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Rechtliche Grundlagen des Online Marketing – ein „Best Of“

Seite 1

Wien, 02.09.2010

Mag. Michael Kornfeld

Copyright

• Diese Präsentation ist ©2006-2010 by Online Marketing Forum und urheberrechtlich geschützt.

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 2

• Alle Rechte sind vorbehalten. Insbesondere dürfen keine Ideen, Konzepte, Strategien, Texte, Bildmaterial, Umsetzungsvorschläge u.dgl. ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Online-Marketing-Forum verwendet werden.

• www.online-marketing-forum.at

E-Mail Marketing

Geltungsbereich

„Das TKG (Telekommunikations-Gesetz) gilt nur für Unternehmer; wenn ich z.B. zu einer privaten Geburtstagsfeier einlade, kann mir das TKG egal sein.“

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 4

sein.“

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§107 TKG

• relevant ab 50 Mails oder (!) zum Zwecke der Direktwerbung

• allgemein: jederzeitiger Widerruf– in jeder E-Mail-Zusendung!

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 5

– in jeder E-Mail-Zusendung!

– Widerruf muss kostenfrei, problemlos und unverzüglich sein

– danach „für immer“ tabu

• Absender-Identität muss klar sein– kein Verschleiern

– „authentische“ E-Mail-Adresse

Zustimmung

„Bei einer Messe antwortet eine Person auf die Frage, ob sie per E-Mail kontaktiert werden darf, mit einem zustimmenden Grunzen; Das ist eine rechtlich gültige Zustimmung.“

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 6

rechtlich gültige Zustimmung.“

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Zustimmung II

„Wenn man möchte, kann man E-Mail Adressen kaufen oder mieten. Voraussetzung ist jedoch, dass dabei immer die Vorgaben des Datenschutzes-Gesetzes und die TKG-Vorschriften Datenschutzes-Gesetzes und die TKG-Vorschriften (z.B. Abmeldemöglichkeit) beachtet werden.“

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Permission-Prinzip

• E-Mail grundsätzlich nur bei Zustimmung erlaubt

• Zustimmung kann ausdrücklich oder auch schlüssig erfolgen– aber: Achtung auf Beweisbarkeit– aber: Achtung auf Beweisbarkeit

– stillschweigend: nur wenn es keinen Grund gibt, an Zustimmung zu zweifeln!

• Es gibt keine Formvorschrift für die Zustimmung– Einholung der Zustimmung per E-Mail (oder SMS oder Fax oder Telefon…) nicht erlaubt

– Zustimmung ist nicht übertragbar!

RTR-Liste („Robinson-Liste“)

„Eine Nichtbeachtung der RTR-Liste kann (theoretisch) im Einzelfall eine Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 36.000,- nach sich ziehen. “

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RTR-Liste („Robinson-Liste“)

• relevante Bestimmung: §7 ECG (seit 1.3.06 auch TKG)

• ist eine Blackliste: Werbezusendungen nicht erlaubt– Gefahr der Abmahnung

– aber: erwünschte Zusendungen sind erlaubt! � individuelle Zustimmung geht der allgemeinen Ablehnung vor

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 10

Zustimmung geht der allgemeinen Ablehnung vor

• Abgleich– Anfordern der aktuellen Liste: abrufen@ecg.rtr.at [Anmeldung

erforderlich!] � verschlüsselt

– idealerweise immer unmittelbar vor dem Versand!

– Tipp: professionelle österreichische E-Mail-Marketing Software

Informations-Pflichten

Informations-Pflichten

„Bei einer Website muss man auch eine ‚Blattlinie‘ veröffentlichen.“

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Impressum – wen betrifft es?

• Websites immer (auch Einzelunternehmen): – Name+Wohnort

– bzw. Firma+Sitz (nicht genaue Adresse)

– Unternehmens-Gegenstand

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 13

– Unternehmens-Gegenstand

• „große“ Websites: Offenlegung usw. nach MedG– geeignet, öffentliche Meinung zu beeinflussen

– Achtung: Newsletter (mind. 4x/Jahr) müssen immer die „großen“ Informationen angeben

Achtung: Offenlegungspflicht

• gilt nur für „große“ Websites (und für Newsletter)

• bei Nicht-Kaufleuten:– Name/Firma und Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 14

Herausgebers

– Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums (ständig verfügbar) � „Blattlinie“

• bei Kaufleuten– plus: Unternehmensgegenstand

• bei juristischen Personen:– plus: GF und AR (Name und Wohnort!)

– plus: Art und Höhe von Beteiligungen (alle über 25%)

Achtung: Kennzeichnungspflicht

• Zweck: keine Vermischung von redaktionellen und werblichen Inhalten

• Kennzeichnen von entgeltlichen Einschaltungen– „Anzeige“, „Werbung“ usw.

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 15

– „Anzeige“, „Werbung“ usw.

– Auftraggeber muss erkennbar sein

– gilt insb. für Berichte, Empfehlungen usw. (wenn dafür Geld verlangt wurde)

– Ausnahme: Zweifel über Entgeltlichkeit ist ausgeschlossen

• Gewinnspiele usw. müssen als solche erkennbar sein

Informations-Pflichten II

„Die Impressums-Angaben laut Medien-Gesetz müssen nicht alle im Newsletter selbst gemacht werden. Es genügt ein Link auf das Website-Impressum, sofern dort alle relevanten Angaben Impressum, sofern dort alle relevanten Angaben zu finden sind.“

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Achtung: Pflichten laut UGB

• gilt für alle Geschäftsbriefe, auch Website und alle (!) E-Mails

• unabhängig von Angaben lt. MedG!

• Geltungsbereich

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 17

• Geltungsbereich– gilt für alle im Firmenbuch eingetragene Unternehmen

– für nicht-eingetragene Einzelunternehmen gibt es Mindestangaben (GewO)

• Übergangsfristen spät. per 1.1.2010 abgelaufen!

Angaben lt. UGB

• Firma, Rechtsform und Firmensitz– bei E.U.: bürgerlicher Name (falls abweichend von Firma)

• Firmenbuchnummer und –Gericht

• Namen der Geschäftsführer und des Aufsichtsrates

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 18

• ggfs. „in Liquidation“

• Sonderbestimmungen für Genossenschaften, Vereine und inländische Zweigniederlassungen

• bei OG / KG ohne natürl. Person die unbeschränkt haftet:– Alle Angaben auch für unbeschränkt haftenden Gesellschafter

– zB. bei GmbH & Co OG � die GmbH

• müssen direkt im Mail sein (kein Link, keine vcard)!

Datenschutz

Datenschutz

„Es ist erlaubt, die Registrierung für einen Newsletter von beliebigen Daten abhängig zu machen, z.B. Schuhgröße oder Anzahl der Kinder als Pflichtfelder.“als Pflichtfelder.“

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Grundsätzliche Voraussetzungen

1. personenbezogene Daten

2. Rechtsgrundlage (Gesetz, Statuten, usw)– ohne Rechtsgrundlage ist überhaupt keine

Datenverarbeitung zulässigDatenverarbeitung zulässig

– d.h. ohne Rechtsgrundlage ist auch eine Zustimmung wertlos!

– sachlicher Zusammenhang � andere Daten unzulässig!

3. Zutreffen von mind. 1 Ausnahme (siehe �)

4. Registrierung beim DVR (es gibt Ausnahmen)

5. Achtung bei „sensiblen“ Daten

Ausnahmen: Datenverarbeitung erlaubt

• wenn der Betroffene zugestimmt hat• auf Basis von gesetzlichen Verpflichtungen oder wenn für Vertragserfüllung notwendig

• bei „überwiegendem Interesse“ des Auftraggebers • bei „überwiegendem Interesse“ des Auftraggebers oder Dritten– sehr streng – trifft selten zu

• bei lebenswichtigen Interessen des Betroffenen– z.B. ärztlicher Notfall– wirklich „lebenswichtig“

• wenn die Daten (zulässigerweise) allgemein verfügbar sind (z.B. Telefonbuch)

Datenschutz

„Für die Analyse von Verhaltens-Daten, z.B. die Seitenaufrufe meiner Website, benötige ich die Zustimmung der Besucher (z.B. Datenschutz-Statement).“Statement).“

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Datenverarbeitung für eigene Zwecke

• keine Zustimmung erforderlich – jedoch Information

• sofern grundsätzlich rechtlich gedeckt

• sofern keine Übermittlung an Dritte• sofern keine Übermittlung an Dritte– dafür ist konkrete Zustimmung notwendig!

– Ausnahme: Dienstleister (nur „Überlassung“ solange die alleinige Verfügungsgewalt bei Ihnen bleibt � geeignete Vereinbarung notwendig)

Betroffenen-Rechte

„Wenn mich (als Unternehmen) irgend jemand auffordert, detailliert Auskunft über seine/ihre Daten zu geben (welche Daten, woher bekommen, an wen weitergegeben usw.), dann muss ich dem an wen weitergegeben usw.), dann muss ich dem nachkommen. Kostenlos. Auch wenn ich gar keine Daten über die Person gespeichert habe.“

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Betroffenen-Rechte lt. DSG

• Geheimhaltung

• Information– Zweck der Datenanwendung, Auftraggeber (Name, Adresse),

Widerspruchs-Möglichkeit

– Info bei Datenschutz-Verletzungen– Info bei Datenschutz-Verletzungen

• Auskunft– binnen 8 Wochen, bei Identitäts-Nachweis

– 1x/Jahr kostenlos! schriftlich; allgemein verständlich

– 4 Monate Löschungsverbot!

• Richtigstellung / Löschung– binnen 8 Wochen

• Widerruf / Widerspruch � hat Löschung zur Folge

Allfälliges

Urheberrecht

„Wenn ich von einem Grafiker ein Logo um 10.000,- erstellen ließ, und mir Jahre später die Farbe nicht mehr gefällt, dann kann ich die natürlich verändern (lassen) – ich habe ja dafür natürlich verändern (lassen) – ich habe ja dafür bezahlt. “

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Urheberrecht

• Design, Texte, Bilder usw. natürlich geschützt– wenn sie ein „Werk“ sind

– Verwendung über „Bild speichern unter…“ nicht erlaubt

– bei Texten: Zitatrecht; Verlinkung erlaubt

(c) 2006-2010 Online-Marketing-Forum.at Seite 29

– bei Texten: Zitatrecht; Verlinkung erlaubt

• Verwertungsrechte sind einschränkend!

• Werk-Nutzungs- vs. -Bearbeitungsrecht– Klären der Rechte bereits bei Beauftragung (!)

– Tipp: zeitlich & räumlich uneingeschränktes Werkbearbeitungs-Recht (weiter als Nutzung!)

– Klärung ob Namensnennung notwendig ist

– Schad- / Klagloshaltung bei Erstellung durch Dritte

Haftung

„Wenn jemand auf meiner Website, z.B. in einem Forum oder Blog, einen illegalen Beitrag verfasst, bin ich dafür haftbar.“

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Die gute Nachricht (in Ö)

• Grundsätzlich nein (ECG).

• aber Ausnahmen:– bei Setzung darf Unrechtmäßigkeit nicht bekannt sein

– bei Kenntnisnahme muss unverzüglich reagiert werden.– bei Kenntnisnahme muss unverzüglich reagiert werden.

Mehr zum Thema

• www.dialog-mail.com/fitnesstest

• www.dialog-mail.com/leitfaden

• www.i4j.at

Danke!

• Fragen?

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und mehr:– www.online-marketing-forum.at

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