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ENABLING MARKET ACCESS RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE (RED) – 2014/53/EU Die neue Funkanlagenrichtlinie im Detail Stand Oktober 2017

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ENABLING MARKET ACCESS

RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE (RED) – 2014/53/EUDie neue Funkanlagenrichtlinie im Detail Stand Oktober 2017

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Seit dem 13. Juni 2016 ersetzt die Richtlinie 2014/53/EU (Radio Equipment Directive [RED]) die bisherige Richtlinie 1999/5/EG (Radio Equip-ment and Telecommunications Terminal Equipment Directive [R&TTED]); während eines Übergangs-zeitraums bis zum 12. Juni 2017 sind noch beide Richtlinien anwendbar.Ab dem 13. Juni 2017 müssen demnach alle Produkte, die in den Anwendungsbereich der RED fallen, auch mit den Anforderungen der RED übereinstimmen.

Die grundlegenden Anforderungen an Produkte, die in den Anwendungsbereich der RED fallen, sind wie folgt definiert: ∙ Schutz der Gesundheit und Sicherheit von

Menschen sowie Haus- und Nutztieren (Artikel 3.1[a])

∙ Ein angemessenes Niveau an elektro- magnetischer Verträglichkeit (Artikel 3.1[b])

∙ Effektive und effiziente Nutzung der Funk- frequenzen (Artikel 3.2)∙ Weitere grundlegende Anforderungen für be-

stimmte Produktgruppen, die noch seitens der Europäischen Kommission festgelegt werden (Artikel 3.3)

Dies ist der Stand, mit dem sich die Marktteilneh-mer – Hersteller, Importeure und Händler – ausein-andersetzen müssen. Aber was genau hat sich mit der neuen Richtlinie geändert und was bedeutet dies für den Zertifizierungsprozess im europäischen Raum?

FÜR WEN IST DIE RADIO EQUIPMENT RICHTLINIE RELEVANT?Die RED ist generell für die Anwendung auf Funk- anlagen (Sender und/oder Empfänger) konzipiert. Ein BeispielDas Küchenhaushaltsgerät, ausgestattet mit einem WLAN-Adapter:Nach der R&TTE Richtlinie standen in Bezug auf Funk die Tests des WLAN-Adapters im Mittelpunkt – teilweise separat, teilweise im Einsatz mit dem Küchenhaushaltsgerät.

Das Beispiel beschreibt ein sogenanntes „Combined Equipment“. Unter „Combined Equipment“ versteht man die (physische) Verbindung zwischen einer Funk- anlage und einem Gerät, welches – für sich separat betrachtet – in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer anderer Richtlinien (z. B. EMV-Richtlinie, Maschinenrichtlinie, Medizingeräterichtlinie, Kfz- Richtlinie ...) fällt.

All diese Geräte fallen nun (zusätzlich) in den Anwendungsbereich der RED und müssen – ggf. neben den Anforderungen ihrer originären Richtlinie(n) – die grundlegenden Anforderungen der RED erfüllen.

Hier lassen sich diverse zusätzliche Beispiele finden:∙ Waschmaschine mit Bluetooth®-Modul∙ Industriedruckanlage mit Zigbee-Steuerung∙ Übertragungswagen einer Rundfunkanstalt

Wurde „Combined Equipment“ bislang oftmals hin-sichtlich der Einzelkomponenten separat betrachtet, so rückt nun das Endprodukt in den Fokus der RED. Neben den obligatorischen Messungen hinsichtlich des Funkspektrums kommen nun ggf. noch weitere Messungen hinzu, die für das Gesamtgerät bisher nicht betrachtet wurden.

RADIO EQUIPMENT DIRECTIVE (RED) – 2014/53/EU Die neue Funkanlagenrichtlinie im Detail

Ab dem 13.06.2017 müssen alle Pro- dukte mit den An- forderungen der RED übereinstimmen.

Die RED hat Auswirkun-gen für diverse Markt-teilnehmer: Hersteller, Importeure und Händler.

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Konnte beispielsweise für einen batteriebetriebenen MP3-Player die Konformität mittels der EMV-Richtlinie nachgewiesen werden, so müssen nun für dasselbe Gerät mit einem zusätzlichen WLAN-Modul die As- pekte der elektrischen Sicherheit (EN 60950-1 bzw. ab 2018 EN 62368-1) und des Schutzes der Gesund- heit (z. B. SAR-Messungen) ebenfalls betrachtet werden.Gleiches kommt u.U. auch zum Tragen, wenn im Bereich der Automatisierungstechnik einzelne Kom-ponenten mit Funkmodulen ausgestattet werden, oder bei der Vernetzung von Funktechnologien im Kraftfahrzeug.

FazitDie RED ist anwendbar auf das Endprodukt. Diesem Umstand sollte bereits in der Entwicklungsphase Rechnung getragen werden.

BETRIFFT DIE RED NUR GERÄTE MIT FUNKTECHNOLOGIEN?Die RED bezieht sich größtenteils auf Produkte mit Funktechnologien. Ausgenommen sind aber∙ Amateur-Funkanlagen∙ Schiffsausrüstung∙ Funkanlagen an Bord von Flugzeugen∙ Erprobungsmodule für die ausschließliche

Verwendung zu Forschungs- und Ent- wicklungszwecken

Doch die Verwendung einer Funkkomponente ist nicht der einzige Gradmesser für die Notwendigkeit einer Konformitätserklärung nach der RED.

In der RED werden auch Rundfunkempfänger (Radios, TV-Empfänger, DVB-T-Empfänger …) sowie sämtliche Geräte, die einen Funksender bzw. -empfänger implementiert haben, betrachtet.Als Beispiele für Produkte, die nun unter die RED fallen, sind die folgenden zu nennen:∙ AM/FM-Radios und -Receiver∙ TV-Geräte ohne Funkmodule∙ Hi-Fi AMP mit AM/FM-Receiver

All diese Geräte fielen bisher unter die EMV-Richtlinie. Ab dem 13.06.2017 muss die Konformität nach der Radio Equipment Richtlinie erklärt werden.

Drahtgebundene Telekommunikationsendeinrich-tungen, wie z. B. Festnetz-Telefone oder Modems, wurden dagegen aus dem Anwendungsbereich der RED ausgegliedert und fallen nun u. a. in den Anwendungsbereich der EMV-Richtlinie und ggf. der Niederspannungsrichtlinie.

DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNGWie unter der R&TTE auch, ist für ein Inverkehr- bringen eines Produktes eine Konformitätserklärung notwendig. Hier gibt es drei unterschiedliche Mög-lichkeiten, die genannte Konformität für ein Produkt zu erklären:

Interne Fertigungskontrolle (Annex II): Der Hersteller erstellt die erforderlichen technischen Unterlagen und trifft alle erforderlichen Maßnahmen, sodass Fertigungsprozesse und die stetige Über-wachung der Produkte mit den grundlegenden Anforderungen übereinstimmen. Darüber hinaus bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an und erstellt die Konformitätserklärung.

Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle + Interne Fertigungskontrolle (Annex III):Eine Notifizierte Stelle prüft die technischen Unter- lagen hinsichtlich der Anforderungen der RED undstellt bei positivem Ergebnis eine EU-Baumuster-prüfbescheinigung aus. Der Hersteller kommt den Pflichten aus Anhang II nach und unterrichtet darüber hinaus die Notifizierte Stelle über Änderungen des Baumusters, die einen Einfluss auf die Konformität haben.

Umfassende Qualitätssicherung (Annex IV):Der Hersteller betreibt ein zugelassenes Qualitäts-sicherungssystem für Entwicklung, Herstellung, Endabnahme und Prüfung seiner Funkprodukte. Dieses Qualitätssicherungssystem wird durch eine Notifizierte Stelle bewertet und zyklisch überwacht.

Anhang II Interne

Fertigungskontrolle

Annex III Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle +

Interne Fertigungskontrolle

Artikel 3.2: Frequenzspektrum und Artikel 3.3 (Anwendung

harmonisierter Normen)

Annex IV Umfassende

Qualitätssicherung

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Für eine Markt- einführung in Europa ist das CE-Zeichen unerlässlich.

Alle drei genannten Möglichkeiten sind allerdings nur anwendbar, wenn der Nachweis der grundlegen-den Anforderungen nach Artikel 3.2 und 3.3 auf der Anwendung harmonisierter Normen beruht.Seit dem Ablauf der Übergangsfrist sind bereits eine Vielzahl an Standards ins „Official Journal“ der EU-Kommission aufgenommen werden. Hier sind vor allem die Standards zu Bluetooth, WLAN 2.4 GHz und GSM/UMTS/LTE zu nennen. Dennoch fehlen immer noch Standards einiger Kerntechnologien, die noch nicht überführt wurden: WLAN 5 GHz, GPS oder auch Wireless Charging.Da mit einer vollständigen Harmonisierung der noch fehlenden Standards voraussichtlich erst ab dem 2. Quartal 2018 gerechnet werden kann, bleiben Herstellern weiterhin für viele Produkte nur zwei Wege zur Konformitätserklärung:∙ Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle +

Interne Fertigungskontrolle∙ Umfassende Qualitätssicherung

In jedem Fall ist bei noch nicht harmonisierten Normen eine Notifizierte Stelle mit einzubeziehen.

WELCHE PFLICHTEN ERGEBEN SICH DURCH DIE RED ALSO FÜR DIE HERSTELLER?Produkte, die in Verkehr gebracht werden, müssen den grundlegenden Anforderungen der RED ent- sprechen. Die Produkte müssen so konstruiert sein, dass sie in mindestens einem Mitgliedsstaat der EU betrieben werden können, ohne die geltenden Vorschriften über die Nutzung der Funkfrequenzen zu verletzen.

Die Konformität der Produkte muss nach einem der drei Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen werden. Bei Konformität des Produktes bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an und erstellt

eine Konformitätserklärung, die dem Produkt beizu-fügen ist. Darüber hinaus müssen die technischen Unterlagen für zehn Jahre ab dem Inverkehrbringen aufbewahrt werden.

Die Produkte müssen mit einem Kennzeichen zur Identifikation (z. B. Chargen- oder Seriennummer) und dem Handelsnamen bzw. der Handelsmarke sowie der Postanschrift versehen werden und die beigefügten Produktunterlagen müssen in einer vom Endnutzer leicht verständlichen Sprache ver-fasst sein. Bei Produkten, die Funkwellen ausstrah-len, ist zusätzlich noch die Angabe der genutzten Frequenzbänder sowie der abgestrahlten Leistung erforderlich.Schlussendlich müssen noch etwaige Beschrän-kungen der Nutzung auf der Verpackung ange- geben werden.

GILT DIE KONFORMITÄTSERKLÄRUNG GEMÄSS DER RED NUR FÜR DIE EU?Für eine Markteinführung in Europa ist die Konformi-tätserklärung gemäß der RED und das daraus resul-tierende Anbringen des CE-Zeichens unerlässlich. Um ein Produkt global in Umlauf zu bringen, sind allerdings diverse Zertifizierungen notwendig, da kein global gültiges Zertifizierungsregime existiert. Diese Zertifizierungen stellen fest, dass das Produkt den geltenden Anforderungen im Zielmarkt genügt, und ermöglichen damit einen Marktzugang.

Während die RED für die EU gilt, dürfen in Nord- amerika/Kanada nur Produkte eingeführt werden, die eine FCC- bzw. ISED-Zertifizierung vorweisen können. Für die Einführung von Produkten mit Funktechnologien in Japan ist die Einhaltung der Vorgaben gemäß der Association of Radio Industries and Businesses (ARIB) erforderlich.

In Nordamerika dürfen nur Produkte auf den Markt gebracht werden, die eine FCC bzw. ISED- Zertifizierung vorweisen.

Annex IV Umfassende

Qualitätssicherung

Annex III Baumusterprüfung durch eine Notifizierte Stelle +

Interne Fertigungskontrolle

Artikel 3.2: Frequenzspektrum und Artikel 3.3 (keine oder

teilweise Anwendung harmonisierter Normen)

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REDNationalFCCRED RED REDFCC FCCNational

National

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In progressREDNationalFCCRED RED RED

FCC FCCNationalNational

FCCNational

In progress

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Allerdings hat die RED-Konfirmitätserklärung für den EU-Raum neben der Zulassung des Produktes für den europäischen Markt einen weiteren Vorteil:Es ist zwar eine selbstständige Zertifizierung der Produkte mit Funktechnologien für andere Märkte

notwendig, allerdings ist der Testaufwand über-schaubar, da sich die anderweitigen Bestimmungen für den Marktzugang an den oben genannten Zer-tifizierungsregimen, inklusive der Radio Equipment Directive, orientieren.

WAS SOLLTEN HERSTELLER ALSO TUN?Wie geht man bei sich bereits auf dem Markt be-findlichen Geräten vor, die zum heutigen Zeitpunkt den Anforderungen der anwendbaren Richtlinien genügen, aber spätestens ab dem 13. Juni 2017 vollständig bzw. zusätzlich in den Anwendungs- bereich der RED fallen?

Hier bedarf es der gründlichen Analyse, welche An- forderungen bereits abgedeckt werden und welche das Endgerät nun zusätzlich erfüllen muss. Es gilt: Je detaillierter die Analyse, desto geringer der zu erwartende (Kosten-)Aufwand.

Eine solche Analyse kann natürlich eigenverantwort-lich vom Hersteller durchgeführt werden oder aber durch einen Servicedienstleister bzw. durch eine Notifizierte Stelle. Letzteres ist ratsam, teilweise sogar verpflichtend, da sich ein Großteil der harmonisierten Normen der RED geändert hat bzw. sich aktuell noch in diversen Entwurfsstadien befindet.

Mit ihrem globalen Netzwerk und ihren Notifizierten Stellen kann die CETECOM Hersteller bei den Kon-formitätsverfahren für die neue Radio Equipment Directive unterstützen.

Doch die CETECOM bietet noch mehr: Mit unseren umfassenden globalen Akkreditierungen, Anerken-nungen und weltweiten Kontakten zu Entscheidungs- gremien können wir Sie stets aktuell über die Normen, Richtlinien und Zugangsanforderungen für jeden Markt, den Sie anstreben, informieren.

Die CETECOM zertifiziert nach internationalen und lokalen Standards für ein breites Spektrum an Branchen und Technologien. Wir können so-wohl die notwendigen Prüfungen durchführen als auch das gesamte Zertifizierungsverfahren von Anfang bis Ende übernehmen. Mit unserem Know-how unterstützen wir Sie dabei, Ihr Produkt schnell und anforderungskonform auf seinen Ziel-märkten einzuführen.

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Seit mehr als zwanzig Jahren ist die CETECOM als ein unabhängiger Anbieter für Test- und Zertifizierungsdienstleistungen bekannt. Mit Testlaboren in Europa, Nordamerika und Asien bietet die CETECOM Beratung, Prüfung und Zertifizierung für Bereiche wie Mobilfunk, Bluetooth, Wi-Fi®, RFID, NFC und Radar. Darüber hinaus bieten wir ein breites Portfolio an Testdienst- leistungen in den Bereichen EMV, Funk, mobile Software-Anwendungen, Over-The-Air-Performance, SAR, Feldversuche, Akustik und elektrische Sicherheit an.

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