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-~;~~f~ ... ;:, -.. ::· <

\~t". ··.. SOLIDARITAT

MIT

DDKD

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Der 19,November,l980,ist der"DDKD-Prozess" im Geri­

cht urıter dem Ausnahırezustand in der stadt Diyarbekir in TÜrkei begonnen.Einen 32-seitige Anklage gemass ver­

langten die militarische Anklliger insgesanrnt 869 jah -

ren ins Gefagnis fÜr die hervortretende Mitgliedar von DDKD. In dieser Anklage belıaupten die Anklager unter an­

dereın,dass die DDKD"hat sich illegal organisiert, um ei­

ne Marxistisch-Leninistsche Kurdische staat zu beg1:Ün -den".

Der Prozess ist noch im Gange.Alle die Anklager

werden unter schwere und anti -demokratische Umstande ver

urteilen.Die "Beweis" der hinter die Behauptungen der

Anklager stehen,sind unter Tortur gescr0ffen,oder aus

den MIT-(geheimlige Sicherheitspolizei)-Rapporten genom

ITEII.Ausserdem haben die verteidiger fast kein Gesetzlic her Schutz vor der Gericht. -

Infolge dieser "DDKD-Prozess" hat die SOLIDARITATS -

I«M!!TTEE MIT DIE DDKD Thl EUROPA eine Solidaritatskaın -

pagne mit der DDKD angefangen.Zufolge dieser Karrpagne

ist ein Rapport auf vielen Sprachen, u, a. auf Englisch,

Schwedisch und TÜrkisch publiziert geworden.Hier ist

diese Rapport auch auf Deutsch publiziert geworden.

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;;. ~~, ... ~'·cx_·::··,· ·:·ı, ._,~·~t . .:·r·ô . .ickungen sovrie Jer .~.-- --:..ı.::·· "·~.:::t.i.sG· Ni.:..itiir;huıt.ı.~.;. c'!J.( ·ı.ıe

···>'c~ ··~:; t_).;jr· i\<:lo an .sLcb geri.sı-:;en hst~

·,,.·;~··: .. ,-.J..·· '··~, t1ig1~c!h 1t; 1.\i;·kc:i.-·Kurdi&tan.

~~;~~·):!~?~~:; .1s~lc~ die t~ensche1ı verhaftet und ~e­

~ultcrt. if~~~9 sinddia Gef~ngnıuse und Kasernen

~de~ :~~c~-~tiachen Milit~rjunta voll von tausen­

den P~t~ioteil Kurdistans. Die in Kurdistan ex­istierenden Milit~rgeri~hte des Kriegsrechtes or­

kenncn kainerlei demokratische, freiheitliche Rechte an. Die Fortschrittlichen, Revolutioniren und Patrioten Kurdistans werden var Militirge­

richte gebrac~t. die keine Menschenrechte aner­kennen. Die durch tage- und monatelange Fol­terungen erpreBten Aussagen werden als 11 Beweise'1

anerkannt. Gem~B diesAn AussagAn werden die kut­

dischen Patrioten mit sehr hohen Strafen rechts­widrig verurteilt. Die Prozesse der Militirge­ri~ht~ sind rechtswidrig. Einer dieser Prozesse ist der gegen DDKD (Revolution~rer Demokrati­scher KıJltıırvPrein).

EinP JıJgendorganisation wird wegen der Gründung einc~ ~nrler·en St.aatPs beschuldigt.

ll-rnl:-\e Auf'merksamkei.t wurde von der türKisehen PrPS~e şejt denı 2o, No~ember 19Ro auf einen Fro­

ıe8 var dem Milit.~rgericht des Kriegsrechtes zu Diy•rhakir am 19. Novernber 198o gerichtet. Am

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2o. November 198o schrieb Tercuman: "Der ProzeB gegen die Führer des Revolutionaren Demokra­tisehen Kulturvereins (DDKD) wegen separati­stischer Aktionen hat gestern beim Gericht des Kriegsrechtes in Diyarbakir begonnen. Am 21. November 198o schrieb Milliyet:"Der Pro­zeB des REvolutionaren Demokratisehen Kulturver­eins (DDKD) hat gestern beim Militargericht des Kriegsrechtes zu Diyarbakir begonnen. Der Mili­tarstaatsanwalt hat für 4 Personen (3 davon sind Polizisten) 24 Jahre, für 55 Personen 8-15 Jahre, für 3 Personen 1-3 Jahre und für andere 8 Perso­nan versehisdene Freiheitsstrafen gefordert". Die gleiche Nachricht wurde von Cumhurizet am 22. November 198o auch veröffentlicht. Tercuman schrieb am 2. Dezember 198o in der ersten Seite wieder als Uberschrift mit groBen Buchstaben: "869 Jahre wurden für 62 Militane gefordert, die einen komrnunistischen Kordisehen Staat gründen wollten". die gleiche Zeitung schrieb weiter: "Nach langen Anhörungen beirn Koromandanten des

· Militargerichtes zu Diyarbakir wurde in der Kla­geschrift der 62 Angeklagten für 4 Personen 3o -5o Jahre, für 55 Personen 8 - 12 Jahre, für 3 Paliziaten 1 - 3 Jahre lange Freiheitsstrafen gefordert". Die Wochenzeitschrift "Yanki" hat in der Ausgabe vom 24. - 3o. November 198o einen Leitartikel über den gleichen ProzeB geschrie­ben.

Welche Wirklichkeit verbirgt sich binter diesem Ereignis bzw. diesen Nachrichten, die ein so groBes Echo in der türkisehen Presse fanden?

DDKD wurde am 28. Septarnher 1977 in Türkei Kur­distan als eine gesetzliche JıJgendorganisation gegründet. Bevor das Kriegsrecht in Kurdistan arn 26. April 1979 verhangt und DDKD gesetzlich verboten wurde, hatte er seinen Hauptsitz in Diyarbakir, in jederProvinzstadt, vielen Kreis­stadten und vielen D~rfern von Türkei-Kurdistan

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sowie in Stadten wie Istanbul, Izmir, Ankara

usw. (wo kurdieche studentische Jugend lebt) ca.

4o Filialen erHffnet •. DDKD war eine Massenorga:

nisation der Bauern, Arbeiter sowie studenti­

schen Jugend, die ca. 5o.ooo Mitglieder zahlte

und als eine demokratische Jugendorganisation

ihre Aktionen durchführte. In der Satzung der

DDKD, die von der Zivilregierung der Republik

Türkei bestatigt wurde, wurden die Ziele der

Organisation wie folgend festgelegt: "Ftir die

sozialen und kulturellen Probleme der Jugend

LHsungen zu briogen sowie für ihre Lösungen Mög­

lichkeiten zu schaffen" und seine Aktivitaten

wie folgt festgelegt: "Um für die Lösungen und

die Sicherung der gelösten Jugendprobleme eine

öffentliche Meinung zu schaffen, gibt er

al Flugblatter, Bulettin, Zeitungen, Bücher,

Broschüren und ahnliches heraus, b) halt Seminare, Konferenzen und führt Bil­

dungs- und Kulturaktivitaten durch,

c) organisiert er Ausflüge, Theater, Ausstel­

lungen, Filme u. a. Aktivitaten sowie Ver­

sammlungen bzw. nimmt an Versammlungen teil,

d) Der Verein bildet aus sich Büros und Organe,

um diese Aktivitaten durchzuführen e) Der Verein solidarisiert sich mit demokra­

tisehen Organisationen. f) Der Verein versucht, die Jugend gemaB der

Menschenrechtscharta gegenüber Ereignissen

in dem In- und Ausland wachzuhalten

g) Der Verein pflegt Kontakte mit den Interne­

tionalen Jugendorganisationen und versucht,

Mitglied dieserOrganisationen zu werden."

DDKD ist in einer Zeit gegründet worden, in der

mannhe StrHmungen in de~ İürkei und in Kurdi­

stan die Rolle der Jugend übertrieben, der Ju­

gend eine 'ührungsrolie gaben. Alle diese Strö­

mungen wurden von DDKD bekampft. DDKD betonte

standig, die Jııgend dürfe nie die Führungsrolle

ühernehmen und kampfte unter der Losung: "Der

Weg der Jugend ist der Weg unserer Arbeiterklasse

ıınd un serı> s werkt.a t.igen Volkes!" DDKD w ar ei n

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konsequenter K~mpfer gegen Str~mungcn, di.e Te~f·· or verabsolutierten. ~~ bstonte im~er, T~rr~r selıade dem Kampf des Volkes und der Jugend Kur·· distans, ~ie E~ergie der Juge~d wlirde durch Terro.r in die falschen Y.:e.nülE:: gei'ührt werdenil unsere Jugend mtisse an dı~ C~gaı~ısıertheit u~·· serer Arbeiterklasse U!~~ ~-ns6re~ ~er1~t~tige~ Volkes glauben und ihre ~nersi~ l.L die2e~ Jj.P~R verwenden. Im Rabmen Ji2~~·r }ı-iıızipi2il ist J.T:Kl innerhalb von :Dwei Jahre~--( :,.nf ılc:r<, ı•.1 e.~ zu: .... il!Jrga­nisiertheit und Aktion8e·~ ,ı·.·:: i. ı.. ~1nr ,J•.ı,~:send Ku.t·­distans11 die ein~jp(. ~•::ı· ··.";~';t·is:-ı-tıc:! d~r ,Ju,. gend geworden.

UıJKD hat an der Se:tt.. J~-'r .,. :·~.-~-~.i.sclıer. Jugend iri den UniversiLiterı, .~c.:hıılt.ı puh.iimcft~ darnit die .Jugend nieht. durei. d::ı.· ras~-~·ü\ti:=:.ehe chauve­nistische und assimi] ierı:-:w"lo Erziehııngssystern der Republik 'J'ijrkei b~eJnf1ııf3t, wird und an degj Karnpf ihres VrJlkes tellrıimmt. Er hat niemals vergessen, daB setn K~mp~· ein Teil des Kampfrs des Kurdischen Volkes r:ir die Err5n.gun,; seitıPY'

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monatelang gefoltert. Der Generalvorsitzende des DDKD Baku Tutal vurde einen Monat lang gefoltert. Er vurde mit Sandsacken auf die Brust und auf den Rücken geschlagen. Sein Kopf wurde in salzi­ges Wasser gesteckt und elektrischen Selılagen ausgesetzt. Er wurde gezvungen, salziges Wasser und Urin zu trinken. Als er var Gericht ge­bracht vurde, blutete sein Kopfund er var voller Wunden. Seine Forderungen nach einern Arzt wurden vom Gericht abgelehnt.

Alle verhaftaten Mitglieder des DDKD vurden ge­nauso fegoltert. Die Mütter, Vater ader Ge­schvister der den Verhaftungen entkommenen Mit­gliedern des DDKD wurden statt ihrer verhaftet und viehisch gefoltert.

Vor dem Militargericht zu Diyarbakir vurde dem DDKD der ProzeB gemacht, nachdem die faschi­stische Militarjunta am 12. September 198o an die Macht gekornmen var. Der ProzeB gegen den DDMD begann am 19. November 198o. Der Staatsan­valt hat den Mitgliedern des DDKD in seiner 32 seitigen Anklageschrift gegen 7o Persorren vorge­vorfen: ''unter der Tarnung von DDKD. illegal zu arbeiten, einen marxistisch-lininistischen Staat Kurdistan und eine illegale Organisation gründen zu wollen. DDKD, der gesetzlich gegründet var und seine Aktivitaten als Jugendorganisation auch legal führte, vird z. Zt. vom vaschisti­schen Milit~rgericht wegen der ''Grlindung eines anderen Staates Kurdistan und einer illegalen Organisation 11 beschuldigt. Darum verden insge­samt 869 Jahre Haft für Mitglieder des DDKD gefordert.

DerMilitarstaatsanvalt behauptet in einem Teil seiner Anklageschrift: ''Wie oben ausführlich erkl~rt wurde, haben die Gründungsmitglieder, Vorstandsmitglieder in der Dachorganisation sowie in deren Sektionen die in der Satzung erl~uterten Auf~aben und Zielo nicht

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. verfolgt. Demgegenüber haben sie ihre illegalen Aktivitaten und Tatigkeiten durehgesetzt, mit denen sie auf dem nationalen Territorium der Tür­kisehen Republik einen marxistiseh-leninistisehen Kurdisehen Staat gründen wollten. Um das zu er­reiehen, haben sie einen legal gegründeten Ver­ein zu ihrem Zweek ausgenutzt. Obwohl der Verein gesetzlieh zugelassen war, haben die Vorstands­mitglieder den Verein als Tarnung benutzt, um ihre illegalen Ziele zu erreiehen. Aus diesem Grunde - wie oben bis jetzt darge­stellt wurde - sind alle Mitglieder des Haupt­und Sektionsvorstandes für die erlauterten Akti­vitaten verantwortlich". Worauf stützt sich der Militarstaatsanwalt? Was für Beweise sind vorhanden?

Versuchen wir, dies in seiner Ankageschrift zu erkennen! Der Herr Militarstaatsanwalt versucht, die Ak­tionen des Vereins in zwei Bereiche aufzutei­len: Propagandaaktivitaten und Terroraktivita­ten. Der zweite Punkt ist frei erfunden. Propa­gandaaktivitaten faBt er in In- und Auslands­aktivitaten zusammen. Bei den Propagandaakti­vitaten im Inland wirft er falgendes dem DDKD vor: "Die Zentrale Führung des DDKD und seine Filia­len hahen zu versehisdenen Zeitpunkten und über V8rsehi8dene Themen Flugblatter verteilt. Man­chmal hat der Verein zusarnrnen mit anderen Yer­einen und Organisationen Flugblatter verteilt. Der Revolutionare Demokratische Kulturverein hat seine Veröffentliehungen manehmal mit DDKD, Revolutionarer Demokratiseher Kulturverein, nder Revolutionirer Demokratiseher Kulturver­ein Filiale in .•• ader Revolutionaren Dernekra­ten ııntersehrieben. Auf diese Weise haben sie bestitigt, da8 sie für das Flugblatt verant­wortlich sind. Wie man selbst in der An~'lage­sehrift de,· Militarstaatsanwaltschaft sieht, sind die Flugblatter mit den yntersehriften des

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gesetzlich gegründeten Vereins versehen, ~egal

gedruckt und verteilt worden. Trotzdem wird

dies vom Militarstaatsanwalt als Beweis für

illegale Aktivitaten betrachtet, obwohl die

Flugblatter gesetzlich und im Sinne der Ver­

einssatzung veröffentlicht wurden.

Der Staatsanwalt betracptet den Inhalt der

FlugblKtter als Schuld,· denn die Flugblatter

beinhalten, daB die Türkei das Kursische Volk

mit einer kolonialistischen Politik unter­

drücke, seine Rechte usurpiere, die Jufend

Kurdistans d;ırch diese Politik beeinfluBt und

daB der 21. Marz Feiertag des Kurdischen Vol­

kes sei. Doch ist es sicher, daB das kurdi­

sche Volk unterdrückt wird, daB ihm alle sei­

ne nationalen sowie demokratisehen Rechte ge­

raubt wurden, daB die Jugend mit einer rassi­

stischen und chauvenistischen Politik verzo­

gen wird. Die Menschenrechtscharta beinhaltet

alle oöen genannten Rechte. Die Vereinssatzung

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''ek" :r·· -t. Sl- o lı _.,,r M,-_,-ı<•r-hanı·e··h· +s"ha t· ıı~. ·.·! '·.··.-. ,, -'-.v~.~r.v ' -· Ll'-'. •·'-'~--~ ...... ----~ ~·-····''' ...... r cı. '~- -

k~mpfi die Praxe~) Jie der Ysns~lıenrechtscha: ~idarsprechen. JedG!' weiE~ ~c!: 03 sine ~ensct~ llche Aufgabe ist~ dies zu bekdmpfen~ Aber ~ı~n ~1ir6 in derTürksi beschuldig·t~ wenn man filr die Grundrechte und Freiheiten dnr Menschen eintritt.

tl~er die Ver~ffentlic~ungen hahauptet der Staats­anwalt folgendes: "Es wurde festgestellt, daB der Verein flir Propagandaaktivit~ten die Zeitschrif­+an 'Revolution~re Demokratische Jugend', !Armanc', Jina N0 1 , und auBerdem noch einen Wsndkalender flir das Jahr 1979 ver~ffentlicht, gedruckt und verteilt hat•.

Keine der oben genannten Zeitschriften gehörten dem DDKD. In der Tlirkei ist es gesetzlich festge­legt, daB eine O.rganistion nur flir seine gesetz­lichen Veröffentlichungen verantwortlich ist. Jedoch DDKD wird flir die Inhalte jener Zeit­schriften verurteilt, flir die er gesetzlich nicht verantwortlich ist. DDKD wird wegen der Zeit­schrift 'Revolutionire Demokratische Jugend' und von ihr veröffentlicher Kalender verurteilt, weil der Basitzer dieser Zeitschrift Mitglied von DDKD ist und gelegentlich die Zeitschrift Uber DDKD-Aktivit~ten schrieb. Gegenüber Orga­nisationen ist die Zeitschrift unabh~ngig und kein Or~an einer Organisati0n. Nur wegen oben genannter Verbindung macht der Staatsan~alt DDKD daflir verantwortlich. Die Zeitschrift wurde le­gal herausgegeben und wurde nach der Verhingung des Kriegsrechtes verboten. AuBerdern trigt der verantwortliche Chefredakteur die Verantwortung gem~B dem Pressegesetz in derTürkei. Der Staats­anvalt liBt das alles willkürlich auBer Acht und macht DDKD daflir verantwortlich, ahne einen kon­kreten Beweis Ztl erbringen.

Flir die Zeitschrift 'Jina NG' gilt das gleiche. Dlese Zeitschrift hat auch keine gesetzliche Verbirrrlung mit DDKD. Dennoch ist Jina Nu keine

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Jugendzeitschrift, sondern eine Politische. Die Herausgabe solch einer Zeitschrift ist keine Auf­

gabe einer Jugendorganisation, weil DDi\D gegen jene Ansichten ist, die politische Führungsrolle

der Jugend überlassen; im Gegenteil bekampft er

solche Ansichten.

Der Staatsanwalt versucht, die Zeitschrift 1 Armanc 1 als DDKD-Aktivitat einzustufen. Arınane

wird in Schwedne vorn Schwedisch-Kursichen Soli­daritatsverein monatlich veröffentlicht. Der Staatsanwalt führte falgendes als 1 Beweis 1 ge­gen Arınane an: "Diese Zeitschrift wird in Schwe­

den gedruckt. Diese im Ausland vom Isve~-Kürt. Kultur Dayamzma Derneji (Kurdischer Kultur- und

Solidaritatsverein in Schweden) Zeitschrift propagiert mit ihrem Inhalt für DDKD. Obwohl die Zeitschrift im Ausland von einem Verein herausgegehen wird, dient die Zeitschrift ge­maB der Schriften dem DDKD und vertritt die gleiche Meinung wie der Devrimci Demokrat. Kult Der:•egi. In dieser Zeitschrift wird ge-gen "China Kommunismus" gekampft und auf den Territorian des türkisehen Staates für einen marxistisch-lininistischen kurdischen Staat

'Propaganda betrieben; weiterhin wird gegen das Kriegsrecht in Türkei-Kurdistan aufgerufen. Um das Kriegsrecht abzuschaffen, sollen die brei­

ten Volksmassen gegen die Agressivitat aııf ihre Seite ;ebracht werden. Um diese Drohung, welche die national-demokratisehen Rechte vernichtet, zu bekarnpfen, darf es in keir.er Weise zu Ein­schüchterungen kommen, und es darf sich hinter den Barrikaden nicht zurückgezogen werden. Ge­gen das Vorgehen des Staatsterrors müssen Aktions- und Einhcitsfronten ins Leben gerufen werden. Dazu ist der 1. Mai, der Tag der Arbeit angebracht, der in Biblis von DDKD gefeiert wird; die Zeitschrift hat die Türkei beim Inter­

nationalen Gericht in Rom angeklagt, weil die in Türkei-Kurdi,Jtan lP-hendmı Kurde·ı ıınterdr;;ckt

werden.

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Nachdem der Staatsanwalt mit einfacher Logik Arınane als Organ des DDKD abstempelte, ver­sucht er mit gleicher Logik, Armanc-Nachrich­ten dem DDKD vorzuwerfen. Er betrachtet es als Snhuld, daB Arınane gegen das Kriegsrecht in Kurdistan ist, da dadıırch das kurdische Volk wild angegriffcn wird und das kurdische Volk sich dagegen wehrt. Er empfindet es auch als Schuld, daB Arınane einen Antrag beim Völkerge­richt Roma gestellt hat, die tUrkische Regier­ung wegen ihrer UnterdrUckung in Kurdistan zu verıırteilen. Die Nachrichten Uber Staatsterror in Kurdistan sowie Proteste des Volkes dagegen wıırden auch in der Klageschrift als Schuld be­zeichnat. Dies bezeichnet er als Aktivittit des DDKD im Ausland gegen die Türkei und dies habe am Anschen der Republik TUrkei im Ausland ge­schadet.

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. DDKD (Bij::.. I'~ED) 1 , (Mazasm DDKI~.)· 1 O.:..ü ;).'...n·Vhin-d~-~-aufgehangt. Jiese Slogans sind in kurdischsr und türkiseher Sprache geschrieben ,worden. Das bei diesam Abend aufgeflihrte Th~aterstlick ~End• des :GehakJ!" , handel t vom Kampf des Schmiedes ge'­gen d~n TyiB.nnen Jehak. Darnit wurde 1rersıi:cht, eine V8rhindung der derzeitigen Situation mit dem !haaterstlick herzustellen, wodurch das kur­disohc Volk gegen Staıtsgewalt aufggrufen wur­de.

Jaw~iıl! Jas ist da~ walı1·e Gesiuht ~es M1litör­staatsa,nwaltes. DDKll lst in den Augen oes Staats-

1anwaltes schuldig~ weil er seine Prot~ste - jeder Mensalı muB diesc Umstande bek~mpfen -geg~~ die Unterdrlickung, Ausbeutung un~ Bruta­li tat, ge gen rassist'ische chauve'nistisdıe Bil~ dungspraktiken bei Kindern in Kurdistan erho­ben hat. Deshalb wird er wegen der Grlindung ei­ne& Staates Kurdi~tan angeklagt.

Die Beschuldigung dss Staatsanwaltes "G>lindung eines Staates Kurdistan• ist die offiziellc Po­litik aller türkisehen Regierungen gewesen, die ih~ rassistisch-chauveııistisches und kolonia­listischds Gesicht zum Ausdruck bringt. Das Volk Kıırdistans und die um seine Befreiung kKmpfenden Kröfte pfeifen auf solche Anklagen. Heute gijt es politische Kr~fte in Türkei-Kur­distan, die ftir die Unabhingikeit~ Freiheit und Zı;kıınft o~ırıe ,iegliche Ausbeutung des kurdi­sııhen Vo:kes kampfen. Ihre Kimpfe konuten alle bisherigen RPgierungen nicht verhindern, und die heutige faschistische Militirjunta wird sie aıJch nicht verhindern kBnnen. Tatsache ist, daB eine Jugendorganisation wegec dieser ~olitischen Mission angeklagt wird und dadurch die Airklichkeit verschleiert wird. Der Staatsanwalt klagt die Jugendorganisati0n wegec einer politischen Mission an, die sie in Wirk­lichkeit gar nicht wahrgenommen hat.

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Die rechtswidrigste Seite des DDKD-Prozesses, der zur Zeit noch beim Militargericht des Kriegsrechtes zu Diyarbakir lauft, ist, daB der Staatsanwalt DDKD wegen Terror und Gewaltanwen­dungen anklagt. Er kann keinen einzigen Beweis erbringen, daB DDKD in solche Angelegenheiten verwickelt ist, oder dafür Propaganda betrieben hat. Er dokumentiert Aussagen, die unter langen Folterungen von MIT {Natiqnaler Geheimdienst der TUrkei) erpreBt wurden. Er nimmt sie als Beweis und schreibt selbst in seiner Anklageschrift, daB die Tater unbekannt sind.

Er geht von Berichten des MIT und von unter Folterungen gemachten Ausaagen aus, daB die An­geklagten Mitglieder des DDKD sind. Trotz der tierischen Folterungen übersteigt die Anzahl dieser sogenannten Angeklagten 4 Jugendliche

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"nicht. Beim ersten ProzeB haben diese Jugend­

lichen die Aussagen der Staatsanwaltschaft ab­

gelehnt und sagten, daB sie sie nicht gemacht

hatten, sie aber wegen der Folterungen durch die

Polizei annehmen muBten. ·

Eine Jugendorganisation wie DDKD, die gesetzlich

gegründet wurde und sich in allen Teilen des

Landes als Jugendmassenorganisation entwickelte,·

wegen Terror und Gewaltaktionen zu beschuldigen,

ist ein Teil der Politik der faschistischen Mi­

litarjunta. DDKD hat als Gründungsprinzipien

Losungen gegen den Terror "Wir sind für die Or­

ganisiertheit der Massenkrafte unseres Volkes.

Unser Weg ist der Weg der Arbeiterklasse". DDKD

ist durch seinen konsequenten Kampf die einzige

Dachorganisation der Jugend Kurdistans geworden.

Er ist die einzige Organisation, die massenwei­

se die Arbeiter- Bauern- und studentische Jugend

in ihren Reihen einigte •. Er folgte dem Weg der

politischen Bewegung der Arbeiterklasse Kurdi- ·

stans, die den Kampf heute in Türkei-~urdistan

führt. linsere Jugend ist ein Teil des Kampfes

für nationale und demokratische Rechte.

Der Staatsanwalt kHnnte in seiner Anklageschrift

nicht insgesamt 869 Jahre Haftstrafe für Leiter

und Mitglieder des DDKD fordern, ahne Behaupt­

ungen wie TArrorismus ader Vorhaben wie die

Gründung eines marxistisch-leninistischGn Staa­

tes Kurdistans zu erfinden.

Ein rechtswidrigar und undemokratischer ProzeB

wird dem Verein gemacht. Dieser ProzeB wird in

einer Zeit abgehalten, in der Verteidigungszei­

ten verringert, die AnhHrungen über Folterungen,

das Grundgesetz und die Gesetze zunicht erklart

wurden. Die Angeklagten wissen nicht, gemaB

welchen Gesetzen sie angeklagt wurden.

Der Proze8 ist ein Teil der systematischen Un­

terdrUckung des kordisehen Volkes.

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Die Jugend Kurdistans hat in den Kampfen der Vergangenheit einen gerechten und stolzen Platz eingenommen. Sie bereitet sich auf neue Prüf­ungen in den Militargerichten unter den heuti­gen Bedirrgungen var. Unsere Jugend wird diese Prüfungen auch erfolgreich bestehen. Aber die­ser Erfolg wird sich durch die internationale Solidaritat noch mehr verstarken. Unsere Soli­daritat wird die Jugend Kurdistans gegenüber dem Militar starken, die Ungerechtigkeiten zu de­maskieren.

Es ist Gebot der Stunde, unsere Solidaritat mit der Jugend Kurdistans und mit dem Kampf des Vol-

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kes zurn A~sdı·u~k zı; bringen~ der Pressezeıısur entg2gen zu wirken, ~achts~ıdrige Urtei~8 der Milit~~gerichte systeınatisc~8 Unterdrlickuııg des Vc:...kes Kurdistar.s un'j fc,l-~erungen in /icn Kerkern der fnschistisc:ıon MilitB.rjunta ,.' -··· demokratisehen WRlt~ff>ntliohkeit bekannt zu ma("hA>ı,

mit DIJKD

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