fly respectfully webinar für drohnennutzer (freizeit- und ...• wer eine drohne fliegt, nimmt am...
TRANSCRIPT
Fly respectfully consider privacy
Fly safely follow flight safety rules
Fly responsibly be insured
Webinar für Drohnennutzer
(Freizeit- und Profinutzung)
Norbert Frischauf (SpaceTec Partners)
Oliver Heinrich (BHO Legal)
Ulrich Hoffman (Lufthansa Technik)
Gerhard Deiters (BHO Legal)
Norbert Lohl (UAVDACH)
• Webseite und Projektübersicht
• Drohnengesetze in Europa für Drohennutzer (Freizeit- und Profinutzung)
• Bediener- und Pilotenqualifikation
• Privatsphäre und Datenschutz
• Versicherung
• Drohnenverein – UAV-DACH e.V.
Dieses Webinar findet über einen Zeitraum von ca. 1 Stunde und 45 Minuten statt, wobei jeder Abschnitt ungefähr 15 Minuten dauert. Anschließend folgt ein kurzer Frage- und Antwortabschnitt, in dem die Teilnehmer die Möglichkeit haben, Fragen an den Moderator zu stellen.
13/12/2017 3
Inhalt und Prozess
Eine Frage stellen
• Fragen können am Ende jedes Abschnitts der Präsentation
gestellt werden, welche dann beantwortet werden.
• Um eine Frage zu stellen, schreiben Sie bitte in das Chatfeld
(unten rechts auf Ihrem Bildschirm) und stellen sicher,
dass die Frage an „Everyone" oder an „Presenter" gesendet wird.
Projektübersicht
• Erstellung einer umfassenden Online-Präsenz zur Schaffung einer Referenzressource in
Europa für RPAS-Regeln, Vorschriften und damit verbundenen Angelegenheiten.
• Erleichterung des Zugangs zum europäischen Markt für Betreiber, die beabsichtigen, RPAS
in ihrem Heimatland oder in anderen EU-Ländern zu nutzen.
• Bewusstseinsbildung für die zugrunde liegenden regulatorischen und rechtlichen Aspekte in
Bezug auf die allgemeine Öffentlichkeit, für Freizeit- und Profianwender, usw.
• Aufzeigen der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten, welche der RPAS-Sektor für
Unternehmer, einschließlich KMUs, bieten kann.
Konsortium
• Das Konsortium besteht aus einer Reihe von Experten, welche die verschiedenen
Themenbereiche im Zusammenhang mit RPAS abdecken.
Projektübersicht und Konsortium
Fly respectfully consider privacy
Fly safelyfollow flight safety rules
Fly responsiblybe insured
DroneRules.euNorbert Frischauf (SpaceTec Partners)
• Das Thema „Versicherung“ ist ein wichtiger Bestandteil im Zusammenhang mit Drohnen und der Drohnengesetzgebung
• Keine Zugehörigkeit oder Bewerbung eines bestimmten Anbieters
• Versicherungscheckliste (für Freizeit- und Profianwender)
-Worauf Sie achten sollten
-Wie Sie wissen, ob Ihre Versicherung Ihre Aktivitäten abdeckt
• Versicherungsentscheidungsbaum (Freizeit- und Profianwender)
-Eine logische Entscheidungshilfe, um festzustellen, welche Art von Versicherung für welchen Anwendertyp notwendig ist
8
Versicherung
• Datenschutzhandbuch
Ein vollständiger Überblick
darüber, wie Drohnen
die Privatsphäre beeinflussen
• Datenschutz Verhaltenskodex
„Do's and Don'ts“ zum Thema Fliegen
• Datenschutzfallstudien
9
Privatsphäre
• Sicherheitshandbuch
Abdeckung aller grundlegenden Aspekte in punkto
Sicherheit
• Was ich machen muss, bevor ich eine
Drohne in Betrieb setze?
E-Learning zu Rechten und Pflichten
• Datenschutzfallstudien
Szenarien des wirklichen Lebens
in Bezug auf Privatsphäre
13/12/2017 10
Dronerules.eu Sicherheit
Fly respectfully consider privacy
Fly safelyfollow flight safety rules
Fly responsiblybe insured
Luftrecht für Drohnen in EuropaOliver Heinrich (BHO Legal)
• Drohnen (Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme) gelten als Luftfahrzeuge.
• Wer eine Drohne fliegt, nimmt am Luftverkehr teil.
• Sie müssen sich also entsprechend verhalten.
• Fliegen Sie immer in einer Höhe, in der Störungen anderer Luftfahrzeuge möglichst ausgeschlossen werden können.
• Weichen Sie anderen (insbesondere bemannten) Luftfahrzeugen stets aus.
• Stellen Sie sicher, dass Sie immer volle Kontrolle über Ihre Drohne haben.
• Behalten Sie stets den vollen Überblick über Ihre Umgebung und den Luftraum.
• Fliegen Sie Ihre Drohne niemals, wenn Sie unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder Alkohol stehen oder sich müde oder unwohl fühlen.
Luftrecht
Luftrecht
• Die Vielzahl der Luftrechtsregelungen in Europa
zersplittert den Markt und führt zu hohen Anforderungen
für Drohnenhalter und Steuerer.
• Die Europäische Agentur für Flugsicherheit - European
Aviation Safety Agency (EASA) - entwickelt derzeit
einheitliche Regelungen für Drohnen unabhängig von
deren Abfluggewicht (Notice for Proposed Amendment
(NPA) 2017-5).
• Die Regelungen dürften im Jahr 2018 verabschiedet und
dann innerhalb einer Übergangsphase von vorauss. zwei
Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
13/12/2017Title of the presentation
Luftrecht
• Ansatz der EASA :
– Risko- und nutzungsbezogen (risk-/operation-centric):
Das Risiko der jeweiligen Nutzung soll konkret
berücksichtigt werden.
– Verhältnismäßig (proportionate):
Risikominimierungsmöglichkeiten, Umsetzungskosten
und erforderliche Mittel müssen in angemessenem
Verhältnis zum jeweiligen Risiko stehen.
– Leistungsbezogen (performance based):
Die Regelungen sollen technologieneutral sein,
Lösungen werden nicht vorgeschrieben.
13/12/2017Title of the presentation
Luftrecht
• EASA hat drei Kategorien gebildet, welchen unterschiedliche Aktivitätsklassen zugeordnet werden:
– Offene Kategorie (“open category”): Hierunter werden die meisten Freizeitanwendungen und einfachen kommerziellen Anwendungen fallen – es wird Drohnen-Klassen C0 bis C4 mit weiteren Anforderungen zum Betrieb (in Sichtweite des Steuerers (“VLOS” – visual line of sight), nicht über >120 m Flughöhe (“AGL” -above ground level) – Erfordernis einer CE (Conformité Européene) Kennzeichnung)) mit Abhängigkeit zu Unterklassen: A1 (über unbeteiligten Menschen), A2 (nahe unbeteiligten Menschen) und A3 (weit entfernt von unbeteiligten Menschen) geben.
– Spezifische Kategorie (“specific category”): Hierunter werden komplexere Anwendungen unter vorab definierten Szenarien auch jenseits der Sichtweite des Steuerers (“BVLOS” – beyond visual line of sight) zulässig sein – basierend auf spezifischen Risikoeinschätzungen (“SORA” – specific operation risk assessment), welche von JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) entwickelt werden.
– Zertifizierte Kategorie (“certified category”): Hierunter sollen Hochrisikoanwendungen fallen, an welche dann ähnliche Anforderungen, wie an die bemannte Luftfahrt gestellt werden.
13/12/2017Title of the presentation
Luftrecht
• EASA unterteilt die Offene Kategorie in 5 Klassen:UAS
Unter-
Klasse
UAS
Klasse
Maximales
Abfluggewicht
Maximale Flughöhe Wesentliche technische
Merkmale
Elektronische ID,
Geofencing
A1
über
Person
en
C0 < 250 g Begrenzt auf 50 m
AGL; oder
Spielzeugrichtlinie
Wenn mit Folge-Funktion
(“follow-me”), UAS-
Pilotenentfernung nicht
über 50 m; oder
Spielzeugrichtlinie
C1 < 900 g und max.
Geschwindigkeit 18
m/s, oder aus
Material mit
Einschlagenergie <
80 J
Begrenzt auf 120 m
AGL
Wenn mit Folge-Funktion
(“follow-me”), UAS-
Pilotenentfernung nicht
über 50 m
Elektronische ID,
bei Ausstattung
mit Ton und Bild
Aufnahmegeräte
n (> 5mp)
A2
nahe
Person
en
C2 < 4 kg Begrenzt auf 120 m
AGL
Management bei Verlust
der Funkverbindung;
Batterieanzeige
Geofencing und
Elektronische ID
A3 weit
von
Person
en
C3 < 25 kg Begrenzt auf 120 m
AGL
Management bei Verlust
der Funkverbindung;
Batterieanzeige
C4 < 25 kg
Fly respectfully consider privacy
Fly safelyfollow flight safety rules
Fly responsiblybe insured
Operator and Pilot
QualificationUlrich Hoffmann (Lufthansa Technik)
• Qualifikation = Wissen um den Betrieb des Fluggerätes
und die damit verbundenen Risiken
Anforderungen Deutschland:
• <2 kg: keine besonderen Kenntnis gefordert
• 2-5 kg: theoretischer Kenntnisnachweis (KNW)
– für Sport- und Freizeitzwecke online über Modellflugverbände (§21e)
– für professionelle Nutzung bisher nur über Präsenzprüfung bei
anerkannten Stellen (§21d)*
• alternativ: Pilotenlizenz
• > 5 kg: erlaubnispflichtiger Betrieb; je nach Bundesland KNW +
i. d. R. praktischer Fähigkeitsnachweis
* http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Unbemannte_Fluggeraete/Liste_anerkannte_Stellen.html
19
Operator und Pilot Qualification - Deutschland
ACHTUNG – Verwechslungsgefahr!
• §21d: professioneller Einsatz
20
Operator und Pilot Qualification - Deutschland
§21e: Sport & Freizeitzwecke
• Anwendung und Navigation von
Modellflugzeugen
• Luftrechtliche Grundlagen
• Luftraumordnung
• Außerdem Zusammenfassung
wichtiger Informationen
• Haftpflichtversicherung für
Flugmodelle ist Pflicht!
Quelle: www.safe-drone.com
Prüfungsinhalte
• Sehr unterschiedliche Anforderungen
innerhalb Europas
• Ab 2019 fordert die EASA je nach Art des Betriebs
spezifische Kompetenzen
• Diese können in unterschiedlichen
Stufen erlangt werden:
21
Operator und Pilot Qualification - Europa
Selbstinformation
Online
Flugschule
http://dronerules.eu/en/recreational/regulations
• Umfang “Basiskompetenz”, u. a.:
– Regularien
– UAS Kategorien und Betriebsgrenzen
– Luftrecht und Luftraum
– Sicherheit und Privatsphäre
– Wetter und Notverfahren
– Vertrautmachung mit Betriebshandbüchern
– “Good airmanship”
– …
➢ …kann durch Online-Tool erbracht werden.
13/12/2017 22
Operator und Pilot Qualification - Europa UAS ‚Open‘
Unterkategorien A1 & A3
• Betreiber können ein
Light UAS Operator Certificate (LUC) erlangen, um ihre
Missionen selber freizugeben
• Anforderungen für Genehmigung durch nationale
Luftfahrtbehörden:
– Theoretische Ausbildung
– Betriebshandbuch
– Beschreibung Organisationsstruktur und Safety Management System
– Eindeutige Zuständigkeiten und Kompetenzen in der Organisation
24
Operator and Pilot Qualification
For „Specific“ Kategorie
13/12/2017 25
Operator and Pilot Qualification - Summary
Steuerkenntnisse
Verständnis des Gesamtsystems „Betrieb“
Risiko-verständnis
Qualifikation
Fly respectfully consider privacy
Fly safelyfollow flight safety rules
Fly responsiblybe insured
Privatsphäre und
DatenschutzGerhard Deiters (BHO Legal)
• Beachten Sie die Verbindung zwischen Drohnen und Privatsphäre
• Was ist Privatsphäre? Erwartungen im Kontext
• Was ist Datenschutz?
Privatsphäre und Datenschutz
Privatleben
Familienleben
Zuhause
Kommunikationen
Personenbezogene Daten Gesetzliche AnforderungenAusnahme bei ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten
Bis Mai 2018: Datenschutzrichtlinie
+ Umsetzung in nationale Gesetze
Ab Mai 2018: EU-
Datenschutzgrundverordnung
Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre bestimmt, in
welchem Umfang Sie Ihre Drohne nutzen
können, wo Sie aufzeichnen und welche
Informationen Sie erheben dürfen.
Die Regeln zum Datenschutz geben Ihnen
konkrete Hinweise zur Frage, welche Daten
Sie erheben und wie Sie diese verarbeiten
dürfen.
Privatsphäre - Wie soll man vorgehen?
Nicht machen
• Personen an privaten oder abgeschiedenen Orten aufzeichnen.
• Leute gezielt oder ununterbrochen über längere Zeit aufzeichnen.
• Unbeschränktes Aufzeichnen in der Nähe von Gebäuden mit religiösen oder politischen Funktionen, Krankenhäusern, etc.
• Heimlich vorgehen.
Machen
• Personen vor der Aufnahme befragen und informieren.
• Denken Sie darüber nach, welche Nutzung der Drohne im jeweiligen Kontext angemessen ist, wie privat ist es?
30
Datenschutz – Einige Hinweise
• Informieren Sie die Betroffenen über Ihr Vorhaben.
• Welche Daten wollen Sie wozu erheben?
• Was machen Sie mit den Daten?
Planen und Informieren
• Informationen erhobener Daten reduzieren
• Aufbewahrungszeit minimieren
• Absicherung gegen unerlaubten Zugriff
• Anonymisierung der Daten
Auswirkungenminimieren
• Folgen Sie den Wünschen der Menschen zu deren Daten.
Zuhören
Fly respectfully consider privacy
Fly safelyfollow flight safety rules
Fly responsiblybe insured
VersicherungUlrich Hoffmann (Lufthansa Technik)
Zwei Arten von Versicherungen:
• Schäden, die Sie anderen zufügen können: Haftpflichtversicherung!
– EU regulation 785/2004 fordert von Luftfahrzeugbetreibern (auch
Drohnenbetreibern in der EU) den Abschluss einer Haftplichtversicherung
– Modellflugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOM) von <20 kg sind
hiervon ausgenommen >> dies sollte so ausgelegt werden, dass sie auf
Drohnen beschränkt sind, die nach Modellflugclub- oder Verbandsregeln
geflogen werden.
ACHTUNG: Die deutsche Auslegung ist strenger und fordert eine
Haftpflichtversicherung für alle Luftfahrzeuge!
– Mindestdeckung bis 500kg MTOM: 750 000 SDR (d. h. 0,89 MEUR)
• Schäden an der Drohne: First Party- oder Kaskoversicherung
– Abschluss freiwillig
13/12/2017 32
Versicherung
• Fragen Sie Ihre Haftpflicht- oder Hausratsversicherung, ob
Sie versichert sind oder sein könnten:
– möglich, wenn Sie ein Leichtflugzeug (Startmasse unter 25kg) in
Sichtweite, weit weg von Städten und Menschenmengen und unter
150m (500ft) fliegen
– Ansonsten direkt oder über einen Makler an einen
Luftfahrtversicherer wenden!
• Überprüfen Sie den Deckungsumfang und die Ausschlüsse
Ihres Versicherungsvertrags
13/12/2017 33
Im Zweifel fragen Sie Ihren Versicherer, seinen Agenten oderVersicherungsmakler und fordern Sie eine schriftliche
Bestätigung ihrer Antwort
Versicherung – Freizeitnutzer
Wie freizeitnutzer, zusätzlich:
• Deklarieren Sie alle Aktivitäten gegenüber Ihrem Versicherer
• Vergewissern Sie sich, dass die vom Versicherer
vorgeschlagene Haftungsgrenze ausreichend ist
(1 Mio. EUR reicht möglicherweise nicht aus!)
13/12/2017
Versicherung – Professionelle Nutzer
Nach Prüfung oder Abschluss der Versicherung:
• Fordern Sie eine Versicherungsbescheinigung an, die den
Versicherungsschutz für Drohnenbetrieb nachweist und
prüfen Sie den Vertrag sorgfältig
• Fliegen Sie gesetzeskonform und verantwortungsbewusst, da
im Zweifel der Versicherungsschutz erlöschen kann
• Helfen Sie im Falle eines Unfalls den Opfern und informieren
Sie anschlieβend Ihren Versicherer
• Wenden Sie sich im Falle eines Streits mit Ihrem Versicherer
an Ihren örtlichen Ombudsmann
13/12/2017 35
Versicherung – Eigene Absicherung
Denken Sie immer daran, dass Sie ein Luftfahrzeug
mit hohem Schadenpotential steuern!
Fliegen Sie daher auch mit Versicherung immer
verantwortungsbewusst!
13/12/2017 36
Versicherung - Schlusswort
Fly respectfully consider privacy
Fly safelyfollow flight safety rules
Fly responsiblybe insured
UAV DACHNorbert Lohl (UAV DACH)
13/12/2017 38
UAV DACH
Der Verband der unbemannten Luftfahrt mit
Mitgliedern aus Deutschland, Österreich, der
Schweiz und den Niederlanden präsentiert sich
im Rahmen des Webinars
13/12/2017 39
UAV DACH
➢UAV D A CH e.V. steht für Akzeptanz, Sicherheit,
Zuverlässigkeit, Qualität und Förderung der
unbemannten Luftfahrt
➢Größter deutschsprachiger UAS-Verband - 160
Mitglieder aus 4 Ländern (Forschung, Hersteller,
Anwender, Versicherungen und Trainingseinrich-
tungen)
➢ Sitz in Braunschweig, Geschäftsstelle in Salem
und politische Vertretung in Berlin
13/12/2017 40
UAV DACH
➢17 Jahre Erfahrung und Netzwerk, Mitglied bei
UVS International
➢10 ständige Arbeits- und Fachgruppen
➢UAV D A CH e.V. vernetzt und bündelt Expertise
und Kompetenzen, ist Austauschplattform und
vertritt die Interessen seiner Mitglieder und
verschafft ihnen Gehör
13/12/2017 41
UAV DACH
➢UAV D A CH e.V. setzt sich ein für:
➢ die sichere Integration von UAS in den Luftraum
(Betriebsverfahren, Lufttüchtigkeit, Versicherungen,
Ausbildung und Lizenzierung)
➢ fortschrittliche, effektive und umweltfreundliche UAS-
Technologien und innovative Verfahren
➢ die Entwicklung einheitlicher Sicherheitsstandards und
Normen
➢ die internationale Abstimmung zwischen Ministerien,
Behörden, Organisationen, Verbänden und der
Wirtschaft
13/12/2017 42
UAV DACH
➢UAV D A CH e.V. setzt sich ein für:
➢ die Förderung von UAS-Dienstleistungen und deren
Nutzung
➢ eine intensive Nutzung in der Wirtschaft und
angemessene Verbreitung im Sport- und Freizeitbereich
➢ eine profunde Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung
von RPAS-Personal
➢ klare und unkomplizierte Prozesse ohne administrative
Überfrachtung
13/12/2017 43
UAV DACH
➢ Aktivitäten des UAV D A CH:
➢ Information für Käufer von Drohnen „Beipackzettel“
➢ Wissensdatenbank UAS und Informationen über No-Fly-
Zones (App)
➢ UAS-Zündschlüssel (SIM Karte für die Drohne)
➢ Gremienarbeit (EASA, JARUS, EUROCAE, DIN, BDLI)
➢ Zusammenarbeit mit DAeC, DMFV, BDLI, BDL und IGG
(Interessen Gemeinschaft Geodäsie)
➢ Verbändebeteiligung Änderung LuftVG/LuftVO
13/12/2017 44
UAV DACH
➢ Aktivitäten des UAV D A CH:
➢ Stellungnahme zu EASA Prototype Rules, EASA NPAs
und Teilnahme Expert Group RMT.0230 und SESAR-WG
U-Space
➢ Prüfungen und Ausstellung des Kenntnisnachweises für
Steuerer von unbemannten Fluggeräten gem. § 21d
LuftVO als anerkannte Stelle des LBA (DE.AST.001)
➢ Jährliche Fachtagung
06/12/2017 1
UVS InternationalVereinigt 24 Nationale Verbände mit zusammen 4.745 Unternehmen
Repräsentiert Nationale Verbände und deren Mitglieder:
- International (ICAO, JARUS)
- In Europa (EP, EC, EASA, EUROCONTROL, SESAR)
UAV DACH 170 Memberswww.uavdach.org