pressekonferenz: präsentation des arzneimittelexperten prof. glaeske zum bestandsmarktreport
Post on 05-Dec-2014
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Daniela Boeschen, Roland Windt, Gerd GlaeskeUniversität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS)
Kein Interessenkonflikt im Sinne der Uniform Requirements for Manuscriptssubmitted to Biomedical Journals der ICMJE
Erstellt mit freundlicher Unterstützung der Techniker Krankenkasse (TK)
Bestandsmarktreport 2014
mit Auswertungsergebnissen von Routinedaten der Techniker Krankenkasse (TK) aus den Jahren 2011 bis 2013
Warum der AMNOG-Prozess auch für den Bestandsmarkt unverzichtbar ist …
Die Zulassung eines Arzneimittels sagt noch nichts über dessengesundheitlichen oder ökonomischen (Netto-)Nutzen aus
Es braucht den Nachweis der „effectiveness“, derWirksamkeit unter Alltagsbedingungen
IQWiG und AMNOG-Bewertung als Strategie für mehr Qualität
Ärztinnen und Ärzte benötigen evidenzbasierte und verglei-chende Informationen, um die Aussagen pharmazeutischer Unternehmen zu ihren Produkten besser einordnen zu können
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SVR Gutachten 2014: pharma-zeutischen Unternehmen soll Möglichkeit zur Beantragung einer Nutzenbewertung patentgeschützter Bestandsmarktarzneimittel zur Erhaltung des fairen Wettbewerbs eingeräumt werden
Wettbewerb um Qualität und vergleichende „Positionierung“ gegenüber möglichen Alternativen
Warum der AMNOG-Prozess für den Bestandsmarkt unverzichtbar ist …
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Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Neue orale Antikoagulantien (NOAK): Indikation „Schlaganfallprophylaxe bei nicht-valvulärem Vorhofflimmern“
- es mangelt an direkten Vergleichen zwischen den einzelnen NOAK
- spezifische Antidote sind nach wie vor nicht verfügbar
- bislang nicht geklärt, ob Daten aus klinischen Studien auf alle Patien-tengruppen (Alter, Multi-morbidität, Polymedika-tion) übertragbar sind
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Verordnung (DDD) neuer oraler Antikoagulantien (NOAK) Indikation „Schlaganfallprophylaxe bei nicht-valvulärem Vorhofflimmern“
- stärkster Anstieg des DDD-Volumens bei Rivaroxaban
- relevante VO-Zahlen für Apixaban erst 2013 (möglicherweise zusam-menhängend mit der vergleichsweise späten Zulassungserweiterung für VHF-Indikation im November 2012)
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Jahrestherapiekosten der NOAK für Indikation „Schlaganfallprophylaxe bei nicht-valvulärem Vorhofflimmern“
Bild: http://pritzwalk.files.wordpress.com/2013/08/geld.jpg
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Neuere Antidiabetika (GLP-1-Analoga und DPP-4-Inhibitoren) Indikation „Diabetes Typ 2“
- für beide Wirkstoffklassen fehlen überzeugende Langzeitdaten zur kardiovas-kulären Morbidität und Mortalität sowie zur Vermei-dung von Diabetes-Komplika-tionen
- Sicherheitsprobleme hinsichtlich Bauch-speicheldrüse, Hepa-titiden bei vorbeste-hender Fettleberer-krankung (Sitagliptin), erhöhtes Risiko für Schilddrüsentumoren (Liraglutid)
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Verordnung (DDD) neuerer Antidiabetika (GLP-1-Analoga und DPP-4-Inhibitoren) Indikation „Diabetes Typ 2“
- meiste VO fielen auf fixe Kombinationen
- im beobachteten Zeitraum nahm die Marktbedeutung dieser Präparate stärker zu, während die restlichen Präparate auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau blieben
- Marktrücknahme 2014: Lixisenatid und Vildagliptin
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Jahrestherapiekosten neuerer Antidiabetika (GLP-1-Analoga und DPP-4-Inhibitoren) Indikation „Diabetes Typ 2“
Bild: http://pritzwalk.files.wordpress.com/2013/08/geld.jpg
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Rheuma-Biologika - Indikation „Rheumatoide Arthritis“
- Mangel an aussagekräftigen Direktvergleichen
- weitere Langzeitdaten notwendig, um die Therapie-sicherheit und den Langzeit-nutzen z.B. im Hinblick auf strukturelle Gelenkverän-derungen besser beurteilen zu können
- ROTE-HAND-Briefezeigen die Notwendig-keit der dauerhaftenBeobachtung der Bio-logika.
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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Verordnung (DDD) der Rheuma-Biologika – Indikation „Rheumatoide Arthritis“ - die meisten VO entfielen
auf Humira, Remicade und Enbrel (TNF-α-Antagonisten – Biosimilars!)
- im beobachteten Zeitraum nahm die Marktbedeutung einiger Präparate stärker zu, während die restlichen Präparate auf einem vergleichsweise niedri-gen Niveau blieben (Rituximab mit ver-gleichsweise niedrigen Kosten)
Übersicht der analysierten Wirkstoffe
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(Jahres-)Therapiekosten Rheuma-Biologika – Indikation „Rheumatoide Arthritis“
Bild: http://pritzwalk.files.wordpress.com/2013/08/geld.jpg
Verordnungsunterschiede: Stationäre vs. ambulante Behandlungen
“Pharmakotherapie im Krankenhaus muss grundsätzlich zwei unterschiedliche Phasen betrachten: Die Therapie eines akuten Ereignisses gefolgt von der Einleitung einer ambulant ggf. weiterzuführenden Behandlung.”
Prof. Dr. Petra Thürmann
13Bild: http://locum-australien.de
Verordnungsunterschiede: Stationäre vs. ambulante Behandlungen
Analysen zum Marktzugang von Arzneimitteln am Beispiel von Neuen Oralen Antikoagulantien
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NOAK-Erstverordnungen bei Vorhofflimmern-Patienten im ambulanten Bereich in Relation zu vorhergehenden Krankenhausaufenthalten und Phenprocoumon-Therapie (2012 und 2013, Q1-3)
Verordnungsunterschiede: Stationäre vs. ambulante Behandlungen
Analysen zum Marktzugang von Arzneimitteln am Beispiel von neueren Antidiabetika
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Versicherte mit Erstverordnungen von GLP-1-Analoga und/oder DPP-4-Inhibitoren (Gliptine) und ihre antidiabetische Vortherapie (mit oder ohne vorherigem Krankenhausaufenthalt, Insulintherapie nicht berücksichtigt) (2013, Q1-3)
Verordnungsunterschiede: Stationäre vs. ambulante Behandlungen
Analysen zum Marktzugang von Arzneimitteln am Beispiel von Oxycodon/Naloxon-Fixkombination Targin®
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Versicherte mit Erstverordnung von Targin® im ambulanten Bereich, differenziert nach vorherigem Krankenhausaufenthalt (2012 und 2013, Q1-3)
Verordnungsunterschiede: Stationäre vs. ambulante Behandlungen
Analysen zum Marktzugang von Arzneimitteln am Beispiel von Oxycodon/Naloxon-Fixkombination Targin®
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Versicherte mit Erstverordnung Targin®, differenziert nach abgerechneter Diagnose im zeitlichen Zusammenhang mit der Verordnung (2012)
Verordnungsunterschiede: Stationäre vs. ambulante Behandlungen
Analysen zum Marktzugang von Arzneimitteln am Beispiel von Ticagrelor
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Versicherte mit Ticagrelor-Erstverordnung im ambulanten Bereich in Relation zu vorherigen Krankenhausaufenthalten und Zusatznutzen der Indikationsgebiete (2011-2013,Q1-3)
Diskussion der Ergebnisse
Erst-VO werden in unterschiedlichem Ausmaß durch KH-Aufenthalte induziert
GLP-1-Analoga und Gliptine werden häufig nicht zulassungs-konform ohne vorherige Therapie mit Metformin gegeben; diese Erstverordnung ist häufiger im stationären als im ambulanten Bereich
Umstellungen von Phenprocoumon auf NOAK: Wider Erwarten häufiger im ambulanten als im stationären Bereich
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Diskussion der Ergebnisse
Nur bei 38,4 % der Neueinstellungen auf das BTM Targin® ist ein Zusammenhang mit einem KH-Aufenthalt erkennbar, sonst am-bulante Erstverordnung (v.a. bei Rückenschmerzen)
Der Ticagrelor-(Erst)einsatz erfolgte 2011 und 2012 häufiger ambulant in Indikationen mit Zusatznutzen-Belegen (instabile Angina pectoris und Herzinfarkt ohne ST-Strecken-Hebung), ab 2013 stationär
Der Anteil von Verordnungen in Indikationen ohne Zusatznutzen nimmt leicht ab
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Bild-Quelle: http://www.gesundheitsstadt-berlin.de/uploads/tx_news/krankenhaus-rating-report.jpg
Fazit
Die Ergebnisse zeigen, dass die Bestandsmarktprüfung mit ihren vergleichenden Ergebnissen wichtige Informationen für die Therapieentscheidung anbietet
Das Angebot von AMNOG-geprüften und nicht-AMNOG-geprüften Arzneimitteln in der gleichen Indikation nebeneinander bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung bezüglich der Strukturqualität
Da die Bestandsmarktprüfung ausgesetzt ist (14. Gesetz zur Änderung des SGB V vom 20.2.2014 und Zustimmung des Bundesrates am 14. März 2014), erscheint eine „subsidiäre“ Bewertung in wichtigen Indikationsbereichen mit neueren Arzneimitteln sinnvoll
Der Bestandsmarktreport dient der Verbesserung von Evidenz und Effizienzin der Arzneimitteltherapie: Zur Beratung der Vertragsärztinnen und -ärzte (§ 305 a SGB V) und zur Information der Krankenhausärzte (§115 c SGB V)
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit…
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