IFRS Banken)

Pricing and Budgeting (1/2)Managing IFRS 9

Liquiditätskosten

Country Risk Premium (CRP)

Expected Loss

Kapitalkosten

Andere

Break-even Spread

Stückkosten

Marge

Sales-Incentive

Bankenabgabge

Mindestaufschlag

Typische Aufschläge auf den Referenz-Zinssatz (z.B. 6M EURIBOR)

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Pricing and Budgeting (2/2)Managing IFRS 9

Ausgewählte Überlegungen

− Soll das Budget für 2018 bereist auf IFRS 9 basiert erstellt werden?− Ein „Parallel Run“ in 2017 wird als Basis dafür benötigt!

− “Big bath” im Jahr der Umstellung von Stage 1 auf 2 – und danach nur positive Risikoergebnisse rein aufgrund abnehmender Restlaufzeit?

− Effekt auf Steuerung / Incentivierug / Bonus für Risk-Manager?

− Soll der Effekt auf das Eigenkapital aus dem „Frontloading“ der expected lossesnach Stage I und Stage II durch Pricing abgedeckt werden?

− Effekte auf das Regulatorische Kapital (CRR) sind noch unklar!

IFRS 9 Impact

− Sollen/können die FV-Schwankungen von Nicht-SPPI-konformen Produkten gehedged/gemanaged werden?

− Sollen die damit verbundenen Kosten in die Produkte eingepreist werden?− Abbilung im internen Transfer-Pricing-Model? − Wem „gehört“ die GuV Volatilität?

− IFRS 9 Auswirkung auf das Produkt-Design?− Vermeiden von nicht-SPPI-konformen Produkten? − Absichtliche Modifikation von Produkten, um eine Aus- und Wiedereinbuchung

auszulösen? – Start in Stage I und Reduktion von nicht-SPPI-konformen Produkten?− Reduktion der ds Produktlaufzeit? Reduktion von LT-EL für Stage 2 Kredite!

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Annex –GPPC Details

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GPPC Papier vom Juni 2016 (1/3)− Das Global Public Policy Committee (GPPC), eine Vereinigung von Vertreter der „Big 6“

Prüfungsgesellschaften (BDO, Deloitte, EY, Grant Thornton, KPMG und PwC) hat im Juni2016 ein Papier veröffentlich, dass die Interpretation des GPPC in Bezug auf IFRS 9Impairment wiedergibt und an Aufsichtsräte von großen Banken gerichtet ist.

− Dabei wurden insbesondere Äußerungen in Bezug auf Praktiken und Auslegungen getroffen,welche als nicht im Einklang mit dem Standard erachtet werden.

− Als Beispiele für ein derart nicht IFRS-9-kompatibles Vorgehen wird unter anderemgenannt:

Annex

Thema Nicht kompatibles Vorgehen (Beispiele)

ECL Berechnung − Verwendung regulatorischer Parameter ohne Anpassung− Fehlende Berücksichtigung von vorzeitigen Rückzahlungen− Fehlende Anpassung an geänderte Marktbedingungen

Ausfallsdefinition − Verwendung einer Definition, welche die Zahl der Ausfälle gemäß IFRS 9 niedriger erscheinen lässt als diese in der Realität beobachtet werden

− Verwendung regulatorischer Definitionen ohne Anpassung− Nicht-Verwendung der 90-Tage-Überfälligkeits-Schwelle ohne

ausreichende Begründung

Ausfallswahrschein-lichkeit

− Unkritische Verwendung existierender Modelle ohne Überprüfung auf IFRS9-Tauglichkeit

− Gemeinsame Betrachtung von Exposures, die keine ausreichende Ähnlichkeit aufweisen

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GPPC Papier vom Juni 2016 (2/3)Annex

Thema Nicht kompatibles Vorgehen (Beispiele) - Fortsetzung

Exposure − Verwendung kürzerer/längerer Zeiträume, als jener, in dem die Bank vertraglich dem Kreditrisiko ausgesetzt ist (außer es handelt sich um ein kombiniertes Exposure iSd IFRS 9.5.5.20).

− Fehlende Berücksichtigung von zukunftsgerichteter Information− Abstellen auf vertragliche Zeiträume, obwohl Kredite laufend verlängert

werden− Verwendung des 12-months EAD als Proxy für den Lifetime EAD ohne

entsprechende Rechtfertigung

Loss given default − Fehlende Analyse über makroökonomische Abhängigkeiten des LGD− Unkritische Verwendung regulatorischer Vorgaben ohne Analyse, ob diese

für Zwecke von IFRS 9 anwendbar sind− Fehlende Aktualisierung von Sicherheitenwerten bei der Modellierung von

Laufzeitstrukturen des LGD

Abzinsung − Unkritische Verwendung regulatorischer Vorgaben ohne Analyse, ob diese für Zwecke von IFRS 9 anwendbar sind

− Fortführung von EIR-Näherungen, die bereits unter IAS 39 verwendet wurden, ohne Analyse, ob diese für IFRS 9 adäquat sind

− Fehlende Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes in der ECL Ermittlung

− Verwendung falscher Abzinsungssätze, die nicht der EIR des Portfolios entsprechen

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GPPC Papier vom Juni 2016 (3/3)Annex

Thema Nicht kompatibles Vorgehen (Beispiele) - Fortsetzung

Transferlogik − Transferlogik basierend auf rein absoluter PD oder Rating-Schwelle− Berücksichtigung lediglich des Counterparty-Risikos ohne Differenzierung,

wie hoch dieses bei Ersterfassung war und sich seither entwickelt hat− Verwendung regulatorischer Informationen ohne Anpassung an IFRS 9− Vergleich von initialer PD über die voller Restlaufzeit mit aktueller PD über

die verbleibende Restlaufzeit− Verwendung von zukunftsgerichteter Information, die nicht konsistent ist

mit den Annahmen, welche der ECL-Ermittlung zugrunde gelegt werden− Verwendung nur eines einzigen zukünftigen Szenarios, sofern Linearität

nicht gerechtfertigt ist− Verwendung ausschließlich rückwärtsgerichteter Parameter (wie z.B.

Überfälligkeitsinformationen)− Nicht-Berücksichtigung der 30-Tage-Überfälligkeits-Schwelle ohne

ausreichende Begründung− Verwendung von 12-months-PD-Werten als Proxy für lifetime-PD ohne

angemessene Analyse/Begründung, das dies eine adäquate Annährung darstellt.

MakroökonomischeInformationen

− Berücksichtigung nur eines einzigen zukünftigen Szenarios, sofern Linearität nicht gerechtfertigt ist

− Berücksichtigung rein intern entwickelter Vorschaurechnungen oder solcher, die nur auf einer einzelnen externen Quelle basieren

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KontaktMag.(FH) Philip KudrnaSteuerberater, WirtschaftsprüferFinancial Advisory Services

KPMG Alpen-Treuhand GmbHPorzellangasse 511090 Wien

T +43 1 31332-3539M +43 664 8161 [email protected]

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kpmg.at

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