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Update S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ 2014 (AWMF-Register-Nr. 021/014) A. Riphaus 1 *, T. Wehrmann 2 *, J Hausmann 3 , B. Weber 4 , S. von Delius 5 , M. Jung 6, , P. Tonner 7 , J. Arnold 8 , A. Behrens 9 , U. Beilenhoff 10 , H. Bitter 11 , , D. Domagk 12 , S. In der Smitten 13 , B. Kallinowski 14 , A. Meining 15 , A. Schaible 16 , D. Schilling 17 , H. Seifert 18 , F. Wappler 19 , I. Kopp 20 *: Gemeinsame Erstautoren. Die Institutsangaben sind am Ende des Beitrags gelistet. Korrespondenzadressen: PD Dr. Andrea Riphaus Medizinische Klinik Klinikum Region Hannover GmbH KRH Klinikum Agnes Karll Laatzen Hildesheimer Strasse 158 30880 Laatzen Tel.: ++49/511/8208-2400 Fax.:++49/511/8208-2751 [email protected] Prof. Dr. Till Wehrmann Fachbereich Gastroenterologie DKD Helios Klinik Wiesbaden GmbH Aukammallee 33 65193 Wiesbaden Tel.: ++49/611/577-212 Fax: ++49/611/577-460 [email protected]

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Update S3-Leitlinie

„Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ 2014

(AWMF-Register-Nr. 021/014)

A. Riphaus1*, T. Wehrmann2*, J Hausmann3, B. Weber4, S. von Delius5,

M. Jung6,, P. Tonner7, J. Arnold8,

A. Behrens9, U. Beilenhoff10, H. Bitter11, , D. Domagk12,

S. In der Smitten13, B. Kallinowski14, A. Meining15,

A. Schaible16, D. Schilling17, H. Seifert18, F. Wappler19, I. Kopp20

*: Gemeinsame Erstautoren.

Die Institutsangaben sind am Ende des Beitrags gelistet.

Korrespondenzadressen:

PD Dr. Andrea Riphaus Medizinische Klinik Klinikum Region Hannover GmbH KRH Klinikum Agnes Karll Laatzen Hildesheimer Strasse 158 30880 Laatzen Tel.: ++49/511/8208-2400 Fax.:++49/511/8208-2751 [email protected] Prof. Dr. Till Wehrmann Fachbereich Gastroenterologie DKD Helios Klinik Wiesbaden GmbH Aukammallee 33 65193 Wiesbaden Tel.: ++49/611/577-212 Fax: ++49/611/577-460 [email protected]

Schlüsselwörter: Sedierung; Analgesie; Endoskopie; Propofol; Midazolam;

Pethidin; Monitoring

Key words: sedation; analgesia; endoscopy; propofol; midazolam;

meperidine; monitoring

Herausgeber dieses Leitlinie-Update ist, wie in der Erstfassung von 2008, die Sektion Endoskopie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen e.V. (DGVS), die auch die federführende Fachgesellschaft ist. Mitherausgeber sind die an der Leitlinienentwicklung beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen:

Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deuschlands e.V. (bng)

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Endoskopie und Sonographie der

Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)

Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung e.V. (DCCV)

Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe (DEGEA)

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)

Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GPRG)

Unter der koordinierenden Leitung von: T. Wehrmann, A. Riphaus, I. Kopp

Inhaltsverzeichnis

Einleitung ................................................................................................7 1. Themenkomplex I:

Indikationen / Ziele / bekannte Risiken / Patienten / Qualitätsziele 22

1.1. Empfehlung Sedierungsangebot.................................................................22 1.2. Empfehlung zur Indikationsstellung für eine Sedierung...........................23 1.3. Empfehlung Untersuchungsqualität............................................................24 1.4. Empfehlung Risikoabschätzung………………………..................................28 1.5. Empfehlung Anästhesie / Intubation............................................................32 1.6. Empfehlung Schutzintubation......................................................................33 1.7. Empfehlung Lagerung...................................................................................35

2. Themenkomplex II: Sedativa / Analgetika / Adjuvantien……………..................................37 2.1. Akzeptanz Patient und Untersucher............................................................37 2.1.1. Patientenakzeptanz / Zufriedenheit.......................................................37 2.1.2. Untersucherzufriedenheit......................................................................38 2.2. Monotherapien...............................................................................................41 2.2.1. Propofol......................................................................................41 2.2.1.1. Allgemeines................................................................................41 2.2.1.2. Techniken der Propofol-Applikation............................................41 2.2.1.2.1. Intermittierende Propofol-Bolusapplikation.................................43 2.2.1.2.2. Kontinuierliche Propofol-Applikation mittels Perfusor…………..43

2.2.1.2.3. Non-anaesthesiological administered propofol sedation (NAPS).......................................................................................44

2.2.1.2.4 Patienten-kontrollierte (Analgo)-Sedierung (PCS)………………45 2.2.1.2.5. Target-Controlled Infusion (TCI)…………………………………..47

2.2.1.2.6. Computer-Assisted Personalized Sedation (CAPS)…………….48

2.2.2. Benzodiazepine..........................................................................49 2.2.2.1. Diazepam...................................................................................50 2.2.2.2. Midazolam..................................................................................51 2.2.2.1. Antagonisierung der Wirkung von Midazolam durch

Flumazenil..................................................................................52

2.2.3. Propofol versus Midazolam………………………………………..52 2.2.3.2. Kardio- respiratorische Komplikationen......................................53 2.2.3.3. Amnesie......................................................................................56 2.2.3.4. Diazepam versus Midazolam.....................................................57 2.2.4. Sonstige Pharmaka als Monotherapeutika.................................58 2.2.4.1. Einleitung....................................................................................58 2.2.4.2. Opiate als Monotherapeutikum...................................................59

2.2.4.2.1. Fentanyl......................................................................................59 2.2.4.2.2. Remifentanil................................................................................60 2.2.4.2.2.1 Allgemeines................................................................................60 2.2.4.2.3 Ketamin als Monotherapeutikum................................................61 2.2.4.2.3. Allgemeines………………………................................................61 2.2.4.3. Inhalationsanästhetika als Monotherapeutikum.........................62 2.2.4.3.1. Allgemeines................................................................................62 2.2.4.4.1. Distickstoffmonoxid (Lachgas)....................................................62 2.2.4.4.1.2. Allgemeines................................................................................63 2.2.4.5. Dexmedototidin…….……………………………………………….64

2.3. Kombinationstherapien.................................................................................65 2.3.1. Allgemeines................................................................................65 2.3.2. Spezifische Kombinationen........................................................66 2.3.2.1. Kombination Benzodiazepin plus Opioid…………………….......66 2.3.2.2. Kombination Propofol plus Opioid .........................................67 2.3.2.3. Kombination Sedativum plus Spasmolytikum.............................69 2.3.3. Nebenwirkungen bei Kombinationstherapie...............................69 2.3.3.1. Allgemeines................................................................................69 2.4. Einfluss der Ko-Morbidität............................................................................70 2.4.1. Allgemeines................................................................................70 2.4.2. Risikopatienten...........................................................................73 2.4.3. Substanzart................................................................................74 2.4.4. Adipositas……………………………………………………………75 2.4.5. Ältere Patienten……………………………………………………..76 2.4.6. Ko-Morbiditäten……………………………………………………..76 2.4.7. Antagonisten…………………………...……………………………77 2.5. Musik in der Endoskopie...............................................................................77

3. Themenkomplex III: Strukturqualität Persönliche / personelle / apparative Voraussetzungen..........78 3.1. Persönliche Voraussetzungen.....................................................................79 3.2. Ausbildungs- und Trainingskurse................................................................79 3.3. Personelle Voraussetzungen........................................................................80 3.3.1. Ausbildungsvoraussetzungen.....................................................80 3.3.2. Überwachung der Sedierung......................................................81 3.3.3. Durchführung der Sedierung......................................................83

3.3.3.1. Voraussetzungen bei durch Pflegepersonal bzw. medizinische Fachassistenz verabreichter Propofol-Sedierung (sog. „Nurse-administered propofol sedation (NAPS)………………………….84

3.3.4. Überwachung nach der Endoskopie...........................................87 3.4. Räumliche Ausstattung.................................................................................88 3.5. Apparative Ausstattung................................................................................89 3.5.1. Klinische Überwachung / Standard-Monitoring..........................90 3.5.2. Erweitertes Monitoring................................................................92 3.5.2.1. Kapnographie.............................................................................93 3.5.2.2. Monitoring mittels EEG...............................................................94 3.5.2.3. Schlaf-Apnoe-Screening vor sedierter Endoskopie……………..96

4. Themenkomplex IV: Prozessqualität Aufklärung, Einwilligung / Voraussetzung für Durchführung der Sedierung / Sicherung vitaler Funktionen / Klinische Überwachung / Zwischenfallmanagement..............................100

4.1. Patientenaufklärung und – Einwilligung....................................................100 4.1.1. Allgemeine und rechtliche Aspekte..........................................100 4.1.2. Aufklärende Person..................................................................100 4.1.3. Durchführung der Aufklärung...................................................101 4.1.4. Inhalte des Aufklärungsgesprächs...........................................102 4.1.5. Sicherungsaufklärung (Verhalten nach der Sedierung)............103 4.2. Voraussetzung für die Durchführung der Sedierung...............................104 4.3. Sicherung vitaler Funktionen.....................................................................105 4.4. Zwischenfallmanagement...........................................................................106 4.4.1. Hypoxie....................................................................................106 4.4.2. Herzrhythmusstörungen...........................................................107 4.4.2.1. Allgemeines..............................................................................107 4.4.2.2. Tachykarde Herzrhythmusstörungen.......................................107 4.4.2.3. Bradykarde Herzrhythmusstörungen........................................107 4.4.3. Arterielle Hypotonien................................................................107 4.4.4. Myocardiale Ischämien.............................................................108 4.4.5. Seltene Ereignisse bei Sedierung............................................108

5. Themenkomplex V: Ergebnisqualität durch Qualitätsziele......................................111 Interne Qualitätssicherung / Entlassungskriterien / „Street- Fitness“ / Arbeitsfähigkeit / Dokumentation / „Benchmarking“ 5.1. Interne Qualitätssicherung.........................................................................111 5.2. Entlassungskriterien...................................................................................111 5.2.1. Patienteninstruktionen..............................................................111 5.2.2. Minimalkriterien für die Entlassung...........................................112 5.2.3. Verwendung von Score-Systemen für die Entlassung.............113 5.3. „Street- Fitness“..........................................................................................113 5.3.1. Verkehrstauglichkeit.................................................................113 5.4. Dokumentation.............................................................................................117 5.4.1. Allgemeines.............................................................................117 5.4.2. Arbeitsunfähigkeit....................................................................118 5.5. Benchmarking..............................................................................................119

6. Literatur……………..……………………………………………….125 Anhang Institusangaben der Autoren……………………………………………………………144

Einleitung

Hintergrund

Der Stellenwert der Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie hat im letzten Jahrzehnt

weltweit an Interesse gewonnen und ist weiterhin Gegenstand vieler, teils auch kontroverser

Diskussionen.

Ein Kernpunkt bleibt die differenzierte Indikationsstellung: Die Notwendigkeit einer Sedierung

bei gastroenterologischer Endoskopie ist nicht bei allen Eingriffen obligat, sondern hängt

vielmehr von der Art der Untersuchung, der Untersuchungsdauer, der Komplexität und der

Invasivität der Untersuchung, sowie von individuellen Patientenmerkmalen ab. Allerdings trägt

die Sedierung sowohl für den Patienten, als auch den Untersucher erheblich zum

Untersuchungskomfort bei und schafft, insbesondere bei komplexen therapeutischen

Eingriffen oftmals erst die Voraussetzung für eine erfolgreiche und risikoarme Untersuchung.

Während in den USA und Großbritannien in bis zu 88% [1, 2] der endoskopischen

Untersuchungen eine Sedierung der Patienten erfolgt, lag die Sedierungsfrequenz in

Deutschland und der Schweiz, Mitte der 90er Jahre, mit ca. 9% [3, 4] deutlich niedriger.

Neuere Umfrageergebnisse einer „bundesweiten Evaluation zur Sedierung in der

gastrointestinalen Endoskopie in Deutschland“ zeigen jedoch auch bei uns eine deutliche

Zunahme der Sedierungsfrequenz bei endoskopischen Eingriffen von bis zu 88% [5] im

Jahre 2007. Anhand der Daten der Re-Evaluation dieser Umfrage, nach Fertigstellung der

ersten bundesweiten „S3 Leitlinie zur Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ [6],

konnte gezeigt werden, das die Sedierungsfrequenz weiter auf nunmehr über 90%

angestiegen [7]. Dies ist am ehesten bedingt durch eine insgesamt weitere Zunahme an

interventionellen endoskopischen Maßnahmen und zum anderen auch mögliche Folge eines

Patientenwunsches, z.B. bei Untersuchungen im Rahmen der Kolonkarzinomvorsorge.

Neben der zunächst lange Zeit gebräuchlichsten Form der Sedierung mittels Sedativa wie

Benzodiazepinen, teils in Kombination mit Opioiden, findet zunehmend das kurzwirksame

Hypnotikum Propofol, mit einer klinischen Wirkdauer (Einmalgabe) von etwa 7 – 8 Minuten

(Eliminations-Halbwertszeit ca. 30 – 60 Minuten), Verwendung. Der Vorteil bei der

Verwendung von Propofol, im Vergleich zu Benzodiazepinen, liegt in einer signifikant

kürzeren Aufwachzeit, bei gleich guter Patiententoleranz [8, 9], sowie einer deutlich

rascheren Erholung der psychomotorischen Fähigkeiten unter Verwendung eines

Fahrsimulators [10]. Allerdings können mit einer einzelnen Dosis Propofol mitunter

verschiedene Sedierungstiefen durchschritten werden, so dass die Sedierung unter

Umständen tiefer werden kann, als initial beabsichtigt. Zudem steht in einer solchen Situation

für Propofol, anders als bei Verwendung z.B. von Benzodiazepinen, kein Antagonist zur

Verfügung.

Als mögliche Option der Propofol-Sedierung in der Endoskopie wurde im Rahmen der

Erstellung der ersten S3-Leitlinie zur Sedierung 2008 [6] bereits die Propofol-Sedierung

durch medizinisches Assistenzpersonal diskutiert, nachdem in ersten Studien bei mehr als

200.000 Patienten eine Sedierung im Rahmen einer sog. „NAPS“ (nurse administered

propofol sedation) durchgeführt wurde, ohne dass die Notwendigkeit einer endotrachealen

Intubation bestand [11–17].

Allerdings wurden hier meist gesunde Patienten, im Rahmen diagnostischer

Untersuchungen, unter der Verwendung von eher niedrigen Propofol-Dosierungen sediert.

Eine unkritische Übernahme dieses Konzeptes war daher nicht anzuraten. Vielmehr bedurfte

es in Deutschland noch festzulegender Voraussetzungen, die dieses Vorgehen für den

Patienten sicher machten (z.B. Etablierung entsprechender Ausbildungskurse zum Thema

Sedierung und Notfallmanagement). Mit einem Ausbildungscurriculum der DEGEA [18],

welches auch von den europäischen Gastroenterologen übernommen wurde [19] wurde hier

2013 die Grundage für eine standardisierte und zertifizierte Ausbildungsstrategie geschaffen,

mit der bis dato mehr als 7.000 Endoskopie-Assistenzen in Deutschland ausgbildet wurden.

Die zwischenzeitlich publizierten Daten der weltweit größten Datenerhebung zur sog. NAAP

(non-anaesthesiologist administered propofol sedation) konnten jedoch zeigen, dass es sich

um ein sicheres, wenngleich nicht vollständig risikoloses, Verfahren handelt [20].

Daher galt es die bereits in der S3-Leitlinie von 2008 formulierten persönlichen und

personellen Voraussetzungen klar zu definieren und darüber hinaus auch die apparativen

Voraussetzungen, welche für eine Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie und die

Beherrschung möglicher sedierungs-assoziierter Komplikationen erforderlich sind,

zusammenzufassen. Hierbei wurden aktuelle Literaturdaten und geltenden

Rechtssprechungen in die Empfehlungen mit einbezogen, die durch die von verschieden

medizinischen Fachgesellschaften (u.a. Gastroenterologen, Chirurgen und Anaesthesisten),

Juristenverbänden und Patientenselbsthilfeorganisationen erarbeitet und gemeinsam

konsentiert wurden.

Organisatorischer Ablauf methodischer Grundlagen des Konsensusprozesses

(Kurzform des Leitlinien-Methodenreports)

Ausgangspunkt des Konzepts für die Erstellung der Leitlinien Aktualisierung waren:

1. eine aktuallisierte Bestandsanalyse zum Update der S3-Leitlinie

2. eine systematische Literaturrecherche für den Zeitraum 2008 – 2012 sowie

3. die Feststellung des Aktualisierungsbedarfs im Konsens der Leitliniengruppe.

Zu den Details sei auf den Methodenreport verwiesen. Für 2014 war das Update der S3-

Leitlinie "Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ bei der AWMF angemeldet (AWMF

Register Nr. 021-014). Dem Entwicklungsprozeß sind unverändert die Anforderungen des

Deutschen Instruments zur methodischen Leitlinien-Bewertung (DELBI) [21] zugrunde

gelegt:

- systematische Berücksichtigung hochwertiger internationaler Leitlinien zum Thema

Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie (Recherche, Auswahl nach

methodischer Qualität).

- systematische Recherche, Auswahl und Bewertung der Literatur für prioritäre

Fragestellungen

- Klassifizierung von Studien und Empfehlungen nach den Kriterien der

evidenzbasierten Medizin

- strukturierte, interdisziplinäre Konsensusfindung mit Beteiligung von Vertretern aller

Adressaten

- Outcome-Analyse: Darstellung von erwarteten Ergebnissen, Vor- und Nachteilen

verschiedener Sedierungsregime, Applikationsweisen und Monitoringverfahren.

- Formulierung von Qualitätszielen für die Versorgung

Rationale und Ziele der Leitlinie

Die wesentliche Rationale für die Erstellung und Aktualisierung der Leitlinie ist der

unverändert zunehmende Stellenwert der Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie.

2008 wurde erstmalig von der DGVS in Zusammenarbeit mit der DGAV eine S3-Leitlinie zur

„Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ veröffentlicht, die flächendeckend eine

standardisiert hochwertige Patientenversorgung auf dem Boden evidenzbasierter Medizin

erreichen sollte [6]. Um die Empfehlungen auf den neuesten Stand wissenschaftlicher

Erkenntnisse zu halten, wird die Leitlinie in enger Kooperation mit der AWMF, aktualisiert.

Neben der optimalen Patientenvorbereitung, die zusätzlich zu einer adäquaten Aufklärung

über die Sedierung auch die Risikostratifizierung des einzelnen Patienten beinhaltet, soll ein

aktueller Überblick über die derzeit gebräuchlichsten Sedativa und Analgetika (insbesondere

unter Berücksichtigung der zunehmend Verwendung findenden kurzwirksamen Substanzen),

sowie deren Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil, gegeben werden.

Verglichen werden unterschiedliche Substanzen in der medikamentösen Therapie, ihre

Wirksamkeit und Effektivität bei der Untersuchung, sowie ihres Risikoprofils (insbesondere

bei den einzelnen Risikogruppen). Darüber hinaus sollen Patientenpräferenz und das

Qualitätsmanagement der Sedierung (unter entsprechendem Monitoring) sowie das

Zwischenfall-Management dargelegt werden.

Die Ziele der Aktualisierung der S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“

sind unverändert wie folgt definiert:

- Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin und

anerkannte Verfahren der Sedierung und des Monitorings in der Umsetzung der

Leitlinie.

- Vergleich der medikamentösen Therapie unterschiedlicher Substanzen hinsichtlich

ihrer Wirksamkeit und Effektivität bei der Untersuchung, sowie ihres Risikoprofils

(insbesondere bei den einzelnen Risikogruppen).

- Darlegung von Patientenpräferenz und Qualitätsmanagement der Sedierung unter

entsprechendem Monitoring sowie des Zwischenfall-Managements.

- Unterstützung von Ärzten und Patienten bei medizinischen Entscheidungen durch

evidenzbasierte und formal konsentierte Empfehlungen.

- Unterstützung der Einbindung der Patienten in Therapieentscheidungen unter

Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse

- Flächendeckende Umsetzung einer multidisziplinären, qualitätsgesicherten und

sektorübergreifenden Versorgung von Patienten, die im Rahmen einer Endoskopie

einer Sedierung bedürfen.

- Unterstützung der Dokumentation und Verläufe von im Rahmen der Sedierung

auftretenden Komplikationen

- Systematische Berücksichtigung der Empfehlungen in der Aus-, Fort- und

Weiterbildung und in Qualitätsmanagementsystemen

- Etablierung einer Grundlage für inhaltlich gezielte ärztliche und pflegerische Aus-

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

- Systematische Berücksichtigung der Empfehlungen und daraus abgeleiteten

Qualitätsindikatoren in der externen, vergleichenden Qualitätssicherung und

Vereinheitlichung der Dokumentationsanforderungen

- Flächendeckende Umsetzung einer qualitätsgesicherten Versorgung der Patienten

während einer Sedierung im Rahmen der gastrointestinalen Endoskopie

- Optimierung der Patientensicherheit

In Ergänzung zu den bereits bestehenden Empfehlungen zur Sedierung in der

gastrointestinalen Endoskopie durch Nicht-Anästhesisten, welche in die Erstellung der

Sedierungsleitlinie 2008 eingeflossen waren [6], als auch der unten aufgeführten aktuellen

Quell-Leitlinien, sowie den weiteren, oben genannten Projekten und Maßnahmen, soll

langfristig die Patientensicherheit sichergestellt werden.

Zusammensetzung der Leitliniengruppe

Eine Übersicht zur Zusammensetzung der Leitliniengruppe ist in Tabelle 1 dargestellt.

Am 27.08.12 fand in Bochum eine initiale Sitzung der seitens der DGVS-beauftragten LL-

Koordinatoren, Fr. PD Dr. Riphaus und Prof. Dr. Wehrmann, statt. Hierbei wurde folgendes

beschlossen:

Das Leitlinien (LL)-Komittee für das Update der S3-LL "Sedierung in der gastrointestinalen

Endoskopie" soll zahlenmäßig gegenüber der Leitliniengruppe zur Erstellung der Ursprungs-

Leitlinie von 2008 [6] verringert werden, jedoch der Proporz zwischen den beteiligten

Fachgesellschaften beibehalten werden. Alle an der ursprünglichen LL beteiligten

Fachgesellschaften sollten erneut mitwirken. Auch beim Update der LL soll auf die

Inkludierung nicht-erwachsener, pädiatrischer Patienten verzichtet werden; dieses Faktum

wurde aber bei der ersten Zusammenkunft vorab noch einmal diskutiert.

Somit wurden folgende Fachgesellschaften um die Delegation von Mitgliedern der LL-

Gruppe gebeten (in Klammern die Zahl der möglichen Mandatsträger):

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

(DGVS) (n=10; inklusive der beiden LL-Koordinatoren), Deutsche Gesellschaft für

Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) (n=2), Berufsverband niedergelassener

Gastroenterologen (bng) (n=1), Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Endoskopie und

Sonographie der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (CAES)

(n=1), Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswqesen (GRPG) (n=1), Deutsche

Gesellschaft für Endoskopiefachberufe (DEGEA) (n=1), Deutsche MorbusCrohn/Colitis

ulcerosa Vereinigung (DCCV) (n=1).

Herausgeber der Leitlinie ist die Sektion Endoskopie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft

für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen e.V. (DGVS), die auch

die federführende Fachgesellschaft ist. Mitherausgeber sind die an der Leitlinienentwicklung

beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen.

Durch die Koordinatoren der federführenden Fachgesellschaft wurden die

Zusammensetzung und Aufgabenbereiche der Leitliniensteuergruppe wie folgt festgelegt:

Leitlinienkoordination: PD Dr. Andrea Riphaus, Laatzen

Prof. Dr. Till Wehrmann, Wiesbaden

Projektmanagement: PD Dr. Andrea Riphaus, Laatzen

Prof. Dr. Till Wehrmann, Wiesbaden

Dr. Johannes Hausmann, Frankfurt

Birgit Weber, Hannover

Methodische Begleitung: Prof. Dr. Ina Kopp, AWMF, Marburg

Zu den Aufgaben der Steuergruppe gehörten die Kontaktaufnahme und Rückkopplung zu

den beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen, Umsetzung der methodischen

Vorgaben für Leitlinien der Stufe 3 anhand eines Projektplans, Verwaltung der finanziellen

Ressourcen, Unterstützung der inhaltlichen Arbeit der Experten, Zusammenführung und

redaktionelle Bearbeitung der von den Experten in Arbeitsgruppen vorbereiteten

Textentwürfe, Erstellung des Leitlinien-Methodenreports. Zur Unterstützung der

Steuergruppe in juristischen Fragen wurde Rechtsanwalt Dr. jur. H. Bitter, München,

eingeladen.

Die Leitliniengruppe wurde von den Koordinatoren einberufen. Dabei wurden alle die

Thematik der S3-Leitlinie unmittelbar betreffenden Fachgesellschaften,

Arbeitsgemeinschaften und Organisationen angesprochen. Diese wurden gebeten, Experten

als Mandatsträger zu ihrer Vertretung in den Abstimmungsprozessen (Konsensusverfahren)

sowie für die inhaltliche Arbeit in themenspezifischen Gruppen zu benennen. Alle Experten

wurden nach dem Prinzip der Fach- und Sachkompetenz ausgewählt und eingeladen. Die

Vertretung der mitherausgebenden Fachgesellschaften, Organisationen und

Arbeitsgemeinschaften in der Leitliniengruppe wurde schriftlich von den jeweiligen

Vorständen bestätigt (Mandat). Ziel war die Gewährleistung einer dem Inhalt und dem

Anwendungsbereich der Leitlinie entsprechenden Multidisziplinarität und Multiprofessionalität

innerhalb der Leitliniengruppe. Eine Vertreterin der Selbsthilfeorganisation wurde von Beginn

an aktiv in den Leitlinienprozess integriert mit dem Ziel, die Perspektive der Betroffenen

stärker zu kontrastieren.

Die Mitglieder der Leitlinien-Steuergruppe, die von den teilnehmenden Fachgesellschaften

und Organisationen benannten Experten, sowie der Experte für juristische Fragestellungen

stellen die Mitglieder der Arbeitsgruppen und sind die Autoren der Leitlinie (Leitliniengruppe).

Stimmberechtigt in den Abstimmungsprozessen (Konsensusverfahren) waren alle von den

teilnehmenden Fachgesellschaften und Organisationen benannten Experten (Tab.1).

Tab. 1. : Leitliniengruppe: beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

Fachgesellschaft / Arbeitsgemeinschaft / Organisation Stimmberechtigte Autoren

Sektion Endoskopie im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie,

Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen e.V. (DGVS)

Prof. Dr. Joachim Arnold

Dr. Angelika. Behrens

PD Dr. Stefan von Delius

Prof. Dr. Dirk Domagk

Prof. Dr. Michael Jung

Prof. Dr. Alexander Meining

PD Dr. Andrea Riphaus

Prof. Dr. Dieter Schilling

Prof. Dr. Hans Seifert

Prof. Dr. Till Wehrmann

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI)

Prof. Dr. PeterTonner

Prof. Dr. Frank. Wappler

Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen e.V. (bng)

Prof. Dr. Birgit Kallinowski

Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Endoskopie und Sonographie (CAES)

der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e:V. (DGAV)

Dr. Anja Schaible

Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG)

Dr. Horst Bitter

Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA)

Ulrike Beilenhoff

Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung e.V. (DCCV)

Dr. Susanne In der Smitten

Für die inhaltliche Arbeit wurden im Rahmen des ersten Konsensusprozesses 5

themenspezifische Arbeitsgruppen gebildet, wobei jede Arbeitsgruppe einen

verantwortlichen Sprecher (Leiter) benannte. Die Arbeitsgruppenleiter waren primäre

Ansprechpartner der Steuergruppe und hauptverantwortlich für die Ausarbeitung des

Arbeitsgruppenthemas, die Einhaltung der methodischen Vorgaben und Projektphasen, die

Erstellung und Präsentation der Arbeitsgruppenergebnisse, Kernaussagen und

Empfehlungen im Rahmen der Konsensuskonferenzen sowie für die Ausarbeitung des

Hintergrundtextes in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe (Tab. 2). Die themenspezifischen

Arbeitsgruppen hatten die Aufgabe, den medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand für

ihr Themengebiet und die für das Versorgungskonzept relevanten themenübergreifenden

Aspekte einschließlich Lösungsvorschlägen für Nahtstellen darzulegen. Um die Einhaltung

der methodischen Vorgaben nach DELBI bei Literaturbearbeitung, Formulierung und

Graduierung von Empfehlungen einschließlich Angabe der Evidenzstärke sowie

Ausarbeitung der Hintergrundtexte zu gewährleisten, stellte die Steuergruppe allen

Arbeitsgruppenmitgliedern Arbeitsmaterialien und Anleitungen zur Verfügung.

Tab. 2: Kapitelstruktur des S3-Leitlinie-Updates 2013 (die Arbeitsgruppenleiter sind in

Fettdruck markiert)

Kapitel / Themenkomplex Arbeitsgruppe, Leiter

Arbeitsgruppe I Indikationen / Ziele / bekannte Risiken / Patienten / Qualitätsziele

Ziele

M. Jung, D. Domagk, F. Wappler,

S. In der Smitten

Bekannte Risiken

Patientenaspekte

Qualitätsziele

Arbeitsgruppe II Pharmakologie

Sedativa

P. Tonner, A. Meining, D. Schilling

Analgetika

Vegetativ wirksame Pharmaka

Kombinationstherapien

Applikationstechniken

Arbeitsgruppe III Strukturqualität

Persönliche Voraussetzungen

T. Wehrmann, J. Arnold, A. Behrens

Personelle Voraussetzungen

Apparative Ausstattung

Arbeitsgruppe IV Prozessqualität

Aufklärung, Einwilligung

S. von Delius, U. Beilenhoff, H. Seifert,

H. Bitter

Durchführung der Sedierung

Monitoring, klinische Überwachung, Steuerung

Zwischenfall Management, Sicherung vitaler Funktionen

Arbeitsgruppe V Ergebnissqualität

Entlassungskriterien

A. Riphaus, B. Kallinowski, A. Schaible

Street Fitness / Arbeitsfähigkeit

Dokumentation, externe Qualitätssicherung, „Benchmarking“

Systematische Evidenzrecherche

Das methodische Konzept zur Aktualisierung der S3-Leitlinie ist im Detail im Methodenreport

dargestellt. Ausgangspunkt des Verfahrens war neben den aktuellen Empfehlungen der

europäischen und der amerikanischen Fachgesellschaften für Gastroenterologie und

Endoskopie sowie den entsprechenden Empfehlungen der Fachgesellschaften für

Anästhesie und die jeweils zugrunde liegenden Evidenz bzw. die zitierten Quellen durch die

Koordinatoren und die Arbeitsgruppenleiter. Zusätzlich erfolgte eine systematische

Literaturrecherche über den Zeitraum 2007 - 2012. Die Literaturrecherche erfolgte zunächst

über einen Beauftragten der Leitlinienkommission (Birgit Weber), die finale Aufarbeitung der

zitierten Literatur erfolgte durch Dr. med. Johannes Hausmann.

Diese gewonnenen Quellen bildeten die Grundlage für die aktualisierten Kernaussagen der

Leitlinie. Um eine ausgewogene und zielführende Aktualisierung der Leitlinie vorzunehmen,

die auch divergente Wertvorstellungen berücksichtigt, wird die inhaltliche

Leitlinienüberarbeitung von einem zweistufigen formalen Konsensusverfahren flankiert. Für

die Durchführung der formalen Konsensusverfahren wurden die Techniken des nominalen

Gruppenprozesses (NGP), formale Konsensuskonferenzen und die Delphi-Technik

eingesetzt. Die Abstimmungsprozesse wurden von einer neutralen, in den

Konsensustechniken geschulten und erfahrenen Moderatorin (Prof. Kopp) geführt. Die

Abstimmungsverläufe mit allen inhaltlichen Beiträgen sowie die Abstimmungsergebnisse und

die Bewertung der Stärke des Konsens (Tab. 3), einschließlich der Bereiche, in denen kein

Konsens erzielt wurde, wurden unter Darstellung der Gründe, z.B. Minderheitenmeinungen

dokumentiert.

Tab 3. Definition der Konsensstärke

< 50% der TeilnehmerKein Konsens

> 50-75%Mehrheitliche Zustimmung

> 75% - 95%Konsens

> 95% der TeilnehmerStarker Konsens

Abstimmung:Konsensregel

Die Literaturrecherche erfolgte dezentral innerhalb der Arbeitsgruppen, mit Unterstützung

durch das Leitlinienkoordinationsbüro. Die Suchstrategie für die Erstellung der Leitlinie wurde

wie folgt festgelegt:

Datenbanken: Pubmed, Cochrane Library

Suchbegriffe: - Allgemein: (sedation or conscious sedation) and (endoscopy

or gastrointestinal endoscopy)

- Arbeitsgruppenspezifisch (siehe Anhang II)

Zeitraum: 2007-2012

4.823 Publikationen wurden so identifiziert. Nach einer Vorsichtung der Abstrakts durch die

Arbeitsgruppenleiter, Ausschluss von nicht in englischer oder deutscher Sprache erhältlichen

und inhaltlich nicht-relevanten Arbeiten, wurden insgesamt 184 Quellen zur Bewertung

ausgewählt. Zusätzlich erfolgte eine Handsuche und Ergänzung relevanter Arbeiten durch

die Mitglieder der Arbeitsgruppen. Alle diese Quellen wurden vom

Leitlinienkoordinationsbüro in eine Literaturdatenbank aufgenommen. Arbeiten, die für mehr

als eine Fragestellung relevant waren, wurden jeweils in Bezug auf diese Fragestellung

gesondert bewertet und sind dementsprechend zum Teil mehrfach in den Evidenztabellen (s.

Methodenreport) aufgeführt.

Internationale Leitlinien stellen wichtige Quellen der Leitlinienerstellung dar. Zusätzlich zur

Literaturrecherche erfolgte daher eine gezielte Leitlinien-Recherche nach folgender

Strategie:

- Datenbank: Pubmed and Guidelines International Network (GIN), www.g-i-n.net

- Suchbegriff: Sedation AND Gastrointestinal Endoscopy

- Zeitraum: 2007-2012

Hierdurch wurden 12 Publikationen identifiziert [6, 22–31]. Diese dienten als Quell-Leitlinien

für alle Arbeitsgruppen. Ausgeschlossen wurden Publikationen, die im Volltext nicht in

englischer oder deutscher Sprache verfügbar standen, zurückgezogene, noch in Entwicklung

befindliche und Zweit-Publikationen. Dann erfolgte ein Abgleich mit den Ergebnissen der

Literaturrecherche und Ausschluss von Dubletten.

Zu einigen dieser Leitlinien lag ein ausführlicher Methodenreport vor. Ebenso entsprachen

nicht alle Quell-Leitlinien den Anforderungen der Evidenzbasierung und Konsensfindung

gemäß DELBI. Aus diesem Grund wurden zwar auch diese Quell-Leitlinien für inhaltliche

Vergleiche herangezogen, jedoch von der LL-Gruppe eine systematische Literaturrecherche

für alle Schlüsselfragen als notwendig erachtet.

Die vorliegende Leitlinie nutzt als Grundlage zur Evidenzdarlegung die Evidenzkategorien

des Oxford Centre for Evidence Based Medicine [32]. Die Graduierung der Empfehlungen

erfolgte unter Bezugnahme auf den aktuellen Methoden-Report des Programms für

Nationale Versorgungs-Leitlinien.

Die Stärke der Evidenz ist kennzeichnend für die methodische Validität der einer

Aussage/Empfehlung zugrunde liegenden Studien. Die Vergabe der Evidenzgrade

berücksichtigt neben dem Studiendesign auch die Qualität ihrer Durchführung und

Auswertung. Die Stärke einer Empfehlung korrespondiert mit dem Ergebnis der klinischen

Beurteilung der Aussagefähigkeit und Anwendbarkeit der methodisch aufgearbeiteten

Evidenzen, im Englischen auch „considered judgement“ genannt. Die Vergabe der

Empfehlungsgrade enthält explizit und implizit wertende Elemente und erfolgte im Rahmen

des abschließenden strukturierten Konsensusverfahrens. Sie berücksichtigt neben der

zugrunde liegenden Evidenz auch ethische Verpflichtungen, die klinische Relevanz der

Effektivitätsmaße der Studien. Sie schließt ferner die Anwendbarkeit auf die

Patientenzielgruppe und das Deutsche Gesundheitssystem, Präferenzen der Patienten und

die Umsetzbarkeit im ärztlichen Alltag, insbesondere in den verschiedenen

Versorgungsbereichen ein. Aufgrund dieser Konsensusaspekte konnten in begründeten

Fällen Abweichungen vorgenommen werden. Die in der Leitlinie verwendeten

Bezeichnungen und das Schema zur Überleitung von Evidenz- zu Empfehlungs-Graden sind

in Tab. 4 zusammenfassend und vereinfacht dargestellt.

Tab. 4: Vereinfachtes Schema zur Überleitung von Evidenz- und Empfehlungsstärken

Evidenz- grad

CEBM

Vereinfachte Definition der Quellen Empfehlungs-

grad Beschreibung

Therapie Diagnostik

I Randomisierte

kontrollierte Studien Validierende

Kohortenstudien A Starke Empfehlung

II Kontrollierte Studien

ohne Randomisierung Explorative

Kohortenstudien B Empfehlung

III – V Beobachtungs-Studien, Expertenmeinung 0 Empfehlung

Offen

Die Empfehlungen wurden nach Möglichkeit analog zur Graduierung formuliert:

Starke Empfehlung: „soll“; einfache Empfehlung: „sollte“; Empfehlung offen: „kann“

(Handlungsoption) oder „unklar“. Negativ-Empfehlungen werden sprachlich ausgedrückt

(„nicht“) bei gleichen Symbolen.

Die aktuelle Überarbeitung betrifft die Themenkomplexe I, II, III, IV und V.

In Ergänzung der oben beschriebenen Literaturrecherche wurden von Frau Dr. Anja Schaible

und PD Dr. Andrea Riphaus (Sprecherin der AG Genderforschung der DGVS), im Nachgang

zur Leitlinienerstellung, die Oberbegriffe der Suchstrategie zur Leitlinienrecherche um den

Begriff „Gender“ ergänzt, um etwaig relevante geschlechtsspezifischen Unterschieden im

Rahmen der Sedierung zu berücksichtigen. Dies unter dem Aspekt, dass die Thematik der

Geschlechts-sensiblen Medizin zunehmend auch für die Erstellung von Leitlinien gefordert

wird. Die systematische Recherche ergab, dass aufgrund einer nicht ausreichenden

Datenlage aktuell keine Empfehlung zu einer Geschlechts-spezifisch unterschiedlichen

Behandlung von Männern und Frauen im Bereich der Sedierung bei der gastro-intestinalen

Endoskopie abgegeben werden kann (zu Details s. Methodenreport). Aus diesem Grund wird

in dem Leitlinientext der Begriff „Patienten“ für Frauen und Männer verwendet. Dies dient

lediglich der leichteren Lesbarkeit des Textes.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Zur Unterstützung der inhaltlichen Arbeit in den themenspezifischen Arbeitsgruppen und zur

Qualitätssicherung des Prozesses wurden von der Steuergruppe folgende Maßnahmen

eingesetzt:

- Bereitstellung von Arbeitsmaterialien einschließlich

- aller Volltexte aus syst. Literaturrecherchen (Referenzleitlinien, Systematische

Übersichtsarbeiten, Primärliteratur)

- Algorithmus zur Literaturbearbeitung in den Arbeitsgruppen

- Strategie zur Bearbeitung und zur Formulierung von Empfehlungen

(strukturierte Konsensfindung oder systematische Auswahl und

Bewertung der Evidenz)

- Literaturbewertungsformulare und Muster-Evidenztabellen

- Schema zur Graduierung von Evidenzstärke und Empfehlungen

- Formalisierte, gelenkte Korrespondenz (Rückbestätigung, Erinnerungssystem)

- Protokollierung aller Arbeitssitzungen und Abstimmungen (schriftlich)

- Vorab festgelegte Verfahrensabläufe

- Methoden-, Zeit- und Finanzierungsplan

- Auswahl und Bewertung von Quellen

- Konsensusverfahren und Abstimmungen

- Transparenz über Entwicklungsprozess und Verantwortlichkeiten (Methodenreport)

- Konsultationsverfahren vor Publikation

- Delphiverfahren innerhalb der Leitliniengruppe von Langversion, Kurzversion, und

Methodenreport

- Externe Begutachtung der Kurzversion (Publikation in Zeitschriften mit peer-review

Verfahren: z.B. Zeitschrift für Gastroenterologie)

- Schriftliches Einverständnis der beteiligten Organisationen und Autoren zur

Publikation, formale Verabschiedung durch die beteiligten Organisationen (s. Tab 1)

Archivierung der Dokumente für 10 Jahre (bis 2025).

Für alle Statements (Kernaussagen und Empfehlungen) werden im finalen Volltext der

Leitlinie und in der Kurzversion die Angaben zur Evidenz- und Empfehlungsstärke sowie die

von den Arbeitsgruppen als primäre Grundlage angegebenen Quellen und die festgestellten

Konsensusstärken ausgewiesen.

Gültigkeitsdauer und Aktualisierung

Die Aktualisierung der S3-Leitlinie „Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie“ wurde

im April 2015 fertiggestellt und im Juli 2015 formal von den herausgebenden und beteiligten

Fachgesellschaften/Organisationen verabschiedet und publiziert.

Die Leitlinie ist bis spätestens Dezember 2020 gültig. Eine komplette Revision und

Neuauflage wird zu diesem Zeitpunkt angestrebt. Zwischenzeitliche Erkenntnisse, die eine

Aktualisierung einzelner Abschnitte oder Empfehlungen erforderlich machen können, werden

von der Leitliniengruppe beobachtet. Entsprechende Hinweise an den Koordinator sind auch

von den Adressaten der Leitlinie erwünscht. Es wird angestrebt, dadurch kontinuierlich

bedarfsgerechte Aktualisierungen vorzunehmen.

Das Datum der Veröffentlichung, das Datum der nächsten geplanten Überarbeitung sowie

die Anmeldung der geplanten und/oder zwischenzeitlichen Aktualisierungen werden im

öffentlich zugänglichen Verzeichnis der AWMF (http://www-awmf-leitlinien.de) ausgewiesen.

Gültig ist nur die jeweils neueste Version gemäß dem AWMF-Register.

Finanzierung und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Aktualisierung der S3-Leitlinie wurde durch die Deutsche Gesellschaft für

Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e.V. finanziert. Mittel wurden

eingesetzt für Personalkosten (Leitliniensekretariat), im Rahmen der Planungstreffen und

Konsensusverfahren angefallene Kosten (Reisekosten für alle Teilnehmer, Saalmieten,

Technik und Catering), Kosten für Büromaterial. Eine Finanzierung durch Dritte,

insbesondere durch die pharmazeutische oder Medizin-technische Industrie erfolgte nicht.

Die Erstellung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden

Organisation.

Den Autoren und Teilnehmern der Konsensusverfahren ist zu danken für ihre ausschließlich

ehrenamtliche Arbeit. Alle Mitglieder der Leitliniengruppe legten eine schriftliche Erklärung

vor zu eventuell bestehenden Interessenskonflikten, vor allem gegenüber der Industrie (zu

Details siehe Methodenreport).

1. Themenkomplex: Indikationen / Ziele / bekannte Risiken /

Patienten / Qualitätsziele

1.1. Empfehlung Sedierungsangebot

1.1.a Empfehlung Sedierungsangebot 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Jedem Patienten soll eine Sedierung vor

der Endoskopie angeboten werden.

Dabei soll über Vor- und Nachteile einer

Sedierung diskutiert werden.

Evidenzstärke: 5 Konsens (15/16, eine Enthaltung)

Anmerkungen

Jeder Patient hat das Recht auf eine möglichst schmerz- und stressfreie Endoskopie.

Daher erscheint es ethisch nicht vertretbar, grundsätzlich Patienten eine Sedierung

vorzuenthalten [33]. Endoskopische Untersuchungen können unangenehm sein, so

dass eine Sedierung gewünscht oder zu empfehlen ist. Insbesondere

längerdauernde, endoskopisch-interventionelle Eingriffe diffiziler Art (z.B. ERCP,

schwierige Resektions- oder Drainage-Verfahren) setzen zudem die Vermeidung

unwillkürlicher Bewegungen des Patienten voraus. Darum soll eine Sedierung

prinzipiell jedem Patienten angeboten werden. Nach entsprechender Aufklärung über

die Sedierung soll dem individuellen Patientenwunsch möglichst Rechnung getragen

werden.

1.1.b Empfehlung unsedierte Endoskopie 2014

(neu)

Statement Grundsätzlich können einfache

endoskopische Untersuchungen auch

ohne Sedierung durchgeführt werden.

Evidenzstärke: 2b Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Eine randomisierte, kontrollierte Studie [34] und zwei prospektive Kohorten-Studien

[35, 36] belegen diese Aussage, wobei die Zustimmung zu einer unsedierten

Koloskopie immerhin 88% betrug [35, 36]. In einer weiteren Studie hingegen

stimmten nur 20% der Befragten einer Koloskopie ohne Sedierung zu. Männliches

Geschlecht, höhere Bildung und geringere Ängstlichkeit waren positive prädiktive

Faktoren für den Patientenwunsch nach einer Koloskopie ohne Sedierung [37].

1.2. Empfehlung zur Indikationsstellung für eine Sedierung

1.2 Empfehlung zur Indikationsstellung

für eine Sedierung

2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Bei der Entscheidung für oder gegen ein

Verfahren zur Sedierung und/oder

Analgesie sollen folgende Aspekte

berücksichtigt werden:

- Patientencharakteristika

(Risikoprofil, Komorbidität, Präferenzen)

- Art des endoskopischen Eingriffs

(Anlass, Dauer, Invasivität)

- Strukturelle Voraussetzungen

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

1.3. Empfehlung Untersuchungsqualität

1.3 a Empfehlung Untersuchungsqualität 2008

(unverändert)

Statement Eine Aussage zur Beeinflussung der

Komplikationsrate (durch den

endoskopischen Eingriff) bei Verzicht

auf eine Sedierung ist nicht möglich.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

Empfehlung

1.3 b Empfehlung Untersuchungsqualität 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: 0 Eine Sedierung kann bei der

Gastroskopie und Koloskopie mit dem

Ziel der Erhöhung der diagnostischen

Aussagekraft erwogen werden.

Evidenzstärke: 2 b Kein Konsens (8/16 = 50 %)

Anmerkungen

In einer großen italienischen Kohortenstudie unter Einschluss von über 12.000

Patienten zeigte sich, dass unter einer Sedierung die diagnostische Aussagekraft

erhöht werden kann: Bei sedierten Patienten lag die Polypendetektionsrate höher

als bei nicht-sedierten Patienten. Auch konnte in dieser Studie häufiger das Coecum

(im Sinne einer kompletten Untersuchung) erreicht werden [38]. Letzteres konnte in

weiteren großen Kohortenstudie bestätigt werden; die Sedierung erhöhte die

Wahrscheinlichkeit einer kompletten Koloskopie nahezu um den Faktor zwei [39].

Die Notwendigkeit einer Sedierung bei gastroenterologischen Eingriffen ist nicht bei

allen endoskopischen Eingriffen obligat und letztlich abhängig von der Art der

Untersuchung, der Untersuchungsdauer, der Komplexität und der Invasivität der

Untersuchung sowie dem Wunsch des Patienten. Die Sedierung trägt sowohl für

den Patienten, als auch für den Untersucher erheblich zum Untersuchungskomfort

bei und ermöglicht insbesondere bei komplexen therapeutischen Eingriffen erst die

Voraussetzung für eine erfolgreiche und risikoarme Untersuchung.

Vorausgegangene unangenehme Untersuchungen, Ängstlichkeit und die

Einsichtsfähigkeit des Patienten sollten hierbei berücksichtigt werden. Darüber

hinaus gibt es oftmals – kulturell bedingte – große Unterschiede im Umgang mit der

Sedierung bei der gastro-intestinalen Endoskopie. Beispielsweise erfolgt in den USA

und Großbritannien in bis zu 88% [1, 2] der endoskopischen Untersuchungen eine

Sedierung der Patienten. Hingegen lag die Sedierungsfrequenz in Deutschland und

der Schweiz in den 90er Jahren mit ca. 9% [3, 4] deutlich niedriger, nimmt aber mit

der Komplexität der Untersuchung zu. Aktuellste Umfrageergebnisse zeigen jedoch

auch in Deutschland eine deutliche Zunahme der Sedierungsfrequenz bei

endoskopischen Eingriffen von um 90% [5, 7]. Dies ist vermutlich zum einen bedingt

durch eine vermehrte Häufung interventioneller Untersuchungen und zum anderen

als Folge des Patientenwunsches, z.B. im Rahmen der Kolonkarzinomvorsorge.

Allerdings existieren kaum Studien, die die Sicherheit der diagnostischen wie auch

therapeutischen Endoskopie mit oder ohne Sedierung gegeneinander werten. Eine

amerikanische Untersuchung verfehlte wegen mangelnder Patientenakzeptanz

(hoher Sedierungswunsch) das angestrebte Vergleichsziel [34].

Das Ergebnis einer deutschen Studie zeigte, dass die Koloskopie in über 90% der

Fälle ohne Sedierungsmaßnahme mit einer geringen Komplikationsrate

vorgenommen werden kann [35], wobei allgemein bei den Patienten jedoch der

Wunsch nach einer Sedierung überwiegt [35, 40, 41]. Diese scheint das Risiko für

Komplikationen durch die Endoskopie nicht nachhaltig zu beeinflussen.

So konnte in einer prospektiven Studie von Dillon et al. [42] bei 136 Kindern zur

Koloskopie unter Allgemeinanästhesie gezeigt werden, dass die Perforationsrate

nicht höher als bei Erwachsenen unter Sedierung war. Die Behauptung, es käme bei

gut erhaltenen Schmerzreizen zu weniger Koloskopie-Perforationen ist somit nicht

belegbar.

1.4. Empfehlung Risikoabschätzung

1.4.1. Allgemeines

Mit sedierend und analgetisch wirkenden Substanzen können ineinander

übergehende, nicht immer sicher abgrenzbare Zustände induziert werden, die von

einer minimalen Sedierung (Anxiolyse) bis hin zur Allgemeinanästhesie reichen.

Sedierungs- und / oder Analgesieverfahren durch Nicht-Anästhesisten sollten geplant

keinen Sedierungsgrad erreichen, bei dem lebenserhaltende Reflexe beeinträchtigt

oder ausgeschaltet werden.

Geplante Allgemeinanästhesien (mit Verlust des Bewusstseins/ der Schutzreflexe)

sind ausschließlich dem Anästhesisten vorbehalten (Ausnahmen bestehen im

Bereich der Intensivmedizin).

Sollte im Einzelfall ein Zustand erreicht werden, bei dem lebenserhaltende Reflexe

beeinträchtigt oder ausgeschaltet werden (Allgemeinanästhesie) und der Eingriff

fortgesetzt werden soll, ist ein Anästhesist hinzuzuziehen.

Trotz der fließenden, nicht immer sicher steuerbaren, Übergänge lassen sich

verschiedene Ausprägungsgrade der (Analgo)Sedierung unterscheiden.

Der Grad (die Tiefe) der Sedierung kann durch eine validierte Skala bestimmt und

eingeteilt werden. Während in der europäischen Anästhesie die modifizierte

Richmond Agitation-Sedation Score-Skala (RASS-Skala) [43] (Tab.6) gebräuchlich

ist, wird in der Gastroenterologie/Endoskopie meist die Einteilung der verschiedenen

Sedierungsstadien nach der American Society of Anesthesiologists [44] (Tab.7)

verwandt.

Tabelle 6: Modifizierter Richmond Agitation-Sedation Score [43]

Grad Bezeichnung Beschreibung

0 aufmerksam und ruhig

- 1 Schläfrig nicht völlig alert, aber mindestens 10-sekündige Wachphasen (Augen öffnen, Augenkontakt) bei Ansprache

- 2 leichte Sedierung Wachphasen (Augen öffnen, Augenkontakt) von weniger als 10 Sekunden Dauer bei Ansprache

- 3 mittlere Sedierung Bewegung oder Augenöffnen bei Ansprache (aber kein Augenkontakt)

- 4 tiefe Sedierung Keine Reaktion auf Ansprache, aber Bewegung oder Augenöffnen durch körperliche Stimulation (Schulter schütteln oder Sternum reiben)

- 5 Nicht erweckbar Keine Reaktion auf Ansprache oder körperliche Stimulation

Tabelle 7: Stadien der Sedierung

modifiziert nach der American Society of Anesthesiologists [44]

Minimal

(Anxiolyse)

Moderat

Tief Narkose

Reaktion auf

Ansprache

Pat. Reagiert

adäquat

auf verbale

Kommandos

Bewußtseinstrübun

g, Reaktion auf

lautere

Kommandos ggf.

mit zusätzlicher

taktiler Stimulation

Bewußtseinstrübung,

schwer

erweckbar, reagiert

zielgerichtet auf

wiederholte taktile

Stimulation und

Schmerzreize

Pat. nicht

erweckbar,

selbst nicht

auf

Schmerzreize

Spontanatmung Unbeeinflusst Adäquat Respiratorische

Funktion kann

inädaquat sein.Eine

Inadäquat,

ITN oder

Larynxmaske

assistierte

Atemweggssicherung

kann erfoderlich sein

erforderlich

Empfehlung

1.4 Empfehlung Risikoabschätzung 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Art und Intensität der Sedierung

sowie die Wahl des Medikamentes

sollen sich nach der Art des Eingriffs

und nach der ASA-Klassifikation sowie

dem Risikoprofil des Patienten richten

und setzen eine bestimmte räumliche,

apparative und personelle Ausstattung

voraus.

Liegen die unter „Strukturqualität“

definierten Voraussetzungen nicht vor,

soll unter Abwägung von Nutzen,

Risiko und Patientenwunsch von einer

Sedierung abgesehen werden, bzw. bei

bestehender Indikation und/oder

Patientenwunsch zu einer Sedierung,

eine Überweisung an eine Einrichtung

zu erfolgen, die diese

Voraussetzungen erfüllt.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Die American Society of Anesthesiologists (ASA) und die American Society of

Gastroenterologists [44, 45] empfehlen, vor Beginn der Untersuchungen eine

Risikoabschätzung eventueller kardiovaskulärer und respiratorischer Probleme

während der Endoskopie vorzunehmen.

Hierzu gehört eine ausführliche Anamnese mit der Frage nach

1. Erkrankungen des kardiovaskulären und respiratorischen Systems,

Stridor, Schnarchen, Schlaf-Apnoe Syndrom.

2. Vorausgegangenen Komplikationen bei der Anwendung von

Sedativa/Analgetika, regionaler und Allgemein-Anästhesie.

3. Medikamentenallergien, aktuelle Medikation und mögliche

Medikamenteninteraktionen

4. Zeitpunkt und Art der letzten Nahrungsaufnahme

5. Tabak, Alkohol, Drogenkonsum

und die körperliche Untersuchung, welche neben den Vitalparametern die

Auskultation von Herz und Lunge beinhaltet.

Die ASA-Klassifikation [46] (Tab. 8) sowie die Strukturqualität sind hier Grundlage

der bestehenden Leitlinien [44, 46–55]. Patienten ab der ASA-Klasse III (Tab. 9)

haben ein deutlich erhöhtes Risikopotential für Komplikationen während einer

Sedierung bzw. Intervention.

Das Anheben des o.a. Statements auf Empfehlungsgrad A, bei Evidenzstärke 5,

ergibt sich aus der Evidenzstärke 2b für die aufgeführte ASA-Klassifikation und die

Ko-Morbidität, sowie dem Aspekt der Patientensicherheit.

Tabelle 8: ASA-Klassifikation

Grad I kein Risiko

Grad II leichte Erkrankung ohne Leistungseinschränkung

Grad III schwere Erkrankung mit Leistungseinschränkung

Grad IV lebensbedrohliche Erkrankung

Grad V moribund, Tod binnen 1 Tag zu erwarten

Tabelle 9: Charakterisierung der ASA-Klassifikation III/IV-Stadien durch

Patienten spezifizierte Risikofaktoren

- Dekompensierte Herzinsuffizienz

- Koronare Herzerkrankung

- Herzklappenerkrankung/-ersatz

- Leber- und Niereninsuffizienz

- Lungenerkrankungen

- Gerinnungsstörungen

1.5. Empfehlung Anästhesie/Intubation

1.5 Empfehlung Anästhesie/Intubation 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Bei Patienten mit höherem Risikoprofil

soll die Hinzuziehung eines

Anästhesisten erwogen werden, dazu

gehören: hohe ASA-Klassifikation (III-

IV) und schwierige endoskopische

Eingriffe oder wenn durch

pathologisch-anatomische

Besonderheiten des Patienten ein

erhöhtes Risiko für eine

Atemwegsbehinderung während des

Eingriffs gegeben ist (z.B. bei kranio-

facialen Missbildungen, Tumoren des

Zungengrundes, Larynx oder

Hypopharynx, massiv eingeschränkter

Beweglichkeit der HWS, massiv

eingeschränkter Mundöffnung < 3cm,

Mallampati-Stadien 3 oder 4 bzw.

eingeschränkter Kehlkopf-Kinnspitzen

Abstand von weniger als 6 cm).

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Zum Risikoprofil gehören auch pathologisch-anatomische Besonderheiten, die zu

respiratorischen Problemen führen können und die eine eventuell notwendige

mechanische Atemhilfe bzw. Beatmung erschweren würden. Darüber hinaus geben

bestehende Leitlinien weitere Hinweise zur Einschätzung des erhöhten Risikos einer

Atemwegsbehinderung [44–47, 56], bei Patienten mit bereits vorausgehenden

Problemen bei einer Anästhesie oder Sedierung.

Dies sind:

1) Patienten mit Stridor, Schnarchen, Schlaf-Apnoe

2) Patienten mit Fehlbildungen des Gesichtsschädels, wie z.B. Pierre-Robin

Syndrom oder Trisomie-21

3) Patienten mit Missbildungen des Mundraumes, wie kleine Öffnung (<3cm bei

Erwachsenen), Zahnlosigkeit, vorstehende Frontzähne, aus- oder

abgebrochene Zähne, hoher gewölbter Gaumen mit Makroglossie,

Tonsillenhypertrophie oder nicht sichtbare Uvula.

4) Patienten mit Abnormalitäten des Halses, wie die den Hals und das Gesicht

einbeziehende Adipositas, kurzer Hals, eingeschränkte Beweglichkeit des

Halses, verminderte Hyoid-Kinnspitzen Distanz (< 6 cm bei Erwachsenen),

Tumoren des Halses, Erkrankungen oder Traumen der Halswirbelsäule,

Trachealveränderungen, oder fortgeschritten rheumatoiden Arthritis

5) Patienten mit Missbildungen des Kiefers, wie Mikrognathie, Retrognathie,

Trisomie-Patienten, oder ausgeprägter Malokklusion.

6) Auch Menschen mit Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigem Drogenabusus

sowie höherer ASA-Klassifikation und/oder mangelnder Kooperationsfähigkeit

lassen aufgrund ihres Risikoprofils höhere Anforderungen an die Sedierung

erwarten.

1.6. Empfehlung Schutzintubation

1.6 Empfehlung Schutzintubation 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: B Eine tiefe Sedierung führt zu

Beeinträchtigungen der Schutzreflexe

(Schluck-, Hustenreflex). Dies kann

Aspirationen Vorschub leisten. Bei

besonderen Situationen in der

Notfallendoskopie, mit erhöhtem

Aspirationsrisiko (z.B. schwere obere

gastrointestinale Blutung) unter

Sedierung, sollte daher eine

endotracheale Intubation erwogen

werden. Allerdings ist dabei zu

berücksichtigen, dass die

prophylaktische Intubation mit einem

erhöhten Risiko für pneumonische

Infiltrate einhergehen kann.

Evidenzstärke: 4 Konsens (15/16, eine Enthaltung)

Anmerkung

Grundsätzlich führt eine tiefe Sedierung zur Beeinträchtigung der Schutzreflexe. Bei

zusätzlichen Risiken für eine Aspiration, z.B. im Rahmen von Notfallendoskopien bei

oberer gastrointestinaler Blutung, erscheint daher eine tracheale Intubation zur

Prophylaxe von Aspirationen sinnvoll. Allerdings existieren keine hochwertigen

Studien, die ein Überwiegen der Vorteile dieser Maßnahme belegen. Eine

grundsätzliche Empfehlung kann daher nicht ausgesprochen werden.

In einer retrospektiv erhobenen Fall-Kontroll Studie von Koch et al. [57] bei

insgesamt 62 Patienten, von denen 42 Patienten im Rahmen einer Varizenblutung

vor Beginn der Endoskopie eine prophylaktische endotracheale Intubation erhielten

konnte gezeigt werden, dass nachfolgend bei 17% der Patienten pneumonische

Infiltrate nachweisbar waren, während dies bei den nicht-intubierten Patienten nicht

der Fall war. Auch war die Mortalität bei Patienten mit prophylaktischer Intubation

gegenüber nicht-intubierten Patienten deutlich höher (21% vs. 5%).

In einer weiteren retrospektiv erhobenen Fall-Kontroll Studie von Rudolph et al. [58]

an insgesamt 220 Patienten konnte zunächst kein signifikanter Unterschied

hinsichtlich des Auftretens von pneumonischen Infiltraten bei prophylaktisch

intubierten und nicht-intubierten Patienten und der Mortalität gezeigt werden.

Allerdings lag das Auftreten fataler Episoden durch Aspiration mit 2% vs. 0% höher,

wenn keine prophylaktische Intubation erfolgt war.

Aufgrund der unklaren Patientenzuweisung zu beiden Gruppen in solchen retrospektiven

Analysen und somit eines möglichen Bias (Intubation bei schwerer kranken Patienten)

sind solche Erhebungen jedoch nur von begrenztem Wert.

1.7. Empfehlung Lagerung

1.7 Empfehlung Lagerung 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Analog zum Vorgehen bei der

Allgemeinanästhesie bei Operationen

soll auch bei sedierten Patienten auf

eine korrekte Lagerung zur

Vermeidung lagerungsbedingter

Schäden geachtet werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Lagerungsschäden spielen bei gastro-intestinalen Endoskopien insgesamt nur eine

untergeordnete Rolle, sind aber grundsätzlich zu vermeiden.

Vor allem bei flacher Sedierung können sich die Patienten unwillkürlich bewegen und

sollten daher angemessen gesichert werden.

Lagerungsschäden treten am ehesten bei Patienten während der ERCP (Bauch- und

Seitenlage) auf bzw. bei Umlagerung vom Untersuchungstisch ins Bett. Eine direkte

Evidenz zur Frage von Lagerungsschäden in der Endoskopie liegt nicht vor, die

Empfehlung stützt sich daher auf die gemeinsame Empfehlung des Berufsverbandes

Deutscher Anästhesisten und des Berufsverbandes des Chirurgen [59].

Besonders bei langdauernden Eingriffen (z.B. endoskopische Submukosa-

Dissektion, retroperitoneale Intervention, perorale Myotomie etc.) ist auf eine korrekte

Lagerung, ggf. mit gelegentlichem Umlagern und Entlasten beanspruchter Regionen

oder Gelenke, analog zum Vorgehen bei chirurgischen Operationen, zu achten. Ein

Auskühlen der Patienten und eine Austrocknung der Augen sind durch geeignete

Maßnahmen zu verhindern.

2. Themenkomplex: Sedativa / Analgetika / Adjuvantien

2.1. Akzeptanz Patient und Untersucher

2.1.1. Patientenakzeptanz/ Zufriedenheit

Empfehlung

2.1.1 Patientenakzeptanz/ Zufriedenheit 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Eine Sedierung wird empfohlen, da eine

Sedierung den Patientenkomfort und

somit die Akzeptanz des

endoskopischen Eingriffs erhöhen kann.

Es soll eine Sedierung angestrebt

werden, die zu keinen erinnerlichen

Missempfindungen führt und von kurzer

Wirkdauer ist.

Evidenzstärke: 1b Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Die Durchführung einer Analgesie und Sedierung für eine Endoskopie ist von

verschiedenen Einflussgrößen abhängig. Regionale Differenzen,

Sicherheitsanforderungen und Vergütungen spielen eine Rolle. In den USA werden

mehr als 98% aller Koloskopien, in Kanada mehr als 90% der Koloskopien mit

Sedierung durchgeführt [40, 60]. In Europa existieren große Unterschiede. In Italien

gehört eine Sedierung zum Standardvorgehen, in Deutschland werden 87% aller

Koloskopien und 74% von Ösophagogastroduodenoskopien mit Sedierung

durchgeführt [61, 62]. In den achtziger Jahren war aber auch in den

deutschsprachigen Ländern eine sedierte Standardendoskopie (Gastro- und

Koloskopie) eher die Ausnahme. In Spanien werden dagegen auch aktuell weniger

als 20% der Patienten mit einer Sedierung koloskopiert [63].

Nur 12% der amerikanischen Endoskopiker würden sich selbst einer Koloskopie

ohne Sedierung unterziehen, die Mehrheit würde Propofol für eine Sedierung

vorziehen [40].

Eine adäquate Analgesie und Sedierung kann die Qualität der Untersuchung und die

Zufriedenheit von Patient und Untersucher beeinflussen [64]. Patienten haben in

erster Linie den Wunsch nach kompletter Schmerzfreiheit, gefolgt von dem Wunsch,

möglichst schnell wieder aufzuwachen [65]. In einer Studie von Abraham et al. [66]

wurde gezeigt, dass Gastroskopien unter Sedierung weniger häufig

Wiederholungsuntersuchungen nach sich zogen und mit einer erhöhten

Patientenakzeptanz einhergingen. Die Erhöhung der Patientenakzeptanz durch

Sedierung bei endoskopischen Eingriffen wurde auch durch andere Studien belegt

[67–74]. In einer großen Metaanalyse zeigte sich generell eine größere

Patientenzufriedenheit unter Sedierung [75]. Auch bei Koloskopien ist die

Patientenakzeptanz größer unter Sedierung mit Propofol [76].

Allerdings kann es bei der Verwendung von Benzodiazepinen zur Sedierung im

Rahmen der Gastroskopie bei den Patienten zu Beschwerden (insbesondere Brech-

und Würgereiz) kommen, die von dem Untersucher u.U. nicht wahrgenommen

werden. In einer Studie von Walmsley et al. [77] lag die Rate der vom Untersucher

nicht wahrgenommenen o.g. Beschwerden der Patienten bei 12%. Auch bei einer

„moderaten“ Sedierung mit Midazolam können Patienten Schmerzen empfinden [34],

die vom Untersucher nicht zwangsläufig wahrgenommen werden. Diese während der

Prozedur auftretenden Beschwerden werden jedoch häufig aufgrund der

amnestischen Wirkung von Midazolam nach der Prozedur nicht erinnert.

2.1.2. Untersucherzufriedenheit

Empfehlung 2.1.2 a Untersucherzufriedenheit 2008

(unverändert)

Statement Eine Sedierung erhöht die technische

Durchführbarkeit und die Vollständigkeit

der Untersuchung und steigert somit die

Untersucherzufriedenheit (vor allem bei

interventionellen Eingriffen).

Evidenzstärke: 1b Starker Konsens (16/16)

Empfehlung

2.1.2 b Untersucherzufriedenheit 2008

(unverändert)

Statement Bei interventionellen Endoskopien ist

Propofol hinsichtlich der

Untersucherzufriedenheit dem Midazolam

überlegen.

Evidenzstärke: 1b Starker Konsens (16/16)

Anmerkung

Eine Sedierung kann die technische Durchführbarkeit und die Vollständigkeit der

Untersuchung verbessern und kann hierdurch die Untersucherzufriedenheit (vor

allem bei interventionellen Eingriffen) steigern [78]. Ebenso kann durch Kombination

von Benzodiazepinen mit einem Opioid die Untersucherzufriedenheit verbessert

werden. So zeigten eine Studie an 107 Patienten [79], die zur ÖGD entweder mittels

Midazolam/Placebo oder Midazolam/Pethidin sediert wurden, dass die

Untersucherzufriedenheit bei Verwendung des Kombinationsregimes signifikant

besser war (p < 0.001). Für die Patientenakzeptanz konnte hingegen kein

wesentlicher Unterschied gezeigt werden. Eine Sedierung mit Benzodiazepinen führt

in 85% zu ausreichender Sedierung und in 71% zu adäquaten

Untersuchungsbedingungen, die Zufriedenheitswerte für Propofol allein oder in

Kombination lagen aber noch höher [75].

Insbesondere bei länger dauernden und komplexeren Eingriffen ist eine tiefe

Sedierung erforderlich [80], um die Untersuchung ohne ungewünschte und

unkontrollierbare Spontanbewegungen des Patienten sicher durchführen zu können.

Insbesondere bei interventionellen Endoskopien ist Propofol hinsichtlich der

Untersucherzufriedenheit dem Midazolam überlegen [81]. Nicht zuletzt aufgrund der

besseren Untersuchungsbedingungen zeichnet sich ein Trend zur vermehrten

Verwendung von Propofol ab. Mit zunehmender Tiefe der Sedierung, durch höhere

Dosen der eingesetzten Substanzen, steigt aber auch die Häufigkeit

unerwarteter/unerwünschter Nebenwirkungen, (siehe auch Dosierungsempfehlungen

der Fachinformationen der verschiedenen Hersteller und Tab. 11, Abschnitt 2.2.3.2.).

Ein Grund für Todesfälle bei oder nach Endoskopien unter Sedierung könnten zu

hohe Dosierungen der verwendeten Substanzen sein [82, 83]. In einer Untersuchung

mittels zwei Audits im Abstand von zwei Jahren wurde an insgesamt über 14.000

Patienten in einer Single-Center Studie aus England gezeigt, dass durch die

Einführung von Leitlinien zur Sedierung in der Endoskopien die verwendeten

Dosierungen von Sedativa und Analgetika zum Teil deutlich reduziert wurden. Das

Outcome (z.B. Mortalität) änderte sich jedoch nicht signifikant, gleichzeitig kam es

aber zu einem Anstieg an nicht vollendeten Untersuchungen aufgrund mangelnder

Patientenmitarbeit [83].

In einer Erhebung von 82.620 Endoskopien wurde in 42% der Fälle eine Gabe von

Propofol durch Endoskopiker dokumentiert, mit einer Nebenwirkungshäufigkeit von

0.19% und keinen Todesfällen [84]. In einer italienischen Umfrage wurde gezeigt,

dass in 66% der Fälle Propofol durch Anästhesisten verabreicht wird [61].

Bei mehr als 230.000 Patienten zeigte sich in einer retrospektiven Analyse, dass eine

Sedierung und Analgesie einen Qualitätsindikator für eine endoskopische

Untersuchung darstellt, da sie direkt mit der Vollständigkeit der Untersuchung

verknüpft war [39]. Diese Ergebnisse werden durch eine italienische Erhebung

unterstützt [85]. In Deutschland sind die am häufigsten zur Sedierung verwendeten

Medikamente Midazolam (82%) und Propofol (74%), die in 38% der Fälle gemeinsam

gegeben werden. Zweithäufigste Kombination von Medikamenten sind

Benzodiazepine und Opioide [62]. In einer neueren Umfrage [7] war jedoch

inzwischen Propofol häufiger eingesetzt wie die Benzodiazepine.

2.2. Monotherapien

2.2.1. Propofol

2.2.1.1. Allgemeines

Propofol ist ein Sedativum mit minimalem analgetischen Effekt. Der sedierende

Effekt von Propofol beruht unter anderem auf der Bindung an GABA-Rezeptoren. Die

genauen Wirkmechanismen von Propofol sind im Detail bis heute jedoch nicht

vollständig geklärt. Propofol ist hochgradig lipophil und entfaltet seine Wirkung

innerhalb von 30-45 Sekunden. Wie bei den meisten Hypnotika wird die Dauer der

Wirkung durch die Umverteilung zwischen Wirkort, schnellen und langsamen

Kompartimenten bestimmt. Die Wirkdauer ist abhängig von der Dauer der Applikation

[86]. Nach kurzzeitiger kontinuierlicher Anwendung von 30 – 60 min beträgt die Zeit

bis zum Erwachen ca. 5 – 10 min. Aufgrund des raschen Wirkungseintritts bei kurzer

Wirkdauer scheint Propofol für die gastrointestinale Endoskopie ein geeignetes

Sedativum [8–10, 78, 87–91]. Die Wirkung von Propofol ist individuell in Abhängigkeit

von Alter [92, 93], Körpergewicht, Begleiterkrankungen oder Begleitmedikation

unterschiedlich. Die Tiefe einer Propofolsedierung ist abhängig von der Dosis. Auch

allein mit Propofol behandelte Patienten nehmen nicht mehr Schmerz wahr, als

Patienten, die mit einem Standardsedierungsregime behandelt wurden [76]. Dies ist

wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass Patienten sich nicht mehr an

schmerzhafte Ereignisse unter Sedierung erinnern können. Schon mit der Gabe

eines einzigen Bolus können verschiedene Sedierungstiefen (siehe Tab. 6 und 7)

durchschritten und eine kurzfristige Apnoe ausgelöst werden [94]. Im Gegensatz zu

Midazolam existiert für Propofol kein Antagonist. Alle Endoskopie-Teams, die mit

Propofol sedieren, müssen deshalb in der Lage sein, einen Atemstillstand kurzfristig

sicher zu beherrschen (s. Kap. 4 Prozessqualität). Die Dosierung von Propofol für

eine Sedierung bei einer Endoskopie erfordert ein hohes Maß an klinischer

Erfahrung und Aufmerksamkeit. Propofol wird in Italien in 2/3 aller Fälle durch

Anästhesisten verabreicht, in Griechenland bei mehr als 64% der Patienten [61, 95].

Nachteile von Propofol sind Injektionsschmerz, allergische Reaktionen und

Hyperlipidämien. Neben Hypoxämien durch Atemdepression können bei der

Anwendung von Propofol typischerweise Hypotonien und Bradykardien auftreten [13]

(siehe auch Tabelle 11, Abschnitt 2.2.3.1.) In Einzelfällen (bei Anwendung in der

Intensivmedizin) wurden Pankreatitiden beschrieben.

Bei unsachgemäßem Umgang sind bakterielle Kontamination des fettreichen

Lösungmittels von Propofol, mit dem Potential für schwere septische Komplikationen

beschrieben [96, 97]. Bei unsachgemäßem Gebrauch (z.B. Aufteilen von Ampullen)

sind mehrfach Häufungen von Infektionen durch Propofol beschrieben worden.

Das sogenannte Propofol-Infusions-Syndrom (PRIS) ist eine Komplikation, die schon

bei kurzzeitiger Verabreichung der Substanz auftreten kann (Symptome: u. a.

Rhabdomyolyse, Herzrhythmusstörungen, CK-Erhöhung; hohe Letalität) [98, 99].

Bisher wurde jedoch kein solcher Fall im Bereich der GI-Endoskopie dokumentiert.

Propofol ist bei bekannter Allergie gegen Hühnereiweiß, Sojaeiweiß oder Sulfit

kontraindiziert. Neuere Formulierungen von Propofol (z.B. auf wasserlöslicher Basis)

werden zurzeit entwickelt und sind zum Teil auch schon verfügbar [100, 101].

Die Anwendung von Propofol bei Endoskopien scheint generell nicht mit mehr

Komplikationen einherzugehen, als die Anwendung von anderen

Sedierungsstrategien zum Beispiel auf Basis von Benzodiazepinen. Eine

Metaanalyse zeigte, dass eine Sedierung mit Propofol bei Koloskopien die Anzahl

der Komplikationen reduzierte [102]. Die verwendete Propofoldosis kann durch eine

Kombination mit anderen Sedativa/Analgetika gesenkt werden [103, 104]. Eine

Metaanalyse, die insgesamt 20 Studien zu Propofol auswertete, kam zu dem

Ergebnis, dass Propofol anderen Sedativa in Bezug auf Aufwachzeiten und

Verlegungszeiten überlegen war, bei größerer Zufriedenheit der Patienten. Für die

Rate an Komplikationen sowie die Durchführbarkeit der Untersuchungen wurden

jedoch keine Unterschiede gefunden [76]. In einer weiteren Metaanalyse zur

Sedierung von Patienten unter Endoskopien, die 36 Studien mit 3.918 Patienten

einschloss, wies Propofol eine kürzere Erholungszeit der Patienten im Vergleich zu

Midazolam auf, bei größerer Patientenzufriedenheit [75].

2.2.1.2. Techniken der Propofol-Applikation

Die Applikation von Propofol erfolgt als initiale Bolusgabe zur Einleitung der

Sedierung mit anschließender Aufrechterhaltung der Sedierung durch repetitive

Bolusgabe oder mittels kontinuierlicher Applikation via Perfusor. Alternative

Applikationsformen zu der, derzeit in der deutschen Endoskopie gebräuchlichsten,

intermittierenden Bolusgabe stellen die Perfusor-Applikation (mit initialem

Einmalbolus zur Einleitung), die sog. „Target-controlled-Infusion“ (TCI), die Patienten-

kontrollierte Sedierung (PCS) und die sog. „Computer-Assisted-Personalized

Sedation“ (CAPS) dar. Hierbei sind die intermittierende Bolusapplikation und die

Perfusor-Applikation als Standardverfahren anzusehen, während die übrigen

Verfahren - zumindest hinsichtlich ihres Einsatzes in der Endoskopie - noch

experimentellen Charakter haben.

2.2.1.2.1. Intermittierende Propofol-Bolusapplikation

Hierbei wird zur Einleitung ein Gewichts- und ggf. auch Alters- oder Ko-Morbiditäts-

adaptierter Bolus (z.B. 40 mg bei < 70 kg KG bzw. 60 mg bei 70 kg KG) intravenös

appliziert und nachfolgend bedarfsadaptiert repetitive Boli von z.B. 20 mg zur

Aufrechterhaltung der gewünschten Sedierungstiefe verabreicht [105].

Gegebenenfalls kann zur Einleitung zusätzlich ein Benzodiazepin und/oder Opioid

hinzugefügt werden (s. Kapitel 2.3 Kombinationstherapie). Die intermittierende

Bolusapplikation wurde nahezu in allen publizierten Studien zur Frage der

Sedierungseffizienz von Propofol bei endoskopischen

Untersuchungen/Behandlungen im Vergleich mit anderen Pharmaka (z.B.

Midazolam) eingesetzt und ist daher zurzeit in der Endoskopie die best-

dokumentierte und derzeit auch gebräuchlichste Applikationsweise.

2.2.1.2.2. Kontinuierliche Propofol-Applikation mittels Perfusorsystemen

Hierbei wird gleichfalls ein Gewichts- und ggf. auch Alters- oder Ko-Morbiditäts-

adaptierter Bolus von Propofol (ggf. auch kombiniert mit anderen Pharmaka) zur

Einleitung der Sedierung gegeben. Danach wird die Sedierung durch eine (in der

Regel) Gewichts-adaptierte Propofol-Dauerinfusion aufrechterhalten. Die Dosierung

richtet sich nach der gewünschten Sedierungstiefe und dem individuellen Risikoprofil

des Patienten. Die meisten Systeme erlauben die zusätzliche bedarfsadaptierte

Gabe von Propofol-Boli. Spezielle Perfusorsysteme für die Anästhesie errechnen

selbstständig, nach Eingabe verschiedener Patientenparameter (z.B. Gewicht,

Größe, Alter), die Erhaltungsdosis von Propofol 1%- oder 2%-Lösung (nach Vorgabe

der gewünschten Sedierungstiefe).

Die Propofol-Gabe mittels Perfusor ist in der Anästhesie sehr umfassend

dokumentiert und gilt als Standard für die total-intravenöse Anästhesie, hinsichtlich

des Einsatzes in der Endoskopie liegen bisher jedoch nur wenige publizierte Daten

vor. In einem randomisierten Vergleich zwischen Perfusor-Applikation und

intermittierender Bolusgabe im Bereich der interventionellen Endoskopie fand sich

kein relevanter Unterschied hinsichtlich Sedierungseffektivität oder Nebenwirkungen

[106], allerdings wiesen die Autoren ausdrücklich darauf hin, dass auch die

Steuerung des Perfusors durch eine spezielle Person erfolgen muß. Eine Studie an

Patienten über 80 Jahren zeigte, dass die kontinuierliche Verabreichung von

Propofol zu einer Tendenz von vermehrten Abfällen der Sauerstoffsättigung führte,

auch wenn insgesamt nicht mehr Komplikationen im Vergleich zu jüngeren Patienten

eintraten [107].

2.2.1.2.3. Non-anaesthesiological administered propofol sedation (NAPS)

Diese Art der Verabreichung wird entweder als Propofol-Applikation durch

Pflegepersonal (Nurse administered propofol sedation) oder allgemeiner wie hier als

nichtanästhesiologische Applikation von Propofol (siehe Überschrift) bezeichnet.

In einem Vergleich von Endoskopiker-geführten leichten Sedierungen mit Propofol

mit tiefen Sedierungen, die von Anästhesisten durchgeführt wurden, waren Patienten

zufriedener mit der leichteren Sedierung und zeigten eine größere Bereitschaft, sich

erneut einer Endoskopie zu unterziehen. Auch traten bei der leichteren Sedierung

weniger Komplikationen auf [74].

Eine Studie an Patienten mit einem obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndrom, bei denen

Sedierungen entweder mit Propofol durchgeführt und von Pflegepersonal kontrolliert

wurde oder bei denen Sedierungen in einer üblichen Sedierung mit Benzodiazepinen

und Opioiden durchgeführt wurde, ergab, dass die Dauer der Prozedur in der NAPS-

Gruppe geringer war bei gleicher Häufigkeit von Komplikationen [108]. Aufgrund des

guten Sicherheitsprofils wurde von u.a. von dem amerikanischen Endoskopiker

Douglas Rex postuliert, dass Propofol durch Gastroenterologen und

gastroenterologisches Pflegepersonal verabreicht werden kann [109]. In seiner

Analyse (retrospektive Fallserie und Metaanalyse) von über 200.000 Fällen bedurften

nur 213 Patienten vorübergehend einer Maskenventilation. Die Notwendigkeit einer

Intubation bestand bei keinem Patienten und sämtliche Patienten blieben ohne

neurologische Schäden. Auf Grund der methodischen Schwächen (retrospektive

Umfrage) der Arbeit, sind die Ergebnisse nur limitiert verwertbar. Andere Parameter

für eine potentielle Morbidität wurden nicht analysiert. In einer weiteren großen

epidemiologischen Untersuchung zeigte sich bei 27.000 untersuchten Patienten in

2,3% der Fälle ein Abfall der Sauerstoffsättigung. Bei den über 70jährigen Patienten

war dies sogar in 5,5% der Fälle dokumentierbar. Weitere Parameter, wie zum

Beispiel die Hämodynamik, wurden meist nicht analysiert [110]. Detaillierte Daten zur

postprozeduralen Morbidität existieren nicht.

Eine „Sedation Task Force“ der American Association for the Study of Liver Disease

(AASLD), des American College of Gastroenterology (ACG), der American

Gastroenterological Association (AGA) und der American Society of

Gastroenterological Endoscopy (ASGE) hat zur „Nonanesthesiological administered

propofol sedation (NAPS)“ die Position vertreten, dass das Sicherheitsprofil von

NAPS vergleichbar ist zur Standardsedierung, aber die Erfahrungen mit NAPS für die

EUS und die ERCP bisher nicht ausreichend sind, um ein endgültiges Urteil

abzugeben [111]. Im Jahr 2005 beantragte die AGA bei der Food and Drug

Administration (FDA), das Propofol nicht mehr nur durch Anästhesisten, sondern

auch durch Nichtanästhesisten verabreicht werden dürfte. Dieser Antrag wurde

jedoch 2010 endgültig abgelehnt [112].

Empfehlung

2.2.1.2 Propofol-Applikation 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Propofol sollte in Form der

intermittierenden Bolusapplikation

verabreicht werden.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (15/16)

2.2.1.2.4. Patienten-kontrollierte (Analgo)-Sedierung (PCS)

Die Patienten-kontrollierte Abgabe von Medikamenten stammt ursprünglich aus der

Schmerztherapie und gehört heute in der postoperativen Analgesie zum Standard.

Der Patient kann sich selbst durch Druck auf eine Taste eine bestimmte Dosis eines

Medikamentes mit Hilfe einer programmierbaren Infusionspumpe intravenös

verabreichen. Die wiederholte Gabe eines Analgetikums oder Sedativums wird nur

mit einem zeitlichen Mindestabstand gestattet (sog. „Lockout“-Periode) um eine

Überdosierung zu vermeiden [113]. Nachteil dieser Dosierung ist, dass der Patient

häufig erst auf einen schmerzhaften Stimulus mit einer Medikamentenanforderung

reagiert. Nicht selten wird die Wirkung der applizierten Substanz dann erst nach

Ende des Stimulus erreicht [12]. Dadurch kommt es zu einer leichteren Sedierung,

aber auch zu einer insuffizienten Analgesie und geringerer Patientenzufriedenheit

[114]. Die PCS mag daher insbesondere bei solchen endoskopischen

Untersuchungen sinnvoll sein, bei denen relativ kurzdauernde Schmerzepisoden vom

Patienten zu tolerieren sind, wie es z.B. bei der Koloskopie öfters der Fall ist (z.B.

Sigmapassage, Flexurenpassage). Die Gabe besonders kurz-wirksamer Pharmaka

über diese Systeme ist zu bevorzugen, häufig wird eine Kombination von Propofol

mit kurz-wirksamen Opioiden (z.B. Alfentanil, Remifentanil) verwendet [115, 116]. In

einer Untersuchung an Patienten, die sich einer ERCP unterzogen, zeigte sich, dass

es unter der Kombination von Propofol mit Alfentanil oder Remifentanil in der

Remifentanilgruppe häufiger zu Atemdepression und Übelkeit kam [116]. Alle

anderen untersuchten Parameter wie Propofolverbrauch, Patienten- und

Untersucherzufriedenheit waren nicht unterschiedlich. Patienten, die eine PCS

erhielten, wurden weniger tief sediert, als Patienten, die von Anästhesisten betreut

wurden [115].

So führte der Einsatz eines PCS-Systems (Propofol plus Alfentanil) in einer

randomisierten Studie gegenüber Midazolam und Pethidin [117] und zwei

randomisierten Vergleichsstudien gegenüber Diazepam und Pethidin zu einer

vergleichbaren Patientenzufriedenheit [118, 119], in zwei weiteren Studien

gegenüber Midazolam gar zu einer höheren Patientenzufriedenheit [120, 121]. In

einer anderen randomisierten Studie wurde jedoch unter Verwendung von PCS ein

erhöhter Schmerz-Score als unter Midazolam dokumentiert [117]. Unter PCS mit

Propofol traten jedoch weniger unerwünschte Ereignisse (Sauerstoffuntersättigung

oder Blutdruckabfall) als unter Diazepam auf [118, 119]. In zwei dieser Studien waren

97% bzw. 78% der mittels PCS-Technik bei der Koloskopie sedierten Patienten

bereit, sich falls nötig mit der gleichen Methode wieder sedieren zu lassen [122, 123].

Jüngeres Alter, weibliches Geschlecht und niedrigere Patientenzufriedenheit waren

unabhängige Faktoren für die Ablehnung des PCS-Verfahrens. In jüngerer Zeit wird

Remifentanil als Opioid bei der PCS bevorzugt. In einem randomisierten,

doppelblinden Vergleich zwischen Remifentanil und Pethidin bei Koloskopien zeigte

sich, dass die Zufriedenheit von Patienten und Untersuchern zwischen den Gruppen

nicht unterschiedlich war, auch hinsichtlich Dauer des Eingriffs und der Zeitraum für

die Verlegbarkeit aus dem Aufwachbereich gab es keine Differenzen [124]

In einer Schweizer Studie zum Thema PCS verweigerten 35% aller angesprochenen

Probanden die Studienteilnahme, da sie entweder einen vollständigen

Bewusstseinsverlust wünschten oder selbst nicht die Verantwortung für die

Medikamentengabe übernehmen wollten [12]. In dieser Studie konnte aber bei den

teilnehmenden Probanden eine signifikant niedrigere Propofol-Dosis unter Einsatz

der PCS, wie unter einer intermittierenden Bolusgabe (NAPS), bei der Koloskopie

beobachtet werden [12].

2.2.1.2.5. Target-Controlled Infusion (TCI)

Das Prinzip ermöglicht die intravenöse Gabe von Propofol (oder auch anderen

Pharmaka) mittels Infusionspumpe, wobei Dosierung und Infusionsgeschwindigkeit

computer-gestützt gesteuert wird [125]. Das Computersystem kalkuliert hierbei die

individuelle von der Infusionspumpe abzugebende Infusionsrate, die nötig ist, um

eine voreingestellte, gewünschte Medikamentenkonzentration im Blut aufrecht zu

erhalten, an Hand vorgegebener Algorithmen, die verschiedene Patienten-seitige

Parameter berücksichtigen (z.B. Alter, Geschlecht, Größe, Gewicht, Sedierungstiefe

etc.). Nachdem die initiale Dosierung zum Erreichen der gewünschten

Blutkonzentration errechnet wurde, erfolgt dann im Verlauf eine entsprechende

Anpassung der Infusionsrate.

Der potentielle Vorteil der TCI-Methode gegenüber einer reinen Dauerinfusion (mit

fixierter Dosis und Infusionsgeschwindigkeit) besteht in der Möglichkeit, eine

Akkumulation des applizierten Pharmakons zu reduzieren (da die

Infusionsgeschwindigkeit fortlaufend angepasst wird). Allerdings wird bei derzeit

verfügbaren kommerziell erhältlichen Infusionspumpen die Dosierung anhand eines

pharmakokinetischen Modells berechnet, das eine Abweichung der berechneten

Plasmakonzentration von 20% von der tatsächlichen Plasmakonzentration erlaubt

[126]. Dennoch scheint diese Methode gegenüber der etablierten Bolusinjektion und

Infusion nach Kilogramm Körpergewicht eine sanftere Einleitung, eine genauere

Titrierung der Sedierungstiefe und eine kürzere Zeit bis zum Erwachen zu erlauben

[127].

In einer weiteren Evaluation an 205 Patienten, welche in tiefer Sedierung (ohne

mechanische Ventilation) einer ERCP unterzogen wurden, erfolgte unter

Verwendung eines TCI-Systems die Propofol-Applikation initial mit einer

Zielkonzentration von 4 µg/ml, welche dann im Verlauf zwischen 2-5 µg/ml durch den

Anästhesisten gehalten wurde. Zusätzlich war die Bolusapplikation von Fentanyl (50

- 100 µg i.v.) möglich. Seitens des Endoskopikers wurde die Sedierung in 201/205

Fällen als exzellent eingestuft, es wurden nur 4 Fälle mit Hypoxämie (pO2 < 85 %)

und in einem Fall die Notwendigkeit einer Maskenbeatmung gesehen [128].

Bei Verwendung eines TCI-Systems, bei dem die Infusionsrate EEG-gestützt (mittels

Bestimmung des bispektralen Index, BIS) kontrolliert wurde, wurde bei 16 Patienten

eine Koloskopie durchgeführt. Im Median wurde in dieser Studie eine Propofol-

Konzentration von 2,3 µg/ml angesteuert, wobei überwiegend ein BIS-Level von 80

beobachtet wurde (entspricht einer leichten bis moderaten Sedierungstiefe) [129].

Zusätzliche Studien eruierten den kombinierten Einsatz von TCI und PCS, wobei die

Applikationsrate der TCI-Pumpe durch die Betätigung einer Handtaste durch den

Patienten modifiziert werden konnte. Hierbei wurden, bei allerdings kleinen

Fallzahlen (n=20-40), günstige Sedierungseffekte während Koloskopie oder ERCP

dokumentiert [129–132]. In der Studie von Stonell et al. [132] erfolgte ein

randomisierter Vergleich des TCI/PACS-Systems mit der repetitiven Bolusgabe von

Propofol bei der Koloskopie (n=40) durch einen Anästhesisten, wobei sich keine

signifikanten Unterschiede hinsichtlich Sedierungseffizienz und Komplikationsrate

fanden, auch wenn die Gesamt-Propofol-Dosis in der TCI-Gruppe tendenziell

niedriger war als in der Bolusgruppe (233 vs. 288 mg, p=0.05).

2.2.1.2.6. Computer-Assisted Personalized Sedation (CAPS)

Dieses Verfahren erweitert die TCI-Gabe von Propofol um eine zusätzliche

Implementierung sowohl von physiologischen Monitoring-Parametern (Pulsfrequenz,

Blutdruck, O2-Sättigung und kapnographische Bestimmung der CO2-Exhalation) wie

von Patienten-Reaktionen auf gezielte verbale (über Kopfhörer) und taktile (via

Vibrationsmaus) Stimuli. Somit wird die Sedierung vollständig Computer-gestützt

gesteuert durchgeführt und überwacht. Ein kommerzielles System der Firma Ethicon

ermöglicht derzeit nur die Steuerung einer minimalen bis moderaten Sedierungstiefe,

tiefe Sedierungen oder Narkosen sind bislang nicht vorgesehen. Das System ist seit

2013 in den USA zur Anwendung bei Patienten der ASA I und II Risikoklassen

zugelassen. Auch in Kanada liegt eine Zulassung vor, in Europa wurde 2010 das CE-

Zeichen erteilt [133].

In einer ersten bi-zentrischen Evaluation in USA und Belgien konnte bei insgesamt

96 Patienten, bei denen eine Gastroskopie oder Koloskopie durchgeführt wurde, ein

ausreichender Sedierungseffekt ohne Komplikationen beobachtet werden. Nach

initialer Bolusgabe von Fentanyl (25-100 µg) wurden zwischen 20-350 mg (Median:

70 mg) Propofol über das System verabreicht [134]. Dabei kam es in der CAPS-

Gruppe seltener zu Abfällen der Sauerstoffsättigung, als in der Gruppe der Patienten

die in üblicher Weise Midazolam und ein Opioid erhielten [114, 135]. Ein weiteres

System befindet sich in Entwicklung [114].

2.2.2. Benzodiazepine

Benzodiazepine induzieren eine Anxiolyse, Amnesie und Sedierung und wirken

außerdem antikonvulsiv und zentral muskelrelaxierend. Auch Atemdepression und

Hypotonie werden unter Benzodiazepinen beobachtet. Die Wirkung erklärt sich über

eine Bindung dieser Substanzen an GABA-Rezeptoren. Unterschiedliche

Benzodiazepine besitzen unterschiedlich stark ausgeprägte pharmakologische

Eigenschaften (z. B.: sedierender Effekt oder anxiolytischer Effekt) [136].

2.2.2.1. Diazepam

Diazepam war zu Beginn der Endoskopie das einzig verfügbare Sedativum, ist aber

inzwischen bei endoskopischen Untersuchungen in westlichen Ländern nur noch

selten in Gebrauch. Dies beruht auf der vergleichsweise langen Halbwertszeit im

Gegensatz zu nachfolgenden kurz wirksamen Benzodiazepinen wie Midazolam

[137–139]. Diazepam weist im Gegensatz zum Midazolam eine deutlich längere

Eliminationshalbwertszeit auf (30 - 100h Diazepam vs. 1,5 - 3h Midazolam). An

Nebenwirkungen kann es vorwiegend bei Diazepam zu Atemdepression [140],

Husten und Dyspnoe kommen. Weiterhin kann eine Phlebitis an der Injektionsstelle

auftreten, insbesondere bei Verwendung wasserlöslicher Darreichungsformen [141].

Die übliche Dosis ist die Einmalgabe von 5-10 mg (siehe auch

Dosierungsempfehlungen der Fachinformationen der verschiedenen Hersteller).

2.2.2.2. Midazolam

Midazolam ist als kurzwirkendes Benzodiazepin das bis heute wohl am häufigsten

verwandte Benzodiazepin-Sedativum in der Endoskopie [142]. Die sedierende

Potenz ist um den Faktor 1,5 – 3,5-mal größer als bei Diazepam [143]. Die Substanz

wirkt nach 1-3 Minuten, das Wirkmaximum ist nach 3-4 Minuten erreicht, obgleich die

Wirkdauer 15-80 Minuten anhält [144] und von Kofaktoren wie Übergewicht,

fortgeschrittenem Alter und Erkrankungen der Leber und Niere abhängig ist.

Dosisabhängig besitzt es, wie andere Benzodiazepine, hypnotische, anxiolytische,

amnestische und antikonvulsive Eigenschaften. Die wesentlichen Wirkungen werden

über eine Aktivierung von Gamma-Aminobuttersäure- (GABA)-Rezeptoren vermittelt.

Alle GABA-Rezeptor-vermittelten Effekte von Midazolam lassen sich durch den

spezifischen Antagonisten Flumazenil aufheben. Bei mehrfacher oder kontinuierlicher

Gabe kann es mit Midazolam zu Kumulationseffekten kommen. Midazolam wird im

Wesentlichen über CYP3A4 metabolisiert [145]. Das Nebenwirkungsprofil entspricht

dem des Diazepam, jedoch treten Phlebitiden seltener auf [146]. Wie gelegentlich

auch bei anderen Benzodiazepinen kann nach Midazolam-Gabe selten eine

paradoxe Reaktion, gekennzeichnet durch Aggressivität, Feindlichkeit und Unruhe,

auftreten. Diese wird bei kurz dauernder oraler Anwendung mit ca. 5% beschrieben

[147]. In einer Studie von Christe et al. [148] zur Sedierung mit Midazolam bei älteren

Patienten (mittleres Alter 84 ± 7 J) während der ÖGD zeigten sich bei 14% der

Patienten noch am Folgetag Verwirrtheitszustände. Die Gabe von Benzodiazepinen

wird als unabhängiger Risikofaktor für das Auftreten eines Delirs angesehen [149].

Bei der Gastroskopie wird Midazolam gewöhnlich als Bolus von 30 bis 80 µg/kg KG

verabreicht [8, 9, 148, 150]. Bei der Koloskopie wird meist ein Anfangsbolus

zwischen 30 und 50 µg/kg mit nachfolgenden Boli geringerer Dosis bis zur nötigen

Sedierungstiefe [120, 150, 151] gegeben, wobei ab einem Alter von über 60 Jahren

geringere Dosierungen empfohlen werden [119, 148, 151–153]. So liegen die

empfohlenen Gesamt-Dosierungen bei 1 bis 5 mg. Die Wirkdauer von Midazolam ist

abhängig von der Dauer der Applikation, da Midazolam zur Kumulation neigt

(Kontext-sensitive Halbwertszeit). Die Wirkung anderer Sedativa und Hypnotika wird

verstärkt [136]. Prinzipiell ist bei Sedierungswunsch die Verabreichung von

Midazolam einige Zeit vor Untersuchungsbeginn günstiger als die Gabe nach Bedarf

während der Untersuchung [154, 155].

2.2.2.1 Antagonisierung der Wirkung von Midazolam durch Flumazenil

Die Wirkung von Midazolam kann durch den Benzodiazepin–spezifischen

Antagonisten Flumazenil aufgehoben werden [156, 157]. In einer Studie von Mora et

al. [158] konnte gezeigt werden, dass Flumazenil stärker in der Antagonisierung von

Benzodiazepin induzierter Sedierung und Amnesie, als in der respiratorischen

Hypoventilation ist. Die Aufhebung der Midazolam induzierten Atemdepression

erfolgt 120 Sekunden nach intravenöser Flumazenilgabe [159]. Die Halbwertszeit von

Flumazenil beträgt 0,7-1,3 Stunden, mit einer durchschnittlichen Dauer der

antagonisierenden Effekts von 1 Stunde. Da der Effekt von Midazolam 80 Minuten

oder länger andauern kann, besteht die Gefahr der Re-Sedierung, so dass erneute

Flumazenil-Gaben notwendig werden können. Patienten, die nach Flumazenilgabe

mit einer Bewusstseinsaufklarung reagieren, müssen daher über die Wirkdauer des

Flumazenils hinaus überwacht werden, um einen Rebound zu erkennen und zu

therapieren.

In einer Studie von Andrews et al. [160], erhielten 50 Patienten nach Gastroskopie

unter Midazolam-Sedierung, unmittelbar nach der Untersuchung und 30 Minuten

später entweder Flumazenil oder Placebo. Patienten, die Flumazenil erhielten,

zeigten bereits 5 Minuten später eine deutliche Verbesserung des

Erinnerungsvermögens, der Psychomotorik und der Koordination (p< 0.001). Eine

erneute Re-Evaluation der gleichen Parameter nach 3,5 Stunden konnte jedoch

keinen Unterschied in den beiden Gruppen zeigen. Hingegen zeigten die Ergebnisse

einer Studie von Bartelsman et al. [161] an 69 Patienten, die nach Midazolamgabe

zur ÖGD Flumazenil oder Placebo erhielten, keinen Hinweis für eine Re-Sedierung

innerhalb von 6 Stunden.

Die routinemäßige Gabe von Flumazenil nach Beendigung einer Untersuchung

reduziert zwar die Aufwachzeit [162], eindeutige Vorteile für den Patient und den

Untersucher konnten bisher jedoch nicht dokumentiert werden. Auch ist Vorsicht bei

Patienten mit bestehender Carbamazepin-, hoch dosierter Medikation mit

trizyklischen Antidepressiva oder chronischem Benzodiazepinabusus geboten, da es

hier zu Krampfanfällen oder Entzugserscheinungen kommen kann. Die

routinemäßige Verwendung von Flumazenil kann daher nicht empfohlen werden. Bei

Patienten, bei denen die Anwendung von Flumazenil dennoch nötig werden sollte, ist

auf einen entsprechend längeren Überwachungszeitraum zu achten.

2.2.3. Propofol versus Midazolam

Empfehlung

2.2.3.3 Propofol vs. Midazolam 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Aufgrund der Daten zu Wirkungsprofil und

Komplikationen sollte Propofol bevorzugt

vor Midazolam verwendet werden.

Evidenzstärke: 2 b Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Die Daten zu Wirkungsprofil und Komplikationen legen den Schluss nahe, Propofol

bevorzugt vor Midazolam bei Sedierungsbedarf in der gastrointestinalen Endoskopie

zu verwenden. Individuelle Abstimmungen auf die Patientensituation und den

Untersuchungstyp sowie die Erfüllung der in dieser Leitlinie genannten persönlichen,

personellen, apparativen und strukturellen Voraussetzungen sind jedoch erforderlich.

Sowohl von Patienten als auch von Untersuchern wird eine Sedierung mit Propofol

im Vergleich zu Benzodiazepinen als gleich gut oder besser [87, 88, 118, 163, 164]

beurteilt. In den letzten Jahren hat daher die Bedeutung von Propofol für die

Sedierung bei gastrointestinalen Endoskopien deutlich zugenommen. So wurde

schon von einem Paradigmenwechsel in der Endoskopie gesprochen, nicht zuletzt

deshalb, weil Patienten zum Teil spezifisch nach einer Sedierung mit Propofol fragen

[78].

Randomisierte Studien legen den bevorzugten Gebrauch von Propofol für ÖGD,

Koloskopie und ERCP nahe [8–10, 78, 87–91, 164, 164–168]. Vorteile bei der

Sedierung mittels Propofol im Vergleich zu Benzodiazepinen liegen in der kürzeren

Zeit bis zum Wirkungseintritt [87], der - insbesondere bei interventionellen

Endoskopien (wie der ERCP) - signifikant besseren Patientenkooperation [165–167,

169] sowie der schnelleren Erholungszeit für die Patienten [8–10, 76, 87–91, 164–

166, 166], auch hinsichtlich der psychomotorischen Funktionen [10]. Bei Patienten,

die sich einer ESD unterzogen, zeigte sich im Vergleich einer Propofolgruppe mit

einer Midazolamgruppe eine deutlich höhere Zufriedenheit der Untersucher mit den

Untersuchungsbedingungen [170].

Bei der Koloskopie erleichtert die Sedierung mit Propofol die Untersuchung [171],

wobei eine moderate Sedierung („conscious sedation“) bei Koloskopien in der Regel

ausreicht [76, 172].

Eine differenziertere Betrachtung zeigt keinen Einfluss von Propofol auf die

Patientenzufriedenheit bei oberen GI-Endoskopien [8, 9, 164, 173], dagegen zeigte

sich ein Vorteil für Propofol bei Koloskopien [10, 87, 163].

In einer Untersuchung an 1.000 Patienten, die endosonographiert wurden, fand sich

eine Komplikationsrate von 0,6% mit Propofol im Vergleich zu 1% bei einer

historischen Kontrollgruppe, die Midazolam und Pethidin erhielt [78]. Unter den

Propofolpatienten waren allerdings einer mit einer Aspirationspneumonie und drei

Patienten, die endotracheal intubiert werden mussten [78]. Die

Untersucherzufriedenheit war größer in der Propofolgruppe, die Eingriffszeiten

deutlich kürzer.

2.2.3.2. Kardio- respiratorische Komplikationen

Die vergleichenden Daten zu den Komplikationen wurden in einer Metaanalyse von

Quadeer et al. [102] aus 12 randomisierten Studien zusammengestellt: Hier wurde

das relative Risiko einer Sedierung mit Propofol gegenüber Benzodiazepinen

beschrieben. Der Einsatz von Propofol war bei der Koloskopie mit signifikant weniger

Nebenwirkungen assoziiert. Bei anderen endoskopischen Eingriffen (ÖGD, ERCP)

war kein signifikanter Unterschied feststellbar. Eine neuere Metaanalyse, die

insgesamt 20 Studien analysierte, fand bei größerer Patientenzufriedenheit mit

Propofol keine Unterschiede in Bezug auf die Komplikationsrate [76].

Bei Verwendung von Propofol im Rahmen der ERCP zeigt sich jedoch ein im

Vergleich zur Sedierung mittels Midazolam/Pethidin teils signifikant erhöhtes Risiko

für das Auftreten einer arteriellen Hypotonie [164, 165, 167, 174, 175] und auch ein

Abfall der Sauerstoffsättigung unter 90% wird bei Sedierung mittels Propofol

tendenziell, wenn auch nicht signifikant häufiger beobachtet (siehe Tab. 11).

Tabelle 11.

Vergleich der Vitalparameter bei Sedierung mittels Propofol versus

Midazolam/Pethidin im Rahmen der ERCP

Autor Vitalparameter Propofol Midazolam/

Pethidin

Unterschiede

Vargo JJ

[164]

SpO2 < 90% 21/37 (57%) 14/38 (37%) Ns

RR < 75% vom

Ausgangswert

7/37 (18.9%) 6/38 (15.8%) Ns

HF < 75% vom

Ausgangswert

3/37 (8.1%) 0/38 (0.0%) Ns

Riphaus A

[175]

SpO2 < 90% 7/75 (9.0%) 8/75 (11%) ns

Mittlerer Abfall der SpO2 3 % (2%) 6 % (3%) <0.01**

RR < 90 mmHg 4/75 (5.3%) 6/75 (8%) Ns

HF < 50 / Min. 4/75 (5.3%) 3/75 (4%) Ns

Wehrmann T

[167]

SpO2 < 90% 8/98 (8.2%) 11/99 (11%) Ns

Mittlerer Abfall der SpO2 3% (2%)

5% (3%) <0.01**

RR < 90 mmHg 2/98 (2.0%) 7/99 (7.1%) Ns

HF < 50 / Min. 2/98 (2.0%) 5/99 (5.1%) Ns

Krugliak P

[174]

N 14 15

RR < 20% vom

Ausgangswert

37.0±30.1 25.2±18.6 ns

HF < 20% vom

Ausgangswert

48.2±38.0 14.6±25.0 <0.01**

Jung M

[165]

N 40 40

Abfall Sp02 (%) -2 -4

ns

Mittlerer RR Abfall (%) 14

17 ns

Anstieg der HF (%) +3.5 +2 ns

ns= nicht signifikant, ** = signifikant (p < 0.01)

In einer Risikofaktoren-Analyse von Wehrmann und Riphaus [176] bei 9.547

Patienten die über einen 6-Jahreszeitraum eine Propofolsedierung im Rahmen der

interventionellen oberen Endoskopie (ÖGD, n= 5.374, ERCP, n= 3.937, EUS, n=

236, einschließlich Notfalluntersuchungen) erhielten, hatten 3.151 Patienten eine

Propofolmonosedierung und 6.396 Patienten eine Kombinationstherapie mit

Propofol/Midazolam. Insgesamt wurden 135 schwerwiegende Komplikationen, die zu

einem vorzeitigen Abbruch der Untersuchung führten, dokumentiert (1,4%). Eine

kurzfristige Maskenbeatmung war bei 40 Patienten (0,4%) und eine endotracheale

Intubation bei 9 Patienten (0,09%) notwendig. Acht Patienten bedurften einer

weiteren Überwachung auf Intensivstation (0,3%), 4 Patienten verstarben, in 3 Fällen

im Rahmen potentiell auch Sedierungs-assoziierter Nebenwirkungen (Mortalitätsrate

0,03%). Nach multivariater Analyse der Daten waren Notfalluntersuchungen und eine

höhere Propofol-Dosis als unabhängige Risikofaktoren für das Auftreten von kardio-

respiratorischen Komplikationen zu werten [176]. In einer Studie, die eine Gruppe

von Patienten, die nur Propofol für eine ERCP erhielt, mit einer Gruppe verglich, die -

vor der Gabe von Propofol - mit Midazolam prämediziert wurde, fanden sich weniger

Sauerstoffsättigungsabfälle in der Kombinationsgruppe, eine deutlich niedrigere

Propofoldosierung und nicht zuletzt eine geringere Angst der Patienten vor dem

Eingriff [177].

2.2.3.3. Amnesie

2.2.3.4. Diazepam versus Midazolam

Empfehlung

2.2.3.3 Amnesie 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Wenn wegen der gewünschten stärkeren

Amnesie mit Benzodiazepinen sediert

werden soll, sollte Midazolam dem

Diazepam wegen der kürzeren Halbwertszeit

vorgezogen werden.

Evidenzstärke: 2a Konsens (14/16, 2 Gegenstimmen)

Anmerkungen

Die Amnesie nach Midazolam ist eindeutig untersucht [178] und in allen Studien

signifikant nachgewiesen. Wird eine Amnesie nicht gewünscht, muss auf Midazolam

verzichtet werden. Eine Alternative als Benzodiazepin ist das Diazepam [138, 139].

Die längeren Halbwertszeiten von Diazepam haben sich in Studien nicht als

nachteilig gegenüber Midazolam dargestellt [139, 143, 179]. Allerdings war der

Patientenkomfort in einigen Studien nach Diazepam geringer als nach Midazolam.

Unter dem Gesichtspunkt Amnesie als Nebenwirkung weist Midazolam die höchste

Potenz dieser Nebenwirkung aller untersuchten Sedierungskonzepte auf.

2.2.4. Sonstige Pharmaka als Monotherapeutika

2.2.4.1. Einleitung

Unter sonstige Pharmaka sind weitere - nicht den gängigen Substanzklassen

zuzuordnende - entweder sedierend/hypnotisch oder analgetisch wirksame

Substanzen zu nennen. Hierunter fallen Opioide und Ketamin (als

Monotherapeutika), Inhalationsanästhetika, nicht-steroidale Antiphlogistika sowie die

Neuroleptanalgesie. Aus der Vergangenheit gibt es zu diesen Substanzen nur

wenige Studien, die mit mäßigem Evidenzgrad die prinzipielle Eignung dieser

Pharmaka zur Sedierung aufgezeigt haben. Die Auswertung der Literatur zeigt, dass

1. die Häufigkeit unerwünschter Nebenwirkungen erheblich höher ist als bei

den gebräuchlichen Konzepten

2. einige dieser Konzepte (wie z.B. Neuroleptanalgesie) auch in der

modernen Anästhesie verlassen wurden;

3. zur Anwendung von Ketamin die wissenschaftliche Evidenz fehlt;

spezifische Nebenwirkungen lassen die Anwendung von Ketamin als

Monosubstanz als nicht sinnvoll erscheinen. Bezüglich der Anwendung

von Ketamin im Rahmen von Kombinationstherapien (z.B. in Kombination

mit Midazolam oder Propofol) liegen nur wenige Studien mit geringer

Fallzahl vor, die einen positiven Effekt vermuten lassen. Hier bedarf es

jedoch der weiteren Evaluation in randomisierten Studien mit

ausreichender Fallzahl.

4. bezüglich der Inhalationsanästhetika zu beachten ist, dass diese spezielle

Geräte, besondere Überwachungsverfahren und Anforderungen an die

Sicherheit der Arbeitsplätze erfordern. Da bei der Endoskopie von offenen

Inhalationssystemen ausgegangen werden kann, ist die Einhaltung von

MAK (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration)-Werten der verwendeten

Substanzen nicht möglich, insbesondere da eine routinemäßige Sicherung

des Atemweges (Intubation, dichte Larynxmaske) bei der Endoskopie

ungebräuchlich ist.

5. für einen routinemäßigen Einsatz von NSAR im Rahmen endoskopischer

Untersuchungen ist aufgrund der aktuellen Datenlage keine hinreichende

Evidenz gegeben.

Empfehlung

2.2.4 Sonstige Pharmaka als

Monotherapeutika

2014

(neu modifiziert)

Empfehlungsgrad: B Opioide, Ketamin,

Inhalationsanästhetika oder

Neuroleptika sollten nicht als

Monotherapeutika zur Sedierung in

der Endoskopie eingesetzt werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

2.2.4.2. Opioide als Monotherapeutikum

2.2.4.2.1. Fentanyl

2.2.4.2.1.2. Allgemeines

Fentanyl ist ein lipophiles, synthetisches Morphinderivat, das ca. 600-mal potenter

als Pethidin und 100-mal potenter als Morphium ist. Nach intravenöser Applikation

setzt die Wirkung durch Bindung an spezifische Opiatrezeptoren im Gehirn und

Rückenmark bereits nach ca. 20 Sekunden ein. Das Wirkungsmaximum ist nach 6

Minuten zu erwarten, wobei die Dauer der Analgesie 20 – 30 Minuten beträgt. Die

initiale Dosis beträgt üblicherweise 50-100 µg. Bei älteren Patienten ist eine

entsprechende Dosisreduktion vorzunehmen. Die häufigste unerwünschte

Nebenwirkung ist die Atemdepression, mit der aufgrund der starken Potenz des

Präparates bereits ab einer Dosierung von 100 µg (bei Erwachsenen) zu rechnen ist.

Darüber hinaus kann es zu einer Thoraxrigidität kommen, die die Eigenatmung oder

eventuelle Beatmung des Patienten erschweren kann. Die Effekte auf Blutdruck und

Herzfrequenz sind eher gering und meist durch einen Abfall dieser Parameter durch

eine zentrale Sympathikolyse gekennzeichnet. Darüber hinaus können Spasmen der

glatten Muskulatur an Gallenwegen und Pankreas, sowie eine spastische Obstipation

auftreten. Das Auftreten von Übelkeit und Erbrechen unter Fentanyl ist vergleichbar

mit anderen Opioiden. Auch wenn Fentanyl üblicherweise als Analgetikum im

Rahmen der Allgemeinanästhesie (häufig in Kombination mit anderen Präparaten)

oder bei chronischen Schmerzen transdermal verwendet wird, gibt es nur wenige

Studien mit geringer Fallzahl, die die Anwendung im Rahmen der Endoskopie

untersucht haben.

In Studien, die die Durchführung einer ÖGD bzw. Sigmoidoskopie unter

Fentanylgabe im Vergleich zum Verzicht auf eine Analgesie untersuchten, wurde

eine verbessere Patientenakzeptanz und -toleranz beschrieben.

Kardiorespiratorische Komplikationen wurden nicht beobachtet [180, 181]. In einer

neueren Untersuchung, bei der Fentanyl mit Pethidin bei Endoskopien verglichen

wurde, zeigte sich eine kürzere Untersuchungsdauer bei Anwendung von Fentanyl.

Mit Fentanyl konnte eine schnellere Wiederherstellung der Patienten erreicht werden.

Postprozedurale Schmerzscores wiesen aber auf eine bessere Analgesie von

Pethidin hin [182].

2.2.4.2.2. Remifentanil

2.2.4.2.2.1. Allgemeines

Für die routinemäßige Verwendung von Remifentanil, einem hochpotenten

synthetisch hergestellten Opioid mit extrem kurzer Halbwertszeit (2-3 min), gibt es

derzeit nur spärliche Daten. Remifentanil wird nach intravenöser Injektion

unabhängig von der Leber- und Nierenfunktion durch unspezifische Esterasen in Blut

und Gewebe innerhalb weniger Minuten hydrolytisch gespalten. Dabei kommt es

auch nach längerer kontinuierlicher Anwendung nicht zu einer Kumulation [183]. Wie

bei anderen Opioiden kann die Anwendung von Remifentanil zu einer

Atemdepression führen. Auch eine Muskelrigidität insbesondere der Atemmuskulatur

wird beobachtet. Diese Nebenwirkungen treten vor allem bei Bolusgabe auf, so dass

die Substanz bei spontan atmenden Patienten nur als kontinuierliche Infusion

appliziert werden soll. Der Einsatz wird auf eine Umgebung, die vollständig zur

Überwachung und Unterstützung der Atmungs- und Herz-Kreislauffunktionen

ausgestattet ist (intensivmedizinisches Umfeld oder OP-Bereich), beschränkt (laut

Fachinformation).

In einer randomisierten Studie von Akcaboy et al. [184] erhielten 100 Patienten im

Rahmen der Koloskopie eine kontinuierliche Infusion von Remifentanil (Bolus: 0,5

µg/kg, dann 0,05 µg/kg/min kontinuierlich) oder Propofol (Bolus: 0,5 mg/kg gefolgt

von 50 µg/kg/min). Bei Verwendung von Remifentanil war die Untersuchungsdauer

länger und die Sauerstoffsättigung nach Bolusgabe niedriger als nach Propofol.

Wenngleich die Aufwachzeit nach Remifentanilgabe kürzer war, zeigte sich kein

Vorteil in der Entlassungszeit. Übelkeit und Erbrechen wurden in der

Remifentanilgruppe darüber hinaus wesentlich häufiger beobachtet. Fanti et al.

führten einen randomisierten, doppelblinden Vergleich zwischen Remifentanil und

Pethidin bei Koloskopien durch. Nach einem initialen Bolus wurde Remifentanil

patientenkontrolliert appliziert. Patienten der Pethidin-Gruppe erhielten einen Bolus

sowie eine Kochsalz-gefüllte Pumpe zur Patientensteuerung. Die Zufriedenheit von

Patienten und Untersuchern war nicht unterschiedlich zwischen den Gruppen, auch

hinsichtlich Dauer des Eingriffs und Verlegbarkeit gab es keine Differenzen [124]. In

einer weiteren Studie wurde Remifentanil mit einer Kombination von Midazolam und

Pethidin bei Koloskopien verglichen. Es zeigte sich eine schnellere Erholung der

Remifentanilpatienten bei besserer hämodynamischer Stabilität und weniger

respiratorische Komplikationen im Vergleich mit der Kontrollgruppe [185].

2.2.4.3. Ketamin als Monotherapeutikum

2.2.4.3.1. Allgemeines

Ketamin ist ein intravenös und intramuskulär injizierbares Allgemeinanästhetikum mit

starker analgetischer Wirkung, welches als Monoanästhetikum vorwiegend bei

kurzdauernden diagnostischen und therapeutischen Eingriffen im Kindesalter und für

spezielle Situationen im Erwachsenenalter zur Anwendung kommt. Ketamin hat nach

i.v.-Bolusgabe einen raschen Wirkungseintritt (< 1 min), mit einer Wirkdauer von ca.

10-15 min [186]. Es bewirkt eine sogenannte dissoziative Anästhesie, ohne

kardiorespiratorische Depression [187]. Die analgetische Wirkung tritt bereits in

subhypnotischen Dosen ein und überdauert die Anästhesie. Die sedativen und

hypnotischen Eigenschaften von Ketamin sind dagegen weit weniger ausgeprägt.

Der Muskeltonus ist unter Ketamin-Anästhesie erhalten oder gesteigert, so dass die

Schutzreflexe im Allgemeinen nicht beeinträchtigt werden. Aufgrund einer

sympathikotonen Wirkung führt Ketamin zu einem Anstieg von Blutdruck und

Herzfrequenz, wodurch auch der myokardiale Sauerstoffverbrauch bei gleichzeitig

gesteigerter Koronardurchblutung zunimmt. Myokardiale Ischämien können auftreten

[188]. Am Herzen selbst zeigt Ketamin eine negativ inotrope und antiarrhythmische

Wirkung. Nach Ketamingabe wird eine mäßige Hyperventilation beobachtet. An der

Bronchialmuskulatur übt Ketamin einen relaxierenden Effekt aus. Kontraindikationen

für die Anwendung sind u. a. eine schlecht eingestellte oder nicht behandelte

arterielle Hypertonie (systolischer/diastolischer Blutdruck über 180/100 mm Hg in

Ruhe) und Patienten, bei denen eine Blutdrucksteigerung eine erhebliche

Gefährdung bedeutet (z.B. vorangegangener zerebrovaskulärer Insult).

Relative Kontraindikationen bestehen u.a. bei instabiler Angina pectoris oder

Myokardinfarkt in den letzten sechs Monaten. Da die pharyngealen Reflexe im

Allgemeinen erhalten sind, sollte ohne zusätzliche Verwendung von

Muskelrelaxantien eine mechanische Reizung des Pharynx vermieden werden, wenn

Ketamin als Monoanästhetikum verwendet wird. Eine unerwünschte Nebenwirkung

ist das gehäufte Auftreten von Halluzinationen, Alpträumen und deliranten

Zuständen, welche in 10 - 30% der Fälle beobachtet werden. Durch die zusätzliche

Gabe von Midazolam können diese Reaktionen vermindert werden [187, 189]. In

Deutschland ist neben dem razemischen Ketamin auch das linksdrehende Isomer

„S+-Ketamin“ kommerziell verfügbar. „S+-Ketamin“ ist ca. 2-mal wirkstärker als

Ketamin und soll weniger Nebenwirkungen besitzen, die Literatur zu diesem Thema

ist jedoch bislang nicht eindeutig [189, 190].

Von einer Monotherapie mit Ketamin zum routinemäßigen Gebrauch im Rahmen

endoskopischer Untersuchungen sollte aufgrund der o. g. Aspekte abgesehen

werden.

Die meisten Studien zur Anwendung von Ketamin liegen im Rahmen einer

Kombinationstherapie vorzugsweise - mit Midazolam - für endoskopische Eingriffe

bei Kindern vor [191, 192]. Hier konnte eine adäquate Sedierung ohne wesentliche

kardio-respiratorische Komplikationen erzielt werden. Wenngleich die Daten zur

Anwendung von Ketamin bei Erwachsenen gering sind, gibt es Hinweise, dass die

zusätzliche Gabe von Ketamin, allerdings wiederum in Kombination mit Midazolam

bei einem entsprechenden Patientengut (unter Berücksichtigung der

Kontraindikationen) einen Vorteil bieten kann. In einer doppelblinden, Placebo-

kontrollierten Studie von Rosing et al. [193] zum Vergleich von Midazolam/Placebo

vs. Midazolam/Ketamin bei 129 Patienten zur Koloskopie, zeigte sich unter

Verwendung der Kombinationstherapie neben einer geringeren Notwendigkeit für

eine Nachinjektion (40 vs. 27%), eine bessere Sedierung und Analgesie, sowie eine

höhere Patientenakzeptanz für eine Re-Endoskopie. In einer randomisierten Studie

von Ong et al. [194], die im Rahmen der ERCP eine Ketamin-Kombinationssedierung

(Ketamin plus Midazolam, Pentazocin, Propofol) mit einer alleinigen

Propofolsedierung verglichen hatte, zeigte sich gerade bei jüngeren Patienten, der

Vorteil des Kombinationsregimes in einer besseren Patiententoleranz. Allerdings war

die Patientenzufriedenheit in beiden Gruppen nicht unterschiedlich. Darüber hinaus

traten unter Verwendung der Kombinationstherapie vermehrt Hypoxien auf.

2.2.4.4. Inhalationsanästhetika als Monotherapeutikum

2.2.4.4.1. Distickstoffmonoxid (Lachgas)

Empfehlung

2.2.4.4 Lachgas 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: 0 Zur Durchführung einer Koloskopie kann

Lachgas (Distickstoffmonoxid) für

Analgesie und Sedierung verwendet

werden, die strukturellen Voraussetzungen

sind zu schaffen.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (16/16)

2.2.4.4.1.2. Allgemeines

Medizinisches Lachgas (N2O; Distickstoffmonoxid) ist ein stabiles, reaktionsträges,

farb- und geruchloses Gas, das stark analgetisch und schwach hypnotisch wirkt.

Distickstoffmonoxid besitzt einen raschen Wirkungseintritt und eine schnelle

Erholungszeit. Im Gemisch mit Sauerstoff wird es z.B. zur Anästhesie-Einleitung oder

Aufrechterhaltung eingesetzt. In Deutschland ist seit 2008 eine feste Mischung aus

50% Distickstoffmonoxid und 50% Sauerstoff kommerziell verfügbar (Livopan; in

Großbritannien seit 1965 als Entonox, in anderen Ländern auch Emono oder Meopa,

verfügbar). Bei Raumtemperatur ist Distickstoffmonoxid gasförmig und darf nur mit

Hilfe von geeigneten Inhalationsgeräten bzw. Anästhesiegeräten verabreicht werden.

Es führt zu einer geringen Sedierung und einer ausgeprägten Analgesie. Obwohl nur

eine geringe Wirkung auf den Kreislauf zu erwarten ist, kann es zur Senkung des

Blutdrucks, zur Abnahme des Schlagvolumens und zur Steigerung des

pulmonalvaskulären Widerstandes kommen. An unerwünschten Nebenwirkungen

können Übelkeit und Erbrechen auftreten. Das Auftreten von Euphorien, Träumen

und Phantasien wird beschrieben. Der Methionin-, der Folsäurestoff- und der

Vitamin-B12-Stoffwechsel werden beeinträchtigt [195]. Bei Überdosierung können

Hypoxie, Kreislaufdepression, Agitation oder Somnolenz bis Bewusstlosigkeit

auftreten. Bei der Anwendung von Distickstoffmonoxid sind die Vorgaben des

Arbeitsschutzes zu beachten. Auch die brandfördernde Wirkung ist nicht außer Acht

zu lassen (siehe auch Stellungnahme BDA und DGAI) [196].

In einer Metaanalyse von 11 Studien mit 623 Patienten, die sich einer

Sigmoidoskopie oder Koloskopie unterziehen mussten, wurde die Anwendung von

Distickstoffmonoxid mit einem Verzicht auf ein Analgetikum verglichen [197]. Es

wurden keine Unterschiede in Bezug auf die Schmerzhaftigkeit des Eingriffs ohne

Analgetikum gefunden, aber auch keine Unterschiede bezüglich einer iv-Sedierung

für eine Koloskopie. Die Verwendung von Lachgas führte aber zu einer schnelleren

Verlegbarkeit der Patienten im Vergleich zur iv-Sedierung. In einer Cochrane-

Metanalyse wurde die Anwendung von Distickstoffmonoxid für die Koloskopie

untersucht [198]. Es wurden insgesamt 16 Studien mit 547 Patienten

eingeschlossen. Es wurden vier Studien gefunden, die zeigten, dass

Distickstoffmonoxid Schmerzen gleich gut reduziert wie eine konventionelle

Sedierung, eine Studie fand eine Überlegenheit für die Sedierung und eine Studie

zeigte einen Vorteil für Distickstoffmonoxid. Zwei Studien fanden eine schnellere

Erholung der Patienten, eine fand keinen Unterschied. Schließlich wurde in zwei

Studien eine größere Sicherheit für Distickstoffmonoxid beschrieben, während nur

eine Studie eine größere Sicherheit für eine Sedierung fand [198]. Insgesamt wurde

das Fazit gezogen, dass Distickstoffmonoxid bei der Koloskopie so effizient war, wie

eine konventionelle Sedierung, dass es sicherer ist, aber dass noch mehr Daten

benötigt werden. In einer neueren Untersuchung wurde gefunden, dass

Distickstoffmonoxid zu einer schnelleren Erholung bei größerer Schmerzfreiheit und

Zufriedenheit der Patienten führt, in einer weiteren zeigte sich jedoch kein

Unterschied zwischen Distickstoffmonoxid und iv-Sedierung, wenn beides nur

bedarfsweise („on-demand“) appliziert wurde [199, 200].

Insgesamt erscheint die Datenlage noch zu schwach, als dass der Stellenwert von

Distickstoffmonoxid für die Durchführung einer Endoskopie eindeutig einzuschätzen

ist. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass bei Anwendung von Distickstoffmonoxid die

Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten sind.

2.2.4.5.3. Dexmedetomidin

Dexmedetomidin ist ein spezifischer alpha 2 - Adrenozeptoragonist, der sich durch

sedierende und gering analgetische Eigenschaften auszeichnet. Im Gegensatz zu

anderen Sedativa/Hypnotika bewirkt Dexmedetomidin keine respiratorische

Depression. Die Substanz ist seit 2011 in Deutschland zur Sedierung von

erwachsenen Patienten auf der Intensivstation bis zu einem Sedierungsgrad von

RASS -3 zugelassen. Ein Einsatz des Pharamkons in der Endoskopie würde aber

einen sogenannten „off-label“-Gebrauch darstellen.

Bei einer raschen intravenösen Verabreichung zeigen alpha 2 - Agonisten wie

Dexmedetomidin ein typisches hämodynamisches Profil. Zunächst kommt es zu

einer Erhöhung des Blutdrucks, dem anschließend eine milde hypotone Phase folgt

[201]. Aufgrund der ausgeprägten hämodynamischen Effekte sollte Dexmedetomidin

daher nicht als schnelle intravenöse Infusion oder gar als Bolus appliziert werden

[202]. Bei Patienten mit bradykarden Herzrhythmusstörungen oder bei Patienten, die

auf einen ausreichenden Mitteldruck angewiesen sind, sollten alpha 2 - Agonisten

nicht angewendet werden [203]. Bei einem Volumenmangel können ausgeprägte

hypotensive Phasen auftreten, entsprechend sollte der Volumenstatus vor

Verabreichung von alpha 2 - Agonisten abgeschätzt und ausgeglichen werden. Die

Substanz sollte nur von erfahrenen Anwendern verabreicht werden, ein

kontinuierliches Monitoring muss sichergestellt sein. Bei Patienten mit

Einschränkungen der Leber- und/oder Nierenfunktion sowie bei älteren Patienten ist

die Dosis anzupassen.

Bisher gibt es nur wenige Studien zur Sedierung mit Dexmedetomidin bei

Endoskopien. In einer Studie, die Dexmedetomidin mit einer Kombination aus

Midazolam und Fentanyl bei Koloskopien verglich, führte Dexmedetomidin (1 µg/kg

gefolgt von 0,5 µg*kg-1*h-1) bei gleichen Blutdruckwerten zu höheren Herzfrequenzen

und geringeren Sauerstoffsättigungen im Vergleich zu Midazolam (0,05

mg/kg)/Fentanyl (1 µg/kg) [204]. Eine andere Studie untersuchte jeweils 30

Patienten, die Dexmedetomidin, Midazolam oder Propofol für endoskopische

mukosale Resektionen verabreicht bekamen [205]. Es kam zu weniger Bewegungen

während der Prozedur in der Dexmedetomidingruppe verglichen mit den beiden

anderen Gruppen. Ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde nicht beobachtet. Die

Dauer des Eingriffs war kürzer in der Dexmedetomidingruppe. Im Vergleich zu

Propofol/Fentanyl bei Patienten, die sich einer ERCP unterzogen, fand sich aber in

einer Untersuchung von Muller, dass es zu größerer hämodynamischer Instabilität

kam bei verzögerter postprozeduraler Erholung der Patienten [206]. Eine Studie, in

der Dexmedetomidin mit Midazolam und Pethidin bzw. Fentanyl verglichen wurde,

musste aufgrund von hämodynamischen Nebenwirkungen wie Bradykardie und

Hypotension abgebrochen werden [207].

2.3. Kombinationstherapien

2.3.1. Allgemeines

Kombinationstherapien beinhalten in der Regel die Kombination eines Sedativums

mit einem Analgetikum oder die Kombination verschiedener Sedativa. Ein generelles

Prinzip bei der Kombination eines Opioids mit einem Sedativum ist die gegenseitige

Wirkverstärkung, so dass die Gefahr von entsprechenden Nebenwirkungen größer ist

[50, 208, 209]. Die Dosiseinsparung durch Kombination verschiedener Substanzen

kann zu einer schnelleren Aufwachzeit beitragen [87, 163, 210, 211]. Auch wenn es

unter einer Kombinationstherapie im Vergleich zu einer Monotherapie häufiger zu

einem Abfall von Blutdruck und Sauerstoffsättigung kommen kann [212–214],

werden akzidentelle Übersedierungen reduziert [105, 109]. (siehe auch Abschnitt

2.3.3).

Aufgrund von synergistischen Effekten von Propofol, Midazolam und Opioiden kann

prinzipiell die Dosis von Propofol in Kombination mit diesen Substanzen deutlich

reduziert werden (v.a. in der Anästhesie durch Studien belegt) und damit das Risiko

von Propofol-induzierten Nebenwirkungen [215, 216]. Darüber hinaus scheint die

Kombination eine verbesserte Sicherheit in der Erreichung einer moderaten

Sedierung statt einer tiefen Sedierung zu ermöglichen [168, 215, 217, 218]. Die

Kombination von Midazolam mit Propofol führte bei älteren Patienten mit

Komorbiditäten zu einer kürzeren Zeit bis zum Erwachen und einer besseren

Patientenzufriedenheit im Vergleich zu Midazolam allein [219]. Diese Resultate

werden durch eine Metaanalyse aus dem Jahr 2010 bestätigt, die einen höheren

Sedierungsgrad mit Propofol alleine im Vergleich zur Sedierung mit Bezodiazepinen

fand, dagegen gab es bei einer Kombination von Propofol mit anderen Substanzen

keinen Unterschied zur Benzodiazepin-Sedierung [76]. Durch Anästhesisten wird

dagegen die Gefahr der Überdosierung bei Kombinationstherapien betont [220].

Sowohl Midazolam als auch Propofol sind Sedativa/Hypnotika mit einem primären

Ansatzpunkt am GABA-Rezeptor. Daher ist von einer additiven Wirkung der beiden

Substanzen auszugehen. Die Dosierungen von Propofol und Midazolam können bei

einer Kombination reduziert werden, dennoch sollte der Effekt auf die GABA-

Rezeptoren vergleichbar sein. Da die Wirkungen von Propofol und Midazolam

zumindest in Bezug auf kardiorespiratorische Effekte ähnlich sind, kann es auch zu

entsprechenden hämodynamischen Veränderungen kommen. Midazolam hat eine

längere Wirkdauer verglichen mit Propofol, daher ist bei der Kombination der beiden

Substanzen gegenüber der alleinigen Anwendung von Propofol mit einer

Verlängerung der Erholung der Patienten zu rechnen. Zu Details und der

Empfehlung bezüglich dieser Kombination im Rahmen der Endoskopie s. Kapitel

2.3.2.3.

2.3.2. Spezifische Kombinationen

2.3.2.1 Kombination Benzodiazepin plus Opioid

In einer Studie von Milligan et al. [209] zeigte die Kombination von

Alfentanil/Midazolam im Vergleich zur alleinigen Gabe vom Midazolam bei oberer

Intestinoskopie, neben einer Verbesserung der Untersuchungsbedingungen für den

Endoskopiker, eine höhere Patientenakzeptanz und eine schnellere Aufwachzeit. In

einer weiteren randomisierten, doppelt geblindeten Studie von Radaelli et al. [221]

zum Vergleich von Midazolam versus Midazolam/Pethidin im Rahmen der

Koloskopie bei 253 Patienten, wurden von den Patienten unter

Kombinationstherapie, signifikant weniger Schmerzen und eine höhere Bereitschaft

für eine Wiederholungsuntersuchung angegeben. Die Aufwachzeit und ein Abfall der

Sauerstoffsättigung waren in beiden Untersuchungsgruppen nicht unterschiedlich. In

einer Studie, die die Anwendung von Midazolam allein mit der Kombination aus

Midazolam und Pethidin bei 74 Patienten verglich, wurde kein Unterschied in der

Qualität der Analgesie, der Zeit bis zum Erwachen und in der Prozedurzeit gefunden

[222]. Die Kombination aus Midazolam und Fentanyl führte dagegen bei

gleichwertiger Analgesie zu einer deutlich schnelleren Aufwachzeit als Midazolam

plus Pethidin [223].

2.3.2.2 Kombination Propofol plus Opioid

In einer randomisierten, kontrollierten Studie von VanNatta et al. [103] erhielten 200

Patienten zur Koloskopie entweder nur Propofol zur tiefen Sedierung, oder eine

Kombinationstherapie mit Propofol/Fentanyl, Propofol/Midazolam oder

Propofol/Midazolam/Fentanyl, mit dem Zeil eine moderate Sedierungstiefe zu

erzielen. Verglichen wurden Aufwachzeit, Patientenzufriedenheit und Vitalparameter.

Patienten unter alleiniger Propofolsedierung benötigten signifikant höhere

Dosierungen und zeigten signifikant tiefere Sedierungsstadien im Vergleich mit den

anderen Kombinationstherapien (p < 0.001). Die Entlassungszeit nach

Kombinationstherapie war schneller als unter alleiniger Propofolgabe (Median 13.0-

14.7 versus 18.1 min, p < 0.01). Hinsichtlich der Vitalparameter zeigte sich kein

Unterschied zwischen den einzelnen Untersuchungsgruppen, auch die

Patientenzufriedenheit war nicht signifikant unterschiedlich. Die Kombination aus

Propofol und Opioid zeigte in einer großen Untersuchung an 222 Patienten, die sich

komplexen endoskopischen Prozeduren unterzogen, keinen Unterschied in der

Sicherheit zwischen Propofol und einer Sedierung mit Benzodiazepinen und

Opioiden [224]. Darüber hinaus zeigte sich in dieser Untersuchung, dass die

Verwendung von Propofol mit einer deutlich erhöhten Patientenzufriedenheit

einherging.

2.3.2.3 Kombination Sedativum plus Propofol

Bei 64 Patienten, die im Rahmen zweier aufeinander folgenden, längerdauernden (>

30 Minuten) endoskopischen Untersuchungen zunächst mit Propofol und

nachfolgend mit der Kombination Midazolam/Propofol sediert wurden, lag der Vorteil

der Kombinationssedierung in einem deutlichen Einspareffekt von Propofol (- 59%).

Die postinterventionelle Aufwachzeit war unter der Kombination allerdings doppelt so

lang (4 vs. 8 Minuten) [225]. Auch bei 239 konsekutiven Patienten zur

therapeutischen Endoskopie (ÖGD und EUS) führte die Kombination von Propofol

mit Midazolam zu einer Dosiseinsparung von Propofol im Vergleich zur alleinigen

Propofolgabe (0,20 +/- 0,09 mg*kg-1*min-1 vs. 0,25 +/- 0,13 mg*kg-1*min-1, p < 0,01),

bei ansonsten gleicher Effektivität [211]. Das Kombinationsregime war allerdings

ebenfalls mit einer verlängerten postinterventionellen Erholungszeit verbunden (25 ±

8 min vs. 19 ± 7, p < 0,05). In einer weiteren Untersuchung fand sich ein ähnlicher

Einspareffekt bei Kombination von Propofol und Midazolam bei kürzeren

postinterventionellen Erholungszeiten im Vergleich zu alleiniger Propofolgabe (13,0-

14,7 versus 18,1 min, p < 0,01) [103]. Insgesamt konnte in sämtlichen Studien, im

endoskopischen Bereich, ein Vorteil hinsichtlich der Sedierungseffizienz bzw. des

Sicherheitsprofils einer Kombination von Propofol plus Midazolam vs. einer Propofol-

Monosedierung nicht belegt werden. Die Kombination hat den Nachteil der signifikant

längeren Aufwachzeit und der – bedingt durch die mehrstündige Halbwertszeit von

Midazolam – längeren Empfehlung zur Nicht-Teilnahme am Straßenverkehr (s. Kap.

V). Daher kann der routinemäßige Einsatz dieser Kombination nicht empfohlen

werden.

Empfehlung

2.3.2.3 Sedativum plus Propofol 2014 (Neu)

Empfehlungsgrad: B Eine Kombination von Propofol und

Midazolam sollte nicht erfolgen.

Evidenzstärke: 1 b Konsens (13/16, 3 Enthaltungen)

2.3.2.3 Kombination Sedativum plus Spasmolytikum

In einer prospektiven, doppelt verblindeten, Placebo-kontrollierten Studie von Mui et

al. [226] wurde die Verwendung des Spasmolytikums Butylscopalaminbromid

(Buscopan) zur Prämedikation bei Patienten- kontrollierter Sedierung mittels

Propofol/Alfentanil im Rahmen der Koloskopie untersucht. Neben einer verlängerten

Caecum-Intubations-Zeit und einer signifikant geringeren Untersucherzufriedenheit,

fand sich auch ein signifikant erhöhter Bedarf an Sedativum/Analgetikum, sowie eine

signifikante hämodynamische Instabilität.

Die Kombination von Spasmolytika und Sedativa erhöht die Rate von

kardiovaskulären Nebenwirkungen und reduziert sowohl die Patientenzufriedenheit

als auch die Untersucherbeurteilbarkeit, daher sollte der Einsatz von Spasmolytika

bei der Endoskopie in Sedierung sorgfältig erwogen werden. Da sich die Leitlinie mit

der Sedierung und nicht der Spasmolyse beschäftigt, erfolgt hier keine dezidierte

Empfehlung.

2.3.3. Nebenwirkungen bei Kombinationstherapie

2.3.3.1 Allgemeines

Trotz Einhaltung der empfohlenen Dosisreduktion im Rahmen einer

Kombinationstherapie, kommt es häufiger zu einer Kompromittierung der

respiratorischen Funktionen, als unter Monotherapie [212–214]. Auf Basis der

Studienlage kann nicht gezeigt werden, ob lebensbedrohliche Situationen unter

Kombinationstherapie häufiger auftreten.

In einer randomisierten doppelblinden, Placebo-kontrollierten Studie erhielten 71

Patienten eine Sedierung mit Diazepam oder Diazepam in Kombination mit Pethidin.

Während die Patientenzufriedenheit in beiden Gruppen vergleichbar war, zogen die

Untersucher die Kombinationstherapie aufgrund einer besseren Patiententoleranz

vor. Allerdings kam es unter Kombinationstherapie doppelt so häufig zu einem Abfall

der Sauerstoffsättigung als unter alleiniger Gabe von Diazepam (p = 0.008) [214]. In

einer weiteren Studie erhielten 35 Patienten für eine Koloskopie randomisiert

entweder eine Kombinationstherapie mit Alfentanil/Midazolam oder Midazolam

alleine [212]. Auch hier zeigte sich bei Kombinationstherapie ein gehäufter Abfall der

Sauerstoffsättigung mit der Notwendigkeit der Sauerstoffgabe. Patiententoleranz,

Patientenzufriedenheit, Aufwachzeit, und Blutdruck waren in beiden Gruppen nicht

unterschiedlich.

In einer randomisierten, doppelt geblindeten Studie wurde die additive Gabe

Remifentanil zur Sedierung mittels Propofol, bei 50 relativ gesunden Patienten (ASA I

und II) zur Koloskopie untersucht. In der Remifentanil/Propofol Gruppe kam es

signifikant häufiger zu einem Abfall von Blutdruck und Sauerstoffsättigung. Und

obwohl die Gabe von Remifentanil zu einer Dosisreduktion von Propofol führte, war

die Aufwachzeit unter alleiniger Propofolsedierung signifikant kürzer (p < 0.01) und

die Patientenzufriedenheit signifikant höher (p < 0.01) [213]. In einer Studie die die

Kombination von Propofol mit Alfentanil bzw. Remifentanil verglich, fanden sich mehr

Atemdepression und mehr Übelkeit in der Gruppe die Remifentanil erhalten hatte

[116].

2.4. Einfluss der Ko-Morbiditäten

2.4.1. Allgemeines

Patienten mit Ko-Morbiditäten werden je nach Erkrankungsschwere höheren ASA-

Klassen zugeordnet. Bei diesen Patienten kommt es häufiger zu Nebenwirkungen im

Vergleich zu sonst gesunden Patienten [92, 227, 228]. Ältere Patienten und

insbesondere Patienten mit kardialen oder pulmonalen Erkrankungen haben ein

höheres Risiko für das Auftreten von Komplikationen im Rahmen einer Endoskopie

mit Sedierung [92, 229, 230]. Auch hepato-biliäre Erkrankungen mit verminderter

Elimination von Pharmaka oder ein altersbedingt verlangsamter Metabolismus

können zu verlängerten Aufwachzeiten und einer Häufung von Nebenwirkungen

führen [145, 231, 232].

Eine Vielfalt an physiologischen Prozessen trägt zu einer erhöhten Sensitivität

gegenüber den verschiedenen Substanzen mit einem entsprechend erhöhtem

Sedierungsrisiko bei [233]. Altersbedingte Erkrankungen und eine zu schnelle

Applikation oder eine übermäßige Dosierung tragen aber mehr zu dem Auftreten von

kardiorespiratorischen Komplikationen bei, als das Alter per se [233].

2.4.2. Risikopatienten

Empfehlung

2.4.2 Risikopatienten 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: B Patienten mit höherer ASA-Klasse und /

oder ältere Patienten weisen ein höheres

Risiko Sedierungs-bedingter

Nebenwirkungen auf (kardio-

respiratorische Depression). Die Dosis des

benutzten Sedativums/Analgetikums sollte

dementsprechend angepasst bzw.

verringert werden.

Evidenzstärke:2 b Starker Konsens (16/16)

2.4.3. Substanzart

Entsprechend der Modifikation der Empfehlungen der American Society of

Gastroenterology für ältere Patienten im Rahmen der gastrointestinalen Endoskopie

[234], sollten bei diesen Patienten eine geringere Dosis, langsamer appliziert und

Substanzen mit geringer Kumulation verabreicht werden [234, 235]. Vielfach werden

zur Sedierung von älteren Patienten Midazolam und/oder Opioide verwendet. Da bei

der Verwendung von Benzodiazepinen ein erhöhtes Hypoxämie-Risiko bei älteren

Patienten, Patienten mit Übergewicht und anämischen Patienten besteht, erscheint

eine Dosisminderung ratsam [236]. Auch postinterventionell ist das Hypoxämierisiko

insbesondere bei älteren Patienten erhöht [175].

Da Propofol einen engen therapeutischen Bereich hat, kann es bei älteren

Hochrisikopatienten im Vergleich zu Jüngeren gehäuft zu kardio-respiratorischen

Komplikationen kommen [92, 237]. Niedrige Initialdosen von Propofol, im

Allgemeinen die Hälfte der empfohlenen Dosis für Erwachsene, sowie eine

langsame, allmähliche Titrierung und ein sorgfältiges Monitoring erscheinen daher

bei Sedierung älterer Patienten sinnvoll [238–240]. Unter Beachtung der besonderen

Sorgfalt bei der Sedierung älterer Patienten, konnte gezeigt werden, dass Propofol

dann auch bei dieser Patientengruppe sicher angewandt werden kann [175, 237,

240]. In einer Untersuchung an älteren Patienten, die Propofol für eine

endoskopische Untersuchung erhielten, wurde gezeigt, dass Patienten über 70 Jahre

geringere Propofoldosierungen benötigten, als Patienten unter 70 Jahre. Die

Häufigkeit von größeren und kleineren Komplikationen war in beiden

Patientengruppen gleich [240]. Anhand von 27.000 Patienten wurde gezeigt, dass es

unter einer Sedierung mit Propofol bei 2,3% der Patienten zu einem Abfall der

Sauerstoffsättigung kam, obwohl 2 L Sauerstoff während der Prozedur verabreicht

wurden. Bei älteren Patienten über 70 Jahren waren es sogar über 5% [110]. Bei

diesen Patienten wurden hämodynamische Parameter nur in wenigen Fällen

erhoben, so dass sich über weitere Komplikationen nur spekulieren lässt. Es fand

auch keine Monitoring der Ventilation statt, so dass über eine Hypoventilation und

Hyperkapnie ebenfalls nur spekuliert werden kann. Die kontinuierliche Verabreichung

von Propofol bei Patienten über 80 Jahren führte zu einer Tendenz von vermehrten

Abfällen der Sauerstoffsättigung, auch wenn es insgesamt nicht zu mehr

Komplikationen im Vergleich zu jüngeren Patienten kam [107]. In einer

Kohortenstudie von Vargo et al. [227] zur Frage nach Risikofaktoren für

kardiopulmonale Ereignisse im Rahmen einer Propofol-Sedierung bei oberer und

unterer Intestinoskopie, wurde das Gesamtrisiko für das Auftreten eines

kardiopulmonalen Ereignisses während 528 Gastroskopien und 1.683 Koloskopien,

mit 11.7/1.000 Fälle angegeben. Ein erhöhtes Risiko zeigte sich hier bei Patienten

mit ansteigender ASA-Klassifikation im Rahmen der Koloskopie.

In einer randomisierten Studie von Riphaus et al. [241] bei insgesamt 60 Patienten

mit bekannter Leberzirrhose und portaler Hypertension wurde entweder Propofol

oder Midazolam verabreicht. Alle Patienten absolvierten vor und zwei Stunden nach

Beendigung der Untersuchung einen Zahlenverbindungstest (ZVT-A), sowie einen

portosystemischen Encephalopathie-Syndrom Test (PSE). Als Kontrollgruppe

dienten 20 Patienten ohne Leberzirrhose, die keiner Gastroskopie unterzogen

wurden. Darüber hinaus wurden die Aufwachzeit und der Aufwachscore bestimmt.

Bei den mit Propofol sedierten Patienten zeigt sich eine im Vergleich zu Midazolam

deutliche Verkürzung der Aufwachzeit (7,8 ± 2,9 min. vs. 18,4 ± 6,7 min.). Darüber

hinaus zeigte sich nach Sedierung mit Propofol auch ein geringerer Effekt auf den

PSE-Gesamt-Score im Vergleich zu Midazolam, dessen Verwendung zu einer

deutliche Aggravation einer bestehenden subklinischen, hepatischen

Encephalopathie führte. Eine Sedierung mit Propofol führte dagegen nicht zur

Exazerbation einer subklinischen, hepatischen Encephalopathie bei Patienten mit

Leberzirrhose und stellt eine Alternative für diese Patienten dar. Entsprechend

konnte in einer weiteren Studie, die die Kombination von Propofol oder Midazolam

mit Fentanyl bei Patienten, die sich einer oberen gastrointestinalen Endoskopie

unterzogen, demonstriert werden, dass die Propofolsedierung effektiver war und die

Patienten sich schneller erholten, als die Patienten, die Midazolam erhielten [242].

Aufgrund der kürzeren Wirkdauer und besseren Steuerbarkeit sowie weniger

Komplikationen in Bezug auf hepatische Encephalopathien bei zirrhotischen

Patienten wird Propofol für die Sedierung gegenüber Benzodiazepinen und/oder

Opioiden vorgezogen [241–245].

Empfehlung

2.4.3 Substanzart 2014 (Neu)

Empfehlungsgrad: A Zur Sedierung soll bei Patienten mit

hepatischer Enzephalopathie Propofol

verwandt werden. Benzodiazepine sollen

bei Patienten mit hepatischer

Enzephalopathie nicht eingesetzt werden.

Evidenzstärke:1 b Starker Konsens (16/16)

2.4.4 Adipositas

Die Auswirkungen einer Adipositas auf eine Sedierung für eine Endoskopie sind

derzeit nur wenig untersucht. Adipositas per magna kann mit einer Reihe von

Komorbiditäten einhergehen, dazu gehören zum Beispiel die obstruktive Schlaf-

Apnoe, restriktive Lungenveränderungen und ein pulmonaler Hochdruck.

Erkrankungen der Lunge und der oberen Atemwege erhöhen aber das Risiko von

Komplikationen im Rahmen einer Sedierung. In einer Untersuchung an adipösen

Patienten, die sich einer Endoskopie des oberen Magen-Darmtrakts unterziehen

mussten, zeigte sich, dass es bei zwei von 69 Patienten die mit Propofol sediert

wurden, zu einer behandlungsbedürftigen Hypoxämie kam [246]. Auch in einer

weiteren Studie konnte anhand einer multivariaten Analyse nachgewiesen werden,

dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Body-Mass-Index und

Sedierungsproblemen kam, bei Patienten, die mit Propofol sediert wurden [247]. In

einer Analyse an 799 Patienten zeigte sich, dass ein höherer BMI und eine höhere

ASA-Klasse unabhängige Prädiktoren für das Auftreten von respiratorischen und

kardialen Komplikationen sind [248]. Die multivariate Analyse zeigte, dass Patienten

mit einer ASA-Klasse von III oder höher, sowie Patienten mit einem erhöhten BMI,

ein unabhängig voneinander erhöhtes Risiko für die Notwendigkeit einer

mechanischen Atemhilfe aufwiesen [249].

2.4.5 Ältere Patienten

Empfehlung

2.4.5 Ältere Patienten 2014 (Neu)

Empfehlungsgrad: 0 Zur Sedierung kann auch bei älteren

Patienten Propofol verwandt werden.

Evidenzstärke:1 b Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Ähnlich wie bei adipösen Patienten ist die Studienlage für die Sedierung von

geriatrischen Patienten im Rahmen von Endoskopien gering. Generell führt der

Alterungsprozess zu einer Reduktion von Organfunktionen. Insbesondere

Funktionseinschränkungen von Leber und Niere sind dabei für die Metabolisierung

und Elimination von Sedativa und Analgetika von Bedeutung [250]. Zudem ist zu

beachten, dass ältere Menschen aufgrund von Komorbiditäten oft eine Vielzahl von

Medikamenten einnehmen, die zu einer Interaktion mit den zur Sedierung

verwendeten Substanzen führen können. In einer Studie an Patienten, die älter als

70 Jahre waren, zeigte sich, dass die Patienten weniger Propofol benötigten, als

Patienten unter 70 Jahren [240]. Bei Patienten über 90 Jahre wurden nur sehr

geringe Propofoldosierungen benötigt, um adäquate Untersuchungsbedingungen

herzustellen [251]. Auch zeigte sich bei Patienten über 80 Jahren, dass ein erhöhtes

Risiko für einen Abfall der Sauerstoffsättigung bestand [107]. In einer Untersuchung

an über 10.000 Patienten zeigte sich, dass die Häufigkeit von Komplikationen mit

dem Alter zunahm [252]. In einer deutschen Analyse an über 80-jährigen Patienten

wurde ein nur gering erhöhtes Risiko bei leichten Sedierungen gefunden [175]. Die

benötigte Dosis für eine adäquate Sedierung lag bei den Hochrisikopatienten 10-20%

unter der benötigten Dosis der Patienten mit ASA-Klassifikation I und II [237]. Ein

entsprechend sorgfältiges Monitoring bei älteren Hochrisikopatienten wird daher

gefordert.

2.4.6 Komorbiditäten

Auch jüngere Patienten mit Komorbiditäten haben ein erhöhtes Risiko, wenn sie sich

einer Untersuchung unter Sedierung unterziehen müssen. Entsprechend scheinen

höhere ASA-Klassen einen Prädiktor für häufiger auftretende Komplikationen

darzustellen [11] [249] [253] [254] [255, 256]. In einer Untersuchung zur

Propofolsedierung bei Endosonographien, in die Patienten aller ASA-Klassen

eingeschlossen wurden, wobei die Prozeduren anästhesiologisch begleitet wurden,

fand sich dagegen keine Korrelation der Komplikationshäufigkeit mit der ASA-Klasse

[78]. Es gilt zu berücksichtigen, dass bei multimorbiden Patienten und solchen mit

erhöhtem Risikoprofil bestimmte personelle Voraussetzungen (s. Kap. 3.3) zu

beachten sind.

2.4.7. Antagonisten

Empfehlung

2.4.4 Anatagonisten 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Spezifische Antagonisten für

Benzodiazepine (Flumazenil) und

Opioide (Naloxon) sollten in jedem

Endoskopie-Bereich umgehend

verfügbar sein.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

2.5. Musik in der Endoskopie

Empfehlung

2.5 Musik in der Endoskopie 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: 0 Um die Dosis des verwendeten Sedativums zu

reduzieren, kann dem Patienten das Hören von

Musik angeboten werden.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (16/16)

Eine Reihe von Studien fand eine günstige Wirkung in Bezug auf Einsparungen in

den Dosierungen von Analgetika und Sedativa, die auch in Metaanalysen bestätigt

wurden.

Auch in einer neueren, randomisierten und kontrollierten Studie wurde ein Vorteil von

Musik bei Koloskopien gefunden. In der Musikgruppe hatten die Patienten weniger

Schmerzen, waren zufriedener und die Untersuchung ließ sich einfacher

durchführen. Darüber hinaus war der Bedarf an Midazolam und Pethidin geringer als

in der Kontrollgruppe und das Angstniveau wurde durch Musik günstig beeinflusst

[257]. Im Gegensatz dazu fand sich in einer anderen Studie bei 180 Patienten kein

Unterschied im Angstniveau in Abhängigkeit von Alter oder Art der Untersuchung.

Durch Musik wurde aber die Angst signifikant reduziert [258]. Zudem zeigte eine

weitere Untersuchung an 307 Patienten, dass Musik keinen Einfluss auf das

Schmerzempfinden während einer endoskopischen Prozedur hat [259].

In einer Metaanalyse von Rudin et al. [239] wurden sechs randomisierte, kontrollierte

Studien mit insgesamt 641 Patienten bewertet. In drei Studien erfolgte die

Endoskopie unter alleiniger Musiktherapie, wodurch die Angst der Patienten im

Vergleich zur Kontrollgruppe um 8.6% reduziert werden konnten (p = 0.004). In den

drei verbliebenen Studien erhielten die Patienten zusätzlich zur medikamentösen

Therapie (Midazolam, Pethidin oder Propofol/Alfentanil) eine Musiktherapie. Dadurch

kam es zu einer signifikanten Reduktion der benötigten Analgetika um 29.7% (p =

0.001) und Sedativa um 15% (p = 0.055). Eine andere Metaanalyse von 8 Studien

mit 722 Patienten, die sich Koloskopien unterzogen, fand eine Reduktion der Dauer

der Untersuchung, weitere Parameter wie Schmerzen, Blutdruck und Erholungszeit

wurden jedoch nur gering durch Musik beeinflusst. Es fanden sich aber keine

ungünstigen Effekte, abgesehen von der akustischen Abschirmung der Patienten von

der Kommunikation mit dem Endoskopie-Personal [260]. Eine dritte Metaanalyse mit

8 Studien und 712 eingeschlossenen Patienten fand schließlich keine Differenz in

verschiedenen untersuchten Parametern zwischen den mit Musik beschallten

Patienten und der Kontrollgruppe. Die Gesamt-Zufriedenheit der Patienten war

jedoch signifikant höher in der Musikgruppe [261].

Insgesamt deutet die Datenlage darauf hin, dass Musik während einer

endoskopischen Prozedur zu einer kürzeren Untersuchungsdauer mit möglichen

Einsparungen bei Sedativa führen kann. Da die Anwendung von Musik relativ wenig

aufwändig ist und zu keinen relevanten Nebenwirkungen führt, kann die Anwendung

bei Patienten, die dieses wünschen, empfohlen werden.

3. Themenkomplex: Strukturqualität: Persönliche / personelle /

apparative Voraussetzungen

Da zu dem Themenkomplex der Strukturqualität nur eingeschränkt prospektive

Studien existieren, wurden als Grundlage für die meisten Empfehlungen die

aktuellen Leitlinien anderer Fachgesellschaften [6, 22–31, 45, 85, 110, 262–279]

sowie die aktuelle S 2 k-Leitlinie „Qualitätsanforderungen an die gastro-intestinale

Endoskopie“ (AWMF-Register Nr. 021-022) herangezogen.

Einleitung

Sowohl der diagnostische oder therapeutische Eingriff als auch die Sedierung sind

eigenständige medizinische Verfahren. Führt ein Arzt den diagnostischen oder

therapeutischen Eingriff und gleichzeitig das Sedierungsverfahren durch, übernimmt

er nicht nur für den Eingriff, sondern auch für die Sedierung und / oder die Analgesie

einschließlich der Überwachung und gegebenenfalls Wiederherstellung vitaler

Funktionen die Verantwortung.

Spezielle Kenntnisse in Theorie und Praxis der Sedierung und / oder Analgesie sind

nicht nur für den Arzt, sondern auch für das ihn unterstützende, ärztliche wie nicht-

ärztliche Personal notwendig. Ein Arzt kann nicht in Personalunion zur gleichen Zeit

den invasiven Eingriff durchführen und die Sedierung und / oder das

Analgesieverfahren überwachen.

Somit sollten sämtliche an der Sedierung bzw. der Patientenüberwachung beteiligten

Personen mit der Anwendung des genutzten Sedierungsverfahrens und deren

Überwachung sowie dem Komplikationsmanagement vertraut und geschult sein (s.

Punkt 3.3.1).

Ob die das Sedierungsverfahren überwachende ärztliche Person im individuellen Fall

durch qualifiziertes, speziell geschultes, nicht-ärztliches Personal ersetzt werden

kann, ist im jeweiligen Einzelfall von dem die diagnostische oder therapeutische

Intervention durchführenden Arzt, unter Berücksichtigung der Struktur der

Arbeitsstätte, des Zustands des Patienten und der Komplexität der Intervention vor

Ort zu beurteilen und zu verantworten (s.a. Punkt 3.3.3.1).

Der den endoskopischen Eingriff durchführende Arzt muss sich vergewissern, dass

diese Person ausreichend qualifiziert und in der Lage ist, ihre Aufgaben adäquat zu

erfüllen.

Die Problematik des Organisations-/Übernahmeverschuldens ergibt sich aus den

allgemeinen Rechtsgrundsätzen, welche sich aus dem Zivil-, Straf- und Berufsrecht

herleiten. Den detaillierten Hinweisen der Hersteller der jeweils verwendeten

Pharmaka, insbesondere zur Strukturqualität (z.B. apparative und personelle

Ausstattung), ist zu folgen.

3.1. Persönliche Voraussetzungen

Empfehlung

3.1 Persönliche Voraussetzungen 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Der die Sedierung durchführende und für

die Sedierung verantwortliche Arzt soll in

der Intensivmedizin erfahren sein. Er soll

in der Anwendung von Sedativa und

Analgetika und damit in Kenntnis,

Erkennung und Behandlung der zu

erwartenden Nebenwirkungen,

einschließlich der kardiopulmonalen

Reanimation, dem Freimachen/Freihalten

eines durchgängigen Luftweges, der

Intubation und der manuellen Beatmung

speziell geschult sein und sie

beherrschen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (15/15)

Anmerkung

Analog zu den Leitlinien anderer Fachgesellschaften [6, 22–31, 45, 48, 49, 51, 55,

238, 279–282] zählen zu den persönlichen Voraussetzungen für die Durchführung

einer Analgo-Sedierung sowohl die Beherrschung der Notfallsituation - mit Korrektur

Kreislauf-zirkulatorischer Probleme – als auch die Fähigkeit zur endotrachealen

Intubation.

3.2. Ausbildungs- und Trainingskurse

Empfehlung

3.2

Ausbildungs- und Trainingskurse 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Im Rahmen der Qualitätssicherung sollen

Ärzte und nicht-ärztliches

Assistenzpersonal an einem speziell auf die

Sedierung ausgerichtetes Training

teilnehmen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (15/15)

Anmerkungen

Spezielle, auf die Sedierung und das Notfallmanagement ausgerichtete

Trainingsvorschriften existieren bisher nur vereinzelt. Sie zeigen, dass ein

spezifisches Training, auch in Form von Simulationskursen, zur verbesserten

Handlungssicherheit von Ärzten führt [283].

Ein weitaus umfangreicheres Trainingsprogramm für nicht-ärztliches

Assistenzpersonal war Gegenstand spezieller Studien mit Propofol [11, 94]. Seitens

der DGVS wurden strukturierte Curricula für ein eintägiges, gemeinschaftliches

(Team-)Training von ärztlichen und nicht-ärztlichen Mitarbeitern entwickelt [284]. Für

die Schulung des nicht-ärztlichen Fachpersonals (Gesundheitspfleger/-in oder

medizinische Fachangestellte/-in) liegt ein dreitägiges Curriculum der DEGEA vor

[284], welches von der DGVS anerkannt wurde. Zudem existiert seit 2012 auch ein

Trainingscurriculum der ESGE und der ESGENA [19], welches in Anlehnung an die

deutschen Empfehlungen entwickelt wurde. Alle diese Curricula basieren auf

Simulator-gestützen Trainingsverfahren.

3.3. Personelle Voraussetzungen

3.3.1. Ausbildungsvoraussetzungen

Empfehlung

3.3.1 Ausbildungsvoraussetzungen 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A

Empfehlungsgrad: B

Die Qualifikation des ärztlichen sowie des

nicht-ärztlichen Personals, welches an der

Durchführung der Sedierung, Überwachung

und Nachsorge beteiligt ist, soll durch

periodische Teilnahme an strukturierten

Fortbildungscurricula sichergestellt werden.

Neben theoretischen Kenntnissen werden

auch praktische Fähigkeiten inkl.

Komplikationsmanagement (z. B. im

Simulatormodell) in diesen Curricula

vermittelt.

Hierbei sollte insgesamt ein gemeinsames

Training des gesamten Untersucherteams

(ärztliches und nicht-ärztliches Personal)

bevorzugt werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (16/16)

Anmerkungen

Die jährlichen kardio-pulmonalen Reanimationstraining-Veranstaltungen (z.B.

„Megacode“-Training) für sämtliche Pflegekräfte in Krankenhäusern sind weiterhin

allseits empfohlen. Das Fortbildungscurriculum Sedierung stellt keinen Ersatz für

diese jährlichen Übungen dar. In welcher Frequenz das Fortbildungscurriculum

Sedierung durchgeführt werden sollte, ist durch die individuellen Vorrausetzungen

(Erfahrung/Ausbildung des ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals, Häufigkeit der

Durchführung von Sedierungen, Erfahrungen im Komplikationsmanagement etc.) in

den verschiedenen Einrichtungen in Praxis und Klinik sehr unterschiedlich. Daher

kann die Leitlinie bezüglich der Frequenz der Repetition solcher Fortbildungscurricula

keine definitive Festlegung treffen. Die individuelle Frequenz (z.B. alle drei Jahre)

sollte jede endoskopierende Einheit im Rahmen des Qualitätsmanagements, wenn

möglich durch eine externe Begutachtung (peer-review-Verfahren), festlegen und

schriftlich fixieren, seitens der DEGEA wird für das Assistenzpersonal eine

Wiederholung der Schulungsmaßnahme alle drei Jahre empfohlen.

3.3.2. Überwachung der Sedierung

Empfehlung

3.3.2

Überwachung der Sedierung 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Bei einer Endoskopie mit Sedierung soll eine

Person ausschließlich für die Durchführung

und Überwachung der Sedierung zuständig

sein. Diese Person soll in der Überwachung

von Patienten, die Sedativa, Hypnotika

und/oder Analgetika erhalten, speziell und

nachweislich geschult und erfahren sein.

Wann immer der Patient ein erhöhtes Risiko

aufweist oder ein langwieriger und

aufwendiger Eingriff zu erwarten ist, soll ein

zweiter, entsprechend qualifizierter Arzt

zugegen sein, der ausschließlich die

Durchführung und Überwachung der

Sedierung sicherstellt.

Evidenzstärke: 5 Konsens (15/16)

Anmerkungen

In den Leitlinien der DGAI [48] heißt es: „Da der Untersucher während der

Durchführung der Endoskopie in aller Regel nicht in der Lage ist, den Vitalfunktionen

des Patienten die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken, ist es erforderlich, dass

eine zweite, in der Patientenüberwachung speziell geschulte, qualifizierte Person

diese Aufgabe zuverlässig wahrnimmt“.

In mehreren Studien konnte gezeigt werden, dass insbesondere bei Patienten mit

erhöhter Ko-Morbidität (ASA-Klasse ≥ III) und bei der Durchführung von

Notfallendoskopien ein erhöhtes Sedierungsrisiko besteht [20, 179, 285, 286].

Fragen zur Zusammensetzung des Endoskopieteams bzw. zu den an der

Endoskopie bzw. endoskopischen Intervention beteiligten Personen sind

Gegenstand der DGVS-Leitlinie „Qualitätsanforderungen an die gastro-intestinale

Endoskopie“ (AWMF Register Nr. 021-022). Es wird an der ursprünglichen

Auffassung festgehalten, dass zur Überwachung der Sedierung eine Person

ausschließlich zuständig ist.

Hinsichtlich der Ausbildungsvoraussetzungen sei auf das Trainingscurriculum der

ESGE wie auch der DEGEA verwiesen [19, 284]. Grundsätzlich soll nur

Assistenzpersonal in Sedierung und Notfallmanagement geschult werden, dass über

eine entsprechende Ausbildung in einem entsprechenden Medizinalfachberuf

verfügt (z.B. Gesundheits- und Krankenpflege, Medizinische Fachangestellte etc.).

Empfehlung

3.3.2 Überwachung spezieller Patientengruppen 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Überwachungsmaßnahmen sollen

sich nach dem Gesundheitszustand des

Patienten, der Invasivität des

durchzuführenden endoskopischen

Eingriffes und der Art der

Sedierung/Analgesie richten.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

Anmerkungen

In mehreren prospektiven Komplikationsregistern [20, 179, 285, 286] zeigte sich eine

erhöhte Komplikationshäufigkeit bei Patienten mit ASA-Klasse III und höher, sowohl

bei der interventionellen Endoskopie wie auch bei Notfalluntersuchungen. In einer

unizentrischen, prospektiven Fallserie bei Patienten, bei denen interventionelle

Endoskopien durchgeführt wurden (mehrheitlich Blutstillung am oberen GI-Trakt

sowie ERCP) [176], fand sich eine erhöhte Morbidität und Mortalität und Patienten

mit höherer ASA-Klasse und solche, bei denen Notfallinterventionen erfolgten, waren

dem höchsten Risiko ausgesetzt.

3.3.3. Durchführung der Sedierung

3.3.3.1. Voraussetzungen bei durch ausgebildetes Pflegepersonal bzw. durch

medizinische Fachangestellte verabreichte Propofol-Sedierung (sog. „Nurse-

administered propofol sedation“ [NAPS])

Empfehlung

3.3.3.1 a

Voraussetzungen für Delegation der Sedierung an

nicht-ärztliches Personal

2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Bei einfachen endoskopischen

Untersuchungen und risikoarmen Patienten

soll die Sedierung durch den entsprechend

qualifizierten Arzt eingeleitet werden.

Evidenzstärke: 5 Konsens (10/12)

Empfehlung

3.3.3.1 b

Voraussetzungen für Delegation der Sedierung an

nicht-ärztliches Personal

2014

(neu)

Empfehlungsgrad: 0 Sie kann anschließend von einer

entsprechend ausgebildeten und erfahrenen

Person (Arzt, Gesundheits- und

Krankenpflegepersonal/Medizinische

Fachangestellte) überwacht werden.

Evidenzstärke: 1 b Konsens (10/12)

Anmerkungen

Für die Delegation ärztlicher Leistungen, wie hier die Delegation der Überwachung

an Assistenzpersonal, ist die Anwesenheit eines Arztes erforderlich, welcher die

Übertragung dieser Tätigkeit persönlich verantwortet.

Empfehlung

3.3.3.1 c

Voraussetzungen für Delegation der Sedierung an

nicht-ärztliches Personal

2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Die die Sedierung überwachende Person darf

in dieser Zeit keine anderen Aufgaben

wahrnehmen.

Evidenzstärke: 5 Konsens (10/12)

Anmerkungen

Die europäische Leitlinie ist offener im Hinblick auf die Forderung, dass keine

relevante Einschränkung der Tätigkeiten der die Sedierung-überwachende Person

möglich ist [24] und dies gilt gleichermaßen für eine Leitlinie der ASGE [27]. Hier wird

festgehalten, dass kurze, jederzeit ohne Gefährdung unterbrechbare, Tätigkeiten von

dieser Person zusätzlich übernommen werden können [24, 27]. Ein mögliches

Beispiel wäre das Anreichen einer Biopsiezange, z.B. zur Entnahme eines

Helicobacter-Tests während der Gastroskopie. Eine präzise Definition dieser „short

interruptable tasks“ [27] erfolgt aber nicht. Die deutsche Leitlinien-Gruppe bleibt

jedoch aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen, welche dem Gutachten zur

Delegationsfähigkeit der intravenösen Sedierung in der Endoskopie von Prof. Dr. Dr.

A. Ehlers (s. Homepage der DGVS unter www.dgvs.de), aus dem Jahre 2006 zu

Grunde liegen, hier stringent.

Empfehlung

3.3.3.1 d

Voraussetzungen für Delegation der Sedierung an

nicht-ärztliches Personal

2014

(neu)

Empfehlungsgrad: 0 Propofol kann von einer entsprechend

ausgebildeten und erfahrenen Person, die

ausschließlich mit dieser Aufgabe betraut ist,

auf ärztliche Anordnung während der

Untersuchung verabreicht werden.

Evidenzstärke: 1 Konsens (10/12, 2 Enthaltungen)

Anmerkungen

Unter entsprechenden Voraussetzungen ist NAPS sicher und effizient [11, 14, 15,

17] bei Patienten mit ASA- Klassifikation I-III (siehe Tab. 12). Bei ASA IV-V

Patienten soll keine NAPS erfolgen [11, 14, 15, 17]. NAPS sollte von einer

entsprechend ausgebildeten Person, die ausschließlich mit dieser Aufgabe betreut

ist, durchgeführt werden. Bis heute existiert nur eine einzige, prospektive Fallserie

bei diagnostischer ÖGD und Koloskopie an 27.000 Patienten, die zeigt, dass auch

bei Überwachung durch die assistierende Endoskopie-Schwester („2-Mann-

Prozedur“) NAPS sicher zu sein scheint [110]. Randomisierte Studien zu dieser

Fragestellung liegen aber bis heute nicht vor, die ganz weit überwiegende Zahl

aller Studien zum Thema „NAPS“ (> 95%) wurde in einer „3-Mann-Situation“

vorgenommen. Dass die bundesdeutsche Anwendungswirklichkeit, wie in einer

Erhebung von A. Behrens et al. [285] gezeigt, die Beteiligung einer „dritten

Person“ nur in maximal 50% der Fälle realisiert, ist für die Empfehlung einer

Leitlinie (die sich primär an der publizierten Evidenz und der Anwendungsicherheit

orientieren muss) unerheblich. Direkt vergleichende, randomisierte Studien zur

Frage der Komplikationshäufigkeit bei Vorgehen mittels „2-Mann- vs. 3-Mann-

Prozedur“ im Rahmen der Sedierung bei der GI-Endoskopie fehlen bisher.

Tabelle 12. Beobachtete kardio-respiratorische Komplikationsraten bei „NAPS“-Prozeduren

Autor N Prozeduren Assistierte Ventilation

Hypotension (RR syst. < 90

mmHg)

Rex DK et al.[14] 2.000 ÖGD und Koloskopie

0.2% 0%

Heuss LT et al. [11]

2.547 ÖGD und Koloskopie

0.002% 0.08%

Sieg A et al.[287] 3.641 ÖGD und Koloskopie

0.14% 0.3%

Rex DK et al.[15] 36.743 ÖGD und Koloskopie

0.2 % n.u.

Tohda G et al.[16]

27.500 ÖGD und Koloskopie

0% 2.0%

n. u.: nicht untersucht

3.3.4. Überwachung nach der Endoskopie

Empfehlung

3.3.4 a Überwachung nach der Endoskopie 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Nach Beendigung der Untersuchung

sollen die Patienten bezüglich der

Sedierung überwacht werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Anmerkung

Eine postinterventionelle Überwachung ist notwendig, um mögliche Folgen der

Sedierung zu erkennen. Die Dauer der postinterventionellen Überwachungsphase ist

von dem zu erwartenden Risiko abhängig [50]. Die Wirkdauer und Halbwertszeit der

verwendeten Substanz ist hierbei zu berücksichtigen.

Die lückenlose Überwachung der Patienten durch qualifiziertes Personal unabhängig

von der verwendeten Substanz, ggf. unter Verwendung eines Pulsoxymeters, ist

fortzusetzen, bis sich der Patient vollständig erholt hat. Patienten können aus dem

Überwachungsbereich entlassen werden, wenn die Vitalzeichen stabil und sie

orientiert sind [48]. Die Vitalzeichen und der Wachheitsgrad des Patienten müssen

bei Entlassung aus dem Überwachungsbereich dokumentiert werden. Zu den Details

für den ambulanten wie den stationären Bereich sei auf Kapitel V dieser Leitlinie

verwiesen.

Empfehlung

3.3.4 b Überwachung nach der Endoskopie 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Überwachung des Patienten in der

Aufwachphase soll durch entsprechend

geschultes und qualifiziertes Personal

vorgenommen werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Anmerkung

Die entsprechende Person muss ständig im Aufwachbereich sein und die zu

überwachenden Patienten direkt im Auge haben (eine telemetrische Überwachung

mittels Kamera etc. ist nicht zu empfehlen). Die überwachende Person darf jedoch

z.B. telefonieren oder Befunde abheften (d.h. jederzeit zu beendende Tätigkeiten

verrichten). Aus Gründen der Patientensicherheit sollen auch bereits wache

Patienten bis zur Entlassung im Überwachungsbereich verweilen. Somit kann

verhindert werden, dass der evtl. noch beeinträchtigte Patient eigenständig den

Untersuchungsbereich verlässt (s. BGH-Urteil, Aktenzeichen: VI ZR 265/02).

3.4. Räumliche Ausstattung

Entsprechend den Leitlinien der DGAI [48]: „müssen sich die räumlichen

Gegebenheiten und die Ausstattung der Behandlungs- und Überwachungsräume an

den Erfordernisse von Patienten mit relevanten Begleiterkrankungen (ASA III und

höher) orientieren. Der Behandlungsraum sollte mit Monitoring (Pulsoxymetrie, RR,

EKG), Medikamenten, Sauerstoffanschluß, Absaugung und den Hilfsmitteln und

Gerätschaften für die Durchführung einer Reanimation ausgestattet sein. Im Fall

einer schwerwiegenden Komplikation muss eine geeignete Transportmöglichkeit in

eine qualifizierte Behandlungseinrichtung (Intensivstation) sichergestellt sein (z.B.

Aufzug mit Möglichkeit des Liegendtransportes).“ Derzeit liegt zu den gültigen

Empfehlungen und Standards keine Evidenz-basierte Datenlage vor. Zu weiteren

Details sei auf die Leitlinie zu den „Qualitätsanforderungen an die gastro-intestinale

Endoskopie“ (AWMF-Register Nr. 021-022) verwiesen.

Empfehlung

3.3.4 c Überwachung nach der Endoskopie 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Sedierung soll nur in einer

Umgebung durchgeführt werden, die

hinreichend zur Überwachung und

Unterstützung der Atmungs- und

Herzkreislaufüberwachung ausgestattet

ist. Ein zusätzlicher und separater

Aufwachbereich soll vorgehalten

werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Anmerkung

Das BGH Urteil Aktenzeichen: VI ZR 265/02 hat das Sitzen von Patienten auf dem

Flur, nach erfolgter Endoskopie unter Sedierung bemängelt. Der Aufwachbereich

muss daher als solcher definiert sein und der Patient unter ständiger Aufsicht stehen.

3.5. Apparative Ausstattung

3.5.1. Klinische Überwachung/Standard-Monitoring

Empfehlung

3.5

Apparative Ausstattung 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A

Empfehlungsgrad: B

Das obligate Monitoring während der

Sedierung soll die Pulsoxymetrie und die

Blutdruckmessung beinhalten.

Bei Patienten mit schwerer Herzerkrankung

und oder mit zu erwartenden

rhythmologischen Problemen sollte darüber

hinaus eine EKG-Registrierung erfolgen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Anmerkung

Die für die Überwachung zuständige Person kontrolliert klinisch die Atemtätigkeit des

Patienten durch Beobachtung, durch Palpation der Thorax- und

Bauchdeckenbewegungen und evtl. durch Auskultation des Luftstroms der

Ausatmung. Voraussetzung für das Endoskopie-Personal ist eine entsprechende

Notfallausbildung und die Beherrschung der kardiopulmonalen Reanimation.

Entsprechend den Empfehlungen von nationalen und internationalen

Fachgesellschaften [6, 22–31, 34, 44, 47–49, 279, 281] wird eine pulsoxymetrische

Überwachung bei allen Untersuchungen gefordert. Bei sedierten Patienten und

Risikopatienten werden ergänzend noch eine kontinuierliche Blutdruckkontrolle und

eine EKG-Ableitung gefordert.

Neben der klinischen Überwachung ist die Pulsoxymetrie heute (insbesondere nach

Einführung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie gem. §135 SGB V)

Voraussetzung für eine Sedierung. Hierbei werden Sauerstoffsättigung und

Herzfrequenz ständig gemessen. In der Schweiz wurden laut einer Umfrage 2012

100% aller Endoskopien bei Propofol-Sedierung durch die Pulsoxymetrie überwacht

[288]. Ähnliche Studien aus anderen Ländern, wie auch aus Deutschland [7, 60–62]

zeigen vergleichbare Zahlen mit einer 96% bis 97%-igen Überwachungsquote. Bei

der Sedierung mit Propofol ist auch eine Überwachung des Blutdrucks erforderlich.

Optimal sind Überwachungsgeräte, bei denen Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz und

automatische Blutdruckmessung auf einem Monitor angezeigt werden, der direkt

neben dem Endoskopie-Monitor angebracht ist und somit vom Untersucher mit

eingesehen werden kann. Auch eine Dokumentation der Meßparameter ist

wünschenswert. In Deutschland konnte binnen 3 Jahren nahezu eine Verdoppelung

der Häufigkeit der Überwachung des Blutdrucks, nach Implementierung der ersten

nationalen Versorgungs-Leitlinie im Jahr 2008, dokumentiert werden [7].

3.5.2. Erweitertes Monitoring

3.5.2.1. Kapnographie

Empfehlung

3.5.2.1 a

Kapnographie 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: 0 Die Kapnographie kann zur frühzeitigen

Detektion von Apnoe verwendet werden.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (9/9, 3 Nicht-Abstimmungen bei

etwaigem Interessenkonflikt)

Empfehlung

3.5.2.1 b

Kapnographie 2014

(neu)

Statement Die Verwendung der Kapnographie zum

Ventilations-Monitoring bei endoskopischen

Untersuchungen ist mit einer frühzeitigeren

Detektion von Apnoe-Episoden assoziiert. Ob

hierdurch die Patienten-Sicherheit verbessert

wird, ist unklar.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (9/9, 3 Nicht-Abstimmungen bei

etwaigem Interessenkonflikt)

Anmerkung

Bei der Kapnographie wird über eine Nasenbrille die CO2-Konzentration in der

Atemluft registriert. Dabei kann die Atmungsaktivität graphisch dargestellt werden.

Eine Apnoe kann durch Beobachtung der kontinuierlichen graphischen Darstellung

der CO2-Konzentration in der Ausatemluft auf dem Monitor frühzeitiger als mit der

Pulsoxymetrie diagnostiziert werden, die zeitliche Differenz liegt in einem Bereich von

bis zu 1 Minute [289–294]. Der Bestimmung der absoluten CO2-Konzentration im

Gewebe (z.B. mittels transkutaner Messung) oder auch in der Ausatemluft kommt

dabei, im Gegensatz zum Einsatz der Kapnometrie bei der Narkosesteuerung an

beatmeten Patienten, eine geringere Bedeutung zu (das Hauptaugenmerk gilt der

Beobachtung der kapnographischen fortlaufenden Registrierung).

In einer prospektiven Studie von Vargo et al. [295] bei 49 Erwachsenen zur

Gastroskopie in therapeutischer Intention wurden durch die Kapnographie doppelt so

viele Apnoe-Episoden diagnostiziert als durch Pulsoxymetrie und klinische

Beobachtung. In einer retrospektiven Studie von Koniaris et al. [296] wurden 4846

Patienten ohne und 600 Patienten mittels Kapnographie im Rahmen der Endoskopie

überwacht. In der Patientengruppe ohne Überwachung mittels Kapnographie kam es

insbesondere bei älteren Patienten und lang andauernden Untersuchungen

tendenziell, wenn gleich nicht signifikant häufiger zu einer Übersedierung als bei

Verwendung der Kapnographie. Hier wurde kein Fall von Überdosierung

beschrieben. In einer prospektiv-randomisierten Studie von Quadeer et al. [297] an

247 Patienten, welche unter Sedierung mit Benzodiazepinen plus Opiaten einer

ERCP- bzw. EUS unterzogen wurden, fand sich eine signifikant verminderte Rate an

pulsoximetrisch detektierten Hypoxämien (pO2 < 90%); auch PO2-Abfälle < 85%

waren seltener, wenn die Kapnographie zur Sedierungssteuerung verwendet wurde.

Eine weitere randomisierte tri-zentrische deutsche Studie [298] belegt diesen

Sachverhalt gleichermaßen an 760 Patienten, welche unter Propofol-Sedierung einer

Koloskopie unterzogen wurden. Insgesamt zeigte in mehreren Studien [297–299]

dass ca. zwei Drittel aller Apnoe-Episoden mittels alleiniger Überwachung mit der

Pulsoxymetrie unentdeckt bleiben. Es konnte in den bisherigen Studien jedoch nicht

gezeigt werden, dass dieser frühzeitigere Nachweis solcher Apnoe-Episoden mittels

Kapnographie (und ihre Behebung durch geeignete Maßnahmen, wie Erhöhung der

nasalen Sauerstoff-Zufuhr, Esmarch-Handgriff, taktile Stimulation des Patienten etc.)

hinsichtlich definitiver klinischer Konsequenzen (Tod, neurologische Defizite,

Intensivpflichtigkeit oder Notwendigkeit der endotrachealen Intubation) der

Überwachung mittels den üblichen Monitoring-Verfahren (Pulsoximetrie, Blutdruck,

EKG) überlegen ist. Sämtliche Studien wiesen zur Beantwortung dieser Fragen keine

ausreichende statistische Power auf [297–299]. Es bleibt zudem festzuhalten, dass

Vorteile der Kapnographie vs. Pulsoxymetrie bisher nur im Rahmen länger

andauernder endoskopischer Untersuchungen (> 10 Minuten Untersuchungsdauer)

belegt werden konnten [289, 291, 294, 300, 301].

Anhand der derzeitig existenten Datenlage kann daher der routinemäßige Einsatz

der Kapnographie nicht empfohlen werden, ihr Einsatz bei lang andauernden

Untersuchungen mag aber im Einzelfall sinnvoll sein.

3.5.2.2. Monitoring mittels EEG

Empfehlung

3.5.2.2

EEG-Monitoring 2014

(neu)

Statement Der Nutzen des EEG-Monitorings

hinsichtlich relevanter Zielgrößen in der

gastrointestinalen Endoskopie ist nicht

nachgewiesen.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (9/9, 3 Nicht-Abstimmungen bei

etwaigem Interessenkonflikt)

Anmerkung

Die elektrische Hirnaktivität ist mit dem Wachheitsgrad des Menschen, wie auch mit

der Hirndurchblutung, korreliert. Daher kann eine Kontrolle der elektrischen

Hirnaktivität mittels EEG im Rahmen von Narkosen oder einer tiefen Sedierung

sinnvoll sein. Das bispektrale (BIS-) Monitoring wird in der Intensivmedizin und bei

chirurgischen Patienten verwandt, um die Sedationstiefe zu evaluieren. In einer

Pilotstudie wurde das bispektrale Monitoring als Teil eines geschlossenen

Überwachungskreislaufs für die Dauerinfusion mit Propofol bei 16 für die Koloskopie

sedierten Patienten beschrieben [129]. Zahlreiche weitere Studien [302–311]

konnten mehrheitlich allerdings keine signifikante Verminderung der benötigten

Propofol-Dosis im Rahmen meist interventioneller Endoskopien belegen. Auch führte

die Anwendung des BIS-Monitoring überwiegend nicht zu einer Reduktion von

Surrogat-Parametern der Patientensicherheit (Hypoxämie, RR-Abfall) [306]. Zudem

wurde in einigen Studien eine unzureichende bzw. zeitlich nicht schnell genug

korrelierte Einschätzung der Sedierungstiefe des Patienten, im Vergleich der

klinischen Beobachtung der Sedierungstiefe und der Evaluation mittels BIS-

Monitoring, berichtet [308].

In einer Vergleichsstudie [312] mit einem weiteren EEG-Monitoring Verfahren, der

Detektion akustisch-evozierter Potentiale, schnitt das BIS-Monitoring jedoch

günstiger ab (bezüglich der Einschätzung der Sedierungstiefe unter Propofol-

Sedierung).

In einer randomisiert, kontrollierten Studie von Wehrmann et al. [167] konnte bei der

Verwendung eines weiteren, alternativen EEG-Monitoring-Verfahrens, dem

Narcotrend-System, im Rahmen der ERCP, eine signifikante Verminderung der

benötigten Propofoldosis nachgewiesen werden. Dies wurde jedoch, unter

Verwendung des gleichen Narcotrend-Verfahrens, in einer neueren randomisierten

Studie [313] bezüglich der Steuerung der Propofol-Sedierung bei der ERCP jedoch

nicht bestätigt, allerdings fand sich hier eine geringere Rate an Hypoxämien und

Blutdruckabfällen unter Narcotrend-Monitoring.

Zusammenfassend konnten somit in den vorliegenden Studien, für den Einsatz eines

EEG-Monitorings in der gastrointestinalen Endoskopie, überwiegend keine

relevanten Vorteile dokumentiert werden. Daher kann der Einsatz solcher Verfahren

aktuell nicht empfohlen werden.

3.5.2.3. Schlaf-Apnoe-Screening vor sedierten Endoskopien

Anmerkung

Das Vorhandensein eines obstruktiven Schlaf-Apnoe-Syndroms kann die

Durchführung einer Sedierung risikoreicher gestalten [314]. In einer Fall-

Kontrollstudie an 231 Patienten welche einer Propofol-Sedierung zur ERCP bzw.

EUS unterzogen wurden, fand sich in den USA bei 43% der Patienten ein solches

Schlafapnoe-Syndrom, wenn diese mittels eines speziellen Fragebogens („Stop-

Bang-Questionaire“) vor Beginn der Endoskopie diesbezüglich evaluiert wurden.

Nachfolgend fand sich unter der Sedierung bei diesen Fällen eine erhöhte Rate an

Hypoxämien, mit der Notwendigkeit, hier häufiger mittels Atemhilfen zu intervenieren

[315]. Weitere Studien sind erforderlich, um diese Aussagen auch an größeren

Kollektiven zu belegen.

4. Themenkomplex IV: Aufklärung, Einwilligung/Voraussetzung für

Durchführung der Sedierung/Sicherung vitaler Funktionen/klinische

Überwachung/Zwischenfallmanagement

#

4.1. Patientenaufklärung und -einwilligung

#

Empfehlung

4.1 Aufklärung 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Patienten sollen im Rahmen der

Aufklärung über die Endoskopie auch

über sedierungsassoziierte Wirkungen,

insbesondere anterograde Amnesie und

die Möglichkeit eingeschränkter

psychomotorischer Leistungen nach der

Sedierung, aufgeklärt sein.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

#

4.1.1. Allgemeine und rechtliche Aspekte

Die Rechtsprechung zum ärztlichen Eingriff, der ärztlichen Aufklärung und der

Patientenaufklärung ist äußert komplex.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt jeder ärztliche

Eingriff den Tatbestand der Körperverletzung im Sinn des §§ 223 ff. StGB; 823 I BGB

dar. Ein ärztlicher Eingriff umfasst nicht nur die Durchführung diagnostischer

Verfahren, sondern auch therapeutische Maßnahmen wie eine Operation oder die

Verabreichung von Medikamenten [316].

Die für diese Maßnahmen notwendige Einverständniserklärung ist nur wirksam, wenn

der Patient hinreichend aufgeklärt wurde und von seinem Selbstbestimmungsrecht

Gebrauch machen kann („informed consent”).

Sollte der Patient einwilligungsunfähig sein (z. B. Kinder, schwer geistig behinderte

Personen), muss der Arzt dessen Vertreter (Erziehungsberechtigte, Bevollmächtigte

für Gesundheitsangelegenheiten oder Betreuer) aufklären [317].

Der Patient ist nur dann einwilligungsfähig, wenn er auch die Tragweite des Eingriffs

verstehen kann. Abgesehen vom rechtlichen Hintergrund, erhöht eine gute

Aufklärung auch die Patientenzufriedenheit [51].

Eine Aufklärung sollte auch erfolgen, wenn der Patient bereits früher endoskopische

Eingriffe derselben Art erfahren hat oder angibt, gut informiert zu sein. Denn viele

Patienten können ihr eigenes Informations- und Wissensniveau schlecht

einschätzen. Ferner geraten frühere Aufklärungen in Vergessenheit oder Details der

Aufklärung sind unverstanden geblieben. Zudem hat die Aufklärung im konkreten Fall

der aktuell intendierten Untersuchung zu erfolgen.

#

4.1.2. Aufklärende Person

#

Empfehlung

4.1.2 Aufklärende Person 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Aufklärung soll durch einen fach- und

sachkundigen Arzt in für den Patienten

verständlicher Form erfolgen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

#

Anmerkungen

Der Arzt muss über die notwendige Fach- und Sachkenntnis zur Sedierung verfügen.

Die Aufklärung muss in einer für den Patienten - als medizinischen Laien -

behutsamen und verständlichen Weise erfolgen. Wichtig ist, dass der Patient die

Bedeutung und Tragweite des Eingriffs einschätzen kann. Davon hat sich der Arzt im

Gespräch zu überzeugen. Eine Delegation, z. B. an ärztliches Hilfspersonal, ist nicht

statthaft.

#

4.1.3. Durchführung der Aufklärung

#

Empfehlung

4.1.3 Durchführung der Aufklärung 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Grundlage der Aufklärung soll das

Gespräch zwischen Arzt und Patient sein.

Inhalt und Umfang der Aufklärung sollen

dokumentiert werden. Eine Kopie dieser

Dokumentation soll dem Patienten zeitnah

ausgehändigt werden. Die Aufklärung soll

rechtzeitig erfolgen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

#

Anmerkungen

Das Gespräch muss patientenzentriert geführt werden, d. h. abhängig von der

Auffassungsgabe und dem Umfang des Informationsbedürfnisses des Patienten.

Standardisierte Aufklärungsbögen können zusätzlich verwandt werden, sie dienen

aber nur der Unterstützung in der Informationsweitergabe und der Dokumentation

und sind kein Ersatz für das persönliche Aufklärungsgespräch.

Zivilrechtlich hat der Arzt die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Durchführung

der Aufklärung, eine schriftliche Dokumentation ist deshalb essenziell [316].

Ein Aufklärungsverzicht sollte dem Patienten nicht angeboten und erst recht nicht

nahe gelegt werden. Wenn der Patient jedoch aus eigenem Antrieb eine Aufklärung

ablehnt, ist der Aufklärungsverzicht zu dokumentieren und vom Patienten zu

unterschreiben [317].

Die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten verlangt zudem

Rechtzeitigkeit [318] der Einwilligungserklärung und damit auch eine Aufklärung, die

eine Entscheidungsfreiheit ohne Zeitdruck gewährleistet.

Der richtige Zeitpunkt der Aufklärung hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

Ansprechbare Patienten sollten auch in Notfällen vor ihrer Einwilligung soweit

aufgeklärt werden, wie es die Zeit zulässt [317].

Grundsätzlich sollte die Aufklärung so früh wie möglich erfolgen. Es empfiehlt sich,

sie mit der Aufklärung über die endoskopische Maßnahme zusammen bei deren

Vereinbarung durchzuführen [317].

#

4.1.4. Inhalte des Aufklärungsgesprächs#

Empfehlung

4.1.4 Inhalte des Aufklärungsgesprächs 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Das Gespräch soll Informationen über

die Vorbereitung der Sedierung,

verschiedene Sedierungsmethoden und

deren mögliche Komplikationen

umfassen. Inhalt des Gesprächs soll es

auch sein, den Patienten auf die

Möglichkeit hinzuweisen, auf die

Sedierung zu verzichten.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

#

Anmerkungen

Bei fast allen Untersuchungen sind unerwünschte Wirkungen der Sedierung für

mindestens 50% der Komplikationen verantwortlich [319]. Somit sind die

Sedierungskomplikationen (Aspiration, arterielle Hypotension, Bradykardie, Apnoe

usw.) typische Komplikationen und müssen mit dem Patienten ausführlich

besprochen werden. Über typische Risiken der Sedierung ist unabhängig von der

Komplikationsrate aufzuklären. Auch gravierende atypische Risiken müssen

aufgeklärt werden. Der Arzt sollte hinsichtlich des „Ob und Wie” der Sedierung zum

Berater des Patienten werden. Bezüglich der Dosis der Sedierung erscheint es

sinnvoll, neben Geschlecht und Alter auch das Beunruhigungs-/Angst-Niveau der

Patienten zu erheben, da diese 3 Faktoren geeignet sind, die Kooperation des

Patienten während der Untersuchung und seine Zufriedenheit danach einzuschätzen

[153, 320, 321]. Jüngeren und ängstlicheren Patienten sowie Frauen sollte eher zu

einer Sedierung geraten werden [34, 37, 50, 65, 153].

Bei länger dauernden und diffizilen Eingriffen (z. B. ERCP, schwierige Polypektomie)

ist eine Sedierung erforderlich, um ungewollte Spontanbewegungen des Patienten zu

verhindern [49, 138, 322, 323] Dieser Zusammenhang sollte bei der Aufklärung

erklärt werden.

Kommt der Patient zu Schaden, indem er die Zustimmung zu einer notwendigen

Untersuchung aufgrund einer zu „harten” Aufklärung verweigert, trägt der Arzt die

Verantwortung [324].

Wenn entweder der Patient in eine hohe ASA-Risikoklasse fällt [51] oder wenn die

Einrichtung und das Personal nicht ausreichen, um die Sedierung fachgerecht

durchzuführen, kann eine Sedierung auch abgelehnt werden. In diesen Fällen muss

der Arzt dem Patienten erklären, warum keine Sedierung erfolgen kann.

Ob über die Möglichkeit des Todes durch den Eingriff aufgeklärt werden muss, ist

umstritten. In 2 Urteilen des Oberlandesgerichts Stuttgart [324, 325] und einem Urteil

des Oberlandesgerichts Zweibrücken [326] wurde gefordert, dass der Patient vor der

Koloskopie schonend darüber hätte informiert werden müssen, dass er an den

Folgen einer Perforation versterben könnte. Im anderen Fall wurde eingefordert, dass

die Patientin über das Risiko, an einer ERCP zu sterben, gleichfalls hätte informiert

werden müssen.

Bei besonders dringlichen Eingriffen kann der Umfang der Aufklärung der Situation

angepasst werden.

4.1.5. Sicherungsaufklärung (Verhalten nach der Sedierung)

Empfehlung

#

4.1.5 Sicherungsaufklärung 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Der Patient soll über das korrekte

Verhalten nach der Sedierung und der

Entlassung aus der ambulanten Therapie

aufgeklärt werden. Er soll ein

Informationsblatt ausgehändigt

bekommen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

#

Anmerkungen

Verhalten nach der Untersuchung (Entlassmanagement, siehe Kapitel 5.2): Ambulant

untersuchte Patienten sollten darauf hingewiesen werden, dass sie einer

Begleitperson bedürfen, die sie nach Hause bringt und sie möglichst auch für einige

Stunden beobachtet. Alle Patienten, die eine Sedierung erhalten haben, sind darüber

hinaus darauf hinzuweisen, dass sie am Untersuchungstag nicht aktiv am

Straßenverkehr teilnehmen dürfen, insbesondere nicht ein Fahrzeug führen, keine

schwierigen Maschinen bedienen, keinen Alkohol trinken und keine wichtigen oder

rechtlich bindenden Entscheidungen treffen. Grundsätzlich ist allen Patienten eine

telefonische Kontaktmöglichkeit zum Arzt oder Klinikum zu benennen für den Fall,

dass nach der Endoskopie Befindlichkeitsstörungen oder Blutungen auftreten [49,

317, 322]. Die Aufklärungen über die Verhaltensmaßnahmen für die Zeit nach der

Untersuchung sollten dem Patienten schriftlich an die Hand gegeben werden [49,

317]. Bei kritischen Prozeduren oder Patienten mit hoher Ko-Morbidität war hier eine

gezielte Nachfrage seitens der Klinik mittels Telefonanruf am nächsten Tag effektiver

als eine schriftliche Aufforderung an den Patienten seinerseits Rücksprache zu

halten [327].

#

4.2. Voraussetzung für die Durchführung der Sedierung

Empfehlung#

4.2

Vorausetzung zur Durchführung der

Sedierung

2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Voraussetzung für eine Sedierung und/oder

Analgesie ist ein permanenter intravenöser

Zugang.

Evidenzstärke: 2 b Starker Konsens (12/12)

#

Anmerkung

Die Verabreichung von Sedativa erfordert prinzipiell einen peripher-venösen Zugang.

In einer vergleichenden Studie von Smith et al. [328] zur Funktionstüchtigkeit von

Schmetterlingskanülen (Butterfly) und Venenverweilkanüle 1 Stunde nach erfolgter

Endoskopie, also einem Zeitraum, in dem die Halbwertszeit der meisten

Benzodiazepine und Opiate nicht einmal erreicht ist, waren nur noch 44 % der

Schmetterlingskanülen, aber 98 % der Venenverweilkanülen noch funktionstüchtig.

#

4.3. Sicherung vitaler Funktionen

#

Empfehlung

4.3

Sicherung vitaler Funktionen 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Sedierte Patienten sollen prophylaktisch

Sauerstoff über eine Nasensonde

erhalten.

Evidenzstärke: 2 b Starker Konsens (12/12)

#

Anmerkung

Zwischenfälle, die auf eine Sedierung zurückzuführen sind, sind in erster Linie

kardiopulmonale Ereignisse [319]. Diese beinhalten etwa die Hälfte aller

Komplikationen in der Endoskopie und können je nach vorbestehendem Risiko des

Patienten bei Gastroskopien auch ohne Sedierung auftreten [329]. Die Häufigkeit

kardiopulmonaler Ereignisse wird in der älteren Literatur und unter Verwendung von

Benzodiazepinen um 5% [179] und in neueren Studien zu Propofol um 0,1% [20]

beziffert. Besonders ältere Patienten sind für eine Hypoxie unter Sedierung gefährdet

[12, 151].

Eine prophylaktische Sauerstoffgabe über eine Nasensonde kann die Häufigkeit

hypoxämischer Ereignisse signifikant vermindern [330–333]. Allerdings bestehen

auch Hinweise, dass die prophylaktische Sauerstoffgabe die frühzeitige Detektion

von Störungen der Ventilation mittels Pulsoxymetrie verzögern kann [50]. Die

Leitlinien-Autoren werten jedoch den „Sicherheitspuffer“ durch die prophylaktische

Sauerstoff-Gabe höher wie den Nachteil dieser verzögerten Hypoxie-Detektion.

#

4.4. Zwischenfallmanagement

#

4.4.1. Hypoxie

Eine Hypoxie liegt vor bei einem Abfall der Sauerstoffsättigung unter 90%, gemessen

mit dem Pulsoxymeter. Bei den meisten Pulsoxymetern wird die Höhe der

Sauerstoffsättigung durch die Tonhöhe des Impulses angezeigt. Sinkt also die

Tonfrequenz oder die digital sichtbare Sauerstoffsättigung kontinuierlich ab, müssen

Gegenmaßnahmen getroffen werden. Diese bestehen zunächst darin, dass man den

Patienten laut auffordert und durch taktile Reize anregt, tiefer zu atmen. In Rücken-

oder Linksseiten-Lage kann durch einen Esmarch-Handgriff das Kinn nach oben

gezogen werden, sodass der Patient wieder frei durch den Mund atmen kann, evtl.

hilft hier das Einlegen eines Guedel- oder Wendl-Tubus. Zudem sollte der

Sauerstofffluss erhöht (z. B. von 2 auf 4 - 5 l/min) und die Verabreichung von

Sedativa pausiert werden.

Sollte der Patient unter diesen Maßnahmen keine Spontanatmung entwickeln, muss

eine Atemhilfe mit Maskenbeatmung durchgeführt werden. Der Atemweg muß dann

schließlich ggf. instrumentell gesichert werden (z. B. endo-tracheale Intubation oder

Larynxmaske).

Im Falle einer Sedierung mit Benzodiazepinen kann zusätzlich der Antagonist

Flumazenil intravenös (bei Opiatgabe der Antagonist Naloxon) verabreicht werden,

wodurch eine Beatmung häufig vermieden werden kann. Ansonsten soll bei einer

Hypoxie unter Benzodiazepinen gleich verfahren werden wie unter einer Sedierung

mit Propofol.

#

4.4.2. Herzrhythmusstörungen

#

4.4.2.1. Allgemeines

Allein die endoskopische Intubation des Kolons erzeugt beim unsedierten Patienten

ein Übergewicht des sympathischen autoregulativen Nervensystems [334] und

erhöht damit die Wahrscheinlichkeit für kardiovaskuläre Ereignisse. Der Einfluss auf

die Herzfrequenz-Variabilität wird aber durch eine Sedierung noch verstärkt [335].

Kardiopulmonale Ereignisse können aber auch bei unsedierten Patienten während

der Gastroskopie beobachtet werden [336, 337].

#

4.4.2.2. Tachykarde Herzrhythmusstörungen

Das Auftreten von supraventrikulären und ventrikulären tachykarden

Herzrhythmusstörungen während der Endoskopie ist für wenige Fälle beschrieben

[338–341]. Für den Notfall sollten Antiarrhythmika der Klasse Ia-IV und ein

Defibrillator bereitgehalten werden [342–344].

#

4.4.2.3. Bradykarde Herzrhythmusstörungen

Insbesondere bei der Koloskopie mit oder ohne Sedierung treten mitunter

Bradykardien auf. Die Häufigkeit wird mit 0,5% angegeben [287], wobei aber nur bei

einem Drittel der Patienten eine medikamentöse Intervention erforderlich war. Die

Intervention besteht aus der Gabe von 0,5 mg Atropin i. v., evtl. wiederholt bis 3 mg

und/oder Adrenalin 0,02 - 0,1 mg i. v., in bedrohlichen Fällen ist eine kardio-

pulmonale Reanimation indiziert [342–344].

#

4.4.3. Arterielle Hypotonien

Die Häufigkeit einer arteriellen Hypotension bei Koloskopie schwankt je nach

Definition zwischen 0,3% [287] und 3-19% [334]. Im Falle einer arteriellen

Hypotension besteht die Intervention in der Infusion kristalloider Lösungen und bei

persistierender Hypotension in der Gabe von vasoaktiven Substanzen. Die

prophylaktische Infusion bei allen Koloskopien wird nicht empfohlen [345], ist aber

bei älteren exsikkierten Patienten durchaus sinnvoll. Auch bei länger dauernden

Eingriffen unter Propofol-Sedierung kann, wegen der ausgeprägten

blutdrucksenkenden Eigenschaften von Propofol, die prophylaktische intravenöse

Gabe kristalliner Lösungen als sinnvoll erachtet werden.

#

4.4.4. Myokardiale Ischämien

Myokardiale Ischämien können während der Endoskopie bei sedierten und

unsedierten Patienten auftreten. In einer prospektiven Studie wurde eine ST-

Segmentdepression in 7% der koloskopierten Patienten beschrieben, wobei 3 / 4 der

Ereignisse vor der eigentlichen Endoskopie auftraten [346]. ST-Streckensenkungen

können durch Sauerstoff-Gabe während der Endoskopie signifikant verringert werden

[332]. In der Literatur wird ein Fall eines Herzinfarkts während der Koloskopie

beschrieben [230].

#

4.4.5. Seltene Ereignisse bei Sedierung

Selten werden bei Endoskopien von sedierten Patienten Allergien beobachtet. Bei

einer von 80.000 Koloskopien wurde eine allergische Reaktion gegen Midazolam

beobachtet [319].

Häufiger ist die Applikation von Propofol, insbesondere in schmalkalibrige, periphere

Venen schmerzhaft. Dieser Injektionsschmerz kann durch intravenöse

Lokalanästhesie oder durch Injektion eines Lokalanästhetikums bei Bedarf, nach

einer kleinen Propofol-Probedosis, weitgehend vermieden werden [347–350].

5.Themenkomplex V: Qualitätsziele: Interne

Qualitätssicherung/Entlassungskriterien/Verkehrsfähigkeit/Arbeits-

fähigkeit/Dokumentation/“Benchmarking“

5.1. Interne Qualitätssicherung

Empfehlung

5.1 Interne Qualitätssicherung 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Es soll eine schriftliche und klar

verständliche Ablaufplanung für die

Durchführung von Sedierungen und/oder

Analgesie, die Überwachung der

Patienten nach der Sedierung, die

Entlassungskriterien in den ambulanten

bzw. allgemein-stationären Bereich,

sowie hinsichtlich eines möglichen

Komplikationsmanagement vorliegen.

Die jeweiligen Zuständigkeiten sollen

hierbei klar definiert sein.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

5.2. Entlassungskriterien

5.2.1. Patienteninstruktionen

Empfehlung

5.2.1 Patienteninstruktionen 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: A Die Entlassung der Patienten soll in

Begleitung erfolgen. Weiterhin soll der

Patient schriftliche Instruktionen

einschließlich einer über 24 Stunden

erreichbaren Notfalltelefonnummer für

den Fall von Komplikationen erhalten.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

5.2.2. Minimalkriterien für die Entlassung

Empfehlung

5.2.2 a Minimalkriterien zur Entlassung 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Die Verwendung von Minimalkriterien für die

Entlassung von Patienten nach erfolgter

Sedierung und/oder Analgesie aus dem

Aufwachbereich ist sinnvoll, ein

standardisierter Entlassungsbogen wird

empfohlen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Empfehlung

5.2.2 b Minimalkriterien zur Entlassung (ambulant) 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Für Patienten im ambulanten Bereich sollen

die Kriterien (modifiziert nach Ead et al. [351])

gemäß Tabelle 8 erfüllt und dokumentiert sein.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Empfehlung

5.2.2 c Minimalkriterien zur Entlassung (stationär) 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Für Patienten im stationären Bereich nach

sollen die Kriterien gemäß Tabelle 9 erfüllt

und dokumentiert sein.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Tabelle 8: Entlassung nach ambulanter Endoskopie

Minimalkriterien für die Entlassung aus dem Aufwachbereich nach ambulanter

Endoskopie mit Sedierung/Analgesie (modifiziert nach Ead H. [351])

• Stabile Vitalparameter für mindestens 1 Stunde

• Wach und orientiert zu Zeit, Ort und zur Person

(bei Patienten mit initial eingeschränkt mentalen Status soll der

Ausgangsstatus erreicht sein)

• Komplette (oder weitgehende) Schmerzfreiheit

• Fähigkeit sich selbständig anzuziehen und in Begleitung zu laufen

(bei Patienten mit initial eingeschränkt funktionellen/mentalen Status soll der

Ausgangsstatus erreicht sein)

• Entlassung in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen

• Schriftliche und mündliche Anweisungen erteilen bezüglich

Nahrungsaufnahme, Aktivitäten, Medikamenteneinnahme, Teilnahme am

Straßenverkehr, Urteilsvermögen, typische Anzeichen von Komplikationen,

Nachsorge-Termine und einer Notfalltelefonnummer im Falle von Komplikationen.

Tabelle 9: Verlegung nach stationärer Endoskopie

Minimalkriterien für die Verlegung nach Endoskopie mit Sedierung/Analgesie aus

dem Aufwachbereich auf Normalstation (nach DGAI 2009 [352])

• Bewusstseinslage wach bzw. wie prä-endoskopisch

• Schutzreflexe vorhanden bzw. wie prä-endoskopisch

• Spontanatmung ohne Therapie ausreichend bzw. wie prä-endoskopisch

• Kreislauf ohne Therapie stabil bzw. wie prä-endoskopisch

5.2.3. Verwendung von Score-Systemen für die Entlassung

Empfehlung

5.2.3 Verwendung von Score-Systemen zur

Entlassung

2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: B Score-Systeme (z.B. Aldrete-Score)

sollten nicht allein zur Beurteilung der

Entlassungsfähigkeit verwendet

werden, da sie die psychomotorische

Funktion der Patienten nicht valide

beurteilen können.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (13/13)

Anmerkung

Verschiedene Scoring-Systeme zur Beurteilung der Patientenerholung nach

chirurgischen Eingriffen wurden auch nach erfolgter Sedierung für endoskopische

Untersuchungen angewandt, die am häufigst verwendeten sind der modifizierte

Aldrete Score (für die frühe oder Phase I - Erholung) und das Post-

Anästhesiologische Score System zur Patientenentlassung (PADDS, für die

zwischenzeitliche oder Phase II - Erholung) [353, 354]. Trotz der Limitationen des

PADDS bezüglich seines Fokus auf chirurgische Prozeduren (z.B. ist eines der fünf

Kriterien “chirurgische Blutung“) konnte unter Verwendung dieses Score Systems

eine sichere Entlassung nach gastrointestinaler Endoskopie an einer relativ kleinen

prospektiven Studie dokumentiert werden [355].

Für die Entlassung aus dem ambulanten Bereich wird nachfolgend die Verwendung

der modifizierten Checkliste in Tabelle 8 modifiziert nach Ead et al. [351] empfohlen.

Als Mindeststandard sollten die Kriterien nach der American Society of

Anesthesiology erfüllt sein [44].

Häufig verwendete Tests beinhalten die Beantwortung verschiedener Fragen, die

Fähigkeit auf einem Fuß zu stehen und auf einer geraden Linie über 5 Meter zu

laufen.

Es gilt zur beachten, dass die Verwendung eines modifizierten Aldrete Score [356]

nur Aussagen zu den Vitalfunktionen des Patienten ermöglicht, aber nicht zu dessen

psychomotorischer Leistungsfähigkeit. Diese ist selbst bei Erreichen eines

maximalen Score-Wertes noch erheblich eingeschränkt [357].

Auch wenn Patienten nach einer Sedierung stabile Vitalzeichen zeigen und

ausreichend wach erscheinen, ist bekannt, dass bei Verwendung mittellang

wirkender Substanzen (z.B. Midazolam, Pethidin) eine verlängerte Phase von

Amnesie und eine Beeinträchtigung des Urteilsvermögens sowie der Reflexe

vorhanden sind.

Bei Patienten, die im Rahmen einer Koloskopie mit dem früher häufig verwendeten

Sedierungsregime Midazolam plus Opioid sediert werden, sind Reaktionszeit,

Feinmotorik und die Wahrnehmung zumindest für 30 Minuten nach der Untersuchung

eingeschränkt. Verschiedene Studien zeigen, dass die verbleibenden

Nachwirkungen von Midazolam unterschiedliche Aspekte der psychomotorischen

Funktionen, für mindestens eine Stunde nach der Applikation, beeinträchtigen [357,

358]. Midazolam scheint hier der Hauptgrund für die anhaltende psychomotorische

Funktionseinschränkung nach Sedierung zu sein [359]. Ein ähnliches Ergebnis

erbrachte auch die Studie von Thapar et al. [359] in der die Wirkung von Midazolam

mit Fentanyl und Propofol verglichen wurde.

5.3. „Street-fitness“

5.3.1. Verkehrstauglichkeit

Empfehlung

5.3.1 a Verkehrstauglichkeit 2008

(modifiziert)

Empfehlungsgrad: A Die psychomotorischen Funktionen

können auch bei Erreichen der

geforderten Entlassungskriterien noch

signifikant eingeschränkt sein.

Daher soll der Zeitpunkt für die die

aktive und passive Teilnahme am

Straßenverkehr in Abhängigkeit von der

Halbwertszeit der verwendeten

Substanzen, vom Risikoprofil des

Patienten zum Entlassungszeitpunkt

individuell festgelegt werden.

Kommentar: Zu

Präzisierungen

siehe auch

Empfehlungen

unten.

Evidenzstärke:

1 b (1. Satz)

5 (2. Satz)

Starker Konsens (13/13)

Die bis 2008 geltenden Empfehlungen der verschiedenen Fachgesellschaften [47–

49] für 24 Stunden weder aktiv noch passiv am Straßenverkehr teilzunehmen,

erscheinen, bei fehlender Evidenz für die Festlegung dieses Zeitraumes,

insbesondere bei der Verwendung von ultra-kurzwirksamen Substanzen, wie

Propofol und Remifentanil, als zu weit gefasst.

Bereits in einer ganzen Reihe von Studien von Kortilla et al. [360–362] aus den

siebziger Jahren, in denen die psychomotorischen Fähigkeiten nach Sedierung mit

verschiedenen Substanzen untersucht wurde, konnte gezeigt werden, dass selbst

bei der Verwendung von Benzodiazepinen in einer höheren Dosierung (Diazepam

0,45mg/kg/KG), die psychomotorischen Funktionen bereits nach 10 Stunden nicht

mehr eingeschränkt waren [361]. Lediglich bei der heute im Rahmen der Endoskopie

nicht mehr üblichen Applikation von 75 mg Dolantin i.m. zeigten sich die

psychomotorischen Fähigkeiten für bis zu 12 Stunden eingeschränkt, so dass hier

die Empfehlung eines „Fahrverbotes“ für 24 Stunden gerechtfertigt erscheint [360].

Die Normalisierung der psychomotorischen Funktion am Untersuchungstag hängt

entscheidend von der Halbwertszeit der verwendeten Substanz ab, wobei

kurzwirksame Substanzen einen Vorteil bieten (siehe Anhang, Tab. 10 Seite 93-95;

bewertete Literatur Ergebnisqualität 2008).

In einer Studie von Riphaus et al. [10] an 98 Patienten, die im Rahmen der

Gastroskopie und Koloskopie entweder mittels Propofol oder Midazolam/Pethidin

sediert wurden, zeigte sich zwei Stunden nach der Sedierung mit Propofol im

Vergleich zu Midazolam/Pethidin keine Einschränkung der psychomotorischen

Fähigkeiten (unter Verwendung eines Fahrsimulators).

In einer ähnlich konzipierten Studie von Horiuchi et al. [363] wurden diese

Ergebnisse für Propofol bestätigt, allerdings unter Verwendung einer sehr niedrigen

mittleren Dosis von Propofol (um 40 mg), welche die klinische Realität im Umgang

mit der Propofolsedierung im bundesdeutschen Alltag nicht adäquat reflektiert [7, 62].

In einer weiteren Studie von Horiuchi et al. [364] fuhren 92% von 400 Patienten nach

erfolgter, jedoch wiederum niedrig dosierter Propofolsedierung (Dosis meist < 50 mg,

bei asiatischen Patienten), im Rahmen einer Gastroskopie mit dem Auto nach Hause

ohne einen Verkehrsunfall zu provozieren.

Nach Verwendung von kurzwirksamen Hypnotika (z.B.Propofol) scheint unter

Berücksichtigung der Halbwertszeit die Verkehrstauglichkeit schnell wiederhergestellt

zu sein. Gleichwohl wird aufgrund der in der vorliegenden Studie von Riphaus et al.

[10] an 98 Probanden als auch von Horiuchi et al. [365] mit einer Fallzahl von 48

Probanden (und damit sehr geringen Fallzahlen) derzeit allenfalls die Benutzung von

Bus und Bahn (auch ohne Begleitperson) für möglich gehalten. Für das Führen eines

Kraftfahrzeuges/Fahrrades bedarf es jedoch weiterer großer Feldstudien, die bislang

von keiner Arbeitsgruppe weltweit vorgelegt wurden.

Entsprechend der geringen Evidenz der aktuell vorliegenden Datenlage zur

Verkehrstauglichkeit nach Propofolsedierung und der in erster Linie zu

berücksichtigenden Patientensicherheit, hat die Leitliniengruppe sich im Rahmen der

Leitlinienadaptation den Empfehlungen der aktuellen Evidenz- und Konsensbasierten

Leitlinie der European Society of Gastrointestinal Endoscopy (ESGE) zur

Propofolsedierung durch Nicht-Anästhesisten [24] angeschlossen.

Empfehlung

5.3.1 b Verkehrstauglichkeit 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Die Patienten sollten nach erfolgter

Sedierung mittels Propofol (als einziges

Sedativum) für mindestens 12 Stunden

nicht aktiv am Straßenverkehr

teilnehmen, keine Maschinen bedienen

und keine legal bindenden Dokumente

unterzeichnen.

Evidenzstärke:

5

Starker Konsens (13/13)

Empfehlung

5.3.1 c Verkehrstauglichkeit 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Bei erfolgter Sedierung mit Verwendung

von Benzodiazepinen sollte ein

Zeitraum von 24 Stunden eingehalten

werden.

Evidenzstärke: 1 b Starker Konsens (12/12)

Empfehlung

5.3.1 d Verkehrstauglichkeit nach Kombinations-

Sedo-Analgesie

2014

(neu)

Empfehlungsgrad: B Bei jedweder Kombination einer

Sedierung und einer Analgesie mit

Opioiden sollte ein Zeitraum von 24

Stunden eingehalten werden (s.a.

Empfehlung 5.3.1.c).

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (12/12)

Empfehlung

5.3.1 e Aufklärung zur Verkehrstauglichkeit 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Die Aufklärung über die

Verkehrstauglichkeit soll in schriftlicher

und mündlicher Form noch im Rahmen

der Sicherungsaufklärung erfolgen.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

5.4. Dokumentation

Empfehlung

5.4 a Dokumentation 2008

(modifiziert)

Empfehlungsgrad: A Die Akte oder das Dokumentationsblatt

soll eine zeitabhängige Dokumentation

der Vitalparameter (Herzfrequenz und

Blutdruck, Sauerstoffsättigung), der

verwendeten Medikamente mit Namen

und Dosierung, sowie der Gabe

intravenöser Flüssigkeit und der

Sauerstoff-Flussrate enthalten.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Empfehlung

5.4 b Dokumentation 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Während und auch nach Sedierung

auftretende Komplikationen und ihr

Management sollen ebenfalls

dokumentiert werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

5.4.1. Allgemeines

Eine strukturierte Dokumentation während der Sedierung ist Bestandteil des

Qualitätsprozesses und mag dazu beitragen, die Vorgaben einer Sedierungsleitlinie

einzuhalten [366].

Die Dokumentation ist ein essentieller Bestandteil der Patientenfürsorge und wird

während der gesamten Untersuchung durchgeführt (diese ist zudem aus rechtlicher

Sicht ein wichtiges Beweismittel für eine korrekte Durchführung von Sedierung und

Überwachung).

Hierzu zählen

- die prä-interventionelle Einschätzung des Patienten

- die Aufklärung des Patienten

- das Monitoring während der Untersuchung

- die Patientenerholung

- die Patientenentlassung

Idealerweise sollte hier ein standardisierter Dokumentationsbogen verwandt werden,

um die Dokumentation zu verbessern [366].

5.4.2. Arbeitsunfähigkeit

Empfehlung

5.4.2 Arbeitsunfähigkeit 2008

(modifiziert)

Empfehlungsgrad: 0 Die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit soll

individuell, arbeitsplatzkonkret und

unter Berücksichtigung des

Wirkungsprofils der verwendeten

Substanzen beurteilt werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Eine generelle bzw. präzise Empfehlung über die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit

kann nach der Verwendung von Sedativa und Analgetika im Rahmen

gastrointestinaler Endoskopien nicht abgegeben werden. Als Orientierung wird ein

Zeitraum von bis zu 24 Stunden empfohlen [47–49]. Allerdings besteht für diesen

Zeitraum keine Evidenz. Bei Personen mit besonders Gefahren-geneigter Tätigkeit

(z.B. Kranführer) ist nach erfolgter Sedierung eine längere Abwesenheit vom

Arbeitsplatz (z.B. 48 Stunden) empfehlenswert.

5.5. Benchmarking

Empfehlung

5.5 Benchmarking 2008

(unverändert)

Empfehlungsgrad: B Alle Komplikationen (Abfall der

Sauerstoffsättigung, Hypotonien,

Maskenbeatmungen, Intubationen und

Todesfälle), die bei der Endoskopie mit

und ohne Sedierung auftreten, sollten

dokumentiert werden.

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Empfehlung

5.5 Qualitätsmanagement 2014

(neu)

Empfehlungsgrad: A Im Rahmen des internen

Qualitätsmanagement soll regelmäßig

(mindestens alle 3 Monate) eine

Teambesprechung stattfinden.

Die Dokumentation der Teambesprechung

soll mindestens Angaben zu folgenden

Komplikationen enthalten

- Maskenbeatmungen

- Intubationen

- Reanimationen

-notwendige intensivmedizinische

Überwachungen

-Todesfälle

Evidenzstärke: 5 Starker Konsens (13/13)

Anmerkungen

„Benchmark" bedeutet übertragen eine Orientierungsgröße (Kennzahl) bzw. die

Gesamtheit der Vergleichsgrößen für eine relative Bewertung eines Produkts, einer

Dienstleistung oder einer Organisationseinheit im wettbewerblichen Vergleich.

Die wesentliche Orientierungsgröße bei der Sedierung im Rahmen der gastro-

intestinalen Endoskopie sollte eine möglichst geringe Komplikationsrate sein.

Eine bundesweite Erhebung sämtlicher endoskopischer Untersuchungen und

assoziierter Komplikationen mit und ohne Sedierung ist erstrebenswert. Die o. a.

Komplikationen sollten zentral registriert und entsprechend ausgewertet werden, um

nachfolgend Prozessabläufe optimieren zu können. Einzelne Projekte dieser Art sind

schon etabliert (z.B. Studie der Arbeitsgemeinschaft leitender gastroenterologischer

Krankenhausärzte, Komplikationregister der Helios-Kliniken etc.).

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Anhang

Institutsangaben der Autoren A. Riphaus1, Medizinische Klinik, KRH Agnes-Karll Klinikum, Laatzen

T. Wehrmann2, FB Gastroenterologie, DKD Helios-Klinik, Wiesbaden

J Hausmann3, Medizinische Klinik I, Universitätsklinikum Frankfurt, Frankfurt

B. Weber4, Medizinische Klinik II, KRH Klinikum Siloah-Oststadt, Hannover

S. von Delius5, II. Medizinische Klinik, Klinikum rechts der Isar, TU München,

München

M. Jung6, Klinik für Innere Medizin 2, Katholisches Klinikum Mainz, Mainz

P. Tonner7, Klinik für Anaesthesie, operative und allgemeine Intensivmedizin,

Notfallmedizin, Klinikum Links der Weser, Bremen

J. Arnold8, Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Diabetologie und

Ernährungsmedizin, Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg, Rotenburg

A. Behrens9, Klinik für Gastroenterologie und interventionelle Endoskopie, Vivantes

Klinikum im Friedrichshain, Berlin

U. Beilenhoff10, DEGEA, Ulm

H. Bitter11, GRPG, München

D. Domagk12, Medizinische Klinik I, Josephs-Hospital, Warendorf

S. In der Smitten13, DCCV, Berlin

B. Kallinowski14, Schwerpunktpraxis Gastroenterologie, Schwetzingen

A. Meining15, Klinik für Innere Medizin I, Universitätsklinikum Ulm, Ulm

A. Schaible16, Klinik für interdisziplinäre Endoskopie, Universitätsklinikum Heidelberg,

Heidelberg

D. Schilling17, Medizinische Klinik II, Diakonissenkrankenhaus Mannheim, Mannheim

H. Seifert18, Klinik für Gastroenterologie, Klinikum Oldenburg, Oldenburg

F. Wappler19, Klinik für Anaesthesie und operative Intensivmedizin, Kliniken der Stadt

Köln gGmbH, Universitätsklinikum Witten/Herdecke, Köln

I. Kopp20, AWMF, Marburg