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EG-Öko-Audit Environmental Management and Audit Scheme EMAS 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 EMAS II 2001 EMAS 1993 altes Logo neues Logo Gesetzgebungs- verfahren seit 1990 Inkrafttreten alt: April 1995 neu: März 2001

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EG-Öko-Audit

• Environmental Management and Audit Scheme

• EMAS

1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010

EMAS II 2001

EMAS 1993altes Logo

neues Logo

Gesetzgebungs- verfahren seit 1990Inkrafttretenalt: April 1995 neu: März 2001

Literatur

• Engelfried, Justus: Nachhaltiges Umweltmanagement. Oldenbourg, 2004

• Burschel/Losen/Wiendl: Betriebswirtschaftslehre der Nachhaltigen Unternehmung, Oldenbourg, 2004

• Müller-Christ, Georg: Umweltmanagement. Vahlen, 2001 (alte EMAS in der Auflage von 2001)

• EMAS – Das neue EG-Öko-Audit in der Praxis, Broschüre hrsg. vom Umweltpakt Bayern, 2001 (instruktiv und umsonst!)

Lehrbücher

Literatur

• Rennings, K. u.a.: Innovationen durch Umweltmanagement. Pysika 2004

• Zeschmann, E.-G., Wilken M.: Anleitung für ein Umweltmanagementsystem. Expert-Verlag, 2000

• Öko-Audit und Öko-Controlling. Lutz Schimmelpfennig, Dietrich Machmer (Hrsg.), Eberhard Blottner Verlag, 1996

• Aufbau eines Umweltmanagementsystems. Empfehlungen für die betriebliche Umsetzung. Deutsche Gesellschaft für Qualität (Hrsg.). 1996

Ratgeber und Forschung

Die Anstöße liegen in betrieblichen Audit-Ansätzen in den USA(Compliance Audits) und einer Veröffentlichung der Internationalen Handelskammer (ICC) von 1989Environmental Auditing – ICC Position Paper on Environmental Audits,Publication Nr. 468, Paris 1989.

Kontext:5. EG- Umwelt-Aktionsprogramm:Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung

Diagnosezunehmende Regelungsdichte und zunehmendes Vollzugsdefizit

Therapie(versuch)Eigenverantwortung der Unternehmen im Umweltschutz stärkenund zum Gegenstand eines kontinuierlichen Verbesserungsprozessesmachen

Parallelen zum Qualitäts-Management

TQMkontinuierlicher Verbesserungsprozeß

ISO 9000 ff.

Organisation

1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005

EMAS II 2001

EMAS I 1993

amerikanische Umwelt-Audits

British Standard 7750 aus 1992

2006 nächste Überarbei- tung

ISO 14.0001996

Instrumente derEG-Umweltpolitik

OrdnungsrechtVerbote,Gebote

monetäre AnreizeSteuern

Zertifikate

indirekte Regelungen

EMAS

EMAS

Kooperations- Verursacher- und Vorsorgeprinzip Nutzung der Marktkräfte

1. Generation 2. Generation

EMAS die Schwerpunkte des Umweltmanagement

• Sicherstellung der Rechtskonformität • Reduktion der Umweltauswirkungen

nach dem Stand der Technik• Sicherstellung einer kontinuierlichen

Verbesserung des Umweltschutzes• Einbeziehung der Mitarbeiter

Die EMAS greift auf bekannte Elemente der Struktur und des Prozesses von Management

zurück

• Festlegung von Umweltzielen• Erstellung eines Umweltprogrammes• Aufbau eines Umwelt-Managementsystems• Durchführung einer Umwelt-Betriebsprüfung

Einbau des Umweltschutzes in den bekannten Regelkreis von

Planung – Durchführung – Kontrolle

Planung

Durchführung

Kontrolle

Notwendigkeit eines Informationssystems

Öko-Audit

Umweltmanagement und seine kontinuierliche und systematische Überprüfung

plan, do, check, act

Anforderungen der EMAS an ein Informationssystem

• Erhebung von Informationen betriebsintern und betriebsextern

• Erhebung, Dokumentation, Prüfung und Beurteilung der Umweltauswirkungen eines Standortes

• Erstellung eines Verzeichnisses von Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Teilnahme der Unternehmen an EMASBitte einige statistische Daten zur Anzahl der Unternehmen, die teilnehmen.

Der Umweltpakt Bayern sieht vor, daß 500 Unternehmen zertifiziert werden bzw. ein Öko-Audit durchführen

Teilnahme von Emas in Deutschland

Teilnahme an EMAS nach Bundesländern

Quelle:

höchste EMAS Teilnehmerzahl in Deutschland

LandEMAS- Standorte

Gutachter bzw. Gutachter-

OrganisationenDeutschland 2.147 237Österreich 251 18Schweden 184 6Dänemark 160 4Spanien 82 8GB 78 10Norwegen 63 4Italien 54 4Frankreich 35 8Niederlande 27 6übrige 53 9zusammen 3.134 314

Teilnahme bei Auslaufen der EMAS I Verordnung

Quelle: Handbuch zum europäischen und deutschen Umweltrecht, S. 1240

Ökologisierungsprozeß im Unternehmen

Emas will nicht eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Unternehmen darstellen, sondern einen Ökologisierungsprozeß anstoßen

Die bestehenden Vorschriften sind der Ausgangs- punkt

Es werden keine einheitlichen Umweltstandards für alle Unternehmen angestrebt

Unternehmen

Auditor (z.B. TÜV)

Akreditierungsstelle Kontroll-Kette

Umweltmanagement als Maßanzug

Die Unternehmen sollen ihre individuellen Handlungspotenzialeim Umweltschutz nutzen

Die Prozesse in den einzelnen Unternehmen sind zu vielfältig,um einheitliche Standards zusetzen.

LieferantenUnternehmen

werden zur Teilnahme gedrängt

Kunden

Umwelt- Betriebs-

prüfer

Forderungen

Wer- bung

Die EMAS soll eine Eigendynomik entwickeln.Nutzung der Kräfte des Marktes

„Quasi-Verpflichtung“ zur Teilnahme

Forderungen

Die 21 Artikel der alten EMAS

Artikel 1 Das Umweltmanagement- und Umweltbetriebssystem und seine Ziele

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Beteiligung am System

Artikel 4 Umweltbetriebsprüfung und Gültigkeitserklärung

Artikel 5 Umwelterklärung

Artikel 6 Zulassung der und Aufsicht über die Umweltgutachter

Artikel 7 Liste der zugelassenen Umweltgutachter

Artikel 8 Eintragung der Standorte

Artikel 9 Veröffentlichung des Verzeichnisses der eingetragenen Standorte

Artikel 10 Teilnahmeerklärung

Artikel 11 Kosten und Gebühren

Artikel 12 Verhältnis zu einzelstaatlichen, europäischen und internationalen Normen

Artikel 13 Förderung der Teilnahme von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen

Artikel 14 Einbeziehung weiterer Sektoren

Artikel 15 Information

Die 21 Artikel der alten EMAS

Artikel 16 Verstöße

Artikel 17 Anhänge

Artikel 18 Zuständige Stellen

Artikel 19 Ausschluß

Artikel 20 Überprüfung

Artikel 21 Inkrafttreten

Anhang 1 Vorschriften in bezug auf die Umweltpolitik, Umweltprogramm und Umweltmanagementsysteme

Anhang 2 Anforderungen in bezug auf die Umweltbetriebsprüfung

Anhang 3 Anforderungen für die Zulassung der Umweltgutachter und ihre Aufgaben

Anhang 4 Teilnahmeerklärungen

Anhang 5 Auskünfte, die den zuständigen Stellen bei der Vorlage des Antrages auf Eintragung in das Verzeichnis oder bei Vorlage einer anschließend für gültig erklärten Umwelterklärung zu erteilen sind

Die 18 Artikel der neuen EMASArtikel 1 Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem und seine Ziele

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Beteiligung an EMAS

Artikel 4 Zulassungssystem

Artikel 5 Zuständige Stellen

Artikel 6 Eintragung von Organisationen

Artikel 7 Verzeichnis der eingetragenen Organisationen und Liste der Umweltgutachter

Artikel 8 Zeichen

Artikel 9 Beziehung zu europäischen und internationalen Normen

Artikel 10 Beziehung zu Umweltvorschriften in der Gemeinschaft

Artikel 11 Förderung der Teilnahme von Organisationen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen

Artikel 12 Information

Artikel 13 Verstöße

Artikel 14 Ausschluß

Artikel 15 Überarbeitung

Artikel 16 Kosten und Gebühren

Artikel 17 Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93

Artikel 18 Inkrafttreten

Die 8 Anhänge der neuen EMAS

Anhang I A. Forderungen an das UmweltmanagementsystemB. Fragen, auf die an EMAS teilnehmende Organisationen eingehen müssen

Anhang II Anforderungen an die interne UmweltbetriebsprüfungAnhang III UmwelterklärungAnhang IV ZeichenAnhang V Zulassung, Überwachung und Aufgaben der UmweltgutachterAnhang VI UmweltaspekteAnhang VI I UmweltprüfungAnhang VIII Bei der Eintragung erforderliche Informationen

Das Ablaufschema der EMAS

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

Umweltbetriebsprüfungmindestens alle 3 Jahre

Anpassung UmweltzieleUmweltprogramm, Managementsystem

aktualisierte Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

2. Durch- lauf

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Die oberste Ebene der Unter- nehmensführung wird gezwungen, sich schriftlich auf eine Umweltpolitik festzulegen

Erarbeitung der Aussagen zur Umwelt- politik beispielsweise in Workshops unter externer Moderation bei Teilnahme von Vertretern aus den Bereichen des Unternehmens und dem Betriebsrat.

Aussagen müssen angemessen sein.

Nicht gemeint sind Verpflichtungen zum Öko-Sponsoring etc.;es geht um betriebliche Ziele, also die betrieblichen Abläufe betreffend.

Welche Punkte sollen/können in der Umweltpolitik angesprochen werden?

• Förderung des Umweltbewußtseins der Mitarbeiter• Einbeziehung der Beschäftigten in den Umweltschutz• Beurteilung neuer Verfahren, Tätigkeiten und Produkte

auf die Umweltauswirkungen• zu den aktuellen Umweltauswirkungen

Rohstoffeinsatz Energieeinsatz Wasserverbrauch Emissionen Abfall/Entsorgung Lärm

Welche Punkte sollen/können in der Umweltpolitik angesprochen werden?

• Tierversuche• Einsatz von Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltauswirkungen• Altlastenbeseitigung• Maßnahmen zur Veremeidung von Störfällen• Verhalten zur Gentechnik• Maßnahmen bei Nichteinhaltung der umweltpolitischen Ziele bzw.

der Ziele im Umweltprogramm• Umgang mit Behörden• Umgang mit der Öffentlichkeit• Beratung von Kunden bezüglich des umweltschonenden Umgangs

mit Produkten• Umgang mit Vertragspartnern bezüglich der Einhaltung von

Umweltstandards• Geltungsbereich der Umweltpolitik

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Die Umweltprüfung ist eine erste Bestandsaufnahme über die stofflichen Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt.

Inventur zum Ist-Zustand des eigenen Umweltverhaltens

1. Identifizierung der Schwachstellen2. Beseitigung von Rechtsunsicherheiten3. Bewertung der Umweltorganisation4. Schaffung einer Informationsbasis für

die Bestimmung von Umweltzielen und zur Optimierung von Maßnahmen

Die Verordnung enthält eine lange Liste über die zu prüfenden Sachverhalte

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

EMASArtikel 2: Begriffsbestimmungen definiert die Umweltprüfung als

„eine erste umfassende Untersuchung, der Umweltauswirkungen und der Umweltleistung in Zusammenhang mit den Tätigkeiten einer Organisation.“

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

EMAS, Anhang VII spezifiziert die Anforderungen:Bei der Prüfung sind fünf Schlüsselbereiche zu berücksichtigen:

1. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und sonstige Vorschriften zu deren Einhaltung sich die Organisation verpflichtet;

2. Erfassung aller Umweltaspekte, die wesentliche Umweltauswirkungen nach Anhang VI haben und die ggf. qualitativ einzustufen und zu quantifizieren sind, wobei ein Verzeichnis der als wesentlich ausgewiesenen Aspekte zu erstellen ist;

3. Beschreibung der Kriterien zur Bewertung der Wesentlichkeit der Umweltauswirkungen gemäß Anhang VI Abschnitt 6.4;

4. Untersuchung aller angewandten Techniken und Verfahren des Umweltmanagements;

5. Bewertung der Reaktion auf frühere Vorfälle.

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

offene Fragen

Wer führt die Prüfung durch?Wer nimmt daran teil?Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Prüfung?

emfehlenswert erscheint die Bildung eines Projekt-Teams (Beteiligung des Betriebsrats)

Projekt Management nötig

Teilnahme eines Beraters sinnvoll (Erfahrung)

Konzentration auf die wesentlichen Dinge!

strukturiertes Vorgehen erleichtert die anderen Schritte

Checklisten sind hilfreich

Die Umweltprüfung (Prüfung der Umweltauswirkungen) als Projekt

• Festlegung der Ziele• Festlegung der materiellen Ressourcen• Festlegung der personellen Ressourcen unter

Berücksichtigung der notwendigen Qualifikationen• Festlegung des Prüfungszeitraums und der

Prüfungsdauer

Die Unabhängigkeit der prüfenden Personen muß gewährleistet sein!

Zusammenstellungdes Prüfungsteams

Erstellung des Plans für die Durchführung

Durchführung der Prüfung

Dokumentation der Ergebnisse

Prüfungsinhalte

Erfassung der umweltrelevanten Bereiche

Erfassung der Input- und Outputströme

Erfassung der Input- und Outputströme der vor- und nachgelagerten Bereiche

Ermittlung der Umweltauswirkungen der erfaßten Ströme

Bewertung der Umweltauswirkungen

Erfassung anderer relevanter Aspektebeispielsweise:• Einhaltung von Rechtsvorschriften• Kenntnisstand der Beschäftigten• Technologien zur Reduzierung der

Umweltauswirkungen

Inhalte der Umweltprüfung

• Energieeinsatz nach Energieträgern• Materialeinsatz nach Materialarten• Wassereinsatz nach Herkunft des Wassers• Flächeneinsatz, Berücksichtigung von Kontaminationen

des Bodens• Wirkungen auf Biotope (Biodiversität)• Emissionen und deren Zusammensetzung• Transportvorgänge für Güter und Beschäftigte nach

Verkehrsmitteln• Abfallaufkommen nach Zusammensetzung• Abwassermengen mit Inhaltsstoffen• Lärmemissionen nach Stärke und Verteilung (Lärmprofil)• weitere Aspekte, z.B. Licht, Erschütterungen

nach Engelfried 2004, S. 45

Energie und StoffströmeInput Output

Inputstrom Einheit Outputstrom EinheitEnergiedavon nicht regenerativÖl Kohle Gas davon regenerativHolzStrom aus eigenem WindkraftwerkStrom aus eigenem Wasserkraftw.

MJ Abwärme MJ

Materialdavon nicht regenerativ

davon regenerativ

kg ProdukteVerpackungen

Abfälledavon zur Verwertung

davon zur Entsorgung

Stück/kg

Wasser m3

nach Engelfried 2004, S. 46, unvollständig

Die Erfassung der Energie- und Stoffströme ist auch für dievor- und nachgelagerten Bereiche vorzunehmen.

Die dafür notwendigen Informationen sind sicher oft nicht einfachzu erheben.

Unternehmen/ Standort

vorgelagerte Bereiche

nachgelagerte Bereiche

Absicht: Nur bei Beachtung der gesamten Wertschöpfungskette kann eine Minimierung der Umweltwirkungen erreicht werden.

Verschiebung der Umweltauswirkungen auf vor- und nach- gelagerte Bereiche soll nicht stattfinden.

Die Ermittlung der Umweltauswirkungen soll nicht nur für die normalen Betriebsbedingungen stattfinden, sondern auch für nicht normale Betriebsbedingungen.

z.B. für Anfahren der ProduktionHerunterfahren der ProduktionWartung der Anlagen

Bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen zu berücksichtigen

• nicht normale Betriebsbedingungen• Störfälle, Unfälle• geplante Tätigkeiten• frühere Tätigkeiten • Umgang mit den Einsatzstoffen vor der Nutzung am

Standort• Umgang mit Abfällen, Abwässern sowie mit den nicht

mehr genutzten Produkten durch Dritte• Verpackung

Bewertung der Umweltauswirkungen

Es ist keine Bewertung in monetären Einheiten gemeint.

Die Wirkungen der ermittelten Stoffströme ist zu beschreibenund daraufhin zu beurteilen, ob sie wesentlich ist.

Also zwei Schritte:

1. Wirkungsanalyse

2. Bewertung als wesentlich oder unwesentlich

Bewertung der UmweltauswirkungenUmweltauswirkung Quantifizierung Bedeutung

RessourcenabnahmeEnergie MJ

Klimawirkung

Ozonabbau

Gesundheitsgefährdung

Versauerung von Böden

Eutrophierung von Gewässern

Lärmbelästigung

Geruchsbelästigungen

nach Engelfried 2004, S. 54 f., verändert und unvollständig

Es soll ein Verzeichnis der Umweltauswirkungen mit wesentlicher Bedeutung erstellt werden.

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Beschreibung der konkreten Ziele u. Vorhaben, dieeinen besseren Schutz der Umwelt gewährleisten sollen.

standortbezogen

quantitativ bestimmt und zeitbezogen

Verantwortlichkeit für die Durchführung

zur Verfügung stehende Mittel

ohne Festlegung der Verantwortlichkeitund der Mittel wäre eine Durchführungder Maßnahmen nicht gewährleistet.

Das Umweltprogramm ist zentraler Ausgangs- punkt der Umwelt-Betriebsprüfung.

Oberziel

Leitlinie 1 Leitlinie 2 Leitlinie 3

Ziel 1.1

Ziel 1.1.1

Ziel 1.1.2

Ziel 1.1.3

Ziel 1.2

Ziel 1.2.1

Ziel 1.2.2

Ziel 1.2.3

Ziel 2.1 Ziel 3.1

Umweltpolitik

Umwelt- programm

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Artikel 2 der EMAS definiert

„Umweltzielsetzung“ ein sich aus der Umweltpolitik ergebendes und nach Möglichkeit zu quantifizierendes Gesamtziel, das sich eine Organisation gesetzt hat.

„Umwelteinzelziel“ eine detaillierte Leistungs- anforderung, die nach Möglichkeit zu quanti- fizieren ist, für die gesamte Organisation oder Teile davon gilt, sich aus den Umweltzielsetzungen ergibt und festgelegt und eingehalten werden muß, um diese Zielsetzungen zu erreichen.

„Umweltprogramm“ eine Beschreibung der zur Erreichung der Umweltzielsetzungen und –einzelziele getroffenen oder geplanten Maßnahmen (Verantwortlichkeiten und Mittel) und der zur Erreichung der Umweltziel- setzungen und –einzelziele festgelegten Fristen.

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Artikel 2 der EMAS definiert

„Umweltmanagementsystem“ als „den Teil des gesamten Managementsystems, der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten, Verantwortlichkeiten, Verhaltensweisen, Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik betrifft.“

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Überprüfung in regelmäßigen Abständen,Anpassung an geänderte Verhältnisse.

Bei geplanter Einführung neuer Produkte und Verfahren sind Umweltziele und entsprechende Vorhaben zu definieren.

Bei der Überarbeitung des Umweltprogrammesist auf kontinuierliche Verbesserung zu achten.

Bei der Aufstellung des Umweltprogrammessind die Prioritäten entsprechend demAusmaß der Belastungen zu setzen.

Wo Luftverschmutzung das größte Problem ist, soll das Umweltprogramm prioritär aufLuftverschmutzung ausgerichtet sein.

Kostenintensive und kostensparende Maß- nahmen sollte man verbinden.

Umweltprogramm

Ziel Maßnahme Zeitpunkt der Zielerreichung

Verantwort -lichkeit

Priorität

Reduzierung des Energieeinsatzesum 3%

Verbesserung der Wärme- dämmung von Gebäude 3

1/2007 Leiter Immobilien- verwaltung

1

Nutzung der Abwärme der Anlage X

6/2008 Leiter Produktion

2

.......................

Reduzierung des Abfalls zur Entsorgung um 5%

Verbesserung der Mülltrennung in der Produktion

6/2007 Abfall- beauftragter

1

..............................

nach Engelfried 2004, S. 63, verändert und unvollständig

Umweltmanagementsystem und Umweltmanagementhandbuch

Teil des gesamten Managementsystems,der die Organisationsstruktur, Planungstätigkeiten,Verhaltens- und Vorgehensweisen, Verfahren und Mittel für die Festlegung und Umsetzung, Über- prüfung und Fortführung der Umweltpolitik betrifft.

schriftlich zu dokumentieren in der Form eines Umweltmanagementhandbuches

Eine Person im Unternehmen muß für die Pflege des Umweltmanagement-Handbuches verantwortlich sein.

Umweltmanagementsystem und Umweltmanagementhandbuch

Sind im Unternehmen andere Managementsysteme implementiert?

z.B. ISO 9000

Können vorhandene Regelungen genutzt werden?

Kompetenzüberschneidungen sind unbedingt zu vermeiden!

Umweltmanagementsystem und Umweltmanagementhandbuch

Falls ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9.000 implementiert ist, sollten Umwelt- und Qualitätsmanagement- Handbuch unbedingt verbunden werden.

Beispiel Beschaffungen:

Anforderungen an die Qualitätssicherung durch den Lieferanten stehen im QM-Handbuch

ökologische Anforderungen an die Lieferanten stehen im UM-Handbuch

Aufbau bzw. Gliederung eines Umweltmanagementhandbuches

• Inhaltsverzeichnis• Definitionen• Kurzbeschreibung des Standortes, Lageplan• Umweltpolitik des Unternehmens• Umweltprogramm des Unternehmens• vollständiges Verzeichnis der rechtlichen Regelungen (Gesetze,

Verordnungen, Richtlinien)• Auflistung weiterer umweltrelevanter Anforderungen• Verweise auf mitgeltende Unterlagen• Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für das

Umweltmanagementsystem• Organisation des Umweltmanagementsystems• Managementaufgaben• Umweltrelevante Bereiche

nach Engelfried 2004, S. 85 f., verändert

das ist der eigentliche Inhalt!

Organisation des Umweltmanagementsystems

• Organigramm

• Regelung der Verantwortlichkeiten für die einzelnen Tätigkeiten

• Regelung der Dokumentenlenkung

• Beschreibung der Erstellung und des Zwecks von Umweltverfahrensanweisungen und Umweltarbeitsanweisungen

nach Engelfried 2004, S. 86

Dokumentenlenkung

Unter Dokumenten sind alle umweltrelevanten Unterlagen zu verstehen.

z.B.• Genehmigungsbescheide• Prüfvorschriften• Meß-, Prüf- und Wartungsprotokolle• alle Aufzeichnungen über umweltrelevante Tätigkeiten• Sitzungsprotokolle• Aufzeichnungen von Schulungen• Produktkennzeichnungen

Es ist zu gewährleisten, daß die Dokumente überall dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden.

Dokumentenlenkung

Zu regeln ist

ErstellungHerausgabeÄnderung bzw. Anpassung, AktualisierungAufbewahrungBeseitigungArchivierungSicherung vor unbefugter ÄnderungÜberprüfung, GenehmigungVerteilung

Wer kommt mit welchem Dokument wie in Berührung?

Dokumentenmatrix

Stelle 1

Stelle 2

Stelle 3

Stelle 1 ........

Dokument 1

Dokument 2

Dokument 3

Dokument 4

....................

nach Engelfried 2004, S. 90, verändert

Umweltverfahrensanweisungen und Umweltarbeitsanweisungen

Die Bezeichnungen sind unglücklich,

Umweltverfahrensanweisungen sind Regelungen „höherer Ordnung“für höhere Managementebenen.

Umweltarbeitsanweisungen sind Regelungen für einzelne Arbeitsplätze.

Umweltverfahrensanweisungen und Umweltarbeitsanweisungen

• Beschreibung der Tätigkeit (wie, wann, Intervalle, Zweck)

• Durchführung, Stellvertretung, Informationsweitergabe

• Dokumente, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, ihre Erstellung, Änderung, Aufbewahrung, Weitergabe, Beseitigung, Archivierung

Gliederung des Abschnittes „übergeordnete Managementaufgaben“

• Umweltmanagementsystem• Umweltpolitik• Umweltprüfung, einschließlich Bewertung der Umweltauswirkungen• Umweltprogramm• Vertragsprüfung (Auswahl der Partner, also Lieferanten, Entsorger)• Personalpolitik (Beteiligung, Schulung, interne Kommunikation)• externe Kommunikation• Notfallvorsorge• Umweltbetriebsprüfung einschließlich Bewertungskriterien• Vorgehen bei Abweichungen, Korrekturmaßnahmen• Validierungs- bzw. Zertifizierungsverfahren, Umwelterklärung

nach Engelfried 2004, S. 99, verändert

Gliederung des Abschnittes „umweltrelevante Unternehmensbereiche“

• Beschreibung des Unternehmensbereiches• Begriffsbestimmungen• mitgeltende Unterlagen (insbes. Qualitätsmanagement)• Bedeutung für die Umwelt• Auswirkungen der einzelnen Tätigkeiten bzw. des

Unterlassens auf die Umwelt, Rolle der einzelnen Personen

• Aufgaben- bzw. Verantwortungsmatrix• Dokumentenmatrix• Umweltarbeitsanweisungen für den

Unternehmensbereich

nach Engelfried 2004, S. 100, verändert

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Die EMAS verlangt die Einbeziehung der Öffentlichkeit, deshalb die Umwelterklärung.

knappe, verständliche Form!

„ökologische Visitenkarte“

Eine Umwelterklärung muß nach jeder Umwelt-Betriebsprüfung, also alle 3 Jahreerstellt werden.

Jährliche Aktualisierung, diese entfällt aberfür kleine Betriebe.

Die Verordnung regelt genau welche Punkteenthalten sein müssen (Anhang III).

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Bei auszugsweiser Veröffentlichung (Faltblatt) muß der Umweltgutachterden Inhalt auch prüfen und bestätigen.

Beispiel?

Inhalt einer Umwelterklärung nach EMAS• Beschreibung der Tätigkeiten des Unternehmens,

insbes. am Standort• Beurteilung der wichtigen Umweltfragen mit Bezug auf

die jeweiligen Tätigkeiten• Zusammenfassung der Zahlenangaben über

Schadstoffemissionen, Abfallaufkommen, Rohstoff-, Energie- und Wasserverbrauch, ggf. auch Lärm u.a. wesentliche Umweltaspekte (Angemessenheit)

• sonstige Faktoren, die den betrieblichen Umweltschutz betreffen

• Darstellung der Umweltpolitik, des Umweltprogramms, des Umweltmanagements für den Standort

• Termin der Vorlage der nächsten Umwelterklärung• Name des zugelassenen Umweltgutachters

Titelblatt der Umwelterklärung

Bezeichnung als Umwelterklärung

Bezeichnung der Standorte

Jahr der Validierung

Berichtszeitraum

EMAS-Logo

Hinweis auf EMAS-VO

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Inhaltsverzeichnis der Umwelterklärung

Nicht vorgeschrieben!

dient der Übersichtlichkeit

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Vorwort der Umwelterklärung

Die Unternehmensleitung identifiziert sich mit den Umweltzielen

Nicht vorgeschrieben!Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Die Organisation

„.... eine klare und eindeutige Beschreibung der Organisation,...., und eine Zusammenfassungihrer Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungensowie ggf. der Beziehung zur Muttergesellschaft ...“ Anhang III 3.2 EMAS-VO

• Name, Organisationsform, Wirtschaftszweig• klare Angabe der Teilbereiche der Organisation, für die EMAS gilt• geografische Lage der Organisation / der Standorte• räumliche Abgrenzung• Betriebseinrichtungen (Energieerzeugung, Deponien)• Mitarbeiterzahl

notwendig!

weitere Angaben können nützlich sein

Die Organisation

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Tätigkeiten, Produkte, Dienstleistungen

Zusammenfassung der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation Anhang III 3.2 a EMAS-VO

Verknüpfung mit den wesentlichen Umweltaspekten und Umweltauswirkungen ist empfehlenswert.

notwendig!

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Beziehung zur Muttergesellschaft

notwendig!

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik mußvollständig in der Umwelterklärung wiedergegeben werden.

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Umweltmanagementsystem

Angaben zu Aufbau-und Ablauforganisation,Aufgaben, Befugnissenund Verantwortlichkeiten

dies ist sicher ein eher problematischer Bestandteil

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Umweltaspekte

.... eine Beschreibung aller wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte, die zu wesentlichen Umweltauswirkungen der Organisation führen, und eine Erklärung der Art der auf diese Umweltaspekte bezogenen Auswirkungen.“ Anhang 3.2 c EMAS-VO

Gliederung nach Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen oder nach Umweltmedien

Im Falle wesentlicher indirekter Auswirkungen ist es notwendig, zwischen den direkten und den indirekten Auswirkungen zu unter- scheiden und auf die indirekteneinzugehen.

UmweltaspekteMatrix Aspekte und Wirkungen

Quelle: CFB Chemische Fabrik Budenheim

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

indirekte Umweltaspekte

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Quelle: Umwelterklärung der Norddeutschen Affinerie AG

Bewertung der Umweltaspekte

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Umweltleistung

... eine Zusammenfassung der verfügbaren Daten über die Umweltleistung, gemessen an den Umwelt- zielsetzungen und –einzelzielen der Organisation und bezogen auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen; die Zusammenfassung kann Zahlenangaben über die Emission von Schadstoffen, das Abfallaufkommen, den Verbrauch von Rohstoffen, Energie und Wasser, Lärm sowie andere Aspekte der Umwelt gemäß Anhang IV enthalten; die Daten sollten einen Vergleich auf Jahresbasis ermöglichen, damit beurteilt werden kann, wie sich die Umweltleistung der Organisation entwickelt.“ Anhang III 3.2 e EMAS-VO

Beispiel Lechwerke AG Augsburg Input-Output-Bilanz

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Einhaltung der Rechtsvorschriften und sonstige Faktoren der Umweltleistung

„.... sonstige Faktoren der Umweltleistung, einschließlich der Einhaltung von Rechtsvor- schriften im Hinblick auf ihre wesentlichen Umweltauswirkungen Anhang III 3.2 f EMAS-VO

?

am sinnvollsten erscheint eine Gegenüberstellung von Grenzwerten etc. mit den erreichten Werten.„sonstige Faktoren“ können

vielfältig sein

Umweltziele der Organisation

„.... eine Beschreibung der Umweltzielsetzungen und-einzelziele im Zusammenhangmit den wesentlichen Umwelt- aspekten und –auswirkungen ...“.Anhang III 3.2 d EMAS-VO

• vollständige Aufzählung der Ziele• Angabe der Fristen zur Erreichung• Zusammenhang zwischen Umweltzielen

Umweltaspekten und Umweltauswirkungen• Zielerreichungsgrad, Begründung bei

Nichterreichung

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Dialog

nicht vorgeschrieben!

Nennung von Ansprechparnern ist zweckmäßig

Beispiel

Gültigkeitserklärung„.... Name und Zulassungsnummer des Umweltgutachters und Datum der Gültigkeitserklärung ..... „Anhang III 3.2 g EMAS-VO

notwendig!

oft wird die Registrierungsurkunde abgedruckt

Quelle: Umwelterklärung Bechtle Druck & Verlag 2003

Umwelterklärung: Beispiel

Im Internet www.herbaria.dewww.landbrot.de/umwelterklärungwww.landmarkt.de/wm/web/php/umwelt.php4www.ihre-baeckerei-schmidt.de/umwelterklärung2000.pdfwww.hoffmann-ollinger.de

Berichtdetaillierte Prüfungen

Besuch des Geländes

Sichtung der Unterlagen

Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters

Auswahl des Umweltgutachters

Der Umweltgutachter muß vom Unternehmenunabhängig sein.

Er muß für die Branche zugelassen sein.

Die Einführung des Umweltmanagementsystems sollte 3 Monate zurückliegen, bevor die Begutachtung stattfindet.

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

Der Umweltgutachter prüft:

• Dokumentation über den Standort/die Organisation sowie die Tätigkeiten

• Umweltpolitik• Umweltprogramm• Beschreibung des

Umweltmanagementsystems• Ergebnisse der Umweltprüfung

bzw. Umweltbetriebsprüfung• Berichte über die Prüfungen• Entwurf der Umwelterklärung

Kriterien

• Vollständigkeit bzw. Lücken• Konsistenz• Übereinstimmung mit Gesetzen• Übereinstimmung mit EMAS-

Anforderungen

Der Gutachter erstellt einen Audit-Plan

für das weitere Vorgehen

Berichtdetaillierte PrüfungenBesuch des Geländes

Sichtung der Unterlagen

Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters

Berichtdetaillierte PrüfungenBesuch des Geländes

Sichtung der Unterlagen

Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters

Gespräche mit den Beschäftigten

Sind sie mit dem Umweltmanagement- system vertraut?

Kennen sie die Vorschriften?

Inaugenscheinnahme der Technik, z.B. der Labors für die Wasseranalysen, der Filteranlagen, der Müllsammlung, der Vorkehrungen für Störfälle

Einsichtnahme in bisher nicht geprüfte Unterlagenz.B. Verträge

Berichtdetaillierte Prüfungen

Besuch des Geländes

Sichtung der Unterlagen

Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters

Prüfung des

• Umweltmanagementsystems• Verfahren der Umweltprüfung

bzw. der Umweltbetriebsprüfung• Entwurf der Umwelterklärung

Sind die Anforderungen der EMAS-VO kompletterfüllt?

Sind die Daten glaubwürdig und richtig?

Liegen alle Genehmigungen für die Anlagen vor?

Werden alle Rechtsvorschriften eingehalten?

Berichtdetaillierte PrüfungenBesuch des Geländes

Sichtung der Unterlagen

Die Arbeitsschritte des Umweltgutachters

Der mitwirkende Umweltgutachter verfaßteinen Bericht an die Unternehmensleitung

1. festgestellte Verstöße gegen die Verordnung

2. festgestellte technische Mängel

3. Einwände gegen den Entwurf der Umwelt- erklärung, Einzelheiten der Änderungen und Zusätze, die in die Umwelterklärung aufgenommen werden müssen.

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

Die Eintragung in das Standortregister bildet den Abschluß der inhaltlichen und formalen Umsetzung der EMAS-VO

www.emas-register.de

hier kann man registrierte Unternehmenbzw. Standorte suchen

Die Registrierung erfolgt durch die zuständige IHK bzw Handwerkskammer

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

notwendige Angaben für die Registrierung

• Name des Unternehmens und Anschrift• Ansprechpartner• NACE-Code der Tätigkeit• Anzahl der Arbeitnehmer• Name des Umweltgutachters• Zulassungsnummer des Umweltgutachters• Gegenstand und Umfang der Zulassung des

Umweltgutachters• Datum der nächsten Umwelterklärung• Bezeichung der für das Unternehmen zuständigen

vollziehenden Behörde(n)• Datum und Unterschrift des Vertreters

des Unternehmens

Die Angaben werden durch die IHK geprüft, dann erfolgt die Eintragung in das Standortregister.

www.emas-register.de

hier finden sich die registrierten Unternehmenbzw. Standorte

Die Registrierungsnummer wird dem Unternehmen mit- geteilt.

Dann kann die endgültige Fassung der Umwelterklärung gedruckt werden.

Gültigkeitserklärung der Umwelterklärung durch den Gutachter

• Die Umweltpolitik im Einklang mit den Vorschriften der EMAS festgelegt wurde

• die Umweltprüfung bzw. die Umweltbetriebsprüfung in technischer Hinsicht zufriedenstellend ist

• im Umweltprogramm alle bedeutsamen Fragestellungen angesprochen sind

• das Umweltmanagementsystem die Anforderungen des Anhangs I erfüllt

• die Erklärung sich als genau, hinreichend detailliert und mit den Anforderungen des Systems vereinbar erweist.

Der Gutachter erklärt die Umwelterklärung für gültig, wenn ...

nach Müller-Christ, 2001, S. 296

Im EU-Amtsblatt werden die eingetragenen Standorte veröffentlicht (jährlich)

Der Begriff „Teilnahmeerklärung“ erklärtsich dadurch, daß das Logo nur zusammenmit einem Text verwendet werden darf,der auf die Teilnahme hinweist.

Die Teilnahmeerklärung darf nicht imZusammenhang mit einem Produkt verwendet werden, sondern nur für den Standort.

Umweltpolitik

Umweltprüfung (Ist-Aufnahme)

UmweltmanagementsystemUmweltziele / -programme

Umwelterklärung

Begutachtung und Registrierung

Teilnahmeerklärung

Teilnahmeerklärung

Die neuen Logos

geprüftes Umweltmanagement

geprüfteInformation

Dies weist auf die Teilnahme des Unternehmens an EMAS hin. Verwendung auf Briefköpfen, Berichten und sonstigen Medien der Unternehmenswerbung

Dient der Veröffentlichung von Umwelterklärungen sowie be- stimmter Informationen aus der Umwelterklärung , die in direktem oder indirekten Zusammenhang mit Produkten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen stehen. Keine Produktkennzeichnung!Art. 8 von EMAS: Use of EMAS Logo

www.emas-logo.de

Verwendung der EMAS-Logos

• auf Briefköpfen der eingetragenen Organisation

• auf Unterlagen, in denen die Beteiligung der Organisation an EMAS mitgeteilt wird.

• auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen; hier ist auch Version 2 zulässig

• auf für gültig erklärten Umwelterklärungen

• auf oder in der Werbung für Produkte, Tätigkeiten und Dienstleistungen; hier ist auch Version 2 zulässig

• auf für gültig erklärten Informationen gemäß Anhang III 3.5

GEPRÜFTESUMWELTMANAGENT

GEPRÜFTEINFORMATION

Verwendung des EMAS Logos

Nur in Verbindung mit klarer Verbindung zumNamen der teilnehmendenOrganisation

Nur mit der Registrierungsnummer

Nicht auf Produkten

GEPRÜFTES UMWELTMANAGEMENT

D-000-00000

3-stellige Kennzahl für den Bezirk

Ansonsten darf das Logo von Behörden zur Werbung für EMAS verwendet werden.

Die wesentlichen Änderungen in der neuen EMAS (ab 2001)

• Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Dienstleister, öffentliche und sonstige Einrichtungen

• Ersetzung des strengen Standortsbezugs durch einen Organisationsbezug, so daß mehrere Standorte eines Unternehmens oder auch Netzwerke von Unternehmen teilnehmen können

• Einbeziehung indirekter Umweltauswirkungen, also die Auswirkungen der Produkte und Leistungen

• Harmonisierung mit der ISO 14.001, Übernahme von deren Systematik

• Beteiligung der Arbeitnehmer erweitert

• jährliche Validierung (Gültigkeitserklärung) der Umwelterklärung durch den Umweltgutachter

Verhindert die „kontinuierliche Verbesserung“ rasche Fortschritte?

nicht zu harte Anforderungen

erhöhen die Zahl der Teilnehmer

weil kontinuierliche Ver-besserung verlangt wird,

werden die Anforderungenanfangs nicht gleich so

hoch gelegt

Lernprozeß

Ist Umweltmanagement vorteilhaft?

Einführung kontinuierliche Verbesserung

In einer ersten Phase umso größere Kosten- einsparungen, je größer die Verschwendung von Ressourcen im Unter- nehmen ist.

Nutzung von Wett- bewerbsvorteilen, ggf. Vorteile bei Genehmigungen, Akzeptanzvorteile bei Kunden, geringeres Risiko von Störfällen und Image-Schäden, Nutzen durch Innovationen.

Je schneller die Konkurrenz nachzieht, desto schneller schwinden die Wett- bewerbsvorteile.

Die Kosten liegen zwar objektiv höher, aber die nachziehende Konkurrenz hat vergleichbare Kosten.

Ist Umweltmanagement vorteilhaft?

Das Bayerische Umweltministerium hat 2004 eine Broschüre veröffentlicht,in der 33 Fälle dargestellt werden, in denen Unternehmen von der Einführung eines Umweltmanagementsystems profitiert haben.

Unter den Beispielen sind einige bekannte große Unternehmen, aber auch relativ viele kleine Betriebe (Gastronomie, Landwirtschaft, Handwerk).

Mehr Bürokratie?

mehr Dokumentationder Stoffströme

mehr Erhebungsaufwand

mehr Berichterstattung

nicht mehr Hierarchie

mehr Transparenz

mehr Wissen

mehr Steuerungsmöglichkeitenund mehr Steuerung

Deregulierung für zertifizierte Unternehmen?

Deregulierung im eigentlichen Sinne ist nicht zu erwarten

Die Öko-Audits substituieren in gewisser Weise staatliche Kontrollen durch interne Kontrollen.

Doppelbealstungen durch staatliche Kontrollen könnten vermieden werden.

Eine Minderung der Umwelt-Standards ist nicht gemeint.

Beispiel für Absichtserklärungen: Umwelt-Pakt-Bayern.

In Bayern werden nach EMAS zertifizierte Unternehmen bei manchen Gebühren positiv diskriminiert, insbes. in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Deregulierung für zertifizierte Unternehmen?

Die Geschäftsstelle des Umweltpaktes Bayern hat eine Broschüre herausgegeben, die „Erleichterungen“ im Bereich des • Immissionsschutzrechtes,• Wasserrechtes und des • Abfallrechtes auflistet.

Die Vorteile können am besten realisiert werden, wenn die Erfassung der Umweltdaten intern auf die externen Anforderungen abgestellt wird.Dies ist aber ohnehin mehr als naheliegend.Entsprechend wurde von Verbänden der bayer. Wirtschaft mit dem Ministerium ein Vorschlag zur Strukturierung der Datensammlung für die Umweltberichterstattung erarbeitet.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf einer EMAS-Priviligierungsverordnungvorgelegt (19.9. 2001, www.bmu.de/download/dateien/ emas-priviligierungsverordnung.pdf).

Die Akteure bei EMAS

Bundesministerium für Umwelt

Umweltgutachterausschuß

Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH

Bundesverwaltungsamt (Widerspruchsbehörde)

Umweltgutachter

IHK und HWK

DIHK

Die für das EMAS-System zuständigen Stellen in Deutschland

DAU GmbH - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH zuständig für Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern

IHK - Industrie- und Handelskammern, HWK - Handwerkskammern zuständig für Registrierung der Standorte

BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Rechtsaufsicht über UGA, Rechts- und Fachaufsicht über DAU GmbH

UGA - Umweltgutachterausschuss zuständig für Richtlinien, Prüferliste, Sachverständige, Beratung, Förderung und Verbreitung von EMAS

BVA - Bundesverwaltungsamt zuständig für Widersprüche bei Zulassung und Aufsicht

Aufgaben des Umweltgutachterausschusses

• Erlaß von Richtlinien für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern

• Beratung des Bundesumweltministeriums

• Führung der Prüferliste für die Prüfungsausschüsse der DAU

• Empfehlung von Sachverständigen für die Widerspruchsbehörde (Bundesverwaltungsamt)

• Förderung der Verbreitung von EMAS

• Anhörungsrecht vor dem Erlaß von Rechtsverordnungen zu EMAS

Informationen unter www.umweltgutachterausschuss.de

DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH

Die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH ist eine privatrechtlich organisierte GmbH, der die staatlichen Aufgaben der Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit übertragen worden sind.

50 % der Gesellschaftsanteile der DAU GmbH werden von Wirtschaftsverbänden gehalten. Weitere Gesellschafter sind der Deutsche Industrie- und Handels- kammertag (DIHK), der Zentralverband des deutschen Handwerk (ZDH) und der Bundesverband freier Berufe (BfB). Die DAU GmbH arbeitet nach den Richtlinien des UGA und steht unter der Rechts- und Fachaufsicht des BMU.

Für die Prüfung und die Aufsicht über die Umweltgutachter werden externe Fachleute, z. B. von der Prüferliste des UGA, hinzugezogen.

Adresse für Umweltgutachter mbH (DAU GmbH), Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonnwww.dau-bonn.de

BVA – Bundesverwaltungsamt

Die Aufgabe der Widerspruchsbehörde gegen Verwaltungsakte der Zulassungsstelle nach § 24 UAG nimmt das Bundesverwaltungsamt wahr. Es unterliegt dabei den fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die Entscheidung wird - ggf. unter Hinzuziehung von Sachverständigen - von einem Beamten/einer Beamtin getroffen, der/die die Befähigung zum Richteramt besitzt. Das Bundesverwaltungsamt ist ebenfalls zuständig für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §37 UAG.

Kontakt Bundesverwaltungsamt Referat II B 4 - Koordinierungs- und Ordnungsaufgaben - Postanschrift: 50728 Köln

Besuchsadresse ist Köln-Braunsfeld, Eupener Str. 125

Ansprechpartner: Reinhard Lipski, Tel: 01888 / 3 58-40 07 E-Mail: [email protected]

Ansprechpartnerin: Janina Munz, Tel: 01888 / 3 58-40 40 E-Mail: [email protected]

Internet: http://www.bva.bund.de/aufgaben/umweltaudit/

IHK - Industrie- und Handelskammern HWK – Handwerkskammern

Die Registrierung der EMAS-Teilnehmer erfolgt bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) und den Handwerkskammern (HWK).

Diese einzelnen Register sind in einem deutschen Register zusammengefasst, das der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) regelmäßig der Kommission für die Erstellung des europäischen Registers übermittelt.

Für die zentralen Aufgaben der Registrierung gibt es eine gemeinsame Stelle der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

Eine Liste sämtlicher IHKs und HWKs findet sich in der Broschüre des UGA Das EMAS-Logo - öffentlichkeitswirksam verwenden sowie unter www.emas-logo.de.

Aufgaben des Umweltgutachterausschusses·

Erlass von Richtlinien für die Zulassung und Beaufsichtigung von Umweltgutachtern

Beratung des Bundesumweltministeriums in Fragen zu EMASFührung der Prüferliste für die Prüfungsausschüsse der DAU

Auf dieser Liste werden Fachleute geführt, die über mindestens 5 Jahre praktische Erfahrung im betrieblichen Umweltschutz und vertiefte unternehmensspezifische Kenntnisse verfügen. Sie führen die für die Umweltgutachterzulassung notwendige mündliche Prüfung durch und können, z. B. bei so genannten Witness-Audits, für die Aufsicht über die Umweltgutachter berufen werden. Der UGA entscheidet über die Aufnahme eines Bewerbers nach Vorprüfung in der AG "Zulassung, Prüfung und Aufsicht" durch Beschluss. Bei der Bewerbung als Prüfer wird ein Qualifikationsprofil abgefragt. Bewerber können einen Vordruck bei der UGA- Geschäftsstelle anfordern.

Empfehlungen aussprechen für die Benennung von Sachverständigen durch die Widerspruchsbehörde Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) kann Widerspruch gegen die Entscheidungen der DAU GmbH in Zulassungs- und Aufsichtsfragen erhoben werden. Die Sachverständigen dürfen nicht dem UGA angehören und müssen im betrieblichen Umweltschutz über gründliche Fachkenntnisse und mindestens dreijährige praktische Erfahrungen verfügen. Der UGA entscheidet über die Aufnahme eines Bewerbers nach Vorprüfung din der AG "Zulassung, Prüfung und Aufsicht" durch Beschluss. Bei der Bewerbung wird ein Qualifikationsprofil abgefragt.

Förderung der Verbreitung von EMASDer UGA initiiert Veranstaltungen und Werbekampagnen und gibt Informationsbroschüren rund um das Thema EMAS heraus.

Wahrnehmung des Anhörungsrechts vor dem Erlass von Rechtsverordnungen zu EMAS z. B. bei der UAG-Zulassungsverfahrensverordnung

ISO 14.000 ff.

seit 1996

weltweit gültig

ohne Beschränkung auf Wirtschaftsbereiche, Organisationen jeder Art und Größe

ISO 14.001• Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung

eines Umweltmanagementsystems

• Sicherstellung der Konformität mit der selbsterklärten Umweltpolitik

• Nachweis der Konformität anderen gegenüber

• Zertifizierung des Umweltmanagementsystems durch eine externe Organisation

• Selbstermittlung und Selbsterklärung der Konformität mit dieser internationalen Norm

HelixMüller-Christ S. 201 bzwISO 14001 S. 4

ISO 14.001

• Umweltpolitik• Planung• Implementierung und Durchführung• Kontroll- und Korrekturmaßnahmen• Bewertung durch die oberste Leitung

Umweltpolitik

Planung

Implementierung und Durchführung

Kontroll- undKorrekturmaßnahmen

Bewertung durchdie oberste Leitung

Festlegung angemessener Umweltziele Kapitel 4.2 der ISO 14.001

Umweltpolitik

Planung

Implementierung und Durchführung

Kontroll- undKorrekturmaßnahmen

Bewertung durchdie oberste Leitung

Alle relevanten Umweltaspekte müssen erfaßt und bei allen Entscheidungenberücksichtigt werden;ein Umweltprogramm muß aufgestellt werden.

Kapitel 4.3 ff. der ISO 14.001

Umweltpolitik

Planung

Implementierung und Durchführung

Kontroll- undKorrekturmaßnahmen

Bewertung durchdie oberste Leitung

Die in der Planung festgelegten Verfahren müssen in Organisationsstrukturen (Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Befugnisse) übersetzt werden und in Dokumenten festgehaltenwerden.Die Mitarbeiter müssen entsprechend geschultwerden.

Kapitel 4.4 ff. der ISO 14.001

Umweltpolitik

Planung

Implementierung und Durchführung

Kontroll- undKorrekturmaßnahmen

Bewertung durchdie oberste Leitung

Es müssen Verfahren eingeführt werden, die sowohl die alltägliche Arbeit hinsichtlichihrer Umweltauswirkungen kontrollieren,die Erfüllung der Vorschriften überwachenals auch die Funktionsfähigkeit des gesamtenUmweltmanagementsystems (Durchführungeines Audits) gewährleisten.

Kapitel 4.5 ff der ISO 14.001

Umweltpolitik

Planung

Implementierung und Durchführung

Kontroll- undKorrekturmaßnahmen

Bewertung durchdie oberste Leitung

Die Funktionsfähigkeit des gesamten Umweltmanagementsystems muß aufgrundder Ergebnisse des Audits ggf. geändertwerden.

Kapitel 4.6 der ISO 14.001

EG Öko-Audit-Verordnung ISO 14.001

erste Umweltprüfung

• zwingend vorgeschrieben• Bewertung der Umweltaus-

wirkungen (Art. 2b,3c)• Anhang I, C und D

• freiwillig bzw. optional, keine Pflicht

Umweltpolitik

• Voraussetzung zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen schaffen

• Anhang I, C und D

• Verpflichtung zur Einhaltung rechtlicher Anforderungen

• keine beste verfügbare Technik

Umweltziele und Umweltprogramm

• standortbezogen• Anhang I, B

• Umweltplanung gemäß Element 4.3

• Ablauflenkung gemäß 4.4.6

Umweltaudit Umweltbetriebsprüfung

• Beurteilung des UMS und der Zielerfüllung alle 3 Jahre

• Anhang II

• stärkerer Systembezug• Auditzyklus ist nicht festgelegt• Managementreview (4.5)

Umwelterklärung• Erstellung ist Pflicht, Inhalte

sind zwingend vorgegeben• EG-VO Art. 5

• nicht vorgesehen

Müller-Christ 2001: Umweltmanagement, S. 203, Abb 93

formale Unterschiede EMAS – ISO 14.000

• EMAS ist eine Rechtsnorm (öffentlich), während ISO 14.000 eine Norm (privatrechtlich) ist.

• EMAS gilt in der EU, ISO 14.000 weltweit

• bei EMAS ist der Standortbezug höher

nach Müller-Christ 2001: Umweltmanagement, S. 203

inhaltliche Unterschiede EMAS und ISO 14.000

• EMAS verlangt eine Umwelterklärung, die ISO 14.000 beinhaltet keine Veröffentlichungspflicht

• Die Begutachtung ist im Rahmen des EG-Öko-Audit- Systems Pflicht, die Zertifizierung nach ISO 14.000 ist optional

• Die EMAS zielt auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltschutzleistung. Die Einhaltung der relevanten Gesetze und die Erfüllung der selbstgesetzen Umweltziele gehören zum zwingenden Prüfungsumfang. Die ISO 14.000 zielt auf eine kontnuierliche Verbesserung des Umweltmanagements und hat damit einen stärker system- und organisationsbezogenen Ansatz.

nach Müller-Christ 2001: Umweltmanagement, S. 203 f.

andere Umweltsiegel für umweltfreundliche Unternehmen

Handwerksbetriebe Bayern

Kommunen, IHK, HK

Die halbprivaten AkteureVerband für nachhaltiges Umweltmanagement (VNU)

Umweltgutachterausschuß UGA

Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft fürUmweltgutachter m.b.H. (DAU)

DIHK

Zentralverband des Deutschen Handwerks

Deutscher Akkreditierungsrat

Trägergemeinschaft für Akkreditierung GMBH (TGA)

Die Qualifikation der Umweltgutachter

EMAS

abgeschlossenes Hochschulstudium und mind. 3 Jahre Tätigkeit im betrieblichen Umweltschutz,odermind. 5 Jahre Aufgaben im beantragten Zulassungsbereich in leitender Stellung oder selbständig.

mündliche Prüfung bei der DAU

Die Dau führt ein Register der zugelassenen Umweltgutachter.

Regelungen im Umweltauditgesetz

ISO