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© HIP April 2013

Dietmar Robrecht

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIP

© HIP April 2013

Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)- Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen

© HIP April 2013

Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)- Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen- Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der

technischen Anlagen

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)- Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen- Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der

technischen Anlagen- Löschwasser- / Trinkwassertrennung

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)- Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen- Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der

technischen Anlagen- Löschwasser- / Trinkwassertrennung- Technische Sanierungen von Wohnanlagen im bewohnten Bestand

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Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)- Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen- Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der

technischen Anlagen- Löschwasser- / Trinkwassertrennung- Technische Sanierungen von Wohnanlagen im bewohnten Bestand und vieles mehr

© HIP April 2013

Dietmar Robrecht

Das Ing.-Büro HIPist seit 25 Jahren im Bereich der TGA-Planung, Bauüberwachung und Projektsteuerung tätig.Unser Leistungsbereich umfasst:

- TGA Planung und Bauüberwachung für Sicherheits- und Hochsicherheitsbereiche- Rechenzentren (besonders die technische Infrastruktur)- Schulen einschließlich Mensa mit Küchen bzw. Großküchen- Technischer Brandschutz einschließlich baulichem Brandschutz im Bereich der

technischen Anlagen- Löschwasser- / Trinkwassertrennung- Technische Sanierungen von Wohnanlagen im bewohnten Bestand und vieles mehr

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

Dietmar Robrecht

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

Dietmar Robrecht

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

Dietmar Robrecht

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch - unzureichende Planung

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung und

Bauüberwachung

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung und

Bauüberwachung- Nichtinformation Mieter/Eigentümer

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung und

Bauüberwachung- Nichtinformation Mieter/Eigentümer- Gestohlene Wertgegenstände

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung und

Bauüberwachung- Nichtinformation Mieter/Eigentümer- Angeblich gestohlene Wertgegenstände

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Mögliche Probleme bei der Durchführung durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung- Nichtinformation Mieter/Eigentümer- Angeblich gestohlene Wertgegenstände- Beschädigungen von Einrichtungen usw.

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Probleme vermeiden durch

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Probleme vermeiden durch- Beachtung der Vorschriften

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Beachtung bei der Planung

• Trinkwasserverordnung• DIN EN 1717 • DIN 1988 • EN 806 • Technische Regel des DVGW • Technische Regeln für Trinkwasser – Installation

(TRWI)• TWIN -Informationen des DVGW zur

Trinkwasser-Installation© HIP April 2013

Beachtung bei der Planung

Trinkwasserverordnung

DIN EN 1717

DIN 1988

EN 806 Technische Regel des DVGW

Technische Regeln für Trinkwasser –

Installation(TRWI)

TWIN -Informationen des DVGW zur

Trinkwasser-Installation

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Neue Ausgaben der DIN 1988

DIN 1988-100 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW (In Verbindung mit DIN EN 1717) August 2011

DIN 1988-200DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGWwird in Verbindung mit EN 806-2 gelten.

Mai 2012

DIN 1988-300 DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser; Technische Regel des DVGW; in Verbindung mit DIN EN 806-3 Mai 2012

DIN 1988-4 DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 4: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW - ersetzt durch: DIN 1988-100 2011-08; DIN EN 1717 2001-05; DIN EN 1717; 2011-08 August 2011

DIN 1988-500 DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 500 “Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen” Februar 2011

DIN 1988-600 DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 600: Trinkwasser-Installationen mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Dezember 2010

DIN 1988-7 Ersetzt durch DIN 1988-200:2012-05 DIN 1988-8 Ersetzt durch DIN EN 806-5:2012-04

Im August 2011 ist die DIN 1988-100 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 100: Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW herausgekommen

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DIN EN 806-1

Technische Regeln für die Trinkwasser-Installation, Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 806-1:2001 + A1:2001

12/2001

DIN EN 806-2

Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen. Teil 2: Planung;Deutsche Fassung EN 8062:2005

Teilweiser Ersatz für:DIN 19882:198812 und DIN 19885:198812

Nationale Ergänzung: DIN 1988-20 “Installationstyp A (geschlossenes System)”

Juni 2005

DIN EN 806-3

Berechnung der Rohrinnendurchmesser - Vereinfachtes Verfahren; Deutsche Fassung EN 806-3:2006

Ersatz für DIN 1988-3 ist DIN 1988-300.

Mai 2009

DIN EN 806-4

Teil 4: Installation; Deutsche Fassung EN 806-4:2010

Juni 2010

DIN EN 806-5

Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung prEN 806-5:2009 April 2012

Europäische Normung

Neben der DIN 1988 gilt die europäische Norm EN 806 "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen".Die EN 806 wird schrittweise eingeführt und besteht aus 5 Teilen:

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Weitere Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder• ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

jeder Art“, • DIN 18330 - Malerarbeiten• DIN 18331 - Betonarbeiten• DIN 18340 - Trockenbauarbeiten• DIN 18350 - Putzarbeiten• DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten• DIN 18353 - Estricharbeiten• DIN 18459 - Abbrucharbeiten

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Probleme vermeiden durch:- Beachtung der Vorschriften- Richtige technische und bauliche Planung

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Grundlage: Richtige Berechnungsunterlagen

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Probleme vermeiden durch:- Beachtung der Vorschriften- Richtige technische und bauliche Planung - Gute Ausführung und Bauüberwachung

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Probleme vermeiden durch:- Beachtung der Vorschriften- Richtige technische und bauliche Planung - Gute Ausführung und Bauüberwachung durch leistungsstarke Firmen mit genügend Man-Power und Projekterfahrung

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Probleme vermeiden durch:- Beachtung der Vorschriften- Richtige technische und bauliche Planung - Gute Ausführung und Bauüberwachung durch leistungsstarke Firmen mit genügend Man-Power und Projekterfahrung- Information der Mieter/Wohnungsnutzer

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- Information der Mieter/Wohnungsnutzer

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- Information der Mieter/Wohnungsnutzer- durch vorzeitige Informationen

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- Information der Mieter/Wohnungsnutzer- durch vorzeitige Informationen- Offenlegung der Terminpläne und

Terminabläufe für die jeweils betroffenen Wohnungen

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Verbindliche Terminpläne

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Daten zum Projekt:- 57 Wohnungen- 41 Ver- und Entsorgungsstränge- Verschiedene Gebäude (2 bis 4 geschossig)- Teilweise 3 Stränge in den Wohnungen (1 x Bad, 1 x Küche und

1 x Gäste-WC)- Teilweise nur 1 Strang bei den 1-Zimmer-Wohnungen- Bausumme (ohne Objekte) ca. 420 T€- Bauzeit für Badstrang 2 Wochen Küchenstrang 1 Woche Gäste-WC-Strang 1 Woche Bauzeit mit Kellerleitungen 21 Wochen

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Daten zum Projekt:- 2 x 40 Wohnungen- 2 x 9 Ver- und Entsorgungsstränge- 2 Gebäude mit je 4 OG´s- 2 Stränge in den Wohnungen (1 x Bad, 1 x Küche)- Bausumme (ohne Objekte) Haus 1 ca. 310 T€ und Haus 3 ca. 330 T€- Bauzeit: 2 Wochen je Badstrang 2 Woche je Küchenstrang und Kellerleitungen Bauzeit mit Kellerleitungen 10 Wochen

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Probleme vermeiden durch:- Beachtung der Vorschriften- Richtige Planung - Gute Ausführung und Bauüberwachung durch leistungsstarke Firmen mit genügend Man-Power und Projekterfahrung- Information der Mieter/Wohnungsnutzer

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P R O B L E M E

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung - kein hydraulischer Abgleich TWZ-Leitung

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung - kein hydraulischer Abgleich TWZ-Leitung - falsche Dimensionierung

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung - kein hydraulischer Abgleich TWZ-Leitung - falsche Dimensionierung - Leitungen mit Stagnation

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung und

Bauüberwachung

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Wasserschaden 1 Jahr nach der Sanierung

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Der Wasserschaden eine Etage tiefer (nach dem Urlaub)

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Die Verpressung am Bogen ist undicht

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung- angeblich gestohlene Wertgegenstände

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Mögliche Probleme bei der Durchführung der Maßnahme oder danach durch - unzureichende Planung- mangelhafte Ausführung- angeblich gestohlene Wertgegenstände- Beschädigungen von Einrichtungen usw.

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Wie kann man das verhindern?

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Wie kann man das verhindern?

Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten

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Wie kann man das verhindern?

Beweissicherung vor Beginn der Arbeitenam Besten, direkt am ersten Tag der Arbeiten

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Foto aus der Beweissicherung vor den Arbeiten

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Während der Bauzeit

- Bauablauf dokumentieren

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Aufgabe hier: Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasser-leitungen, WT, WC und Fliesen

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Aufgabe hier: Sanierung der Trinkwasser- und Schmutzwasser-leitungen, WT, WC und Fliesen

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Weitere Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder• ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

jeder Art“, • DIN 18330 - Malerarbeiten• DIN 18331 - Betonarbeiten• DIN 18340 - Trockenbauarbeiten• DIN 18350 - Putzarbeiten• DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten• DIN 18353 - Estricharbeiten• DIN 18459 - Abbrucharbeiten

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Weitere Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder• ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

jeder Art“, • DIN 18330 - Malerarbeiten• DIN 18331 - Betonarbeiten• DIN 18340 - Trockenbauarbeiten• DIN 18350 - Putzarbeiten• DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten• DIN 18353 - Estricharbeiten• DIN 18459 - Abbrucharbeiten

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Weitere Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder• ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten

jeder Art“, • DIN 18330 - Malerarbeiten• DIN 18331 - Betonarbeiten• DIN 18340 - Trockenbauarbeiten• DIN 18350 - Putzarbeiten• DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten• DIN 18353 - Estricharbeiten• DIN 18459 - Abbrucharbeiten

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Weiter Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder

• BRANDSCHUTZ

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Weiter Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder

• BRANDSCHUTZ

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Weiter Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder

• BRANDSCHUTZ

• KMF Material ?

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Weiter Vorschriften• MLAR • Bauordnungen der Länder

• BRANDSCHUTZ

• KMF Material ? TRGS 521

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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen.

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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. (3) Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle (siehe Nummer 2.4) gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“.

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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. (3) Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle (siehe Nummer 2.4) gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“. (4) Die TRGS 521 konkretisiert die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach den §§ 10 und 11 der Gefahrstoffverordnung und insbesondere des Anhangs III Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“ und Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung für biopersistente Mineralfasern.

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1 Anwendungsbereich (1) Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (siehe Nummer 2.3), bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden. (2) Diese TRGS beschreibt Schutzmaßnahmen, die bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle ergriffen werden müssen. Sie gibt dem Arbeitgeber eine Hilfestellung bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen. (3) Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle (siehe Nummer 2.4) gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“. (4) Die TRGS 521 konkretisiert die Anforderungen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen nach den §§ 10 und 11 der Gefahrstoffverordnung und insbesondere des Anhangs III Nr. 2 „Partikelförmige Gefahrstoffe“ und Anhang IV Nr. 22 der Gefahrstoffverordnung für biopersistente Mineralfasern. (5) Auch bei Einhaltung der in Nummer 3.3 genannten Faserstaubkonzentration am Arbeitsplatz (50.000 Fasern/m³) kann nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ein Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Weitergehende Maßnahmen zur Minimierung der Faserstaubkonzentration sind daher anzustreben.

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

Dietmar Robrecht

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

müssen sorgfältig geplant

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden

Dietmar Robrecht

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

müssen sorgfältig geplant und ausgeführt werden,

übergreifend für alle Gewerke

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SANIERUNG IM BEWOHNTEN BESTAND

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Dietmar Robrecht

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